Habe ich anspruch auf 3 wochen urlaub am stück

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass an mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Werktagen Urlaub zusammenhängend genommen werden muss (§ 7 Abs. 2 BUrlG). Dabei wird von einer Sechs-Tage-Woche ausgegangen. Bei den üblichen fünf Arbeitstagen pro Woche müssen mindestens zehn Arbeitstage zusammenhängend genommen werden.

Denn der "unersetzliche Wert des Erholungsurlaubs" könne seine Wirkung nur in einer "längeren geschlossenen Urlaubsperiode entfalten", so ein BAG-Urteil von 1965 (BAG 29.07.1965 AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG). Daran ändere sich auch nichts, wenn der Arbeitnehmer selbst mit einer Stückelung der Urlaubstage einverstanden sei. In diesem Fall wäre der Urlaubsanspruch nicht wirksam erfüllt und würde fortbestehen. Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses hätte der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abgeltung.

Ausnahmen von der zusammenhängenden Urlaubsgewährung sind nur möglich, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe des Arbeitnehmers vorliegen. Eine weitere Ausnahme können Tarifverträge oder einzelvertragliche Regelungen darstellen (§ 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG).

Der Urlaub gilt auch als zusammenhängend gewährt, wenn in den zweiwöchigen Urlaubszeitraum ein Wochenfeiertag fällt. Dazu gab es nun ein aktuelles Urteil:

Im verhandelten Fall hatte die Arbeitnehmerin alle ihre gewährten Urlaubstage im Jahr 2019 frei gewählt, darunter einen Zeitraum von 16 zusammenhängenden Kalendertagen (inklusive Wochenenden). Kurz danach endete das Arbeitsverhältnis. 

In den gut zweiwöchigen Urlaubszeitraum fiel ein Wochenfeiertag. Die Arbeitnehmerin sah ihren Urlaubsanspruch auf zehn zusammenhängende Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche) deswegen nicht erfüllt und forderte eine Abgeltung.

Das Gericht gab dem Arbeitgeber Recht: 

Die Arbeitnehmerin war zwei Wochen von ihrer Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt und konnte diesen Zeitraum durchgängig zur Erholung nutzen. Daran änderte auch der eingebettete Feiertag nichts, denn die Arbeitnehmerin hatte an diesem Tag zwar nicht gemäß dem Urlaubsrecht, stattdessen aber gemäß dem Feiertagsrecht frei.

Eine Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

Hier finden Sie eine kurze Einführung zu den wichtigsten Fragen.

Arbeitsvertrag

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass ein Arbeitsvertrag nicht unbedingt schriftlich geschlossen werden muss. Auch eine mündliche Übereinkunft reicht vollkommen aus, solange sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die wesentlichen Punkte, Arbeitsstunden, Lohn und Tätigkeit, geeinigt haben.

Urlaub

Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen jedem Arbeitnehmer pro Jahr mindestens 20 Urlaubstage zu. Dabei richtet sich die Anzahl der Urlaubstage nach den Arbeitstagen pro Woche. Grundsätzlich soll jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit haben 4 Wochen am Stück Erholungsurlaub zu nehmen. Hat also jemand eine 6-Tage-Woche, so beträgt sein Mindesturlaubsanspruch nicht 20 sondern 24 Tage. Wird der Arbeitnehmer während des Urlaubs krank, so wird dieser unterbrochen bis der Arbeitnehmer wieder gesund ist. Allerdings darf der Urlaub nicht einfach an die Krankheitstage ran gehängt werden. Vielmehr ist er erneut beim Arbeitgeber zu beantragen.

Grundsätzlich muss der Urlaub vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber beantragt werden. Stehen keine betrieblichen Gründe der Gewährung entgegen, ist der Urlaub zu gewähren. Halbe Urlaubstage gibt es nicht. Es ist immer ein gesamter Urlaubstag zu nehmen. Der Urlaubstag hat auch nicht immer 8 Arbeitsstunden. Wird bei einer 5 Tagewoche für den Freitag vorgearbeitet und an diesem nur noch 6 h gearbeitet, muss für den Freitag trotzdem ein voller Urlaubstag genommen werden. Im Gegenzug muss an den anderen Tagen der Woche auch nur ein normaler ganzer Urlaubstag genommen werden. Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit nur 15 Stunden, also 3 h pro Tag, hat der Arbeitnehmer 20 Urlaubstage zu je 3 Arbeitsstunden.

In den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses beträgt der Urlaubsanspruch jeweils nur 1/12 pro Monat, danach beträgt er immer den vollen Jahresanspruch. D.h. auch bereits zu Beginn des Jahres hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, zumindest wenn sein Arbeitsverhältnis schon länger als 6 Monate dauert.

Ausführliches finden Sie unter dem Punkt Urlaub.

Lohn

Für die vom Arbeitnehmer erbrachte Leistung steht diesem ein Entgelt zu. Dieses kann sich einerseits nach Tarifverträgen richten, es kann aber auch frei verhandelt werden. Der Lohn steht dem Arbeitnehmer nur insoweit zu, als dass er die vereinbarte Arbeitsleistung in Stunden erbringt. Kann er z.B. wegen schlechten Wetters oder Zugverspätungen nicht rechtzeitig bei der Arbeit erscheinen, so steht dem Arbeitnehmer grundsätzlich kein Lohn zu. Denn der Arbeitnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er pünktlich zur Arbeit erscheint und dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung anbietet.

Erscheint der Arbeitnehmer pünktlich zur Arbeit und bietet seine Arbeitskraft an, nimmt der Arbeitgeber diese aber nicht an oder ist an der Annahme durch z.B. defekte Maschinen oder schlechtes Wetter gehindert, so steht dem Arbeitnehmer trotzdem Lohn zu.

Auch während des Urlaubs steht dem Arbeitnehmer Lohn zu, ebenso während der ersten 6 Wochen einer Krankheit, sofern in diesem Fall das Arbeitsverhältnis bereits länger als 4 Wochen besteht.

Inwieweit einem Arbeitnehmer Lohn für Mehrarbeit zusteht, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag. In einigen sind Mehrarbeitsstunden und Überstunden bis zu einem gewissen Umfang als mit dem Gehalt abgegolten vereinbart, in anderen hingegen nicht. Dort richtet sich die Frage der Vergütung danach, ob die Stunden notwendig und vom Arbeitgeber angeordnet bzw. geduldet waren. Hier hat jedoch der Arbeitnehmer oft ein erhebliches Beweisproblem, wenn dies zwischen ihm und dem Arbeitgeber strittig ist.

Ausführliches finden Sie unter dem Punkt Lohn.

Kündigung

Ein Arbeitsverhältnis ist oft leicht und schnell zu schließen, doch schwer zu beenden.

Geschlossen werden kann es mündlich. Beendet hingegen kann es nur schriftlich werden. Eine mündliche Kündigung ist weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber wirksam. Zudem sind meist Fristen für die Kündigung einzuhalten. Je länger das Arbeitsverhältnis dauert, desto länger ist meist die Kündigungsfrist.

Zum Streit kommt es meist dann, wenn nur eine Seite das Arbeitsverhältnis beenden will. Klassischerweise ist dies oft der Arbeitgeber. Wichtig für den Arbeitnehmer ist dann die Einhaltung von Fristen. Hat der Arbeitgeber mehr als 10 Vollzeitkräfte angestellt und dauert das Arbeitsverhältnis schon mindestens 6 Monate so ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar. Der Arbeitnehmer muss binnen 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben, andernfalls gilt die Kündigung als wirksam und kann nicht mehr gerichtlich angefochten werden.

Hat der Arbeitgeber weniger Arbeitnehmer angestellt sollte diese Frist trotzdem eingehalten werden. Denn neben dem Kündigungsschutzgesetz gibt es oft noch Verjährungsfristen aus Tarifverträgen zu berücksichtigen. Sind diese Fristen abgelaufen, kann der Arbeitnehmer rückständigen Lohn, Urlaubsabgeltung oder sogar ein Zeugnis nicht mehr verlangen.

Eine Kündigung kann aus vielen Gründen ausgesprochen werden. Es können betriebsbedingte oder personenbedingte Gründe sein.

Ausführliches finden Sie unter dem Punkt Kündigung.

Wie viel Wochen Urlaub am Stück?

Das bedeutet, bei einer Fünf-Tage-Woche dürfen Sie höchstens zehn Tage, also zwei Wochen am Stück nehmen. Wollen Sie drei Wochen hintereinander oder länger Urlaub nehmen, dürfen dringende betriebliche Gründe nicht entgegen stehen.

Kann man 4 Wochen Urlaub nehmen?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen jedem Arbeitnehmer pro Jahr mindestens 20 Urlaubstage zu. Dabei richtet sich die Anzahl der Urlaubstage nach den Arbeitstagen pro Woche. Grundsätzlich soll jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit haben 4 Wochen am Stück Erholungsurlaub zu nehmen.

Wie viel Urlaub muss am Stück genommen werden?

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass an mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Werktagen Urlaub zusammenhängend genommen werden muss (§ 7 Abs. 2 BUrlG). Dabei wird von einer Sechs-Tage-Woche ausgegangen.

Wie viele Wochen Urlaub darf der Arbeitgeber verplanen?

Wie viel Zwangsurlaub ist denn bei Betriebsferien zulässig? Eine gesetzliche Obergrenze gibt es dafür nicht. Allerdings ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in einer Sache eindeutig: Der Arbeitgeber darf nicht den gesamten Urlaubsanspruch des Beschäftigten für Betriebsurlaub verplanen.

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