Ab wann darf man ein piercing haben

Hallo also ich möchte später auf jeden Fall Piercings haben und ich frage mich ab welchem man so Was machen kann...wisst ihr das? Danke für Antworten ;)) LG rebeccajuwel

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ab wann darf man ein piercing haben

Community-Experte

Piercing

ein gesetzliches Mindestalter gibt es nicht - unter 18 müssen allerdings BEIDE Elternteile einwilligen...

Unter 18 Jahren benötigst du deinen Ausweis und die schriftliche Erlaubnis von beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweise.

Wenn dein/e Mutter/Vater alleinerziehend ist, wird ein Dokument benötigt, daß die alleinige Erziehungsberechtigung nachweist (z.B. Scheidungsurteil oder ähnliches). Alternativ kann im Studio eine Eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung der alleinigen Erziehungsberechtigung abgegeben werden.

Bei unter 16jährigen muß mindestens ein Elternteil mit ins Studio kommen. Bei unter 14jährigen müssen beide Eltern mit ins Studio kommen.

Woher ich das weiß:Beruf – Eigenes Piercingstudio, Ausbilderin/Referentin für Piercer,

Ab wann darf man ein piercing haben

Ich weiß nur, dass man beim POWER PIERCER in Österreich ab 14 ohne Unterschrift der Eltern sich alles an Piercings stechen lassen kann, außer intim und Nippel Piercings:D 

Ab wann darf man ein piercing haben

Also ich hatte meine ersten Ohrlöcher mit 2 und dann mein erstes richtiges Piercing mit 14. Das war damals mein Nasenpiercing. Also soweit ich weiß, stechen die meisten Piercer ab 14 Jahren, wobei sie dann eine Einverständniserklärung der Eltern brauchen und in meinem Fall, meine Mutter auch noch dabei sein musste :)

Ab wann darf man ein piercing haben

Im Grunde gibt es kein Gesetz, dass ein Mindestalter vorschreibt. Viele seriöse Piercer piercen z. B. nicht unter 16 oder 18, egal ob die Eltern zustimmen. Andere piercen ab16 mit Zustimmung der Eltern.

Ab wann darf man ein piercing haben

Topnutzer im Thema Piercing

Intimpiercings generell erst ab 18. Den Rest kannst du dir größtenteils schon unter 18 (mit Einverständniserklärung der Eltern) machen lassen ab 16 oder 14. Das handhabt jeder Piercer anders.

Was möchtest Du wissen?

Ab wann darf man ein piercing haben

Das Tätowieren und Piercen ist in Österreich gesetzlich genau regelt. Es gibt bestimmte Altersgrenzen und die zu piercende oder zu tätowierende Person muss über mögliche Risiken genau aufklärt werden.

Was versteht man unter Piercen und Tätowieren?

Piercen ist das Durchstechen der Haut zwecks Anbringung von Schmuck an Hautfalten, verknorpelten Stellen des Ohres oder des Nasenflügels, oder an der Zunge vor dem Zungenbändchen. Dabei darf ein Gerät verwendet werden, das höchstens zwei Millimeter durchmessend in die Haut eindringt und keine strich- oder flächenförmigen Verletzungen oder Vernarbungen verursacht.

Tätowieren ist das Einfügen von Farbstoffen in die menschliche Haut oder Schleimhaut zu dekorativen Zwecken. Auch das Anbringen von Permanent-Make-Up zählt als Tätowierung.

Wer darf tätowieren und piercen?

Piercen und tätowieren dürfen Personen, die über eine Gewerbeberechtigung für Kosmetik (Schönheitspflege) verfügen und die eine entsprechende Befähigungsprüfung abgeschlossen haben. Die Befähigungsprüfung kann erst nach 97 Lehrstunden für das Tätowieren und Piercen absolviert werden. Entsprechende Lehrkurse werden beim WIFI oder BFI angeboten.

Ab welchem Alter darf man sich tätowieren und piercen lassen?

Wen Sie volljährig sind, dürfen Sie sich selbstverständlich jederzeit selbstständig für einen neuen Körperschmuck entscheiden. Wenn Sie minderjährig sind, gelten besondere Regeln.

Piercing: Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, benötigen Sie für ein Piercing die schriftliche Einwilligung Ihrer Eltern (der erziehungsberechtigten Personen). Sind Sie zwischen 14 und 18 Jahren alt und ist zu erwarten, dass die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen heilt, benötigen Sie keine Einwilligung Ihrer Eltern. Das Piercen von Personen unter 14 Jahren ist verboten.

Tattoo: Wenn Sie jünger als 16 Jahre sind, dürfen Sie sich nicht tätowieren lassen. Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, müssen Ihre Eltern in das Tattoo schriftlich einwilligen.

Welche Aufklärungspflichten müssen eingehalten werden?

Bevor eine Person oder deren Eltern in die Vornahme eines Tattoos oder eines Piercings einwilligen kann, muss sie über die mit dem Piercen und Tätowieren verbundenen Risiken aufgeklärt werden. Die betreffende Person muss die Aufklärung schriftlich bestätigen. Treten Komplikationen auf, muss der Tätowierer oder Piercer der betroffenen Person das Aufsuchen eins Arztes empfehlen.

Die betroffene Person muss insbesondere über folgende Punkte aufgeklärt werden:

  • die erforderliche Nachbehandlung der gepiercten bzw. tätowierten Körperregion

  • die möglichen unerwünschten Reaktionen (allergische und entzündliche Reaktionen)

  • die Möglichkeit zur Entfernung des Piercings und der Tätowierung sowie der damit verbundenen Gefahren

Wann liegt eine Einwilligung vor?

Damit ein Piercing oder ein Tattoo vorgenommen werden darf, bedarf es einer schriftlichen Einwilligung der zu piercenden oder der zu tätowierenden Person bzw. der erziehungsberechtigten Person.

Wann darf nicht tätowiert werden?

Bei Verdacht, dass bestimmte Krankheiten (z.B. HIV, Diabetes, Hautkrankheiten, Allergien) vorliegen, darf nicht gepierct und tätowiert werden. Auch darüber muss die betreffende Person bzw. die erziehungsberechtigten Personen aufgeklärt werden und die Aufklärung auch schriftlich bestätigen. Diese Bestimmung ist sehr ernst zu nehmen und kann schon bei einmaligen Verstoß zum Entzug der Gewerbeberechtigung des Tätowierers oder Piercers führen.

Dokumentationspflicht des Tätowierers und Piercers

Der Tätowierer bzw. Piercer muss die schriftliche Einwilligung, die schriftliche Bestätigung über die erfolgte Aufklärung, eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung und die Chargennummern der verwendeten Farben und Stoffe dokumentieren und 10 Jahre lang aufbewahren. Dem Kunden muss eine Kopie der verschiedenen Dokumente übergeben werden.

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereit­gestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Schönheits-OPs – welche Aufklärungspflichten treffen den Arzt?
  • Vorsorge beim Notar? – Ein Überblick zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Besteht in Österreich eine Impfpflicht?
  • Organtransplantation in Österreich – Voraussetzungen und rechtliche Aspekte
  • Ärztliche Aufklärungspflicht – Wie viel Aufklärung muss sein?
  • Künstliche Befruchtung – wann ist sie in Österreich erlaubt?
  • Patientenverfügung: Was Sie beachten sollten
  • Patientenverfügung – Bestimmen Sie, welche Behandlung im Notfall angewendet werden soll
  • Samenspende – Auskunftsrechte von Spenderkindern in Österreich

Was für Piercings darf man mit 14?

In der Realität hat sich deshalb Folgendes durchgesetzt: Kleine Piercings machen viele Studios ab 14 im Beisein der Eltern, ab 16 reicht meist eine Unterschrift der Eltern. Größere Sachen wie Flesh Tunnel (geweitete Ohrlöcher), Intim-Piercings oder Brandings gibt es erst ab 18 oder sogar 21.

Welches Piercing darf man ab 13?

Derzeit gibt es für Tätowierungen und Piercings in Deutschland keine gesetzliche Altersgrenze. Auch das Jugendschutzgesetz gibt dazu keinerlei Regeln vor.

Kann man sich mit 16 piercen?

Ab welchem Alter dürfen sich Teenager piercen lassen? Laut Gesetz dürfen Teeanager ab einem Alter von 14 Jahren gepierct werden, dann allerdings nur in Anwesenheit ihrer Eltern. Sind die Teenies 16 Jahre alt geworden, reicht eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern und deren Ausweis als Beleg.

Kann man mit 14 ein Bauchnabelpiercing machen?

Eine klare und einfache Antwort gibt das Gesetz hierzu nicht. Die allgemeine Empfehlung lautet, dass man für ein Piercing mindestens 14 Jahre alt sein sollte, weil ein Kind ab diesem Alter als urteilsfähig gilt.