Zu Recht bestehen Sie darauf, es nicht allen recht machen zu können. In diesem Satz findet sich gleich zweimal das Wörtchen “Recht/recht” – doch die Schreibung ist unterschiedlich. Aber wann müssen Sie es groß-, wann kleinschreiben? Auch hier gilt mal wieder: Die Groß- und Kleinschreibung gehört zu den kniffligsten Fragen in der deutschen Rechtschreibung. Entscheidend ist, ob es sich jeweils um ein Eigenschafts- bzw. Umstandswort oder um ein Hauptwort handelt.
Das Wort kommt in vielen Redewendungen vor. Doch egal, ob Sie es jemandem “recht machen” wollen, Ihr “gutes Recht” einfordern oder finden, dass etwas “nicht recht” ist – immer wieder stellt sich die Frage, welche Schreibung in diesen Fällen die richtige ist. Überlegen Sie immer, ob es sich um ein Eigenschafts- bzw. Umstandswort oder ein Hauptwort handelt.
“recht”: Wann gilt die Kleinschreibung?
Kleinschreiben müssen Sie das Wort, wenn Sie es als Adjektiv, also Eigenschaftswort verwenden. Kennzeichnend für diese Wortart ist, dass sie sich auf ein Substantiv (Hauptwort) bezieht und dieses näher beschreibt. Das ist z. B. bei folgenden Ausdrücken der Fall: “die rechte Hand”, “der rechte Winkel”, “der rechte Ort”. Dieser Fall bereitet in der Regel keine Schwierigkeiten.
Ebenfalls klein schreiben Sie das Wort als Adverb oder Umstandswort. Wie der deutsche Name dieser Wortart sagt, bezeichnen Adverbien die Umstände einer Handlung näher: “Das geschieht ihr recht”, “Ihnen kann man nichts recht machen”, “Das ist mir recht”.
Wann müssen Sie zur Großschreibung greifen?
Die Großschreibung hingegen gilt, wenn Sie das Wort als Substantiv verwenden, wie in den folgenden Fällen: “das deutsche Recht”, “Er ist im Recht”, “Sie besteht zu Recht auf ihren Ansprüchen”.
Vorsicht! Verwechseln Sie den Ausdruck “zu Recht” mit Substantiv nicht mit dem Adverb “zurecht”, das z. B. in dem Wort “zurechtfinden” auftaucht!
Beachten Sie, dass auch Adjektive und Adverbien substantiviert, also als Hauptwörter verwendet werden können. Dann werden sie ebenfalls großgeschrieben: “Es ist nicht immer leicht, das Rechte zu tun”.
Groß- und Kleinschreibung sind erlaubt
Schließlich gibt es auch Fälle, in denen beide Varianten
erlaubt sind: “Da hast du recht/Recht”, “Geben Sie mir recht/Recht?”, “Er würde recht/Recht daran tun, wenn …”. Der Duden empfiehlt jeweils die Kleinschreibung.
Über diese Frage werden viele Wetten abgeschlossen, Tipps abgegeben, Vermutungen geäußert – obwohl es eigentlich ganz einfach wäre, die Wahrheit herauszufinden. Ein Blick in den Duden genügt.
Und zwar sind in Verbindung mit den Verben haben, bekommen, geben, tun beide Schreibweisen korrekt – das Gleiche gilt auch für Unrecht. Beispiele:
Wir müssen ihm Recht/recht geben.
Du hast ihm Unrecht/unrecht getan.
Aber: In Verbindung mit
sein und werden ist nur die Kleinschreibung korrekt:
Es wird ihm schon recht sein.
Ist es dir recht, wenn ich das letzte Stück Torte esse?
“Recht haben” oder “recht haben”?
Beides ist korrekt.
Der Duden empfiehlt die Schreibweise recht haben.
Wichtig ist nur, dass du innerhalb eines Dokuments dieselbe Schreibweise beibehältst.
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Wenn Sie etwas kontrovers diskutieren, möchten Sie dann am Ende Recht haben oder recht haben bzw. recht behalten? Setzen Sie sich am Ende zu recht oder zu Recht durch? Und wie finden Sie sich mit der Groß- und Kleinschreibung in diesen Rechtsfragen zurecht?
Recht oder recht – grundsätzlich ist die Antwort einfach
Grundsätzlich werden im Deutschen Adjektive und Adverbien kleingeschrieben, Substantive werden dagegen großgeschrieben. Entsprechend schreibt man „recht“ klein, wenn es Antwort auf die Frage gibt, wie etwas ist oder geschieht:
Es ist mir recht.
Es ist nur recht und billig.
Das ist jetzt nicht der rechte Zeitpunkt.
Das ist ein recht günstiges Angebot.
Man kann es ihr sowieso nicht recht machen.
Da hast du völlig recht.
Gehe ich recht in der Annahme, dass …?
Es geschieht ihm recht.
Das Recht als Substantiv schreibt man dagegen groß:
Sie hat das Recht auf ihrer Seite.
Ich kenne meine Rechte.
Von Rechts wegen dürfte er gar nicht hier sein.
Ein Richter muss Recht sprechen, wenn jemand das Recht verletzt hat.
Jeder muss sehen, wie er zu seinem Recht kommt.
Sie besteht mit vollem Recht auf ihrem Recht.
Recht haben oder recht haben – im Detail ist die Antwort zweideutig
Es gibt eine Reihe von Redewendungen, bei denen nicht eindeutig klar ist, ob es sich um einen adjektivischen oder substantivischen Gebrauch des Wörtchens recht/Recht handelt. Bei diesen sind deswegen beide Schreibweisen korrekt.
Recht haben – recht haben
Recht daran tun – recht daran tun
jemandem Recht geben – jemandem recht geben
Recht bekommen – recht bekommen
Recht behalten – recht behalten
Auf die Frage „Ist Recht haben oder recht haben richtig?“ lautet die Antwort also: Beides ist korrekt. Im Duden wird aber jeweils die Kleinschreibung empfohlen.
Vorsicht bei zu Recht – zurecht
Sie hat völlig zu Recht darauf bestanden, den Vertrag einzuhalten.
Gemeint ist: Das Recht ist auf ihrer Seite. Da das Recht als Substantiv gebraucht wird, schreibt man es groß.
Anders sieht es beim Präfix zurecht- aus, das nur im Zusammenhang mit Verben auftaucht. Es wird kleingeschrieben:
Wie soll man sich da noch zurechtfinden?
Damit komme ich nicht zurecht.
Sie hatte sich nett zurechtgemacht.
Ich hoffe, dass Sie dank dieser Ausführungen nun bestens im Bilde sind, was die rechte Anwendung der Redewendungen rund ums Recht angeht.
Um die Groß- und Klein- bzw. Getrennt- und Zusammenschreibung geht es auch bei unseren Posts zu den substantivierten Verben und zur Frage: zur Zeit oder zurzeit? Weitere Antworten auf typische Fragen zur Orthografie finden Sie auf unserer Übersichtsseite Best of Rechtschreibung.