Stirbt ein Mensch zu Hause und wird von Angehörigen aufgefunden, ist das eine emotionale Ausnahmesituation. Dennoch muss unmittelbar nach dem Todesfall ein Arzt kontaktiert werden, um den Tod des Verstorbenen offiziell festzustellen und den Totenschein auszustellen. Der ist nämlich ein wichtiges Dokument, das für die Ausstellung der Sterbeurkunde benötigt wird.
Stirbt jemand im öffentlichen Raum - etwa bei einem Unfall - muss unmittelbar der Rettungsdienst verständigt werden. Tritt der Todesfall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ein, werden die ersten organisatorischen Angelegenheiten von der Einrichtung geregelt und die Angehörigen kontaktiert.
Stirbt ein Angehöriger zu Hause, kann der Verstorbene zunächst vor Ort bleiben, um sich von ihm zu verabschieden. Senken Sie die Raumtemperatur und bedecken Sie den Toten mit einer dünnen Auflage und sorgen Sie für eine wasserdichte Unterlage.
Auch bei Sterbefällen im Pflegeheim kann man sein Recht auf Abschiednahme wahrnehmen, auch wenn die Einrichtungen oft auf eine schnelle Abholung drängen.
Viele Menschen sorgen in Form einer Bestattungsverfügung, einer Sterbegeldversicherung oder eines Bestattungsvorsorgevertrags für den eigenen Tod vor. Für Angehörige kann das eine große Hilfe sein.
In einer Bestattungsverfügung wird der Willen des Menschen festgehalten, was nach dem Tod mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll. Mit einer Sterbegeldversicherung sorgen Versicherte für den eigenen Tod finanziell vor. Wie sie beigesetzt werden, ist dadurch allerdings nicht geregelt.
Inhaltliches und Finanzielles kann mit einem Bestattungsvorsorgevertrag geregelt werden. Der wird direkt mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen. Das entbindet Angehörige im Sterbefall von vielen organisatorischen Pflichten.
Wer keine Verträge abschließen will, kann aber dennoch seine Angehörigen über seinen letzten Willen oder bereits getroffene Entscheidungen informieren. Die Verbraucherzentrale stellt dafür im Internet eine Checkliste zur Verfügung.