Wie viele noten braucht man für eine zeugnisnote sachsen-anhalt

Wie das Bildungsministerium mitteilte, können Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen ab diesem Schuljahr in den Klassenstufen eins und zwei "Halbjahresbilanzen" einsetzen. Das seien Protokolle von Lernentwicklungsgesprächen, die landesweit einheitlich und standardisiert eingesetzt werden sollen, wahlweise in Berichtsform oder mittels Kreuzchen in einer Tabelle.

In den ersten Bundesländern hat es bereits Zeugnisse für das Schuljahr 2020/21 gegeben, andere folgen in den kommenden Wochen. Doch wie lässt sich ein Schuljahr unter den Bedingungen der Corona-Pandemie bewerten? Welche Leistungsnachweise fließen in die Gesamtnote auf dem Zeugnis ein? Wie können Leistungen bewertet werden, die im Distanzunterricht oder Homeschooling erbracht wurden? Und wie werden freiwillige Wiederholungen und Versetzungen gehandhabt? In den Bundesländern gibt es dazu zahlreiche Sonderregelungen für das Schuljahr 2020/21. Das Schulportal hat in den Kultusministerien nachgefragt. Die wichtigsten Regelungen im Länderüberblick.

Florentine Anders 02. Juli 2021

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Wie viele noten braucht man für eine zeugnisnote sachsen-anhalt

Wie werden die Umstände der Corona-Pandemie auf den Zeugnissen berücksichtigt? In den Bundesländern gibt es für das Schuljahr 2020/21 zahlreiche Sonderreglungen.

©Gregor Fischer/dpa

Die besonderen Umstände durch die Corona-Pandemie sollen in allen Bundesländern auf den Zeugnissen und bei den Versetzungsentscheidungen angemessen berücksichtigt werden. Doch die Umsetzung sieht in den Bundesländern unterschiedlich aus. Oft wurde die Zahl der schriftlichen Klassenarbeiten, die in die Zeugnis-Note einfließen muss, notgedrungen reduziert. Stattdessen können alternative Leistungsnachweise aus dem Distanzunterricht einfließen. Eine generelle Regelung, dass alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von den Noten in das nächste Schuljahr aufrücken, gibt es so nicht mehr. Dafür ist auch in diesem Jahr wieder das freiwillige Wiederholen möglich. Meist wird das nicht auf die Gesamtschulzeit angerechnet.

Die NRW-Landesschülervertretung (LSV) kritisierte am Tag der Zeugnisausgabe laut Deutsche-Presse-Agentur: „Die Bewertungskriterien sind alle auf Präsenzunterricht ausgerichtet“ – dabei habe ein Großteil des Schuljahres im Distanzunterricht stattgefunden. SPD-Vorsitzende Saskia Esken hat am 30. Juni  die Schulen in Deutschland dazu aufgerufen, Schülerinnen und Schüler das Schuljahr möglichst nicht wiederholen zu lassen. „Schüler*innen, die besonders unter den Einschränkungen während der Pandemie gelitten haben und in Schwierigkeiten gekommen sind, dürfen dafür nicht mit Nichtversetzen bestraft werden”, sagte Esken laut einer Mitteilung am Mittwoch in Berlin.

Das Schulportal hat die einzelnen Regelungen in den Bundesländern abgefragt und hier in einer Übersicht zusammengestellt. Die speziellen Regelungen für die Abschlussprüfungen im Schuljahr 2020/21 können Sie hier in einem gesonderten Beitrag nachlesen.

Baden-Württemberg

Die Sommerferien beginnen am 29. Juli 2021.

Leistungsbewertung: Grundlage der Leistungsbewertung in Baden-Württemberg sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Präsenzunterricht erbrachten Leistungen und können darüber hinaus im Fernunterricht erbrachte Leistungen sein. Die schriftlichen und praktischen Leistungen, insbesondere Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten, sollen im Präsenzunterricht erbracht werden.

Die Mindestzahl an Klassenarbeiten, die in die Zeugnisse einfließen, darf unterschritten werden. Grundsätzlich soll aber eine schriftliche Leistung pro Halbjahr in die Zeugnisnote einfließen. Bei der Gewichtung von schriftlichen und mündlichen Leistungen ist der geringere Anteil an schriftlichen Leistungen zu berücksichtigen.

Versetzung und freiwilliges Wiederholen: Anders als im Schuljahr 2019/20 sollen derweil nun wieder Leistungen über die Versetzung entscheiden. Aufgrund der besonderen Umstände durch die Pandemie gilt aber in diesem Schuljahr, dass die Versetzungsentscheidung verschoben werden kann. Das heißt, dass erst im kommenden Schuljahr – spätestens zum Halbjahr – anhand der bis dahin in der nächsten Klassenstufe erbrachten Leistungen über die Versetzung entschieden wird. Außerdem können Schülerinnen und Schüler auch auf Probe in die nächsthöhere Klasse aufgenommen werden. Schülerinnen und Schüler, die wegen mehrmaliger Nichtversetzung das Gymnasium verlassen müssten, können die zuletzt besuchte Klasse wiederholen.

Die freiwillige Wiederholung eines Schuljahres ist möglich, wenn diese bis 15. März 2021 angemeldet wurde. Die freiwillige Wiederholung in den Schuljahren 2020/21 und 2021/22 wird nicht als Nichtversetzung angerechnet.

Bayern

Die Sommerferien beginnen am 30. Juli.

Leistungsbewertung: In Grund- und Mittelschule ist die Zahl der schriftlichen Leistungsnachweise in Bayern nicht zentral vorgegeben. Eine Ausnahme bildet die 4. Klasse, da hier die Übergangsentscheidung fällt. Das Kultusministerium hat die Zahl der verbindlichen Proben für die Übertrittsklassen aber stark reduziert. An Realschulen, Gymnasien und Wirtschaftsschulen sollten nach Pfingsten keine sogenannten „großen Leistungsnachweise“ mehr stattfinden. Auch für den Abi-Jahrgang wurde die Zahl der großen Leistungsnachweise für Zeugnisse reduziert. Sowohl Inhalte aus dem Präsenzunterricht als auch aus dem Distanzunterricht können Gegenstand von Leistungserhebungen sein. Voraussetzung ist, dass sie hinreichend behandelt wurden. Schriftliche Leistungsnachweise werden aber grundsätzlich im Präsenzunterricht erbracht. Dabei können auch Inhalte abgefragt werden, die überwiegend im Distanzunterricht vermittelt wurden.

Der Fokus im Präsenzunterricht sollte auf der Sicherung des Basiswissens liegen, übermäßiger Leistungsdruck ist zu vermeiden, heißt es in der Antwort des Kultusministeriums auf die Anfrage desSchulportals. In die Zeugnisnote fließen alle Leistungen ein, die im gesamten Schuljahr erbracht wurden. Sollten nicht genügend Noten vorliegen für ein valides Bild, wird dies auf dem Zeugnis vermerkt.

Versetzung und freiwilliges Wiederholen: Beim Vorrücken auf Probe werden die Beeinträchtigungen durch die Pandemie großzügig berücksichtigt. Sollte dennoch eine Wiederholung zwingend angeraten sein, wird diese bei den weiterführenden Schulen mit Ausnahme der Mittelschule nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet. Sie gelten nicht als Wiederholungsschüler mit den üblichen Beschränkungen, zum Beispiel das Verbot dieselbe Klassenstufe zweimal zu wiederholen. Für die Grund- und Mittelschulen gelten ohnehin großzügige Wiederholungsbestimmungen, weshalb es hier keine Sonderregelung für 2020/21 gibt.

Berlin

Die Sommerferien haben am 24. Juni 2021 begonnen.

Leistungsbewertung: Um die Leistungen im Distanzunterricht angemessen zu würdigen, gibt es alternative Formate für Klassenarbeiten und Klausuren. Über die Formate entscheidet die Lehrkraft. In der Primarstufe gilt in Berlin ein Verschlechterungsverbot für alle Inhalte, die nicht im Präsenzunterricht eingeführt wurden. Klassenarbeiten können reduziert werden, der Anteil der schriftlichen Leistungsnachweise an der Note auf dem Zeugnis darf aber ein Viertel nicht unterschreiten. Andernfalls kann keine Zeugnisnote gebildet werden. Das Fach wird dann mit „nicht erteilt“ aufgeführt. Bei ausgesetzter Präsenzpflicht müssen die Schülerinnen und Schüler nicht an Klassenarbeiten teilnehmen.

In der Sekundarstufe I und II wird die Sechs- bis Acht-Wochen-Regel ausgesetzt. Zeugnisnoten können auch vergeben werden, wenn diese Mindestdauer der Unterrichtsteilnahme unterschritten wird. Ein Verschlechterungsverbot für Inhalte, die nicht in Präsenz eingeführt wurden, gibt es hier nicht.

Versetzung und freiwilliges Wiederholen: Ein freiwilliges Wiederholen ist generell möglich, wenn der Wunsch rechtzeitig angemeldet wurde. Das freiwillige Wiederholungsjahr wird nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet. Nur in der 1. Jahrgangsstufe ist kein freiwilliges Wiederholen möglich, da die Schulanfangsphase regulär in zwei oder drei Jahren durchlaufen werden kann. Die Entscheidung fällt erst nach dem zweiten Jahr.

In der 7. Jahrgangsstufe des Gymnasiums – dem eigentlichen Probejahr – werden 2020/21 alle Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 8 versetzt. Über die Probezeit wird erst im darauffolgenden Schuljahr entschieden. An grundständigen Gymnasien bleibt die Probezeitregelung für die 5. Klassen unverändert, aber ein freiwilliges Wiederholen an der Grundschule ist möglich.

Brandenburg

Die Sommerferien haben am 24. Juni 2021 begonnen.

Leistungsbewertung: Für das Zeugnis zum Schuljahresende werden die Leistungen des gesamten Schuljahres herangezogen. Eine Ausnahme bildet die Qualifikationsphase am Gymnasium, hier wird nur das Kurshalbjahr bewertet. In der Primarstufe kann eine verpflichtende schriftliche Arbeit 2020/21 durch eine mündliche Leistung ersetzt werden. In der Sekundarstufe I wurde die Zahl der Klassenarbeiten auf zwei im ganzen Schuljahr reduziert. In der gymnasialen Oberstufe wurde die Zahl der schriftlichen Klausuren auf zwei pro Halbjahr reduziert.

Das Sozialverhalten wird in diesem Schuljahr in Brandenburg nicht auf dem Zeugnis bewertet. Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bleibt davon unberührt.

Versetzung und freiwilliges Wiederholen: Schülerinnen und Schüler können – auch unabhängig von der Corona-Pandemie – auf Antrag der Eltern die Jahrgangsstufe einmal freiwillig wiederholen, wenn die Kapazitäten an der Schule vorhanden sind. Die Wiederholung wird nicht angerechnet auf die Höchstverweildauer.

Eine Probezeit am Gymnasium gilt als bestanden, wenn die erforderliche Leistungsbewertung nicht erfolgen konnte.

Bremen

Die Sommerferien beginnen am 22. Juli 2021.

Leistungsbewertung:Leistungen, die im Distanzunterricht erbracht wurden, dürfen in Bremen nur dann in die Zeugnisnote einfließen, wenn dies zwingend erforderlich ist, um die Leistung in dem Fach bewerten zu können. Dabei sind die häuslichen Bedingungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, heißt es in einem Schreiben der Schulbehörde (Mitteilung Nr. 171/2021). An Grundschulen werden Tests nur im Präsenzunterricht geschrieben, das Gleiche gilt für das Halten von Referaten. Unter Umständen kann aber auch die Beurteilung im Distanzunterricht in die Bewertung einfließen. Wenn Teilkompetenzen in Mathematik oder Deutsch nicht bewertet werden können, dann erscheint ein Vermerk auf dem Zeugnis, dass durch die Corona-Pandemie nicht alle vorgesehenen Inhalte behandelt wurden.

In der Sekundarstufe I geht die Schulbehörde davon aus, dass die Bildungspläne eingehalten werden konnten. Auch die Arbeit im Distanzunterricht kann bewertet werden. In einem Vermerk auf dem Zeugnis können zudem die im Wechselunterricht erworbenen digitalen Kompetenzen hervorgehoben werden.

In der Sekundarstufe II gibt es auf dem Zeugnis keine Hinweise auf pandemiebedingte Umstände, um das Zeugnis dadurch nicht abzuwerten.

Versetzung und freiwilliges Wiederholen: Eine Nichtversetzung ist in Bremen generell nur beim Übertritt in die gymnasiale Oberstufe möglich. Zum freiwilligen Wiederholen gibt es keine Angaben.

Hamburg

Die Sommerferien haben am 24. Juni 2021 begonnen.

Leistungsbewertung: In die Noten können Leistungen aus dem Distanzunterricht und aus dem Präsenzunterricht einfließen. Das komplette Schuljahr wird gewertet. Eine Reduzierung der verpflichtenden schriftlichen Leistungsnachweise gab es für dieses Schuljahr nicht.

 Versetzung und Klassenwiederholung: Freiwillige Klassenwiederholungen sollen 2020/21 großzügig zugelassen werden. Das sogenannte Verbot des Sitzenbleibens wird aufgehoben. Bisher war die Wiederholung einer Jahrgangsstufe nur im Ausnahmefall möglich, wenn ein Kind wegen einer besonderen, schwerwiegenden Belastung – beispielsweise der Scheidung der Eltern oder einer monatelangen Krankheit – nicht lernen konnte. Die freiwillige Wiederholung in der gymnasialen Oberstufe wird nicht auf die Verweildauer angerechnet.

 

Hessen

Die Sommerferien beginnen am 25. Juli 2021.

Leistungsbewertung: Die Leistungsfeststellung und -bewertung erfolgt im aktuellen Schuljahr auf der Grundlage von Präsenz-, Wechsel- und Distanzunterricht. Die Leistungen in den verschiedenen Unterrichtsformen fließen gleichwertig in die Note ein, jedoch müssen die Bedingungen angemessen berücksichtigt werden. Bis zum Schuljahresende wird in den Hauptfächern in der Regel nur noch eine Klassenarbeit geschrieben, in den Nebenfächern sind alternative Formate der Leistungserbringung möglich.

In den Tests können auch Inhalte abgefragt werden, die im Distanzunterricht behandelt wurden. Allerdings müssen Lehrkräfte das dort Behandelte noch einmal im Präsenzunterricht aufgreifen, bevor es dann in der Klassenarbeit abgefragt werden kann.

Nur wenn in Einzelfällen aufgrund der Corona-Lage vor Ort nachweislich so gut wie kein leistungsrelevanter Unterricht im gesamten Schuljahr stattgefunden hat, kann in diesem besonderen Ausnahmefall im Zeugnis statt einer Note ein Strich gesetzt werden. Unter Bemerkungen wird dann ausgeführt, dass die Schülerin oder der Schüler die fehlende Benotung nicht zu vertreten hat.

Versetzung und freiwilliges Wiederholen: Eine automatische Versetzung wie im Schuljahr zuvor gibt es in diesem Jahr nicht. Aber eine Versetzung kann in besonders begründeten Ausnahmen auch ohne ausreichende Leistungen erfolgen, wenn besondere Umstände vorliegen, die die Schülerin oder der Schüler nicht zu vertreten hat.

Zu den besonderen Umständen können im Schuljahr 2020/2021 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie auch mangelhafte Lernbedingungen im häuslichen Umfeld, hohe Belastung im familiären Bereich, lange Quarantänezeiten, Befreiung vom Präsenzunterricht aus gesundheitlichen Gründen u. a. zählen.

Die Besonderheiten werden im Erlass vom 12. Mai 2021 ausgeführt.

Auch ein freiwilliges Wiederholen der Jahrgangsstufe ist möglich, wenn der Antrag fristgerecht eingegangen ist. Das freiwillige Wiederholungsjahr wird nicht auf die Verweildauer angerechnet.

Mecklenburg-Vorpommern

Die Sommerferien haben am 21. Juni 2021 begonnen.

Leistungsbewertung: Im Primarbereich sollten in der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht jeweils eine Klassenarbeit im Schuljahr geschrieben werden.

Im Sekundarbereich I sollte in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie in den Fremdsprachen des Pflichtunterrichts ebenfalls jeweils eine Klassenarbeit im Schuljahr geschrieben werden. Wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen im Schuljahr trotzdem zwei Klassenarbeiten geschrieben wurden, so gingen diese mit einem Anteil von 40 Prozent in die Gesamtbewertung ein, bei einer geschriebenen Klassenarbeit oder Klausur im Schuljahr entspricht der Anteil an der Gesamtbewertung 25 Prozent.

In der Einführungsphase der Oberstufe sollte in den Fächern Mathematik, Deutsch und in den Fremdsprachen im Schuljahr eine, in den weiteren Unterrichtsfächern höchstens jeweils eine Klausur geschrieben werden. Im zweiten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase war in allen Unterrichtsfächern jeweils maximal eine Klausur zu schreiben. Im vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase wurden nur in den schriftlichen Prüfungsfächern Klausuren geschrieben. In den weiteren Unterrichtsfächern konnten im Einvernehmen zwischen den Schülerinnen und Schülern und der Lehrkraft Klausuren oder komplexe Leistungen in der gesamten Lerngruppe oder in Teilen von dieser erbracht werden.

Wenn keine Klassenarbeiten oder Ersatzleistungen erbracht werden konnten, wurde die Gesamtnote auf der Basis der sonstigen Leistungen ermittelt.

Versetzung und freiwilliges Wiederholen: Die Versetzung erfolgt auf der Grundlage der bestehenden Versetzungsverordnung. Jedoch sollten auch im Schuljahr 2020/2021 den Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf die weitere Gestaltung ihres Bildungsweges aufgrund der Pandemie keine vermeidbaren Nachteile entstehen. In die Versetzungsentscheidung sind neben den gezeigten Leistungen auch insbesondere die pandemiebedingten außergewöhnlichen Unterrichtsbedingungen und sonstige in der Schule bekannten sozialen Folgen für die Schülerin oder den Schüler einzubeziehen.

Schülerinnen und Schüler konnten mit Zustimmung der Klassenkonferenz auch freiwillig zurücktreten. Der Antrag musste bis spätestens 20. Mai 2021 bei der Schule gestellt werden. Die freiwillig wiederholten Schuljahre werden nicht auf die Verweildauer angerechnet. Auch eine zweimalige Wiederholung in derselben Jahrgangsstufe oder in zwei aufeinander folgenden Jahrgangsstufen eines Bildungsganges sind pandemiebedingt möglich.

Niedersachsen

Die Sommerferien beginnen am 22. Juli 2021.

Leistungsbewertung: Die Leistungen des häuslichen Lernens werden bewertet. Das im häuslichen Lernen erworbene Wissen kann im Präsenzunterricht grundsätzlich durch Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden. Die Festsetzung der Anzahl der schriftlichen Lernkontrollen und ihre Gewichtung im Verhältnis zu mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen gehört zu den Aufgaben der jeweiligen Fachkonferenz. Die Gewichtung der schriftlichen Arbeit bzw. der Ersatzleistung soll aber im Schuljahr 2020/21 einen Anteil von 30 Prozent der Gesamtnote nicht unterschreiten.

Schriftliche Leistungsnachweise werden grundsätzlich in Präsenz geschrieben. Im zweiten Schulhalbjahr 2020/21 ist nur eine Klassenarbeit zu schreiben.

Versetzung und freiwilliges Wiederholen:Das freiwillige Wiederholenist möglich, wenn große Lernrückstände aufzuholen sind. Der Antrag musste bis zum 1. Juni eingereicht sein und die Klassenkonferenz entscheidet mit der Zeugniskonferenz am Ende des Schuljahres darüber. Ein freiwilliges Wiederholen der Jahrgangsstufe ist in diesem Schuljahr ausnahmsweise auch ein zweites Mal in Folge möglich. Das gilt auch für die 9. und 10. Klassen. Die freiwilligen Wiederholungen werden nicht auf die Höchstdauer der Gesamtschulzeit angerechnet.

Nordrhein-Westfalen

Die Sommerferien beginnen am 5. Juli 2021.

Leistungsbewertung: In den Grundschulen sind kurze schriftliche Übungen zulässig. Schriftliche Arbeiten sind in den Klassen 3 und 4 in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch vorgesehen, wobei im Fach Englisch eine Benotung entfällt. Insgesamt gehen alle erbrachten (mündlichen und schriftlichen) Leistungen der Schülerinnen und Schüler in die Bewertung ein. Lehrkräfte an Grundschulen, die keine schriftlichen Arbeiten im laufenden Halbjahr schreiben konnten, greifen bei der Bewertung auf die erbrachten Leistungen im Präsenz- und Distanzunterricht zurück. In der Schuleingangsphase und in der Klasse 3 beschreiben die Zeugnisse zudem die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern.

In der Sekundarstufe I ist nur noch mindestens eine schriftliche Arbeit verpflichtend. Pro Fach kann eine Klassenarbeit auch durch eine andere schriftliche Leistung ersetzt werden. In der gymnasialen Oberstufe wird die Anzahl der Klausuren in Mathe, Deutsch und Fremdsprachen um jeweils eine reduziert.

Versetzungen und freiwillige Wiederholungen: Eine generelle Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe wie im vergangenen Schuljahr gibt es auch in NRW nicht. Begründet wird dies damit, dass Konzepte und Infrastruktur für den Distanzunterricht nun vorhanden sind und somit auch Leistungen im Distanzunterricht in die Versetzungsentscheidung einfließen können. Schülerinnen und Schüler können aber dank einer Corona-Sonderregelungin den Klassen 3 und 4 der Grundschule freiwillig ein Jahr wiederholen. Insgesamt kann die Regelschulzeit an der Grundschule bis zu zwei Jahre überschritten werden.

Am Ende der Erprobungsstufe soll die Klassenkonferenz auf der Grundlage der erfolgten Leistungsbewertungen eine Aussage dazu treffen, ob eine Schülerin oder ein Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen kann. Die Entscheidung über eine Wiederholung der Klasse an der bisherigen Schule oder einen Schulformwechsel soll jedoch ausnahmsweise und nach Beratung durch die Schule weitestgehend den Eltern überlassen werden.

Rheinland-Pfalz

Die Sommerferien beginnen am 19. Juli 2021.

Leistungsbewertung: Von der festgelegten Anzahl der benoteten Klassenarbeiten kann in der Sekundarstufe I abgewichen werden. Dabei wird ausnahmsweise zugelassen, im zweiten Schulhalbjahr nur eine Klassenarbeit zu schreiben. Die Klassenarbeit soll möglichst durch eine andere Form der Leistungsfeststellung ersetzt werden. Wird nur eine Klassenarbeit geschrieben, wird die Zeugnisnote aus der Note der Klassenarbeit und der Gesamtnote für andere Leistungsnachweise gebildet, wobei die Klassenarbeit geringer zu gewichten ist. In den Leistungskursen wird ausnahmsweise zugelassen, nur eine Kursarbeit und zwei andere Leistungsnachweise zugrunde zu legen. Die Kursarbeit und die anderen Leistungsnachweise werden gleich gewichtet. Im Grundkurs ist es im Ausnahmefall zulässig, auf die Kursarbeit zu verzichten.

Für alle Schulstufen gilt: Die abgefragten Inhalte in den Leistungsnachweisen müssen vorher im Unterricht vermittelt und die Form der Leistungsfeststellung muss vorher geübt worden sein. Die Schülerinnen und Schüler müssen vor dem Leistungsnachweis Gelegenheit haben, sich mit Fragen an die Lehrkraft zu wenden. Klassenarbeiten können nur in Präsenz stattfinden, im Fernunterricht können alternative Formen wie Lerntagebuch, Langzeitaufgaben oder Kolloquien genutzt werden.

Versetzungen und freiwilliges Wiederholen: Die Versetzungsregelungen in Rheinland-Pfalz gelten in diesem Schuljahr wie immer. Ein automatisches Weiterrücken unabhängig von den erbrachten Leistungen gibt es im Schuljahr 2020/21 nicht mehr. Ausnahmen sind wie üblich Einzelfällen vorbehalten, über die die Klassenkonferenz entschiedet.

In der Grundschule und in der Sekundarstufe I (Klasse 6 bis 10) kann jedoch ein freiwilliges Wiederholen der Klassenstufe beantragt werden. In diesem Schuljahr wird die Antragsfrist für das Wiederholen bis zum Ende des Schuljahres verlängert. Das pandemiebedingte freiwillige Zurücktreten wird nicht auf die Gesamtschulzeit angerechnet. Es ist auch anders als üblich möglich, eine Klassenstufe zweimal freiwillig zu wiederholen.

In der gymnasialen Oberstufe ist ein freiwilliges Zurücktreten möglich, wenn die Jahrgangsstufe 11 (G9) oder 10 (G8) nicht bereits wiederholt wurde.

Saarland

Die Sommerferien beginnen am 19. Juli 2021.

 Leistungsbewertung: Die vorgegebene Anzahl der GLN (Große Leistungsnachweise) durfte laut Erlass im Saarland pro Halbjahr um eine reduziert werden. „Die Zeugnisnote setzt sich aus verschiedenen Leistungen zusammen und wird nicht errechnet. Es handelt sich immer um eine pädagogische Note“, heißt es in der Antwort des Bildungsministeriums. Lehrkräfte sind nach wie vor angehalten, keinen unangebrachten Notendruck aufzubauen und auch alle Möglichkeiten alternativer Leistungsnachweise auszuschöpfen. Die Form der Leistungsnachweise, die von einzelnen Schülerinnen und Schülern erbracht werden, können im Sinne der Individualisierung variieren.

Die im Homeschooling vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten können grundsätzlich auch zur Leistungsbewertung herangezogen werden unter der Voraussetzung, dass die Lerngegenstände im Präsenzunterricht nochmals aufgegriffen worden sind und dabei die individuellen Lernstände der Schülerinnen und Schüler Berücksichtigung fanden.

Im Distanz-, Wechsel- oder Präsenzunterricht folgte die Unterrichtung der Stundentafel, sodass alle Fächer erteilt wurden und demnach alle Zeugnisnoten gegeben werden können.

Versetzung und freiwilliges Wiederholen: Bei Versetzungsentscheidungen gilt im Saarland der Grundsatz „fördern statt sitzenbleiben“. Für versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler werden individuelle Entscheidungen möglich sein, ob diese in die nächsthöhere Klassenstufe übergehen oder ob eine Wiederholung sinnvoll ist. Zudem können Versetzungsentscheidungen auch in das nächste Schulhalbjahr verschoben werden. Eine freiwillige Wiederholung des Schuljahres ist auf Antrag der Erziehungsberechtigten möglich.

Sachsen

Die Sommerferien beginnen am 26. Juli 2021.

Leistungsbewertung: Im Primarbereich werden Leistungen, die in häuslicher Lernzeit erbracht wurden, grundsätzlich nicht benotet. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die gar nicht am eingeschränkten Präsenzunterricht teilnehmen können. An den weiterführenden Schulen werden mit zunehmendem Alter auch Leistungen aus dem Homeschooling bewertet, zum Beispiel Referate, die online gehalten wurden, oder Facharbeiten. Die Jahresnote sollte aber nicht ausschließlich aus der Bewertung der Leistungen im Distanzunterricht gebildet werden. Da bis zur gymnasialen Oberstufe in die Zeugnisnote alle Noten aus dem gesamten Schuljahr einfließen, sollte es möglich sein, eine Jahresnote zu bilden. In Ausnahmefällen steht bei nichtunterrichteten Fächern statt der Note ein Gedankenstrich auf dem Zeugnis. Unterrichtete Fächer, die aber nicht benotet werden können, erhalten den Eintrag „teilgenommen“. In der Sekundarstufe II werden alle Kästchen, die nicht mit einer Note ausgefüllt werden können, durch einen waagerechten Strich gesperrt.

Versetzung und freiwilliges Wiederholen: Für das freiwillige Wiederholen gelten die üblichen Regelungen. Im Einzelfall ist die freiwillige Wiederholung möglich, sie wird aber als Nichtversetzung gezählt und somit auf die Schulbesuchsdauer angerechnet. Nur für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen kann im Schuljahr 2020/21 die Schulleiterin bzw. der Schulleiter in begründeten Einzelfällen eine freiwillige Wiederholung zulassen, ohne dass diese auf die Schulbesuchsdauer angerechnet wird. Wichtig ist allerdings, dass diese Entscheidung spätestens vor der letzten mündlichen Prüfung getroffen wird.

Sachsen-Anhalt

Die Sommerferien beginnen am 22. Juli 2021.

Leistungsbewertung: Der Leistungsbewertungserlass in Sachsen-Anhalt bestimmt, dass sich Klassenarbeiten und Klausuren auf den vorausgegangenen Unterricht beziehen müssen. Die Form des Unterrichts (Distanz oder Präsenz) ist nicht festgelegt. Da im Distanzlernen unterschiedliche Voraussetzungen gegeben sind, wurde mehrfach auf einen sensiblen Umgang in der Leistungsbewertung hingewiesen. Insbesondere wurde mehrfach die Möglichkeit des Ersatzes einer Klausur oder Klassenarbeit durch eine gleichwertige komplexe Lernleistung gemäß Leistungsbewertungserlass betont.

Zur Bildung der Zeugnisnoten werden grundsätzlich alle Noten eines Faches im Verlauf des Schuljahres zusammengefasst. Dabei ist das pädagogische Ermessen wohlwollend auszuschöpfen. Anzahl und Gewichtung der Klassenarbeiten sind durch die Fachkonferenzen nach Mindestmaßgaben festgelegt.

Im Schuljahrgang 3 und 4 wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht pro Schulhalbjahr je eine Klassenarbeit geschrieben. In den Jahrgängen 5 bis 10 und in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe werden in den Kernfächern mindestens zwei Klassenarbeiten im Schuljahr geschrieben und in den anderen Fächern außer Sport mindestens eine.

In der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe wird je Kurshalbjahr und je Fach eine Klausur geschrieben, im Fach Sport je Schuljahr eine. Im vierten Kurshalbjahr der Qualifikationsphase werden in den drei-bis fünfstündig unterrichteten Fächern zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen Klausuren geschrieben, die sich an den Prüfungsanforderungen orientieren.

Versetzung und freiwilliges Wiederholen: Die Klassenkonferenz kann – auch mit Blick auf „besondere individuelle Belastungen“ infolge der Corona-Pandemie – die Versetzung einer Schülerin bzw. eines Schülers trotz Nichterfüllung der Versetzungsvoraussetzungen beschließen, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler die Anforderungen des nächsten Schuljahrgangs bewältigen kann. Für dieses Schuljahr 2020/21 ist ein freiwilliges Zurücktreten bzw. Wiederholen bis zum Beginn des Schuljahres 2021/22 erlaubt und wird nicht angerechnet. An Sekundarschulen kann in begründeten Einzelfällen auf Antrag auch das Abschlussjahr freiwillig wiederholt werden.

Schleswig-Holstein

Die Sommerferien haben am 21. Juni 2021 begonnen.

Leistungsbewertung: In Schleswig-Holstein gab es im Schuljahr 2020/21 die Möglichkeit, die Anzahl der vorgesehenen Klassenarbeiten pandemiebedingt zu reduzieren. Als Ausgleich werden gleichwertige Leistungsnachweise (GLN) im Distanzlernen benutzt. Die Bewertung findet auf der Basis der vorliegenden Leistungsnachweise aus dem Distanzunterricht statt, die besonderen Umstände sollen bei der Note angemessen berücksichtigt werden.

Versetzung und freiwilliges Wiederholen: In Schleswig-Holstein ist im Schuljahr 2020/21 ein freiwilliges Wiederholen möglich. Dies gilt auch in den Jahrgangsstufen 1 und 2 für einen Antrag auf Verbleib in der Eingangsphase. Im Falle der Wiederholung wird das Schuljahr 2020/21 nicht auf die Dauer des Schulbesuchs angerechnet. Der Antrag soll bei der Schule spätestens eine Woche vor dem Termin der zuständigen Klassenkonferenz als Zeugniskonferenz schriftlich eingereicht werden. „Soweit für die Wiederholung des Schuljahres eine Entscheidung der Klassenkonferenz vorgesehen ist, soll dem Antrag entsprochen werden. Eine Ablehnung des Antrags kommt nur in Betracht, wenn im Einzelfall ausnahmsweise besondere Gründe gegen eine Wiederholung der Jahrgangsstufe sprechen“, heißt es in dem entsprechenden Erlass. Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen können nur wiederholen, wenn sie fristgerecht von der Prüfung zurückgetreten sind. Bezüglich der Versetzung gibt es keine Angaben zu Sonderregelungen.

Thüringen

Die Sommerferien beginnen am 26. Juli 2021.

 Leistungsbewertung: Eine Bewertung im Distanzunterricht ist in Thüringen dann möglich, wenn die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler zu Hause erbracht haben, im Rahmen des Präsenzunterrichts in mündliche, schriftliche oder praktische Leistungsnachweise einbezogen werden können. Mögliche Leistungsnachweise aus dem Distanzunterricht sind Präsentationen, Aufsätze, Poster oder Ähnliches. Auch eine Bewertung von zu Hause erbrachten Leistungen ist möglich, wenn vorher transparent gemacht wurde, dass die Aufgabe benotet wird. In das Zeugnis zum Ende des zweiten Schulhalbjahres gehen die Leistungen des gesamten vorangegangenen Schuljahres ein. Entsprechend werden auch Versetzungsentscheidungen auf Grundlage der Leistungsnachweise des gesamten Schuljahres getroffen.

Versetzung und freiwilliges Wiederholen: Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 4, 6 und 8 rücken in Thüringen alle in die nächsthöhere Klasse auf und erhalten keinen Versetzungsvermerk auf dem Zeugnis. Eltern können bis eine Woche nach der Vergabe der Jahreszeugnisse den Antrag stellen, die Klasse freiwillig zu wiederholen, wenn die Jahrgangsstufe nicht bereits freiwillig wiederholt wurde. Die Wiederholung wird nicht auf die auf die maximalen Wiederholungsmöglichkeiten angerechnet. Für Abschlussklassen gilt eine andere Regelung.

Halbjahreszeugnisse und Übertrittsregelungen im Corona-Schuljahr 2020/21

In die Jahreszeugnisse 2020/21 fließen die Bewerbungen aus dem gesamten Schuljahr 2020/21 ein. Das erste Halbjahr hatte weitgehend in Präsenz stattgefunden. Einschränkungen gab es dennoch. Wie kamen die Lehrkräfte zu ihren Bewertungen und wie wurden dabei die besonderen Umstände der Pandemie berücksichtigt. Hier ist der Bericht vom 18. Januar 2021:

Das Schulportal hatte im Januar an der Berliner Peter-Pan-Schule zwei Lehrerinnen befragt, die zum Halbjahr Grundschulempfehlungen für ihre Klassen ausstellen mussten. Diese Grundschulempfehlungen haben erheblichen Einfluss darauf, ob die Kinder einen Platz an ihrer gewünschten weiterführenden Schule bekommen.

Ende Januar kommen die Lehrerinnen und Lehrer der sechsten Klassen der Berliner Peter-Pan-Grundschule zu ihren „Gutachtenkonferenzen“ zusammen, um sich die kniffligen Fälle noch einmal genauer ansehen. In Berlin wechseln die Kinder nach der sechsten Klasse in eine weiterführende Schule. Die Beratungsgespräche mit den Eltern darüber, welche Schulform und welches Profil für die Kinder empfehlenswert, haben an der Schule bereits im November stattgefunden. „Wenn die Kinder mit ihrem Notenschnitt zwischen 2,3 und 2,7 liegen, bekommen sie nicht ohne Weiteres eine Grundschulempfehlung für den Besuch eines Gymnasiums. Dann beraten alle Lehrkräfte noch einmal über die erreichten Kompetenzen“, sagt Britta Jochmann, Lehrerin der Peter-Pan-Grundschule. Jochmann unterrichtet in ihrer sechsten Klasse Mathematik. „Es ist wichtig, dass alle Lehrkräfte zu Wort kommen, um sich ein Bild zu machen. Denn ein Kind kann in einem Fach desinteressiert und in einem anderen Fach dagegen sehr leistungsbereit sein“, sagt Jochmann.

Trotz Lockdown konnten an der Peter-Pan-Grundschule alle Klassenarbeiten geschrieben werden

Trotz der Einschränkungen durch den Lockdown konnten an der Peter-Pan-Grundschule alle Klassenarbeiten vor den Halbjahreszeugnissen geschrieben werden. „Wir haben vor und nach Weihnachten die sechsten Klassen versetzt in kleinen Gruppen in die Schule kommen lassen, um die letzten Klassenarbeiten zu schreiben“, sagt Steffi Weizel, die ebenfalls eine Übergangsklasse an der Peter-Pan-Grundschule unterrichtet. Gravierende Lernrückstände durch die Schulschließungen im Frühjahr gibt es in ihrer Klasse nicht. „Während der Schulschließungen haben wir alle Kinder gut erreicht, einige haben wir in die Schule eingeladen. Hier konnten sie dann zusammen mit der Schulsozialarbeit und den Sonderpädagogen angeleitet lernen“, sagt Weizel. Für die Kinder aus Flüchtlingsheimen seien ebenfalls federführend durch die Schulsozialarbeit spezielle Konzepte im Wohnheim erarbeitet worden. Und dann sei auch zu Beginn der Sommerferien mit den Kindern, die im Homeschooling weniger intensiv lernen konnten, in Sommerkursen viel aufgearbeitet worden.

Spätestens wenn die Eltern die Grundschulempfehlung mit dem Halbjahreszeugnis in der Hand halten, entscheiden sie, welche Schule für ihr Kind die richtige ist. Diese Entscheidung kann auch von der Empfehlung abweichen, denn in Berlin zählt der Elternwille.

Grundschulempfehlung: BLLV fordert vorübergehende Freigabe des Elternwillens in Bayern

Das ist nicht überall so. Verbindlich ist die Grundschulempfehlung in Bayern, deshalb steigt hier die Nervosität bei den Eltern und Kindern der vierten Klassen vor den Halbjahreszeugnissen besonders. In Bayern sollte es eigentlich die Zeugnisse erst am 12. Februar geben. Der Termin wurde vom Kultusministerium nach hinten verschoben, denn der Lockdown fällt hier in eine besonders kritische Phase der Notengebung. Das Übertrittszeugnis für die vierten Klassen soll es erst am 7. Mai geben. Um in Bayern eine Gymnasialempfehlung zu bekommen, darf der Notenschnitt der Fächer Mathe, Deutsch und Sachkunde maximal bei 2,33 liegen. Für den Wechsel an die Realschule gilt ein Notendurchschnitt von maximal 2,66 in den Kernfächern.

Wie viele noten braucht man für eine zeugnisnote sachsen-anhalt

Simone Fleischmann

Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) plädiert dafür, die Übertrittszeugnisse neu zu gestalten und dabei die besonderen Umstände durch Corona zu berücksichtigen. Der Verband fordert unter anderem die befristete Freigabe des Elternwillens beim Übergang in die weiterführende Schule für die jetzigen Viertklässlerinnen und Viertklässler, verbunden mit intensiven Beratungsgesprächen. „Die jetzige Regelung macht Lehrkräfte und Eltern in den Übertrittsklassen zu Gegnern, eine vorübergehende Freigabe des Elternwillens würde da für beide Seiten viel Druck rausnehmen“, sagt Simone Fleischmann, Präsidentin des BLLV. Es sei klar, dass dieses Schuljahr alles andere als ein normales Schuljahr ist. Die Bedingungen für die Kinder seien dabei sehr unterschiedlich. Einige seien schon vor der Schulschließung in Quarantäne gewesen.

Die Politik müsse darauf auch bei der Leistungsbewertung reagieren. „Lehrerinnen und Lehrer brauchen Rechtssicherheit und klare Regelungen, wie diese besonderen Umstände bei den Zeugnissen berücksichtigt werden“, so Fleischmann.

Bildungsforscher Kai Maaz hält Beratungsgespräche mit Eltern jetzt für besonders wichtig

Bereits im Frühling 2020 hatte eine Expertenkommission der Friedrich-Ebert-Stiftung Empfehlungen für die Gestaltung des Schuljahres 2020/21 veröffentlicht. Darunter auch ein ganzes Kapitel zur Leistungsbewertung, wenn ein Großteil der Leistungen zu Hause erbracht wird. „In der jetzigen Situation erscheint es unangemessen, wenn nicht sogar rechtlich nur bedingt möglich, die Bedeutung von Noten für Übergangsentscheidungen, aber auch für die Vergabe von Abschlüssen in vollem Umfang beizubehalten“, hieß es damals.

Das erste Schulhalbjahr verlief zwar größtenteils im Präsenzunterricht, jedoch unter ungewohnten und teilweise unterschiedlichen Bedingungen. „Es ist in dieser Situation wichtig, in Beratungsgesprächen für den Wechsel an die weiterführende Schule tiefer auf das Leistungsvermögen und die Entwicklungsperspektiven einzugehen, als es eine Schulnote kann. Individualisierte Rückmeldungen sind ohnehin pädagogisch sinnvoller als die durchschnittsorientierten Ziffernnoten“, sagt Kai Maaz, Vorsitzender der Kommission und geschäftsführender Direktor des DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, dem Schulportal. Entscheidend für den Übertritt sei ja auch nicht allein das Halbjahreszeugnis, so Maaz. In den meisten Bundesländern sei zudem das Grundschulgutachten nicht bindend.

Wie viele noten braucht man für eine zeugnisnote sachsen-anhalt

Kai Maaz vom DIPF

©DIPF

„Ich halte die Beratungsgespräche mit den Eltern jetzt für besonders wichtig“, sagt Maaz. Vor allem dann, wenn ein Kind schlechter abschneide als vor der Pandemie, müsse in Gesprächen genau nach den Ursachen geforscht werden. „Die meisten Lehrkräfte haben die Kinder schon über mehrere Schuljahre beobachtet, sodass sie die Wirkung der veränderten Umstände oder besondere psychosoziale Belastungen in die Reflexion mit einfließen lassen können“, so Maaz.

Das bestätigt auch Britta Jochmann von der Peter-Pan-Grundschule in Berlin: „Wir sind da sehr sensibel und haben auch im Blick, wenn zum Beispiel Kinder länger in Quarantäne waren oder Eltern durch Corona den Job verloren haben und dadurch die Leistungen beeinträchtigt wurden.“

Kann man in Sachsen Anhalt sitzen bleiben?

Beim Thema Sitzenbleiben will Sachsen-Anhalt ähnlich verfahren wie im Vorjahr: Den Lehrern sollen große Spielräume eingeräumt werden. Prinzipiell soll Sitzenbleiben aber weiter möglich sein.

Wie viel zählt eine Klassenarbeit Sachsen Anhalt?

In den übrigen Fächern schreiben wir - in den Klassen 5 und 6 keine Klassenarbeiten, - in der Klasse 10 des Gymnasiums eine Klassenarbeit und - in den anderen Klassen (7, 8, 9 und 10 RSch) höchstens eine Klassenarbeit pro Schuljahr. Diese Klassenarbeiten gehen in jedem Fach zu 25 % in die Gesamtwertung ein.

Wie viele Noten pro Fach?

Anzahl der Noten: In jedem Fach müssen zusätzlich zu den Klassenarbeiten mindestens drei weitere sonstige Noten pro Halbjahr vergeben werden (Ausnahme: einstündige Fächer). In einstündigen Fächern geben wir im ersten Halbjahr mindestens drei und im zweiten Halbjahr mindestens zwei sonstige Noten.

Wie viele Tests darf man in einer Woche schreiben Sachsen Anhalt?

Während einer Woche dürfen von einer Schülerin oder einem Schüler höchstens drei Klassenarbeiten oder Klausuren geschrieben werden. An einem Tag darf nicht mehr als eine Klassenarbeit oder Klausur geschrieben werden. Dies gilt auch für das Nachschreiben von Klassenarbeiten oder Klausuren.