Banken und Sparkassen führen Buchungen und Überweisungen ausschließlich an Bankarbeitstagen durch. Das gilt auch für Beratungsgespräche in den Filialen. Wie lange an einem Bankarbeitstag gearbeitet wird, legen die Finanzinstitute eigenständig fest. Informieren Sie sich deswegen im Vorhinein über die Öffnungszeiten Ihrer Sparkasse. Bargeldloses Zahlen und Geldabheben ist davon unabhängig zu jeder Tageszeit- und Nachtzeit möglich.
Samstag und Sonntag gelten nicht als Bankarbeitstage. In dieser Hinsicht unterscheidet sich der Bankarbeitstag vom Werktag. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Banken nehmen von Montag bis Freitag Kundengespräche entgegen. Nur in diesem Zeitraum werden Buchungen durchgeführt. Zahlungen, die Sie am Wochenende in Auftrag geben, werden daher erst am folgenden Geschäftstag gebucht.
Überweisungen dauern innerhalb Deutschlands generell einen Bankarbeitstag. Sollten Sie auf Ihr Gehalt warten, kann sich die Zahlung aufgrund eines Wochenendes oder von Feiertagen verschieben. Möchten Sie eine Überweisung ins Ausland tätigen, sollten Sie besonders bei Ländern mit Fremdwährungen einen Zeitpuffer einplanen.
Darf das Gehalt zu einem anderen Zeitpunkt als zum Ende des Monats auf dem Konto landen? Es kommt darauf an: nämlich, was im Arbeitsvertrag steht und was der Betriebsrat intern verhandelt hat. Zahlt ein Arbeitgeber aber immer später als vereinbart, können Arbeitnehmende sich wehren.
01.11.2021, 09:01 Uhr
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Offenburg. Wer sich nicht darauf verlassen kann, dass der Lohn pünktlich auf dem Konto ist, kommt womöglich in Schwierigkeiten – etwa, weil die Miete und andere Zahlungen fällig sind. Aber gibt es eine Vorschrift, bis wann das Gehalt da sein muss?
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Prinzipiell ist das in Paragraf 614 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt. Vereinfach ausgedrückt steht dort: „Handelt es sich um eine vereinbarte monatliche Vergütung, so ist sie nach dem Ablauf des Monats zu entrichten“, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg. In der Regel bedeutet das: Das Gehalt sollte am letzten Tag des Monats bezahlt werden.
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Abweichungen im Arbeitsvertrag möglich
Allerdings können im Arbeitsvertrag auch andere Regelungen vereinbart werden. Hier kann etwa festgelegt sein, dass das Gehalt zur Mitte des Monats eingehen soll. Auch in Tarif- oder Betriebsvereinbarungen können anderslautende Zahlungstermine festgehalten werden. Generell hat der Betriebsrat laut Markowski bei Zeit, Ort und Art der Entgeltzahlung mitzubestimmen, sofern es keine tarifvertragliche Regelung gibt.
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Eine besondere gesetzliche Regelung gibt es darüber hinaus für Auszubildende: Für den laufenden Kalendermonat ist die Vergütung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.
Verzug beginnt am zweiten Tag des Folgemonats
Ist ein monatlicher Lohn vereinbart, kommt der Arbeitgeber in Verzug, sobald er nach dem Ende des Monats nicht leistet. Der Verzug beginnt am Folgetag, also am zweiten Tag des Folgemonats, und zwar auch ohne Mahnung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, so Markowski. Ist hingegen ein fester Zahlungszeitpunkt vereinbart, so beginnt der Verzug am Folgetag.
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Sollte durch die verspätete Lohnzahlung ein finanzieller Schaden entstehen, etwa weil Arbeitnehmende ihre Miete oder Raten nicht bezahlen können, können laut Markowski sogar Regressansprüche entstehen.
Manche Arbeitgeber zahlen trotzdem immer zu spät
Ein Problem allerdings bleibt beim Thema Lohnzahlung: „Das Gesetz sagt zwar, dass die Vergütung nach Ablauf des Monats bezahlt werden muss, aber es gibt viele Fälle, in denen ein Arbeitgeber immer zu spät zahlt“, sagt Markowski.
Da bleibe dem Arbeitnehmer an sich nur, Verzugszinsen zu verlangen. „Das machen natürlich nur die wenigsten, weil niemand sein Arbeitsverhältnis gefährden will.“