Führerschein Klasse AM ab 15 Jahren
Mit dem Führerschein Klasse AM sind Jugendliche berechtigt, ein Kleinkraftrad bis 50 ccm mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zu fahren. Bei einem Fahrzeug mit einem Elektromotor darf die Motorleistung vier Kilowatt (kW) nicht übersteigen.
Die Klasse AM berechtigt auch dazu, drei- und vierrädrige Fahrzeuge wie etwa Quads und Trikes bis Tempo 45 und unter 4 kW zu fahren.
Bis zum 16. Geburtstag dürfen Jugendliche das Kleinkraftrad allerdings nur in Deutschland fahren.
Motorradklasse A1 ab 16 Jahren
Mit 16 Jahren können Jugendliche den Führerschein Klasse A1 erwerben. Damit können sie ein Leichtkraftrad fahren, das bis zu 125 ccm Hubraum und eine Leistung von bis zu 11 kW haben darf. Das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen. Im Führerschein Klasse A1 ist die Klasse AM integriert.
Führerscheinklasse L ab 16 Jahren
Der Führerschein Klasse L berechtigt zur Führung von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen, also etwa Traktoren, Futtermischwagen oder Gabelstaplern. Ab 16 Jahren kann der Schein erlangt werden. Die maximale Geschwindigkeit der Zugmaschinen liegt bei Tempo 40. Auch ein Anhänger kann mit dem Arbeitsfahrzeug gezogen werden, dann besteht aber ein Tempolimit von 25.
Führerscheinklasse T ab 16 Jahren
Um leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft fahren zu dürfen, ist ein Führerschein der Klasse T erforderlich. Mit dieser Klasse dürfen Zugmaschinen eigentlich bis zu Tempo 60 bewegt werden. Das gilt aber nur, wenn der Fahrer mindestens 18 Jahre alt ist.
Ist er jünger, darf er nur Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h fahren.
In Ausnahmefällen ist es möglich, den Traktorführerschein schon mit 15 Jahren zu machen. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Jugendlicher im landwirtschaftlichen Betrieb seiner Eltern aushelfen soll.
Motorradklassen A2 ab 18 Jahren
Den Führerschein der Klasse A2 dürfen Interessierte ab 18 Jahren machen. Er erlaubt das Fahren von Krafträdern bis maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen. Die Klassen A1 und AM sind hier eingeschlossen.
Motorradklasse A ab 24 Jahren
Mit einem Führerschein der Klasse A darf der Inhaber alle im Handel erhältlichen Krafträder fahren – vom Moped bis zum schweren Motorrad. Es besteht keine Begrenzung in der Hubraumgröße oder der Höchstgeschwindigkeit. Dieser Führerschein schließt die Klassen A1, A2 und AM ein.
Für den Führerschein der Klasse A gilt ein Mindestalter von 24 Jahren für den Direkteinstieg. Wer zwei Jahre die Klasse A2 besitzt, darf den Führerschein der Klasse A auch schon früher machen – also frühestens mit 20 Jahren, wenn er oder sie die Klasse A2 mit 18 erworben hat. Um von Klasse A2 zur Klasse A aufzusteigen, ist nur eine praktische, keine theoretische Prüfung mehr nötig.
Die Landesregierung verbessert die Mobilität für junge Leute im ländlichen Raum. Die Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb des Moped-Führerscheins von 16 auf 15 Jahre ist in Kraft getreten (31. Januar 2020). Die Landesregierung hat diese Möglichkeit umgehend umgesetzt nachdem das Bundeskabinett dies beschlossen hat.
„Wir machen Tempo für eine bessere Mobilität. Junge Menschen können den Moped-Führerschein jetzt ein Jahr früher erwerben und erhalten gerade im ländlichen Raum eine zusätzliche Mobilitäts-Option für den Weg zur Schule oder zur Ausbildungsstelle.“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
Sicherheit steht dabei für die Landesregierung an erster Stelle. Die bisher erforderliche Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Fahrerlaubnisprüfung bleiben Voraussetzung für den Erwerb des Moped-Führerscheins für Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h (Fahrerlaubnisklasse AM). Bislang konnten 15-jährige nur die Mofa-Prüfbescheinigung für Krafträder bis 25 km/h erwerben.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat der Bund den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM von 16 auf 15 Jahre zu senken.
Der Moped-Führerschein ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Nordrhein-Westfalen und den Ländern gültig, die von der Möglichkeit zur Herabsenkung des Mindestalters Gebrauch gemacht haben. Danach ist die Fahrerlaubnis uneingeschränkt gültig.
Hintergrund
In einem befristeten Modellversuch in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurde die Herabsenkung des Mindestalters in der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre getestet. Die dort gemachten Erfahrungen werden positiv bewertet. Eine Auswertung in den Modellversuchsländern hat ergeben, dass die Nutzung des AM 15 vor allem durch Jugendliche im ländlichen Raum erfolgt.