Was darf man wenn man krankgeschrieben ist machen

Sie haben sich mit einer Frage aus dem Arbeitsrecht an mich gewandt. Es geht darum, ob Sie trotz Krankschreibung zu Ihrer Tochter, die 800 km entfernt lebt, reisen dürfen.
Dabei gibt es eine einfache Regel, die im Einzelfall auch die richtige Richtung vorgibt: Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Grundsätzlich ist deshalb alles erlaubt, was die Genesung nicht verzögert oder gefährdet.
Wer jedoch gegen den Rat des Arztes handelt, riskiert eine Abmahnung oder - im schlimmsten Fall - sogar die fristlose Kündigung.
Diese Gefahr könnte bestehen, wenn Sie bettlägrig krankgeschrieben sein sollten und dann verreisen.
Was ein Patient tun darf und was nicht, hängt deshalb von der Krankheit und der individuellen Situation ab.
Denn nicht jede Krankheit fesselt den Patienten ständig ans Bett. Vor allem gegen Aktivitäten, die die Heilung fördern, können Arbeitgeber und Krankenkasse keine Einwände haben.
Eine Heilung einer Hand-OP dürfte im ersten Moment durch die Reise nicht beeiträchtigt werden, dass Sie aber mit nur einer Hand nicht arbeiten können ist offensichtlich. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn Sie sich selbst ans Steuer eines Autos setzen würden und damit die Hand über die Maßen belasten.
Im Zweifelsfall ist daher dazu zu raten, geplante Unternehmungen mit einem Arzt zu besprechen und sich diese schriftlich genehmigen zu lassen.
Das sollten Sie auch in Ihrem Falle unbedingt tun.
Dieser Einschätzung liegen folgende Überlegungen zugrunde:

Der gesetzlich nicht definierte, sondern als gegeben und bekannt vorausgesetzte arbeitsrechtliche Krankheitsbegriff deckt sich nicht mit dem im medizinischen Sinne. Er geht vielmehr über diesen noch hinaus. Im Sinne des Arbeitsrechts ist Krankheit erst und nur dann gegeben, wenn der Gesundheitszustand dermaßen schwer gestört ist, dass der betroffene Mitarbeiter ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist. Dies bedeutet im Ergebnis, dass eine Krankheit erst dann arbeitsrechtlich bedeutsam ist, wenn durch sie eine Aufhebung oder Minderung der Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters eintritt.
Zwei Voraussetzungen bestimmen demnach das Vorliegen einer Krankheit im arbeitsrechtlichen Sinne:
es muss ein regelwidriger körperlicher oder geistiger Zustand gegeben sein, der durch eine stationäre oder ambulante ärztliche Heilbehandlung grundsätzlich als behebbar erscheint. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der regelwidrige Zustand tatsächlich beseitigt werden kann oder, wenn vielleicht auch schon bei Krankheitsbeginn erkennbar, zur Erwerbsunfähigkeit führt (BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81),
die Krankheit muss eine Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters bedingen. Eine Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Mitarbeiter infolge der z.B. durch einen Unfall bedingten Krankheit seiner bisherigen vertragsgemäßen Arbeit nicht nachkommen bzw. nur mit der Gefahr nachkommen kann, dass sein Krankheitszustand sich in absehbar naher Zeit verschlimmern könnte (BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82). Arbeitsunfähigkeit im objektiv-medizinischen Sinne liegt also nicht erst dann vor, wenn der Arbeitnehmer völlig außerstande ist, die geschuldete Arbeit auszuführen (BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 491/88).
Diese Definition trägt dem Umstand Rechnung, dass Arbeitsunfähigkeit nicht den gesundheitlichen Kollaps voraussetzt, der den Arbeitnehmer direkt daran hindert, die vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen (BAG, 17.03.1960 - 2 AZR 471/58).
Das dürfte in Ihrem Falle deswegen unstreitig gegeben sein, da Sie mit nur einer Hand nicht vernünftig arbeiten können. Hinzu kommt, dass nach einer Operation der betroffene Körperteil besonderer Schonung bedarf.

Einer geplanten Reise muss aber derjenige zustimmen, der während der Erkrankung Zahlungen leistet: der Arbeitgeber, wenn noch keine sechs Wochen vergangen sind, die Krankenkasse danach. Wer ohne Genehmigung wegfährt, riskiert die Einstellung der Lohnfortzahlung beziehungsweise des Krankengeldes.

In Ihrem Falle dürfte daher nichts gegen die Reise zu Ihrer Tochter sprechen, Sie sollten sich aber entsprechend nach allen Seiten absichern.

Wenn man krankgeschrieben ist, hat man vor allem eins: dafür zu sorgen, dass man schnell wieder gesund wird. Zwar ist eine Krankschreibung nicht mit Hausarrest gleichzusetzen, sollte aber auch nicht mit Urlaub verglichen werden. In erster Linie hängt also das Maß der Aktivitäten, die man bei einer Krankschreibung machen darf, von der Art der Erkankung und der Einschätzung des Arztes ab. Sollten Arbeitnehmer das Ausstellen eines Attestes ausnutzen und zum Beispiel in den Urlaub fahren, gilt das als Lohnfortzahlungsbetrug, der mit einer fristlosen Kündigung des Arbeitgebers geahndet werden kann.
 

Do's and don'ts bei einer Krankschreibung

  • Sport treiben: Wer mit einer Erkältung oder einem grippalen Infekt buchstäblich „flachliegt“, sollte genau das auch tun – das Workout im Fitnessstudio oder das Training im Fußballlverein wird die Genesung nicht vorantreiben. Anders sieht es zum Beispiel nach Operationen aus. Dann entscheidet der Arzt, ob und wann man – trotz Krankschreibung – wieder mit leichten sportlichen Aktivitäten beginnen kann/sollte, um den Heilungsprozess zu fördern.
  • Spazierengehen: Frische Luft und moderate Bewegung können den Heilungsprozess fördern. Wenn der Arzt allerdings ausdrücklich Bettruhe verordnet hat, hat man außerhalb seiner vier Wände nichts zu suchen –  ausgenommen sind Arzt- und Apothekenbesuche.
  • Ausgehen: Wer sich schnell wieder fit fühlt, aber noch ein, zwei Tage länger krankgeschrieben ist, kann einen entspannten Besuch im Restaurant oder Kino genießen – durchzechte Nächte hingegen bergen die Gefahr, rückfällig zu werden und erneut zu erkranken. Wer trotz der Krankschreibung einem zu geselligen Partyleben frönt, muss mit Konsequenzen des Arbeitgebers rechnen.
  • Shoppen: Einkäufe im Supermarkt oder beim Bäcker sind notwendig und deshalb immer erlaubt. Wer seine Krankschreibung allerdings nutzt, um mal wieder ausgiebig shoppen zu gehen, kann Probleme mit seinem Arbeitgeber bekommen. Shoppen beschleunigt nämlich nicht den Heilungsprozess, sondern ist oft einfach nur kräftezehrend.
  • Nebenjob ausüben: Du gehst nicht zur Arbeit, lässt es dir aber nicht nehmen, trotzdem in deinem Nebenjob weiterhin ein paar Euros zu verdienen? Ganz schlechte Idee! Wenn das ans Tageslicht kommt, ist dir die Abmahnung oder sogar Kündigung deines Hauptarbeitgebers sicher.

Bin krankgeschrieben darf ich raus?

Grundsätzlich ist deshalb alles erlaubt, was die Genesung nicht verzögert oder gefährdet. Wer jedoch gegen den Rat des Arztes handelt, riskiert eine Abmahnung oder - im schlimmsten Fall - sogar die fristlose Kündigung. Diese Gefahr könnte bestehen, wenn Sie bettlägrig krankgeschrieben sein sollten und dann verreisen.

Kann man sich gesund schreiben lassen wenn man krankgeschrieben ist?

Kann man eine Krankschreibung vorzeitig beenden? Eine offizielle Gesundschreibung gibt es in Deutschland nicht. Auf Verlangen kann der Arzt jedoch ein Attest ausstellen, dass der Betreffende wieder gesund und arbeitsfähig ist.

Was darf ich am letzten Tag der Krankschreibung?

Sogenannte Versorgungsgänge sind in jedem Fall gestattet. Dazu gehört das Einkaufen im Supermarkt, der Gang zur Post, zur Apotheke und auch zum Arzt. Wer wegen eines gebrochenen Arms oder Beins krankgeschrieben ist, kann auch mal ein Restaurant besuchen oder ins Kino gehen.

Kann man zur Arbeit gehen obwohl man krankgeschrieben ist?

Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Wer sich schneller wieder gesund fühlt, als die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorsieht, darf auch zur Arbeit gehen. Hierfür ist auch keine „Gesundschreibung“ vom Arzt notwendig.

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