Wie schnell muss man mindestens fahren?

Mindestgeschwindigkeit: Tempo 60 tatsächlich Pflicht?

Grundsätzlich gibt es eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn.

Die am häufigsten begangene Ordnungswidrigkeit auf Deutschlands Straßen ist – wenig überraschend – zu schnelles Fahren. Im Jahr 2016 beispielsweise verstießen deutsche Autofahrer laut Kraftfahrtbundesamt über drei Millionen Mal gegen die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten. Temposündern drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg in besonders schweren Fällen sogar Fahrverbote.

Aber was passiert eigentlich, wenn ein Autofahrer im Kriechtempo unterwegs ist? Gibt es überhaupt so etwas wie eine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn? Und was ist mit der Schnellstraße: Ist eine Mindestgeschwindigkeit auch hier vorgeschrieben? Die Antwort in beiden Fällen lautet: ja, aber nicht immer und zu jeder Zeit.

Gibt es überhaupt eine Mindestgeschwindigkeit in Deutschland?

Ja, die gibt es tatsächlich. Das Verkehrszeichen 275 gibt vor, welche Mindestgeschwindigkeit auf welchem Straßenabschnitt maßgeblich ist. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

An welche Mindestgeschwindigkeit müssen Sie sich auf deutschen Autobahnen halten?

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht keine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn vor. Kfz müssen zwar bauartbedingt in der Lage sein, mindestens 60 km/h zu fahren, daraus ergibt sich allerdings nicht, dass sie auch mindestens so schnell unterwegs sein müssen.

Können Sanktionen auf Sie zukommen, wenn Sie zu langsam fahren?

Wenn Sie ohne Grund im Schneckentempo unterwegs sind und dadurch den Verkehr behindern, müssen Sie in der Regel mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen.

Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit und deutsche Autobahn: Die StVO hilft weiter

Gründe fürs Langsamfahren gibt es viele: eine schöne Aussicht, die Suche nach einer bestimmten Hausnummer oder vielleicht auch nur Gedankenlosigkeit. Gesetzliche Bestimmungen zeigen Sonntagsfahrern jedoch ihre Grenzen auf. In § 3 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht nämlich:

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Eine konkrete Zahl im Zusammenhang mit der Mindestgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen wird in § 18 Abs. 1 genannt:

Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese.

Diese Passage der StVO wird häufig fehlinterpretiert, denn im Fokus steht ja lediglich die Beschaffenheit des Fahrzeuges. Mofas, Traktoren oder Fahrräder haben sowohl auf der Autobahn als auch auf Kraftfahrstraßen tatsächlich nichts zu suchen.

Fahrzeuge, die laut der Angaben in den Fahrzeugpapieren die Mindestgeschwindigkeit auf einer Bundesstraße oder Autobahn fahren können, müssen aber keineswegs zu jeder Zeit mindestens 60 km/h fahren. Denn der StVO ist in § 3 Abs. 1 zu entnehmen, dass es durchaus Gründe gibt, die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h zu unterschreiten: Glatteis, schlechte Sicht, dichter Verkehr oder auch Stau.

Mindestgeschwindigkeit: Das Schild heißt offiziell Verkehrszeichen 275

Häufig wird auf der Autobahn die Mindestgeschwindigkeit durch das Verkehrszeichen 275 angezeigt.

Einige Verkehrsteilnehmer haben ein Schild zur Mindestgeschwindigkeit auf einer Kraftfahrstraße oder einem Autobahnabschnitt vielleicht noch nie bewusst wahrgenommen. Ein spezielles Verkehrszeichen, das die Mindestgeschwindigkeit vorgibt, begegnet einem auch vergleichsweise selten; und wenn, dann meist auf der Autobahn.

Die Mindestgeschwindigkeit wird durch einen blauen Kreis mit weißem Rand signalisiert; das entsprechende Mindesttempo wird in weißen Ziffern ohne Einheit angegeben.

Eine Mindestgeschwindigkeit wird oft nur für einzelne Fahrstreifen angeordnet, zum Beispiel bei Straßen mit starker Steigung. Ist dies der Fall, tritt das Verkehrsschild für die Mindestgeschwindigkeit oft in Kombination mit der Fahrstreifentafel oder Aufweitungstafel in Erscheinung. Letztere weist darauf hin, dass ein zusätzlicher Fahrstreifen in Fahrtrichtung entsteht.

Rechtsprechung zur Mindestgeschwindigkeit

Viele Autofahrer fragen sich natürlich an der Stelle: Riskiere ich ein Bußgeld, wenn ich zu langsam unterwegs bin? Wer zum Beispiel auf einer Bundesstraße die Mindestgeschwindigkeit nicht einhält, begeht tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit – solange kein triftiger Grund wie etwa Nebel oder Schneefall vorliegt.

Doch Angst vor einem Blitzerfoto muss niemand haben, denn in der Regel werden keine Geschwindigkeitsmessungen in diesem Zusammenhang durchgeführt.

Dennoch gibt es einige Urteile, die sich auf die Mindestgeschwindigkeit auf der Landstraße und Autobahn beziehen:

  • Das Amtsgericht Gemünden entschied im Jahre 1997 über einen Fall, bei dem der betroffene Autofahrer statt der zulässigen 100 km/h nur ca. 45 km/h fuhr. Auch wenn die Strecke kurvig und unübersichtlich war, stellte das Verhalten des Autofahrers laut Gericht eine unerlaubte Behinderung des Verkehrs durch Langsamfahren dar. Der Autofahrer hatte ein Bußgeld in Höhe von damals 50 DM zu zahlen.
  • Darüber hinaus urteilte das Amtsgericht Wilhelmshaven 2002 über einen anderen Fall, bei dem ein zu langsam fahrendes Auto einen Auffahrunfall verursachte. Im Fokus der Verhandlungen stand die Frage, wer für die Schäden haften müsse. Tatsächlich entschied das Gericht: Dem Autofahrer, der das Mindesttempo auf der Autobahn nicht eingehalten hatte, wurde eine Mithaftung in Höhe von 50 Prozent auferlegt.
  • Vergleichsweise aktuell ist das Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg. 2016 entschieden die Richter über einen weiteren Auffahrunfall infolge von zu langsamen Fahren. Auch dieser Angeklagte, der lediglich mit 38 km/h auf der Autobahn unterwegs war, wurde zu einer Mithaftung von 50% verurteilt. Und nicht nur das: Auch ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro musste dieser Autofahrer berappen.

Welche Mindestgeschwindigkeit gilt auf Autobahnen im Ausland?

In der Schweiz beträgt die Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn 80 km/h.

Im europäischen Vergleich stellt eine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit für die Autobahn in Deutschland keine Ausnahme dar. Auch unsere Nachbarn – Österreich oder die Schweiz etwa – sehen eine Mindestgeschwindigkeit für Autobahnen vor.

Auf Autobahnen in Österreich gilt das Gleiche wie in Deutschland: Die Straßen dürfen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden, die in der Lage sind, 60 km/h zu fahren. Und: Allgemein und unabhängig von der Art der Straße gilt ebenfalls die Regelung, dass niemand den Verkehr durch sein zu langsam fahrendes Auto behindern darf.

Während die Mindestgeschwindigkeit auf der deutschen Autobahn grundsätzlich 60 km/h beträgt, trat in der Schweiz im Januar 2016 eine neue Regelung in Kraft: Dort müssen die Fahrzeuge auf der linken Spur einer dreispurigen Autobahn in der Lage sein, mindestens 100 km/h zu fahren. Zuvor war dort eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn von 80 km/h vorgeschrieben, die auch nach der Gesetzesänderung im Jahr 2016 noch für die übrigen Spuren gilt.

Mindestgeschwindigkeit und andere Geschwindigkeitsvorgaben

Neben der Mindestgeschwindigkeit gibt es noch zwei weitere Begriffe, die oft im Zusammenhang mit dem Thema Geschwindigkeit fallen. Wer sich mit Fragen rund um das Verkehrsrecht beschäftigt, wird früher oder später auch auf die Höchstgeschwindigkeit und die Richtgeschwindigkeit stoßen:

  • Höchstgeschwindigkeit: Wie in den meisten Ländern in Europa gilt auch in Deutschland innerorts eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, außerorts in der Regel von 100 km/h. Wer sich nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben hält, gefährdet den Straßenverkehr und muss mitunter mit harten Strafen rechnen.
  • Richtgeschwindigkeit: Deutschland ist weltweit bekannt für seine Autobahnen ohne Tempolimit. Was kaum einer weiß: Die sogenannte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist nicht nur eine bloße Empfehlung des Gesetzgebers, sondern spielt gerade bei Haftungsfragen im Falle eines Unfalles eine wesentliche Rolle. Ansonsten hat man als Autofahrer nichts zu befürchten, wenn man sich nicht an die Richtgeschwindigkeit hält – es sei denn natürlich, die Geschwindigkeit des Streckenabschnitts wurde durch ein Verkehrszeichen begrenzt.
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Wie langsam darf ich fahren?

Das Tempo auf deutschen Straßen ist für Autofahrer klar geregelt: 50 km/h in geschlossenen Ortschaften, 100 km/h auf Landstraßen und 130 km/h als Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen.

Wie schnell muss man mindestens auf einer Landstraße fahren?

Es gibt keine Mindest- oder Richtgeschwindigkeit auf der Landstraße. Streng genommen gibt es keine Mindestgeschwindigkeit für die Landstraße, allerdings existieren überregionale Kraftstraßen, die baulich oder durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen so gestaltet sind, dass nur schnelle Kfz darauf fahren dürfen.

Was ist langsam fahren?

Zu langsam zu fahren, stellt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen in der Regel eine größere Behinderung anderer und auch ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Sodass Fahrzeuge, die eine Geschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufgrund ihrer Bauart und Leistung nicht erreichen, diese Straßen nicht befahren dürfen.

Wie schnell muss ich in der Stadt fahren?

Zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Die Höchstgeschwindigkeit innerorts beträgt also immer 50 km/h, sofern es die Witterungsbedingungen zulassen und kein anderes Verkehrsschild eine geringere Geschwindigkeit anzeigt. Allerdings gibt es in der Stadt viele sogenannte „Tempo-30-Zonen“.

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