Ablaufplan zur Hortanmeldung: Um einen Hortplatz für Ihr Kind geltend zu machen, müssen Sie bei dem Jugendamt Ihres Bezirkes einen Antrag auf erweiterte Förderung stellen. Antrag für die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) https://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/ Diesen ausgefüllten Antrag geben Sie bitte bei uns in der Schule ab und wir leiten ihn an das zuständige Jugendamt (wohnortabhängig) weiter. Vom Jugendamt erhalten Sie zwei Dokumente zurück. BESCHEINIGUNG:
BESCHEID: Dieser Bescheid dient zur Vorlage bei der Hortkostenstelle in Pankow (Fröbelstraße 17 , 10405 Berlin). Mit diesem Bescheid und der Schulbescheinigung (erhältlich im Sekretariat) wird dort der Hortvertrag abgeschlossen. . Auch hier erhalten Sie zwei Dokumente. MITTEILUNG ÜBER DIE REGISTRIERUNG EINES VERTRAGES:
VERTRAG:
Klassenstufe fünf und sechs: Ihr Vertrag läuft in der Regel bis zum Ende des Schuljahres der vierten Klasse. Sollten Sie auch nach der vierten Klasse einen Hortplatz für Ihr Kind benötigen, muss dies gesondert beantragt werden. Auch in diesem Fall wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige Jugendamt und bitten um Fortführung Ihres bestehenden Hortvertrages für Klassenstufe fünf und sechs. Anträge zur Hortbetreuung können jederzeit gestellt und bestehende Verträge jederzeit gekündigt werden. KOSTENBESCHEID: Mit dem Kostenbescheid erhalten Sie eine Übersicht über die anfallenden Hortkosten. Diese sind an das Jugendamt zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass wir als Hort / Schule an der Berechnung oder mit der Bezahlung der Hortkosten nichts zu tun haben. Sehr geehrte Eltern,Ihr Kind wird die Schule am Senefelderplatz besuchen und Sie wünschen auch eine Betreuung für den Nachmittag? Dann möchten wir Sie bitten folgende Punkte zu beachten: Allgemeine Informationen zur Anmeldung der Schulanfänger finden Sie hier. Antragsstellung
Betreuungsverträge
Weitere Informationen zum Inhalt des Gruppengeschehens, Schwerpunkte, etc. erfolgen am ersten Elternabend im neuen Schuljahr! Informationen zur Betreuung der neuen Erstklässler vor der Einschulung finden Sie im Bereich "neue Erstklässler:innen". Wie stelle ich einen Hortantrag?Für einen Hortplatz muss ein Bedarfsbescheid (Hortgutschein) im Jugendamt beantragt werden. Ohne die Bedarfsanerkennung ist eine Betreuung des Kindes im Hort nicht möglich. Die Beantragung muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen.
Ist der Hort in Berlin kostenlos?Ab August 2019 müssen Eltern bis zum Beginn der dritten Klasse keine Hortbeiträge mehr zahlen. Kitabetreuung in Berlin ist bereits kostenlos, die Hortbetreuung tritt nun in diese Fußstapfen. Ab nächstem Jahr können nun alle Kinder der 1. Und 2.
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