Alle Menschen sind gleich an Würde und Rechten geboren

Politische Bildung

Seminar zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

»Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.« So lautet Artikel 1 der UN-Menschenrechtscharta - oder offiziell der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte".
Am 10. Dezember 1948 hat sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte bekannt. Die Deklaration enthält 30 verbriefte Artikel, die jedem Menschen auf dieser Erde universelle und unteilbare Rechte garantieren. Das Recht, zu denken und zu sagen, was man möchte; zu glauben, an wen man möchte; geschützt zu sein vor Diskriminierung, Folter und Verfolgung; oder zu heiraten, wen man liebt ...

Nach über 70 Jahren besitzen die Menschenrechte immer noch eine erstaunliche Aktualität. Gleichzeitig lässt sich festhalten, dass die Menschenrechte immer noch nicht überall umgesetzt wurden, obwohl sie universell für alle Menschen gelten. Der Seminartag führt in die Bedeutung der Menschenrechte ein und zeigt auf, welche Lücken es bei der Umsetzung - auch in Deutschland - noch gibt.

Period

23.06.2022  08:30 Uhr – 15:30 Uhr

  Kurs abgeschlossen


Veranstaltung für geschlossenen Teilnehmerkreis

Event details

Event location: Kommende Dortmund
Fees: Dieses Seminar ist kostenfrei.
Maximale Teilnehmerzahl:  22
Kursnr.: K04DOPP8B0

Lecturer

Alle Menschen sind gleich an Würde und Rechten geboren

Dipl.-Theol. Robert Kläsener

Political Education

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Alle Menschen sind gleich an Würde und Rechten geboren

Simone Mach

Secretary

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie …sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Der Grundgedanke der Menschenrechte ist, dass jede Person, allein aufgrund der Tatsache, dass sie oder er ein Mensch ist, Würde besitzt. Um diese Menschenwürde zu schützen, stehen dem Menschen Rechte zu, welche unveräußerlich und unteilbar sind. Das Konzept der Menschenrechte beruht auf einem gemeinsamen, universellen Wertesystem aller Völker, welches einen Rahmen für den Aufbau eines Menschenrechtssystems mit international anerkannten Normen und Standards bietet. Menschenrechtsnormen regeln das Verhältnis zwischen dem Staat und den unter seiner Verantwortung lebenden Menschen. Regierungen haben die Pflicht, die Rechte und Freiheiten der Menschen durch entsprechende Gesetzgebung und Maßnahmen zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.

Beispielsweise muss der Staat die Meinungsfreiheit oder die Privatsphäre des Einzelnen respektieren. Dem Staat ist es jedoch nicht nur untersagt, etwa in eine friedliche Demonstration einzugreifen, sondern er muss auch aktive Schritte setzen, um die DemonstrantInnen vor Angriffen etwaiger GegendemonstrantInnen zu bewahren. Durch präventive Maßnahmen und Bestrafung von Gewalt schützt er auch das Verbot der Folter und unmenschlicher oder grausamer Behandlung. Schließlich ist es Aufgabe des Staates zur Gewährleistung etwa des Rechts auf Bildung oder des Rechts auf Gesundheitsversorgung Schulen, Krankenhäuser, Lehrkräfte und Ärzte zur Verfügung zu stellen.

Als erstes, umfassendes und weltweit gültiges Menschenrechtsdokument wurde im Jahr 1948 – auch als Folge der Gräuel des 2. Weltkrieges - die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von den Vereinten Nationen verabschiedet. In der Erklärung sind die verschiedenen Kategorien und Prinzipien des Menschenrechtssystems zu erkennen.

So gibt es die Kategorien der bürgerlichen und politischen Rechte; der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte; und der Solidaritätsrechte. Für alle diese Rechte gleichermaßen gelten einige menschenrechtliche Grundprinzipien. So darf niemand aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Alter, Sprache, Vermögen usw. diskriminiert werden. Außerdem müssen Staaten jeder Person effektive Rechtsmittel zur Einforderung der garantierten Rechte zur Verfügung stellen. Schließlich sollte es allen Menschen möglich sein, sich in die Art und Weise der Verwirklichung ihrer Rechte einzubringen. Das Recht auf Bildung enthält etwa das Recht der Eltern, zu entscheiden ob ihre Kinder z.B. eine staatliche Schule besuchen, oder eine Schule mit Montessori Pädagogik.

Bürgerliche und politische Rechte nennt man oft Menschenrechte der 1. Generation. Sie sind während der Zeit der Aufklärung im 18. Jahrhundert entstanden und spiegeln die Idee der individuellen Freiheit gegenüber dem Staat, sowie den demokratischen Partizipationsgedanken wieder. Die Menschenrechte der 2. Generation sind die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, welche unter dem Einfluss der Arbeiterbewegung im 19. und 20. Jahrhundert entstanden sind. Die Solidaritätsrechte, die 3. Generation der Menschenrechte, gibt es seit der Mitte der 1980er Jahre. Sie setzen internationale Kooperation voraus und zielen auf die Bildung einer Gemeinschaft ab.

Führend in der Setzung von internationalen Menschenrechtsstandards sind die Vereinten Nationen (UN). Ausgehend von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte entwickelte die UN bisher eine Reihe umfassender völkerrechtlicher Menschenrechtsübereinkommen, die für Vertragsstaaten verbindliche Verpflichtungen schaffen.

Österreich hat alle diese Übereinkommen ratifiziert, alle in Österreich lebenden Menschen genießen daher die darin verbrieften Rechte. Österreich schützt Menschenrechte in der Verfassung und in zahlreichen einfachen Gesetzen, die Europäische Menschenrechtskonvention hat Verfassungsrang.

Neben den Hauptübereinkommen des internationalen Menschenrechtssystems bestehen auch zahlreiche Übereinkommen zu speziellen Menschenrechtsfragen. So hat Österreich im Frühjahr 2007 als einer der ersten Staaten das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen sowie das Internationale Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung unterzeichnet. Außerdem sind viele Staaten Mitglieder regionaler Menschenrechtsverträge wie der Inter-Amerikanischen Menschenrechtskommission oder der Afrikanischen Menschenrechtskommission. Alle Mitgliedsstaaten des Europarates sind auch Parteien zur Europäischen Menschenrechtskonvention, die das maßgebende Instrument für den Menschenrechtsschutz in Europa darstellt.

Zur weltweiten Förderung des Menschenrechtsschutzes und zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechtsverpflichtungen durch Staaten gibt es zahlreiche Mechanismen auf internationaler und regionaler Ebene. Neben dem Menschenrechtsrat und den Sonderberichterstattern zu Menschenrechtsthemen und Ländersituationen hat die UN Überwachungsorgane für die verschiedenen Menschenrechtsübereinkommen eingerichtet. Sie überprüfen, ob die Vertragsstaaten ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen einhalten und nehmen auch Beschwerden von Einzelpersonen entgegen. In Europa wachen darüber hinaus der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und der Europarats-Kommissar für Menschenrechte, die OSZE, sowie die EU Agentur für Grundrechte über den Schutz der Menschenrechte. Schließlich haben Nichtregierungsorganisationen und die Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle beim Schutz und der Förderung der Menschenrechte im eigenen Land und der gesamten Welt.

Welche Länder haben die Menschenrechte nicht anerkannt?

Ratifiziert von 47 Staaten Belarus (Weißrussland) und Kosovo haben die Konvention als einzige europäische Staaten nicht unterschrieben, der Vatikan-Staat, Israel, Japan, Kanada, Mexiko und die Vereinigten Staaten haben einen Beobachterstatus.

Welche Rechten haben Menschen?

Geltung der Rechte für alle Menschen in allen Ländern und Gebieten, unabhängig von ihrer internationalen Stellung. Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit. Verbot der Sklaverei oder Leibeigenschaft. Verbot der Folter oder grausamer, unmenschlicher Behandlung.

Was genau steht in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte?

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten. Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Können Menschenrechte eingeschränkt werden?

Können Menschenrechte eingeschränkt werden? Während einige Menschenrechte, wie das Verbot der Folter oder der Sklaverei, absolut gelten und unter keinen Umständen – selbst nicht in Notlagen – eingeschränkt werden dürfen, lassen andere Menschenrechte unter sachlich qualifizierten, legitimen Gründen Einschränkungen zu.