Wenn konto gepfändet

Nur mit einem P-Konto kannst du dich vor dem finanziellen Ruin schützen. Foto: CC0 / Pixabay / Tumisu

  • Konto gepfändet – und nun?
  • Ein höherer Freibetrag ist möglich
  • Kostenfreie Umwandlung und Informationspflicht der Banken
  • Die Schuldnerberatung als Lösung

6,16 Millionen Bürger über 18 Jahre sind überschuldet und weisen "nachhaltige Zahlungsstörungen" auf wie es in Amtssprache heißt. Krankheit, Kurzarbeit oder eine hohe Nachzahlung beim Energieversorger bringen Betroffene oftmals völlig unverschuldet in eine prekäre wirtschaftliche Lage. Was können Betroffene in dieser Situation tun? Wie lässt sich das Konto trotz Pfändung weiter nutzen?

Konto gepfändet – und nun?

Hat jemand Schulden und zahlt sie nicht zurück, kann der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) erwirken. Der PfÜB wird vom zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) auf Antrag des Gläubigers erlassen. Mit dem Beschluss ist es möglich, das Bankkonto zu pfänden.

Ist dein Konto gepfändet, muss das Kreditinstitut dein Guthaben an den Schuldner überweisen. Um zu verhindern, dass das gesamte Geld auf dem Konto an den Gläubiger geht, ist es ratsam, ein sogenanntes P-Konto, also ein Pfändungsschutzkonto, einzurichten.

Damit stellst du sicher, dass wenigstens ein monatlicher Grundfreibetrag nicht gepfändet wird. Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 1.260 Euro (Stand: Mai 2022). Er gilt für alle Schuldner*innen, die keine Unterhaltsverpflichtungen erfüllen müssen. 

Ein höherer Freibetrag ist möglich

Der Freibetrag fällt höher aus: Außerdem kannst du einen höheren Freibetrag eintragen lassen. Dieser ist abhängig von den Lebensumständen, wie zum Beispiel einer möglichen Unterhaltspflicht, Kindergeld oder Sozialleistungen. Dafür reichst du bei der Bank eine Bescheinigung gemäß § 850k Zivilprozessordnung (ZPO) ein.

Bei einer Konto-Pfändung hast du weiterhin den vollen Zugang zum Konto und kannst Überweisungen vornehmen, allerdings nur bis zur Höhe des Freibetrags.

Die Verbraucherzentralen weisen jedoch darauf hin, dass Besitzer*innen eines P-Kontos auch Nachteile haben: Einen Dispokredit oder eine geduldete Überziehung zu nutzen, entfällt, da P-Konten nur auf Guthaben-Basis beruhen. Außerdem musst du mit einer Stigmatisierung bei deiner Bank rechnen.

Kostenfreie Umwandlung und Informationspflicht der Banken

Teurer als ein gewöhnliches Girokonto darf das P-Konto aber nicht sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH, 13.11.2012, Az.: XI ZR 500/11) entschieden. Für die Umwandlung in ein P-Konto oder die Bearbeitung der Pfändungen darf die Bank also keine gesonderten Gebühren verlangen. Der bislang bestehende Vertrag wird nur um eine gesetzlich vorgesehene Zusatzfunktion ergänzt. 

Bei einem P-Konto müssen Kreditinstitute ausdrücklich über das im laufenden und im nächsten Kalendermonat verfügbare Guthaben informieren. Wird ein Konto im Minus in ein P-Konto umgewandelt, ist der Soll-Saldo auf ein zweites (Unter-)Konto auszubuchen und die Gutschriften müssen als Guthaben im Rahmen der Freibeträge zur Verfügung stehen. 

Übrigens: Dein Arbeitgeber erfährt nichts von der Konto-Pfändung. Er zahlt das Gehalt ganz normal auf das Konto ein. 

Die Schuldnerberatung als Lösung

Manchmal wachsen einem die Finanzprobleme über den Kopf. Sich Rat zu holen, ist deshalb zu empfehlen. Aber Achtung: In Deutschland darf sich grundsätzlich jede Person Schuldnerberater nennen.

Es gibt zahlreiche kommerzielle Anbieter, die gezielt Schuldner*innen kontaktieren und Schuldenhilfe oder Finanzsanierung anbieten. Damit schaffen sich die Betroffenen aber meist zusätzliche Probleme. Kommerzielle Anbieter wollen schließlich Geld verdienen.

Aber es gibt anerkannte Schuldnerberatungsstelle, wie sie die Caritas, die Diakonie oder Verbraucherzentralen anbieten. Damit du einen Überblick über die Beratungsstellen in deiner Region erhältst, gibt es den Schuldnerberatungsatlas des Statistischen Bundesamtes.

Fazit

Bei einem normalen Bankkonto bzw. Girokonto dürfen Gläubiger das komplette Guthaben pfänden, ohne dabei auf Pfändungsfreigrenzen zu achten. Ein P-Konto bietet Schuldner*innen die Garantie, dass der unpfändbare Teil des Einkommens während einer Konto-Pfändung geschützt ist. 

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