Die Punzierung gibt Auskunft über den Feingehalt an Gold, Silber oder anderen Edelmetallen in einem Produkt und wird in Gewichts-Promille angegeben. Vorwiegend lassen sich die Stempel im Schmuckbereich oder auf Silberwaren finden und sind ein sichtbares Zeichen dafür, dass es sich um echtes Gold, Silber, Platin oder Palladium handelt.
Ist eine Punzierung gesetzlich verpflichtend?
Ob ein Schmuckstück mit einem Feingehaltsstempel versehen werden muss, hängt ganz davon ab, in welchem Land man sich befindet. In Deutschland gelten beispielsweise andere Vorgaben als in Österreich oder der Schweiz.
Deutschland
In Deutschland gilt das „Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren“ . Eine Auskunft über den Feingehalt ist dem Gesetz nach nicht verpflichtend, sollte der Feingehalt aber angegeben werden, so muss dieser den geltenden Regelungen entsprechen. Punzierungen anbringen darf der Bestimmung nach jeder, ein Qualifikationsnachweis ist nicht erforderlich.
Österreich
In Österreich regelt das „Punzierungsgesetz“ die verpflichtenden Angaben auf Edelmetallgegenständen. Es besagt, dass jedes Erzeugnis eine Feingehaltspunze sowie eine registrierte inländische Verantwortlichkeitspunze tragen muss. Letztere zeigt, welche Stelle die Prüfung und Punzierung vorgenommen hat.
Schweiz
In der Schweiz gibt das Gesetz der „Edelmetallkontrolle“ Auskunft über die länderspezifischen Vorgaben. Wie in Österreich ist auch hier die Feingehaltsangabe sowie die Verantwortlichkeitspunze Pflicht.
Die geläufigsten Goldstempel
Bei Goldschmuck, der beispielsweise in Deutschland verkauft wird, kommen die Stempel 333, 585 und 750 am häufigsten vor. Solange sich die Angabe zwischen 333 und 999 bewegt, ist hier grundsätzlich jede Feingehalt-Abstufung erlaubt. In Österreich wird ein Goldobjekt dagegen erst ab einer 585-Punzierung als zulässig deklariert und es gibt klar vorgegebene Feingehaltstufen.
Ein 585-Stempel bedeutet etwa, dass der Gold-Feingehalt bei 585 von 1000 Tausendsteln liegt, also zu 58,5 Prozent aus reinem Gold besteht.
Die Prägung 999 findet ausschließlich bei Anlagemetallen wie Goldbarren oder Goldmünzen Anwendung, da der extrem hohe Feingehalt bzw. das reine Gold selbst zu weich ist, um es zur Verarbeitung von Schmuck verwenden zu können.
Es gibt mehrere geläufige Goldlegierungen mit gewissen Feingoldanteilen, die in der folgenden Übersicht aufgelistet sind.
Stempel
Gold-Feingehalt
Karat
999
99,9 %
24
333
33,3 %
8
375
37,5 %
9
585
58,5 %
14
750
75 %
18
900
90 %
21,6
916
91,6 %
22
986
98,6 %
23
Die geläufigsten Silberstempel
Im Gegensatz zum Begriff Karat, der als Kennzeichnung der Gold-Feinheit herangezogen wird, gilt für Silber die Einheit Lot. Besonders im Schmuckbereich weit verbreitet ist der Stempel 925, besser bekannt als Sterlingsilber.
Stempel
Silber-Feingehalt
Lot
750
75 %
12
800
80 %
13
835
83,5 %
13
900
90 %
14
925
92,5 %
15
999
99,9 %
16
Die geläufigsten Stempel bei Platin & Palladium
Platin wird fast vollständig rein verarbeitet und eignet sich aufgrund seiner besonderen Eigenschaften hervorragend für die Herstellung hochwertiger Schmuckstücke.
Die gängigste Punzierung liegt demnach mit 950 recht hoch, der Platin-Feingehalt beträgt hier 95 Prozent. In Österreich ist beispielsweise nur diese Feingehaltspunze für Platinprodukte zulässig. Eher seltener kommen die Stempel 900 (90 Prozent Platin), 750 (75 Prozent Platin) und 585 (58,5 Prozent Platin) vor.
Nachdem Palladium ebenfalls zur Platingruppe gehört, gilt für das silberweiße Metall Ähnliches wie für das verwandte Platin. Der geläufigste Stempel ist auch hier 950, 600 und 500 sind seltener aufzufinden.
Keine Punzierung? Prüfung beim Experten!
Sollte ein Produkt keine Prägung haben, muss man in Betracht ziehen, dass es eine Fälschung sein könnte. Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel, vor allem, wenn es sich um Gold aus dem Ausland handelt. Dafür braucht es das Auge eines Experten. Profis können auch am Gewicht eines Goldstücks erkennen, ob sie es mit Vollgold zu tun haben.
Bei Goldbarren gibt es beispielweise einige äußere Merkmale, an denen ihre Echtheit erkennbar ist.
Anteile anderer Edelmetalle nicht ersichtlich
Was die Punzierung nicht verrät sind die Anteile anderer Materialien, die in der Legierung vorkommen. Nimmt man etwa Weißgold als Beispiel, so könnten neben Gold die Edelmetalle Silber oder Palladium enthalten sein. Vor allem letzteres verzeichnete im Frühjahr 2020 ein All-Time-High, was beim An- und Verkauf von Altgold preislich durchaus merkbar gewesen wäre. Profis lassen die Untersuchung weiterer Bestandteile daher jedenfalls in ihre Analyse einfließen.