Wie wird das elterngeld berechnet wenn man krankgeschrieben ist

Länger als sechs Wochen krank - schon endet die Lohnfortzahlung, die Krankenkasse muss zahlen. Nun erhalten Sie das Krankengeld, das über den Daumen gerechnet rund 20 Prozent unter Ihrem bisherigen Netto-Einkommen liegt. In diesem Beitrag wollen wir uns anschauen, welche Auswirkungen eine lange Erkrankung auf die nun folgenden finanziellen Ansprüche hat.

Mutterschaftsgeld

Der sogenannte Mutterschutz beginnt normalerweise sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach. Um die werdende bzw. junge Mutter in dieser Zeit zu unterstützen, sind in dieser Phase verschiedene Leistungen vorgesehen. Diese hängen sowohl von Ihrer beruflichen Situation als auch von Ihrer Krankenkasse ab. Weitreichende und gute Informationen zu diesem Bereich finden Sie auf diesem Portal des Bundesfamilienministeriums.

Die wohl bekannteste Unterstüztung ist das Mutterschaftsgeld. Wie hoch dieses ausfällt, hängt von den 13 Wochen vor dem Mutterschutz ab. Die Krankenkasse betrachtet diesen Zeitraum und überweist Ihnen auf Grundlage, was Sie in dieser Zeit verdient haben, das Mutterschaftsgeld. Maximal allerdings 13 Euro pro Kalendertag. Im Normalfall zahlt Ihr Arbeitgeber dann die Differenz zum bisherigen Netto-Verdienst.

Vor dem Mutterschutz Krankengeld

Was passiert jetzt mit dem Mutterschaftsgeld, wenn Sie in den 13 Wochen zuvor nicht gearbeitet haben? Wenn Sie stattdessen Krankengeld beziehen mussten? Die Krankenkasse wird Ihnen wie oben beschrieben 13 Euro pro Kalendertag überweisen. Und der Zuschuss des Arbeitgebers?

Hier kommt es darauf an: Sind Sie weiterhin krankgeschrieben? Dann gibt es insgesamt nicht mehr als eine Zahlung in Höhe des Krankengeldes. Endet die Krankschreibung im Mutterschutz, stockt der Arbeitgeber bis zum letzten Netto-Einkommen auf.

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie frühzeitig Kontakt zum Arbeitgeber und zur Krankenkasse aufnehmen, wenn Sie in der Schwangerschaft krankheitsbedingt länger ausfallen. So stellen Sie sicher, dass Sie keine unnnötigen finanziellen Nachteile erleiden.

Was passiert mit dem Anspruch auf Krankengeld?

Sobald Sie in den Mutterschutz rutschen, ruht Ihr Krankengeld. Trotzdem verringert sich der Anspruch auf diese Zahlung mit jeder Woche, in der Sie Mutterschaftsgeld erhalten.

Ein Beispiel:

Nadine hat noch 20 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Jetzt beginnt der Mutterschutz, insgesamt 14 Wochen. Im Anschluss bleiben ihr nicht 20 Wochen Krankengeld, sondern maximal noch sechs. Denn während des Mutterschaftsgeldes verringert sich auch die Anspruchszeit auf Krankengeld

Und nach der Aussteuerung bei Arbeitslosengeld?

Komplizierter ist es, wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten. Also in einem Szenario, in dem das Krankengeld bereits ausgelaufen ist und Sie "ausgesteuert" worden sind. Gehen Sie jetzt in den Mutterschutz, ist es wie beim Krankengeld: Das Arbeitslosengeld ruht. Im Anschluss können Sie die restlichen Wochen und Monate Ihres Arbeitslosengeldes beziehen.

Achtung beim ALG I

Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung ist mit einigen Besonderheiten verbunden. Denn nur wenn bei Ihnen die sogenannte "Nahtlosigkeitsregelung" festgestellt wird, erhalten Sie das ALG I ohne Kompromisse. Lassen Sie sich im Zweifel bitte sozialrechtlich beraten.

Wenn Sie nach dem Mutterschutz Elterngeld beziehen, erhalten Sie dieses in voller Höhe neben dem Arbeitslosengeld. Aufgrund der Tatsache, dass Sie vorher lange auf Krankengeld angewiesen waren, erhalten Sie allerdings nur den Mindestsatz im Elterngeld - also 300 Euro im Monat. Dieses beziehen Sie dann jedoch ungekürzt neben dem Arbeitslosengeld.

Fazit

Vor allem eines ist wichtig: Lassen Sie sich rechtzeitig persönlich beraten, wenn Sie während der Schwangerschaft lange krankheitsbedingt ausfallen. Je nach Situation hat das Auswirkungen auf die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes. Während Sie diese Lohnersatzleistung beziehen, pausiert die Zahlung von Kranken- oder Arbeitslosengeld.

Kassel (jur). Krankengeld, das für eine Krankheit gezahlt wird, die länger als sechs Wochen dauert, kann auf das Elterngeld mindernd angerechnet werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag, 18. März 2021, entschieden (Az.: B 10 EG 3/20 R). Das Kasseler Urteil gilt sowohl für das normale Basis-Elterngeld als auch für das Anfang 2015 eingeführte Elterngeld plus. Das jeweilige Mindestelterngeld bleibt jedoch unverändert.

Die Klage wurde von einer Juristin aus Niedersachsen eingereicht. Nach der Geburt ihres Kindes im Jahr 2015 hatte sie weiterhin zu 60 Prozent einer Vollzeitstelle gearbeitet. Ab dem fünften Monat stockte sie mit Elterngeld Plus ihr Einkommen auf.

Durch Anrechnung von Krankengeld auf das Elterngeld Plus erhielt eine Frau nur das Mindestelterngeld.

Dort sind Leistungen in halber Höhe vorgesehen: mindestens 150 € statt der üblichen 300 € und maximal 900 € statt 1.800 €. Im Gegenzug wurde die Laufzeit auf 24 Monate bzw. mit Partnermonaten auf 28 Monate verdoppelt. Außerdem werden Einkünfte aus einer Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden pro Woche nicht mindernd auf das Elterngeld Plus angerechnet. Dies soll den Müttern die schnelle Rückkehr in den Beruf erleichtern und auch die Väter motivieren, sich stärker in die Kinderbetreuung einzubringen.

In diesem Fall war die Mutter mehrere Monate lang krank. Nach sechs Wochen ununterbrochener Lohnfortzahlung erhielt sie Krankengeld. Die Elterngeldstelle des Landkreises Harburg hat es mindernd auf das Elterngeld angerechnet.

Infolgedessen erhielt die Juristin nur das Mindestelterngeld, in diesem Fall 150 Euro pro Monat für das Elterngeld plus. Das waren etwa 600 Euro weniger als vorher. In ihrer Klage argumentierte sie, dass dies gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße und den Zielen des Gesetzes widerspreche.

Eine Anrechnung von Lohnersatzleistung ist durch das Gesetz vorgesehen.

Vor dem BSG blieb sie jedoch erfolglos. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sehe die Anrechnung von sogenannten Lohnersatzleistungen vor. Das Krankengeld sei eine dieser Leistungen. Der Gesetzgeber habe sich im Sinne einer einheitlichen Regelung gegen eine Ausnahme bei der für das Krankengeld entschieden.

Das Risiko der Erwerbsunfähigkeit verbleibt daher bei den Eltern, urteilte das BSG. Dies stelle keine unzulässige Härte dar. Und auch das Grundgesetz sehe keine anderweitige Regelung vor.

Die Anrechnung von Krankengeld beim Elterngeld Plus kann sich je nach Zeitpunkt der Erkrankung stärker auf die monatliche Gesamtleistung auswirken, da beim Basis-Elterngeld ohnehin auch Einkommen aus Erwerbstätigkeit angerechnet wird. Dies kann jedoch durch die längere Bezugsdauer von Elterngeld Plus ausgeglichen werden. Zum September wird eine Gesetzesänderung erwartet, die der Anrechnung von Krankengeld ein Ende setzen könnte.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage ( Anwalt Kassel )

Symbolgrafik:© Vladislav Gajic - Fotolia.com

Welche Monate werden zur Berechnung des Elterngeldes?

Der Bemessungszeitraum umfasst in der Regel zwölf Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes. Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, die der Elternteil in diesem Zeitraum hat, sind die Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes.

Welche Monate werden beim Elterngeld ausgeklammert?

Die Monate, in denen Sie Arbeitslosengeld I im Zeitraum von 01.03.2020 bis 23.09.2022 aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten haben, können bei der Berechnung Ihres Elterngeldesausgeklammert“ werden.

Kann man während der Elternzeit Krankengeld beziehen?

Krankheit während der Elternzeit hat keine Auswirkung auf den Beginn oder das Ende der Elternzeit. Nach Beginn der Elternzeit gibt es auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Entgeltfortzahlung während einer Krankheit gibt es normalerweise für 6 Wochen.

Auf welcher Grundlage berechnet sich das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens.

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