Allgemeine InformationenAchtungDiese Regelungen gelten für alle Eheschließungen in Österreich. Show
Haben Sie sich entschlossen zu heiraten, müssen Sie sich bei einem Standesamt zu einem Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit anmelden. Im Rahmen dieses Verfahrens wird von der Behörde eine Niederschrift aufgenommen. HinweisDer Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 die unterschiedlichen Zugänge für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Damit können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten. Das ist grundsätzlich seit 1. Jänner 2019 möglich. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen auch dann in Österreich heiraten, wenn eine Verlobte/ein Verlobter oder beide Verlobten aus einem Staat kommen, der die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennt. Die Eheschließung wird jedoch im Heimatstaat nicht automatisch anerkannt. Bereits bei der Anmeldung zur standesamtlichen Trauung kann der Standesbeamtin/dem Standesbeamten gegenüber die Namensführung in der Ehe erklärt werden. Deshalb wäre es ratsam, wenn Sie sich bereits vor der Anmeldung zur standesamtlichen Trauung über die Namensführung in der Ehe im Klaren sind. Die Erklärung kann am Tag der Eheschließung oder während der Ehe abgegeben werden. VoraussetzungenUm heiraten zu können, müssen Sie ehefähig sein. Auch darf kein Eheverbot für Sie vorliegen. Ehefähigkeit ist gegeben, wenn eine Person volljährig und entscheidungsfähig ist. Männer und Frauen werden mit dem 18. Geburtstag volljährig. Entscheidungsfähig ist, wer die Bedeutung und die Folgen seines Handelns im jeweiligen Zusammenhang verstehen, seinen Willen danach bestimmen und sich entsprechend verhalten kann. Zwischen 16 und 18 Jahren bedarf es einer rechtskräftigen Ehefähigkeitserklärung. Das Gericht muss eine Person auf Antrag für ehefähig erklären, wenn
Bei minderjährigen Personen muss die gesetzliche Vertreterin/der gesetzliche Vertreter der Eingehung der Ehe zustimmen. Zu den Eheverboten zählen:
FristenDie Anmeldung zur standesamtlichen Trauung sollte sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin vorgenommen werden, da die Feststellung der Ehefähigkeit nur maximal sechs Monate gültig ist. Eine Mindestfrist des Verfahrens vor der Trauung ist nicht mehr vorgesehen, jedoch beträgt die durchschnittliche Wartezeit in größeren Städten zwei bis sechs Wochen. Die Bekanntmachung eines Aufgebotes (Aushang an der Gemeindeamtstafel) gibt es in Österreich nicht mehr. Zuständige StelleJede Personenstandsbehörde in ganz Österreich:
Gegen einen Bescheid der Personenstandsbehörde kann eine Beschwerde beim jeweiligen Landesverwaltungsgericht erhoben werden. Diese ist binnen vier Wochen bei der Behörde einzubringen, die den Bescheid erlassen hat. TippEinige Standesämter bieten Ihnen die Möglichkeit, eine Online-Terminreservierung für Ihre Trauung vorzunehmen. Dies sind z.B.: → Linz → Mödling → Salzburg → Wien Die Trauung selbst kann auch an einem anderen Standesamt vorgenommen werden. VerfahrensablaufVor der Eheschließung muss das Standesamt in einer mündlichen Verhandlung die Ehefähigkeit der Verlobten aufgrund der vorgelegten Urkunden ermitteln. Bei dieser mündlichen Verhandlung müssen grundsätzlich beide Verlobte anwesend sein. Es wird dann eine Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") angefertigt. Bei Ihrem ersten Termin müssen Sie nicht sofort alle erforderlichen Urkunden und Nachweise vorlegen. Oft kann es länger dauern, die entsprechenden Unterlagen zu beschaffen. Informieren Sie sich beim persönlichen Gespräch mit Ihrer Standesbeamtin/Ihrem Standesbeamten, welche Unterlagen in Ihrem individuellen Fall benötigt werden. In Ausnahmefällen genügt es, wenn eine Verlobte/ein Verlobter allein vorspricht. Vor der Anmeldung beim Standesamt müssen Sie dann das bei jedem Standesamt erhältliche Formular "Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit" abholen. Darin muss die nicht erscheinende Verlobte/der nicht erscheinende Verlobte einen Verhinderungsgrund angeben. Das Formular ist dann von der anderen Verlobten/dem anderen Verlobten bei der Anmeldung zur Eheschließung abzugeben. Erforderliche UnterlagenWenn Sie Österreicherin/Österreicher sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:
Wenn Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft waren, zusätzlich:
Wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame Kinder haben; zusätzlich:
Wenn Sie beschränkt geschäftsfähig oder nicht ehemündig sind; zusätzlich:
Wenn Sie bei der Anmeldung des Aufgebots nicht anwesend sind, benötigen Sie zusätzlich das bei jedem Standesamt erhältliche Formular "Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit". Welche Dokumente bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit zur Anmeldung der Eheschließung konkret benötigt werden, erfahren Sie beim zuständigen Standesamt. HinweisDurch Abkommen mit Deutschland, Italien und der Schweiz kann das österreichische Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis auch direkt von dem für die/den Heiratswilligen zuständigen Standesamt in ihrem/seinem Heimatstaat einholen. Zur Anerkennung der Dokumente kann beispielsweise eine Apostille erforderlich sein. Fremdsprachige Urkunden müssen im Original gemeinsam mit einer Übersetzung vorgelegt werden. Im Zweifel muss eine fremdsprachige Urkunde im Original gemeinsam mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. In die Liste der in Österreich beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherinnen/Dolmetscher können sich auch Dolmetscherinnen/Dolmetscher aus anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten eintragen lassen. Kosten
Bundesverwaltungsabgabe
Für die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen, wie beispielsweise Musik, können ebenfalls Kosten entstehen. Zusätzliche InformationenFalls Sie später eine weitere Heiratsurkunde benötigen (z.B. Duplikat bei Verlust oder Diebstahl, mehrsprachige Heiratsurkunde), können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Heiratsurkunde/internationalen Heiratsurkunde stellen. Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht, haben das Recht auf Ausstellung einer Heiratsurkunde:
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 31. Jänner 2022 Für den Inhalt verantwortlich:
Wie schnell kann man in Deutschland standesamtlich heiraten?Wie kurzfristig kann man standesamtlich heiraten? Theoretisch könnte man bei Vorlage der notwendigen Papiere sofort heiraten, ABER: in der Regel muss man vor allem in Großstädten ca. 6 Monate warten, bis man einen freien Termin bekommt. Heiraten ist also nach wie vor nicht „out“.
Kann man in Deutschland spontan heiraten?In der Realität kommt es aber drauf an, wo ihr wohnt. Während in Kleinstädten oder Gemeinden teilweise sogar am selben Tag der Anmeldung geheiratet werden kann, kann es in Großstädten bis zu 6 Monaten dauern, einen Termin zu bekommen. Spontan kirchlich heiraten ist in der Regel leider nicht möglich.
Wie lange dauert es ein Aufgebot zu bestellen?Wie lange dauert ein Aufgebot beim Standesamt? Die Anmeldung zur Eheschließung ist vor allem eine bürokratische Formalität und dauert etwa eine halbe Stunde. Alle Daten werden aufgenommen, Unterlagen geprüft und Details besprochen.
Kann man nur freitags heiraten?Vorteil 1: Der Preis – günstiger heiraten am Freitag
Viele Locations bieten die Termine an Freitagen günstiger an. Das liegt unter anderem daran, dass viel weniger Paare an einem Freitag heiraten wollen. Sogar einige Dienstleister könnt ihr an einem Freitag günstiger buchen.
|