An dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abbiegen Welches Verhalten ist richtig

An dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abbiegen Welches Verhalten ist richtig
Quelle: ARCD

Bei Rot bleibst du stehen, und bei Grün darfst du gehen, heißt es in einem Kinderlied. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund an der Ampel. Was viele nicht wissen: Vor dem Rechtsabbiegen muss an der Haltelinie angehalten werden. Wir klären über den Sonderfall auf.

Das als "Rechtsabbiegepfeil" bekannte Verkehrszeichen 720 der Straßenverkehrsordnung (StVO) – Blechschild an der Ampel - gestattet dem Fahrzeugverkehr, an einer roten Ampel unter bestimmten Bedingungen nach rechts abzubiegen. Was auf den ersten Blick vernünftig erscheint, weist allerdings eine ganze Reihe unerwünschter Nebenwirkungen auf.

Das Grünpfeilschild wird immer wieder kontrovers diskutiert, da es viel Unwissenheit zu diesem Verkehrszeichen gibt und dadurch eine potenzielle Gefährdung ausgehen kann, da es Unsicherheit auslöst und Fußgänger und Radfahrer unter Umständen nicht mit den Abbiegern rechnen.

Trotz grünen Pfeils besteht Haltepflicht

In § 37 Abs. 2 StVO Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil ist das Verhalten am Grünpfeil geregelt: "Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist."

Wenn ein Fahrzeugführer an einer roten Ampel mit Grünpfeil nach rechts abbiegen möchte, muss er zunächst unbedingt für mindestens drei Sekunden an der Haltelinie halten. Dabei muss er prüfen, ob andere Verkehrsteilnehmer an der Kreuzung gefährdet werden könnten. Autofahrer müssen insbesondere Fußgänger und Fahrradfahrer beachten, denn diese können den Grünpfeil übersehen. Dadurch stößt das Auto möglicherweise mit ihnen zusammen.

Trotz Grünpfeil an einer roten Ampel herrscht nach hiesigem Verkehrsrecht keine Pflicht zum Rechtsabbiegen. Die StVO sieht bei der Verweigerung des Rechtsabbiegens an einer roten Ampel mit Grünpfeil keine Behinderung des Verkehrsflusses. Somit ordnet der Bußgeldkatalog weder ein Bußgeld, Punkte in Flensburg noch ein Fahrverbot an. Aber: Man muss mit dem Unmut seines Hintermanns rechnen, der sich lautstark durch Hupen bemerkbar macht. In diesem Fall gilt: Lassen Sie sich nicht drängeln und bewahren Sie die Ruhe.

An dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abbiegen Welches Verhalten ist richtig
Foto: Autofahrerseite.eu
Grüner Leuchtpfeil: Ein anderer Fall

Neben dem Blechschild an der Ampel gibt es auch den leuchtenden grünen Abbiegerpfeil. Doch trotz ähnlichen Aussehen und Funktion gibt es einen entscheidenden Unterschied.

Trifft der Rechtsabbieger auf einen grünen Leuchtpfeil, gilt keine Wartepflicht an der Haltelinie. Dies gilt natürlich nur, wenn der Grünpfeil gerade leuchtet. Der Fahrer kann in dem Fall davon ausgehen, dass er keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Im Gegensatz zum Blechpfeil: An einem leuchtenden Grünpfeil, der in die Ampel integriert ist, dürfen Sie allerdings nicht warten, sondern müssen abbiegen, da sonst eine Behinderung des Verkehrs vorliegt.

Bußgeld für ordnungswidriges Verhalten

Studien haben gezeigt, dass 77 Prozent aller Autofahrer bei einem Grünpfeil nicht anhalten. Dies ist aber gemäß Bußgeldtabelle obligatorisch. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass der Verkehrsteilnehmer, der gemäß der Grünpfeil-Regelung abbiegt, nicht die Vorfahrt hat! Zudem bringt der Grünpfeil laut Studien wenig. Der Verkehrsfluss wird durch diesen nicht wirklich erhöht. Dadurch wird weder Benzin gespart, Feinstaub verringert noch Lärm gemindert - eher im Gegenteil, wie die Projektgruppe "Grünpfeil" der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt 1999) festgestellt hat.

Beschreibung

BußgeldPunkte
Am Grünpfeil bei roter Ampel nicht den rechten Fahrstreifen zum Einbiegen benutzt 15 €  
...mit Behinderung auf der durch den Grünpfeil freigegebenen Richtung 35 €  
Am Grünpfeil bei roter Ampel abgebogen, ohne vorher anzuhalten 70 € 1
Gefährdung des Kreuzungsverkehrs beim Überfahren der Ampel aufgrund des Grünpfeils 100 € 1
...mit Unfall 120 € 1
Beim Abbiegen an einem grünen Pfeil Fahrradfahrer oder Fußgänger behindert 100 € 1
...mit Gefährdung 150 € 1
...mit Unfall 180 € 1

Den Grünpfeil gibt es seit dem 01.03.1994 an Ampelkreuzungen in der Bundesrepublik Deutschland. Bereits 1978 wurde der grüne Pfeil in der Deutschen Demokratischen Republik eingeführt. Ab 1964 galt in der ehemaligen DDR zunächst eine allgemeine Erlaubnis zum Rechtsabbiegen bei Rot - ohne jegliche Beschilderung. 14 Jahre später wurde die Grünpfeiltafel eingeführt.

Nach der Wiedervereinigung konnten die Schilder jedoch nicht rechtzeitig zum 31. Dezember 1990, mit dessen Ablauf die Straßenverkehrsordnung der DDR außer Kraft treten sollte, abgebaut werden, sodass mit einer Ausnahme-Verordnung vom 11. Dezember 1990 für höchstens ein Jahr verlängert wurde. Aufgrund des großen Widerstands in der Bevölkerung wurde die Regelung jedoch mit einer weiteren Ausnahme-Verordnung verlängert.

Der grüne Pfeil wurde zum 1. März 1994 Bestandteil der bundesdeutschen Straßenverkehrsordnung (StVO). Der erste offizielle Grünpfeil im Westen wurde am Stichtag im Berliner Bezirk Reinickendorf enthüllt. In Deutschland gibt es rund 5000 Grünpfeile (Stand 2002).

Doch die Zahl sinkt zunehmend, da das Schild ein nicht zu unterschätzendes Gefährdungspotential birgt. Daher entfernen viele Städte und Kommunen die Blechschilder von den Ampeln. Hamburg beispielsweise waren zwischen 2002 und 2006 zunächst 362 Grünpfeile montiert worden, nach einer Rückbauphase waren 2014 nur noch 191 vorhanden.

Ein Schild geht um die Welt

Nach deutschem Vorbild haben auch andere Länder dieser Welt den grünen Pfeil übernommen. In fast allen Bundesstaaten der USA (Ausnahme Stadt New York) sowie in allen Provinzen Kanadas (Ausnahme Île de Montréal) ist das Rechts-Abbiegen an roten Ampeln grundsätzlich erlaubt. An manchen Kreuzungen verbietet jedoch ein Schild mit der Aufschrift "NO TURN ON RED" (Kein Abbiegen bei rot), das sozusagen das Gegenteil zum Grünpfeil darstellt, das Abbiegen.

Die Möglichkeit, trotz rotem Ampellicht rechts (bzw. links in Ländern mit Linksverkehr) abzubiegen wie in Deutschland, besteht in ähnlicher Form auch in Australien, Frankreich, Kolumbien, Polen, Rumänien, Singapur, Thailand, Tschechien und Ukraine.

In Litauen wurde die deutsche Regel exakt übernommen. Auch der Einsatz erfolgt nach den deutschen Richtlinien. Im Oktober 2014 wurde jedoch die Abschaffung zum 1. Januar 2020 beschlossen.

Wo ist an der Ampel mit Grünpfeilschild Möchten Sie jetzt nach rechts Abbiegen?

An dieser Ampel mit Grünpfeilschild möchten Sie jetzt nach rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich richtig? Die Ampel ist rot. Deshalb musst du zunächst an der Haltlinie anhalten.

Welches Verhalten ist richtig 020?

Nachdem du an der Haltlinie angehalten hast, musst du dich vergewissern, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer durch dein Abbiegen behindert wird. Erst dann darfst du rechts abbiegen. Du musst an der Kreuzung anhalten, bevor du rechts abbiegen kannst.

Was ist bei dieser Ampel mit Grün?

Befindet sich ein grüner Blechpfeil an einer Ampel, müssen Sie zunächst an der Haltelinie anhalten und dürfen erst abbiegen, wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.