Angaben zu kindern für die ein anspruch auf kinderzulage besteht

Wie das Kind bei der Altersvorsorge hilft

Riester-Rente, das bedeutet Steuervorteile und staatliche Zulagen. Die Grundzulage von bis zu 175 Euro pro Jahr ist den meisten sicher geläufig. Doch wussten Sie, dass es eine zusätzliche Kinderzulage gibt? Diese gilt ab dem Jahr, in dem Ihr Baby geboren wird und endet zusammen mit dem Anspruch auf Kindergeld – also in der Regel mit dem 25. Geburtstag Ihres Kindes. Ist Ihr Kind vorher mit Ausbildung oder Studium fertig, endet die Förderung eher. Bei Kindern mit Behinderung zahlt der Staat die Kinderzulage unter Umständen länger. 

Die Höhe Ihrer Kinderzulage

Angaben zu kindern für die ein anspruch auf kinderzulage besteht

beträgt die jährliche Kinderzulage für Riester-Sparer

Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, zahlt der Staat jährlich 185 Euro aufs Riester-Konto. Für jeden Heranwachsenden, der 2008 und später geboren wurde, sind es 300 Euro im Jahr.

Welcher Elternteil bekommt die Kinderzulage?

Pro Kind kann nur ein Elternteil die Kinderzulage erhalten. Wenn bei Ehepaaren beide Eltern einen Riester-Vertrag haben, bekommt die Mutter die Kinderzulage. Sie können das aber ändern. Kreuzen Sie und Ihr Partner dazu im Zulagenantrag beide das entsprechende Feld an. Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden.

Bei nicht verheirateten Partnern erhält derjenige die Kinderzulage, der auch das Kindergeld bekommt. 

So beantragen Sie die Kinderzulage

Sie haben Ihren Riester-Vertrag bei uns abgeschlossen? Dann erhalten Sie automatisch einmal jährlich einen Zulagenantrag. Haben Sie die Kinderzulage bisher nicht in Anspruch genommen oder steht Nachwuchs ins Haus, können Sie darin alle nötigen Angaben machen. Die Informationen zu Familienkasse und Kindergeldnummer finden Sie auf Ihrem Kindergeldbescheid.

Es geht noch einfacher: Wenn Sie möchten, übernehmen wir das jährliche Ausfüllen für Sie. Dafür brauchen wir von Ihnen einmalig eine Vollmacht für einen Dauerzulagenantrag. Und wenn Sie noch ein Baby bekommen? Teilen Sie uns Änderungen einfach mit.

Die Anlage AV (Altersvorsorge) der Einkommenssteuererklärung benötigen Sie, wenn Sie einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge beantragen möchten.

Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, wie Sie die Anlage AV richtig ausfüllen und gehen auf die wichtigsten Fragen rund um dieses Steuerformular ein.

  • Ausfüllhinweise zur Anlage Altersvorsorge
    • Überblick der Formularinhalte der Anlage AV
    • Seite 1 (Zeilen 1 bis 5) – Grundangaben
    • Seite 1 (Zeilen 6 bis 19) – Altersvorsorgebeiträge
    • Seite 1 (Zeilen 20 bis 23) – Angaben zu Kindern

Ausfüllhinweise zur Anlage Altersvorsorge

Überblick der Formularinhalte der Anlage AV

Seite 1 Zeilen 6 bis 11 – Altersvorsorgebeiträge

Hier geht es im Wesentlichen darum, Ihre Vorjahreseinkünfte anzugeben, damit die Finanzbehörden Ihre Ansprüche überprüfen können.

Zudem gilt es zu klären, ob Sie steuerlich gesehen eine mittelbar oder unmittelbar begünstigte Person sind.

Zeilen 20 bis 23 – Angaben zu Kindern

Hier machen Sie die notwendigen Angaben für die Kinderzulage.

Beispielsweise geht es hier um die Anzahl an Kindern, in welchem Zeitraum diese geboren wurden und welchem Ehegatten oder Lebenspartner diese steuerlich angerechnet werden.

Seite 1 (Zeilen 1 bis 5) – Grundangaben

Bei den Grundangaben tragen Sie – wie in allen anderen Anlagen Ihrer Steuererklärung auch – Ihren Namen, Vornamen sowie Ihre Steuernummer ein.

Ihre Sozialversicherungsnummer/Zulagenummer und ggf. die Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse kommen in die Zeilen 4 und 5.

Seite 1 (Zeilen 6 bis 19) – Altersvorsorgebeiträge

Zeilen 6 bis 8 – Sonderausgabenabzug

Sie können über Ihren Versicherer eine sogenannte Altersvorsorgezulage beantragen – vorausgesetzt Sie haben einen anerkannten (zertifizierten) Riester-Vertrag abgeschlossen. Diese Zulage besteht aus der Grundzulage und unter Umständen auch noch einer Kinderzulage. Der Antrag kann auch von Ihrer Versicherungsgesellschaft gestellt werden, wenn Sie diese diesbezüglich bevollmächtigen.

Möchten Sie über die eingezahlten Beiträge und die Zulage hinaus einen Sonderausgabenabzug prüfen lassen, benötigen Sie die Anlage AV. Der Sonderausgabenabzug ist dabei für alle Verträge möglich und nicht etwa nur für bis zu zwei Verträge wie die besagte Zulage.

Damit die Finanzverwaltung überprüfen kann, ob ein Sonderausgabenabzug für Sie zu einem günstigeren Ergebnis führt als die Zulage alleine, ist eine elektronische Datenübermittlung nötig, die Sie Ihrer Versicherungsgesellschaft gestatten müssen. Gegebenenfalls wird nach der Prüfung die zusätzliche Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug im Steuerbescheid gesondert ausgewiesen und berücksichtigt.

Die benötigten Angaben für diese Datenübermittlung kommen in die Zeilen 6 bis 8. In Zeile 6 geben Sie an, für wie viele Verträge die Daten übermittelt werden. In Zeile 7 tragen Sie außerdem die Höhe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge zu den Verträgen aus Zeile 6 ein. Sollte sich an den Vertragsdaten eines Vertrages aus Zeile 6 seit der letzten Einkommensteuererklärung etwas geändert haben, so ist dies in Zeile 8 anzugeben.

Zeilen 9 bis 18 – Unmittelbar begünstigte Personen

Bei unmittelbar begünstigten Personen handelt es sich im Allgemeinen vor allem um Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, Beamte oder Personen, die Lohnersatz beziehen. Wenn Sie im Bezugsjahr unmittelbar begünstigt waren, geben Sie dies in Zeile 9 an.

Um die volle Zulage zu erhalten zu können, muss ein Mindesteigenbeitrag eingezahlt werden. Dafür maßgebend sind jeweils Ihre Einkünfte oder Bezüge aus dem Vorjahr.

Gegebenenfalls geben Sie in Zeile 10 Ihre beitragspflichtigen Einnahmen an, in Zeile 11 die inländische Besoldung, Amtsbezüge oder Einnahmen beurlaubter Rentner.

Entgeltersatzleistungen kommen in die Zeile 12. Hierzu zählen beispielsweise Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder auch Kurzzeitarbeitergeld. Wenn das der inländischen Rentenversicherung zugrundeliegende Entgelt größer als das tatsächlich erzielte Entgelt, dann wird das tatsächliche Entgelt, das auch bei 0 Euro liegen kann, für die Berechnung der Grundzulage berücksichtigt. Die entsprechende Eintragung erfolgt in Zeile 13.

Geben Sie außerdem – wenn relevant – in Zeile 14 die Möglichkeit Rentenbeträge wegen voller Erwerbsminderung oder –unfähigkeit an. Inländische Versorgungsbezüge wegen Dienstunfähigkeit werden in Zeile 15 eingetragen, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Zeile 16. Auch die Zeile 17 bezieht sich auf die Land- und Forstwirtschaft – dieses Mal auf ausgezahlte Renten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Land- und Forstwirte.

Wenn Sie Einkünfte aus einer Beschäftigung erzielt haben, die einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlag, tragen Sie diese in Zeile 18 ein. Auch ausgezahlte Renten wegen Erwerbsminderung oder –unfähigkeit aus einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung sind hier einzutragen.

Zeile 19 – Mittelbar begünstigte Personen

Auch eine nicht unmittelbar begünstigte Person hat die Möglichkeit, einen begünstigten Altersvorsorgevertrag auf ihren eigenen Namen abzuschließen. Man spricht dann von einer mittelbar begünstigten Person.

Möglich ist dies bei Eheleuten oder Lebenspartnern, bei denen es sich bei einem der beiden Partner um eine unmittelbar begünstigte Person handelt. Die Partner dürfen hierzu nicht dauerhaft getrennt leben und der unmittelbar begünstigte Partner muss ebenfalls einen Vertrag abgeschlossen haben.

Die mittelbar begünstigte Person muss jährlich mindestens 60 Euro an eigenen Beiträgen in ihren Vertrag einzahlen, damit die Zulage bzw. der Sonderausgabenabzug beantragt werden kann.

Waren Sie im Bezugsjahr mittelbar begünstigt, so geben Sie dies in Zeile 19 an.

Seite 1 (Zeilen 20 bis 23) – Angaben zu Kindern

Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie zusätzlich eine Kinderzulage, die für Kinder die nach 2007 geboren wurden, noch einmal höher ist. Die erste Spalte im Steuerformular bezieht sich dabei auf Kinder, die vor dem Jahr 2008 geboren wurden. Die zweite Spalte auf Kinder, die ab dem Jahr 2008 zur Welt kamen.

Wenn Sie verheiratet sind, zusammenleben, zusammenveranlagt werden und beide einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, werden die steuerlich zu berücksichtigenden Kinder grundsätzlich bei der Mutter berücksichtigt. Auf Antrag kann die Zulage aber auch auf den Vater übertragen werden. Die hierzu jeweils notwendigen Angaben machen Sie in den Zeilen 20 und 21.

Wenn Sie eine der obengenannten Bedingungen nicht erfüllen – also beispielsweise geschieden sind, dauerhaft getrennt voneinander leben oder nicht zusammenveranlagt werden – erhält der Elternteil die Zulage, welche im Monat Januar das Kindergeld ausgezahlt wurde. Machen Sie die entsprechenden Angaben hierzu in den Zeilen 22 und 23.

Wann besteht ein Anspruch auf Kinderzulage?

Die Kinderzulage steht Ihnen ab dem Jahr zu, in dem Ihr Kind geboren wird. Der Anspruch bleibt dann mindestens 18 und maximal 25 Jahre bestehen. Mit dem 25. Geburtstag endet mit dem Anspruch auf Kindergeld für das jeweilige Kind auch der Anspruch auf die Kinderzulage im Rahmen der Riester-Rente.

Wer hat Anspruch auf die Kinderzulage?

Die Kinderzulage wird für jedes Kind gewährt, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Dabei kommt es darauf an, dass auch tatsächlich Kindergeld gezahlt wird. Die Zulage steht dem Elternteil zu, der das Kindergeld erhält. Somit ist eine doppelte Berücksichtigung nicht möglich.

Was ist Kinderzulage bei Steuererklärung?

(1) 1Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind, für das gegenüber dem Zulageberechtigten Kindergeld festgesetzt wird, jährlich 185 Euro.

Wie bekomme ich Kinderzulage?

Kinderzulage: Wenn mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, für das Sie Kindergeld beziehen, erhalten Sie ebenfalls eine staatliche Förderung. Pro Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde, zahlt Ihnen der Staat 185 Euro Riester-Zulage. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, bekommen Sie pro Kind 300 Euro pro Jahr.