Allgemeine gleiche geheime direkte wahl

Allgemeine gleiche geheime direkte wahl

Wahlen richten sich in Deutschland nach den Wahlgrundsätzen. In § 38 des deutschen Grundgesetzes sind fünf Voraussetzungen für eine rechtsverbindliche Stimmabgabe definiert. Alle wählenden Institutionen passen diese Richtlinien der Stimmabgabe individuell in ihren Wahlordnungen an. 

Die Wahlgrundsätze bei der Stimmabgabe

Die Wahlgrundsätze geben vor, dass die Stimmabgabe in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu erfolgen hat. Doch was verbirgt sich hinter diesen Adjektiven?

Allgemeine Wahl
Jeder Wahlberechtigte kann seine Stimme abgeben - unabhängig von seinem Status, seinem Vermögen, seinem Geschlecht, seines ethnischen Hintergrunds, seiner Schulbildung oder seiner politischen Überzeugung.
Zur Ausübung des Wahlrechts können individuelle Wahlordnungen zusätzliche Bedingungen definieren, wie ein Mindestalter, Mindestdauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen oder zum Verein. 

Unmittelbare Wahl
Die Wahl erfolgt direkt. Die Wahlberechtigten bestimmen also durch ihre Stimme unmittelbar die Abgeordneten, Parteien, Mitglieder des Vorstandes etc. - ohne zwischengeschaltete Wahlmänner. Eine Ausnahme bildet hier das indirekte Wahlsystem bei Vertreterwahlen in Genossenschaften. Hier werden laut Wahlordnung Delegierte gewählt, die die Genossenschaftsmitglieder auf der Vertreterversammlung vertreten.

Freie Wahl
Auf den Wahlberechtigten darf bei der Stimmabgabe keinerlei Druck ausgeübt werden. So dürfen keine Anreize, Verbote oder Diskriminierungen bei bestimmten Wahlentscheidungen in Aussicht gestellt werden. Im Wahllokal betrifft dies zum Beispiel das Aufhängen von Wahlplakaten oder das gemeinsame Betreten einer Wahlkabine. Wahlhelfer vor Ort wachen strikt über die Unabhängigkeit der Stimmabgabe.

Gleiche Wahl
Jeder Wähler verfügt über die gleiche Anzahl von Stimmen und hat damit den gleichen Einfluss auf die finale Sitzverteilung. Beim Verhältniswahlrecht wird die Gleichheit der Stimmen zugunsten kleiner Parteien und Minderheiten angeglichen. In großen Gremienwahlen, wie an Hochschulen, werden alle Wähler in Wählergruppen unterteilt. Diese nehmen mit unterschiedlichem Stimmrecht an den Gremienwahlen teil. Innerhalb der Gruppen jedoch haben alle das gleiche Wahlrecht.

Geheime Wahl
Die Stimmabgabe muss so erfolgen, dass niemand nachprüfen kann, für wen der Wähler gestimmt hat. Das heißt, der Wähler muss den Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen können und darf keinerlei "Quittung" über seine Wahlentscheidung erstellen können. Die Briefwahl bildet hier die Ausnahme: Teilweise werden Briefwähler bei der Stimmabgabe unterstützt, sofern Sie bspw. nicht lesen können. Das Ausfüllen des Briefwahl-Stimmzettels kann generell nicht überprüft werden. 

Die Wahlgrundsätze bei Online-Wahlen mit POLYAS

Das Online-Wahlsystem von POLYAS ist als einzige Software der Welt nach Common Criteria Standards zertifiziert worden. Dieses internationale Schutzprofil für Online-Wahlen beinhaltet generelle Sicherheitsanforderungen an ein Online-Wahlsystem, die sich aus den allgemeinen Wahlgrundsätzen ableiten.

Die Grundsätze des Wahlrechts in Österreich sind im Bundes-Verfassungsgesetz festgelegt. Ihnen haben die Wahlgesetze zu den verschiedenen demokratischen Institutionen in Bund und Ländern zu folgen.

Das allgemeine Wahlrecht

Alle österreichischen StaatsbürgerInnen haben das Recht, zu wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt zu werden (passives Wahlrecht), sobald sie das Wahlalter erreicht haben: unabhängig von Geschlecht, Klasse, Besitz, Bildung, Religionszugehörigkeit etc. Einziger Ausschlussgrund vom Wahlrecht: eine gerichtliche Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren (in bestimmten Fällen: mehr als ein Jahr). Das Gericht muss dazu aber eine ausdrückliche

Allgemeine gleiche geheime direkte wahl
Entscheidung fällen.

Das gleiche Wahlrecht

Alle WählerInnen haben mit ihrer Stimme den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis. Niemand darf etwa auf Grund höherer Steuerleistung oder mehrerer Wohnsitze über mehrere Stimmen verfügen.

Das unmittelbare Wahlrecht

Alle Wahlberechtigten können die Abgeordneten zum Nationalrat direkt und ohne Umweg wählen. Ein Wahlmännersystem wie in den USA ist damit ausgeschlossen.

Das persönliche Wahlrecht

Die WählerInnen geben ihre Stimme persönlich vor einer Wahlbehörde oder vor einem mit der Abwicklung der Wahl betrauten Staatsorgan ab. Bei der Briefwahl muss der/die BürgerIn eidesstattlich erklären, dass er/sie den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat. Niemand darf eine stellvertretende Person zur Wahl schicken.

Das geheime Wahlrecht

Wer wen wählt, geht niemanden etwas an. Das geheime Wahlrecht garantiert, dass WählerInnen ihre Stimme unbeobachtet abgeben können. Angekreuzt wird in abgeschirmten Wahlzellen, danach kommt der Stimmzettel in einem unbeschrifteten Kuvert in die Wahlurne. So ist die Wahlentscheidung Einzelner bei der Auszählung der Stimmen nicht mehr nachvollziehbar.

Das freie Wahlrecht

Die WählerInnen dürfen völlig frei entscheiden und sollen keinesfalls durch Zwang oder Druck in ihrer Wahl beeinträchtigt werden. Entsprechende Bestimmungen im Strafgesetzbuch sollen diesen Grundsatz absichern. Das freie Wahlrecht hängt eng mit dem geheimen Wahlrecht zusammen.

Das Verhältniswahlrecht

Das Verhältniswahlrecht garantiert, dass die wahlwerbenden Parteien entsprechend ihrem bei der letzten Wahl erzielten Stimmenanteil vertreten sind. Damit sich der für die einzelnen Parteien erzielte Stimmenanteil in der Mandatsverteilung widerspiegelt, gilt ein kompliziertes und auf drei Ebenen aufgeteiltes Verfahren zur Zählung und Aufteilung der abgegebenen Stimmen (Ermittlungsverfahren). Das Verhältniswahlrecht steht im Gegensatz zum Mehrheitswahlrecht.

Was bedeutet allgemein und gleich beim Wahlrecht?

Gleiches Wahlrecht bedeutet, dass jeder wahlberechtigten Bürgerin/jedem wahlberechtigten Bürger eine Stimme zukommt und jede Stimme den gleichen Einfluss auf das Wahlresultat hat.

Welche 2 Formen des Wahlrechts gibt es in Österreich?

Das allgemeine Wahlrecht Alle österreichischen StaatsbürgerInnen haben das Recht, zu wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt zu werden (passives Wahlrecht), sobald sie das Wahlalter erreicht haben: unabhängig von Geschlecht, Klasse, Besitz, Bildung, Religionszugehörigkeit etc.

Was ist eine direkte und indirekte Wahl?

Im konkreten Beispiel der Wahl der Mitglieder eines Parlamentes bezeichnet Direktwahl die Wahl eines einzelnen Abgeordneten (je Wahlkreis) im Gegensatz zu einer Listenwahl, bei der in erster Linie von den Parteien vorgeschlagene Wahllisten und nicht einzelne Personen gewählt werden.

Welches Wahlsystem haben wir in Österreich?

In Österreich werden die Parlamente, die Gemeinderäte und die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments nicht nach dem Mehrheitswahlrecht, sondern nach dem Verhältniswahlrecht gewählt.