Zeitberechnungen - Wochenarbeitszeit, Monatsarbeitszeit und JahresarbeitszeitAnzeige Show
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LohnzahlungszeitraumAls Lohnzahlungszeitraum wird der Zeitraum bezeichnet, für den der Arbeitslohn gezahlt wird. Der übliche Lohnzahlungszeitraum ist der Kalendermonat. Woche oder Tag sind kaum noch anzutreffen. Besonderheiten gibt es bei der Behandlung von Abschlagszahlungen. ArbeitszeitNach Angaben des Statistischen Bundesamts arbeiteten im Jahr 2015 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer Vollzeittätigkeit im Mittel 40,5 Stunden pro Woche (Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts Nr. 324 vom 15.09.2016). Die durchschnittliche tarifvertragliche Arbeitszeit liegt in Deutschland nach Angaben der Hans-Böckler-Stiftung bei 37,7 Stunden pro Woche. In Ostdeutschland sind die tariflichen Wochenarbeitszeiten mit 38,7 Stunden im Durchschnitt noch etwa eine Stunde länger als in Westdeutschland, wo durchschnittlich 37,6 Stunden vereinbart wurden (Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 27.07.2017). Die Arbeitszeit ist die meist in einem Manteltarifvertrag festgelegte Arbeitsdauer, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ableisten muss. Die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit ist häufig als Wochenarbeitszeit festgelegt. Die Arbeitszeit pro Tag muss nicht an allen Wochentagen gleich sein. Bei einer Wochenarbeitszeit von 38 Stunden könnte z. B. von Montag bis Donnerstag 8 Stunden und am Freitag nur 6 Stunden gearbeitet werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt im Arbeitszeitreport Deutschland 2016 folgendes fest: Tatsächlich arbeiten Vollzeitbeschäftigte im Durchschnitt 43,5 Stunden pro Woche und damit 4,9 Stunden länger als vertraglich vereinbart. Über die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten arbeiten 40 bis 47 Wochenstunden. Teilzeitbeschäftigte arbeiten im Durchschnitt 23,1 Stunden pro Woche und fast drei Viertel von ihnen arbeiten in sogenannter langer Teilzeit zwischen 20 und 34 Wochenstunden. Umrechnung der Wochenarbeitszeit auf eine Monatsarbeitszeit
An verschiedenen Stellen finden sie als allein gültige Vorschrift zur Berechnung die Multiplikation mit 13 (anstelle von 52) und die anschließende Division durch 3 (anstelle von 12). Hier wurden beide Werte nur gekürzt (Division durch 4). Es kommt in jedem Fall das gleiche raus. Die Arbeitszeit des einzelnen Arbeitnehmers kann der tariflichen Arbeitszeit entsprechen, geringer (bei Teilzeitarbeit) oder höher (leitende Angestellte) sein. Diese Arbeitszeit nennt man individuelle regelmäßige Wochenarbeitszeit (IRWAZ). Die Umrechnung der Wochenarbeitszeit in eine Monatsarbeitszeit kann auch mit einem festen Wochenfaktor erfolgen. Je nach Tarifvertrag unterscheidet sich der Wochenfaktor für die Berechnung. Beispiele:
Berechnung des Wochenfaktors: Grobe Berechnung: 52 Wochen / 12 Monate = 4,333333 Unter Einbeziehung von 400 Jahren (wegen der Schaltjahre) ergibt sich: Zur Berechnung des laufenden Arbeitsentgelts müssen wir die Arbeitszeit folgendermaßen gliedern:
Mindestlohn und GeringfügigkeitsgrenzeDer Begriff der Geringfügigen Beschäftigung wurde zum 1. Juli 1977 mit dem SGB IV eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt existiert auch der Begriff der Geringfügigkeitsgrenze. Die wöchentliche Arbeitszeit war dabei ab 01.04.2003 unerheblich (musste früher weniger als 15 Stunden betragen). Mit dem ab 01.01.2015 geltenden gesetzlichen Mindeststundenlohn wurde indirekt wieder eine Maximalstundenzahl eingeführt. Eine ständige wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden war ab 2015 nicht mehr möglich. Ab 1. Oktober 2022 wird die monatliche Geringfügigkeitsgrenze nicht mehr durch einen statischen Wert bestimmt, sondern im neuen Absatz 1a des § 8 SGB IV dynamisch ausgestaltet.
Ab dem 1. Oktober 2022 gilt damit immer eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden. Damit erklärt sich auch die Berechnungsvorschrift für die Geringfügigkeitsgrenze (Mindestlohn * 130 / 3) WSI-ArbeitszeitkalenderDer WSI-Arbeitszeitkalender wird herausgegeben vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut in der Hans-Böckler-Stiftung. Danach beläuft sich die tarifliche Wochenarbeitszeit in Deutschland auf durchschnittlich 37,7 Stunden (Stand: 31.12.2016, WSI-Arbeitszeitkalender 2017). Gesetzliche Regelungen zur ArbeitszeitNach § 3 Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Werktage sind die Tage von Montag bis Samstag. Das Arbeitszeitgesetz geht damit von einer regulären Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden aus. Bei einer 5-Tage-Woche wäre ebenfalls eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von bis zu 48 Wochenstunden möglich. Es könnten z. B. an 4 Tagen je 10 Stunden und an einem Tag 8 Stunden gearbeitet werden. Die maximale Wochenarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz wären 60 Stunden (6 Tage zu jeweils 10 Stunden). Das ist jedoch nur mit dem oben angesprochenem Ausgleich möglich. Weitere Informationen zum Arbeitszeitgesetz AbwesenheitszeitenFür bestimmte Zeiten hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung:
Überblick zur Lohnfortzahlung Fristlose Kündigung bei ArbeitszeitbetrugWer falsche Angaben über seine Arbeitszeit macht, kann fristlos gekündigt werden. Dazu gibt es ein Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 18.03.2009 (7 Sa 735/08). Auszug aus dem Urteil: Die am 14.07.1956 geborene, verwitwete Klägerin war seit dem 08.08.1975 als Werkstattschreiberin bei der Beklagten, die mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern ausschließlich der Auszubildenden in A-Stadt Bremssättel produziert, gegen Zahlung eines monatlichen Arbeitsentgeltes in Höhe von 2.652,00 € brutto beschäftigt. Zu ihren Arbeitsaufgaben gehörte es, als Zeitbeauftragte die mitarbeiterbezogene Zeitwirtschaft im SAP-System der Beklagten zu bearbeiten. Dabei hatte sie Zugriffsrechte auf Zeitkonten von insgesamt etwa 250 Mitarbeitern - darunter auch auf ihr eigenes Zeitkonto -, deren Zeitdaten bei fehlenden Stempelungen manuell nachgepflegt werden oder bei besonderem Anlass geändert oder ergänzt werden mussten. Die fristlose Kündigung hatte vor Gericht Bestand. Die Manipulation bei der Zeiterfassung sah das Landesarbeitsgericht Hessen ebenfalls als wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung an. Das Arbeitsgericht hat in nicht zu beanstandender Weise festgestellt, dass der Kläger am 27. bzw 28. September 2012 den Produktionsbereich verlassen hat, ohne die Zeiterfassung zu betätigen. Hierbei hat er seine Hand zwischen den in seinem Portemonnaie befindlichen Chip und die Zeiterfassung gehalten. Bei seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz sei wiederum die Zeiterfassung nicht betätigt worden. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. Anzeige © 2007-2022 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon - Cookie Einstellungen verwalten Wie viele Stunden sind 100%?Beschäftigungsgrad. Ein Beschäftigungsgrad von 100% entspricht grundsätzlich 42 Stunden pro Woche oder 2184 Stunden brutto pro Jahr (siehe unten wöchentliche und jährliche Arbeitszeit). Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich der Beschäftigungsgrad im Verhältnis zur Arbeitszeit.
Wie viel Prozent sind 35 Stunden?
Wie viel Prozent sind 32 Stunden von 39?Wenn man die übliche 40-Stundenwoche zugrunde legt, sind 32 Stunden eine 80-Prozent-Stelle.
Wie viel Prozent sind 30 Std?Beziehen sich die 30 Stunden auf eine Teilzeitstelle, handelt es sich ausgehend von 40 Stunden um ein 75% Stelle. Bei einer 30 Stunden Vollzeitstelle ist es dagegen eine 100% Stelle.
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