Glücklich ist, wer ein Haus erbt. Doch dadurch entstehen auch Pflichten. Alte Häuser genügen oft nicht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben an Wärmedämmung und Heizung. Wer darin schon länger wohnt, genießt Ausnahmen. Doch damit ist es vorbei, sobald das Ein- oder Zweifamilienhaus den Besitzer wechselt. Worauf Du achten musst.
Plötzlich musst Du renovieren
Das Gebäudeenergiegesetz regelt genau, welche Pflichten zum Nachrüsten entstehen. So musst Du Standardkessel für Öl und Gas ab vier Kilowatt Leistung spätestens nach 30 Jahren außer Betrieb nehmen. Das Dach oder die oberste Geschossdecke des Hauses sind zu dämmen, falls der Wärmeschutz unzureichend ist.
Wer mindestens seit Februar 2002 im eigenen Haus wohnt, ist bislang von diesen Pflichten ausgenommen. Das kommt häufig vor bei Häusern, die vererbt werden, weil die Eltern in ihren späten Jahren oft nicht mehr groß renovieren wollen oder können. Umso überraschter sind dann die Erben von ihren mitgeerbten Pflichten.
Hol Dir eine Energieberaterin
Wie es um den Wärmeschutz Deines geerbten Hauses bestellt ist, kann Dir ein Energieberater sagen. Musst Du dämmen, hast Du dafür zwei Jahre Zeit. Am einfachsten ist es, die oberste Geschossdecke zu dämmen. Dazu wird dort Dämmmaterial verlegt. Das kostet etwa 2.000 bis 5.000 Euro. Wird der Dachboden geheizt, kommt der Dämmstoff zwischen die Sparren. Kosten: mindestens 10.000 Euro.
Unser Tipp: Für ein Fünftel der Kosten bekommst Du einen Zuschuss.
Guter Ersatz für Gas und Öl
Ist der Heizkessel schon länger als 20 Jahre in Betrieb, solltest Du gleich über eine andere Heiztechnik nachdenken. Aus drei Gründen: Erstens dürfen Ölkessel in der Regel nur noch bis 2025 installiert werden. Zweitens erhöhen sich vermutlich die Kosten für Heizöl – aber auch für Erdgas – mit dem steigenden CO2-Preis. Und drittens: Beim Einbau von Biomassekesseln, Wärmepumpen und dem Anschluss an grüne Nah- oder Fernwärme trägt der Staat 30 bis 40 Prozent der Kosten. Ersetzt Du dabei Öl, erhöht sich der Zuschuss um 10 Prozentpunkte. Die Fördermittel beantragst Du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).
Am besten gehst Du alles zusammen an
Unser Tipp: Denke gleichzeitig über Dämmung und die neue Heizung nach. Je geringer der Wärmebedarf des Hauses, umso kleiner kann die Heizung sein. Und wenn Dein Haus künftig besonders wenig Energie benötigt, gibt es weitere Zuschüsse.
Achtung: Willst Du außen am Haus etwas verändern, kann das ebenfalls Dämmpflichten auslösen. Etwa neuer Putz oder ein neu gedecktes Dach, sobald Du mehr als 10 Prozent der jeweiligen Fläche renovierst.
Das kann bei jedem Hauskauf passieren
Das Gebäudeenergiegesetz regelt klar: Bei jedem Eigentümerwechsel kann die Nachrüstpflicht entstehen. Das gilt auch, wenn Du den Eltern ihr Haus abkaufst und ihnen ein lebenslanges Wohnrecht (Nießbrauch) einräumst.
Wer nicht dämmt und die Heizung saniert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Du kannst eine Ausnahme von der Pflicht beantragen, wenn dadurch „unbillige Härten“ entstehen. Zum Beispiel, wenn Du als Erbin selbst so alt bist, dass sich die Investition für Dich kaum noch auszahlen kann. Oder wenn sich die Kosten für eine Dämmung nicht in angemessener Zeit amortisieren.
Erben können die Pflicht natürlich umgehen, indem sie das Haus innerhalb der zweijährigen Frist weiterverkaufen. Dann wäre der Käufer in der Pflicht. Käufer sollten sich auch deshalb immer erkundigen, ob die Immobilie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
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Autor
Stand: 27. August 2021
Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.
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