Das Arbeitslosengeld 2 (kurz ALG 2), welches umgangssprachlich auch als Hartz 4 bezeichnet wird, stellt eine finanzielle Leistung dar, deren Ziel es ist, die Grundsicherung des Lebensunterhaltes zu gewährleisten. Der sogenannte Regelbedarf umfasst dabei unter anderem Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege sowie weitere Bedürfnisse des täglichen Lebens. Für Alleinstehende beträgt dieser beispielsweise 409 Euro (Stand 2017). Wird aber auch für Hartz-4-Empfänger die Miete bezahlt? Show
Grundsätzlich werden neben dem Regelsatz auch Kosten für Heizung und Unterkunft – also die Miete – für Hartz-4-Empfänger in voller Höhe übernommen. Allerdings gibt es bezüglich der Mietübernahme durch das Jobcenter einige Einschränkungen. Außerdem müssen Leistungsberechtigte bestimmte Regeln befolgen, zum Beispiel wenn sie umziehen möchten. Wählen Sie Ihre Stadt aus: ➥ Direkt zu den angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Berlin ➥ Direkt zu den angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Hamburg ➥ Direkt zu den angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in München ➥ Direkt zu den angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart ➥ Direkt zu den angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Düsseldorf ➥ Direkt zu den angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Dortmund ➥ Direkt zu den angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Essen ➥ Direkt zu den angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Leipzig ➥ Direkt zu den angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Bremen ➥ Direkt zu den angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Dresden Was rund um das Thema „Hartz 4 und Miete“ wichtig und zu beachten ist, wie hoch Kaltmiete und Nebenkosten bei Hartz 4 sein dürfen, was eine angemessene Miete ist und vieles Weitere wird im folgenden Ratgeber erklärt. Das Wichtige zur Miete bei Hartz-4-Bezug in KürzeWird die Miete vom Jobcenter übernommen? Ja. Das Jobcenter kommt für die Kosten der Unterkunft und Heizung auf, sofern diese angemessen sind. Wie hoch darf die Miete sein? Die Angemessenheit richtet sich nach dem örtlichen Mietspiegel sowie der Anzahl der Bewohner der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft. Bekomme ich Hilfe beim Umzug? Sofern der Umzug vom Jobcenter genehmigt wurde, können Sie unterschiedliche Umzugshilfen beantragen.
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Was bedeutet in diesem Zusammenhang jedoch „angemessen“? Ob das Jobcenter die Miete übernimmt, wird immer im Einzelfall entschieden. Einen bundesweit einheitlichen Standard bzw. allgemeingültigen Mietspiegel für Hartz-4-Empfänger – also einen Orientierungsrahmen über die erlaubten Preise – gibt es nämlich nicht. Vielmehr wird dies je nach örtlichen Gegebenheiten bestimmt. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Deutschlandweit gibt es teils gravierende Unterschiede zwischen den Quadratmeterpreisen für Mietwohnungen. Besonders teuer sind die Großstädte und Ballungszentren, während in ländlichen Regionen meist günstigere Preise zu erwarten sind. Als Städte mit den höchsten Quadratmeterpreisen gelten in Deutschland unter anderem München, Stuttgart, Hamburg, Frankfurt am Main und Berlin. An diesen Orten wird für Hartz-4-Empfänger mehr Miete bezahlt. Soll das Jobcenter für eine Wohnung die Miete übernehmen, werden bei der Prüfung des Antrags die Kosten für Unterkunft und Heizung getrennt voneinander beurteilt. Für beide gibt es festgelegte Richtwerte, die in der Regel nicht überschritten werden dürfen. Durch die individuelle Betrachtung ist es jedoch möglich, dass Abweichungen von diesen Werten als gerechtfertigt und damit angemessen bewertet werden. Ausschlaggebendes Kriterium für die Bewertung der Angemessenheit der Hartz-4-Empfängern zustehenden Mietkosten ist jedoch die Brutto-Warmmiete – also die Heizkosten plus weitere Nebenkosten und die angemessene Kaltmiete. Hat der Hartz-IV-Empfänger eine Wohnung mit etwas zu hohen Heizkosten, kann diese jedoch durch eine günstige Kaltmiete ausgleichen, wird die Miete trotzdem im Regelfall als angemessen bewertet. Ob die Übernahme der Miete bei Hartz IV möglich ist, wird jedoch nicht nur von den Kosten abhängig gemacht. Auch der Wohnungsstandard ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung. Leistungsempfänger haben lediglich einen Anspruch auf eine Wohnung, die keine gehobene Norm aufweist. Sie soll hierbei den grundlegenden Ansprüchen bezüglich der Bausubstanz, Ausstattung und Lage entsprechen. Von einem sogenannten Mietzuschuss für Hartz-4-Empfänger kann in diesem Zusammenhang meist nicht gesprochen werden, da die Miete für Menschen, die ALG II beziehen, in der Regel vollständig übernommen wird, solange diese angemessen ist. Im Gegensatz dazu wird beim sogenannten Wohngeld von einem Zuschuss gesprochen. Diese finanzielle Leistung soll Personen mit geringem Einkommen dabei helfen, ihre Mietkosten zu decken. Hiervon ausgeschlossen sind Empfänger von Transferleistungen – also z. B. ALG II bzw. Hartz 4. In der Regel wird das Wohngeld für eine Dauer von zwölf Monaten gewährt Wählen Sie hier Ihr gewünschtes Thema aus: Heizkosten Wohneigentum Kosten der Unterkunft Doppelte Miete Kaltmiete bei Hartz-4-Bezug Wohnung zu teuer bei Hartz 4 Mietobergrenze bei Hartz 4 – eine Tabelle MietvertragMietspiegel Anhaltspunkt für die erlaubten Mietkosten bei Hartz 4 – Angaben des Wohngeldgesetzes (WoGG)Da es in Deutschland, wie bereits erwähnt, keine einheitlichen Standards dafür gibt, wie hoch bei Hartz-4-Empfängern die Miete ausfallen darf, müssen Sie die jeweiligen Werte beispielsweise beim Jobcenter anfragen. Häufig verwenden Städte oder Gemeinden einen Mietspiegel als Grundlage der Prüfung der Angemessenheit. Hierbei sind sie dazu angehalten, sich nach den unteren, aber nicht den untersten, also billigsten, Mieten zu richten. Gibt es einen solchen Mietspiegel nicht, so ist eine Orientierung an den Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes (WoGG) möglich. In dieser Tabelle werden die maximalen Mieten aufgeführt, die in einer Stadt oder Gemeinde bei der Bezuschussung durch das Wohngeld nicht überschritten werden sollten. Wichtige Bezugsgrößen sind die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen sowie die Mietstufe der jeweiligen Gemeinde. Leben Sie beispielsweise in Dortmund, einer Stadt mit der Mietstufe III (Stand Oktober 2016), in einem Zwei-Personen-Haushalt, so liegt die Mietobergrenze bei 473 Euro.
Stand: Oktober 2016 Wohnung mieten mit Hartz 4 – Ist auch die Größe wichtig?Ein weiteren Faktor, der beim Thema „Hartz 4 und Miete“ berücksichtigt werden muss, ist die Größe der Wohnung. Denn nicht nur die Kosten müssen angemessen sein. Auch die Quadratmeterzahl wird geprüft, bevor die Miete für Hartz-4-Empfänger übernommen wird. Welche Größe eine Wohnung maximal haben darf, wenn die Miete für Hartz-Empfänger übernommen werden soll, hängt davon ab, wie viele leistungsberechtigte Personen im Haushalt leben:
Für jede weitere Person werden zusätzlich etwa 15 Quadratmeter angerechnet. Sollte Ihre Wohnung ein wenig zu groß sein, ist dies jedoch kein Grund für einen Umzug. Größere Relevanz hat der Mietpreis. Liegt dieser bei Hartz-4-Empfängern im angemessenen Rahmen – liegen Miete und Nebenkosten inklusive Heizkosten also nicht über den für die Stadt oder Gemeinde festgelegten Richtwerten – so wird auch eine größere Wohnung meist erlaubt. In Ausnahmefällen sind auch Abweichungen von diesen Richtwerten möglich. So benötigt beispielsweise ein Rollstuhlfahrer meist mehr Platz als andere Personen. Bezieht er Leistungen nach Hartz 4, wird die Miete für eine größere Wohnung in der Regel übernommen. Antrag für Hartz 4: Übernahme der UnterkunftskostenBeantragen Sie Arbeitslosengeld 2, bedeutet dies nicht automatisch, dass das Jobcenter Ihnen als Hartz-4-Empfänger die Miete bezahlt. Vielmehr müssen Sie zusätzlich zum regulären Antrag die „Anlage zur Feststellung der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung“ (kurz KDU) ausfüllen und einreichen. Neben Ihren persönlichen Daten müssen Sie hier allgemeine Angaben zur Unterkunft machen. Hierzu gehören unter anderem die Gesamtfläche, Anzahl der Räume und Anzahl der Bäder. Des Weiteren sind die anfallenden Kosten, welche die Grundmiete, Nebenkosten, Heizkosten sowie sonstige Wohnkosten umfassen, anzugeben. Außerdem ist mitzuteilen, welche Energiequellen zum Heizen, Kochen und zur Warmwassererzeugung genutzt werden. Zusätzlich müssen Sie anführen, wie viele Personen außer Ihnen in der Unterkunft leben. Abschließend sind noch Angaben zum Vermieter zu machen. Dies ist allerdings nur nötig, wenn die Miete direkt an diesen überwiesen werden soll. Hartz 4 und Miete: Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?Laut dem Sozialgesetzbuch (SGB) hat der Mieter kein Sonderkündigungsrecht, wenn er ALG II bezieht. Die regulären, im Mietvertrag festgelegten Kündigungsfristen – diese können teilweise bis zu zwölf Monate betragen – sind demnach auch im Falle einer Arbeitslosigkeit und beim Bezug von Hartz 4 einzuhalten. Übersteigen die Mietkosten den angemessenen Rahmen und fordert das Jobcenter aus diesem Grund einen Umzug, greift die Regelfrist von 6 Monaten nicht, wenn eine längere Kündigungsfrist besteht. Mehrbedarf bei Hartz-IV: WarmwassererzeugungBeim Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) wird es grundsätzlich so gehandhabt, dass die Stromkosten aus dem Regelsatz bezahlt werden müssen, hier also im Normalfall keine zusätzlichen finanziellen Leistungen zur Unterstützung ausgezahlt werden. Einen Sonderfall gibt es in diesem Zusammenhang jedoch. Leben Hartz-4-Empfänger zur Miete in einer Wohnung, bei der die Warmwassererzeugung dezentral erfolgt – also beispielsweise mit einem Boiler oder Durchlauferhitzer in der eigenen Wohnung- so wird der Mehrbedarf für den dabei verbrauchten Strom in Form einer Pauschale übernommen. Folgende Pauschalen werden für Einzelpersonen und Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft angesetzt:
Stand: Oktober 2016 Erfolgt die Warmwassererzeugung nicht zentral, sondern in Ihrer eigenen Wohnung, so haben Sie Anspruch auf diese Pauschale, die zusätzlich für Hartz-4-Empfänger zur Miete bezahlt wird. Allerdings müssen Sie hierfür einen schriftlichen Antrag stellen. Diesem ist eine vom Vermieter ausgestellte Bescheinigung hinzuzufügen, aus der hervorgeht, dass die Warmwassererzeugung nicht über eine Zentralheizung, sondern über einen Boiler oder ähnliches erfolgt. Wer zahlt die Miete bei Hartz 4?Im Regelfall wird es laut § 22 Abs. 7 SGB II so gehandhabt, dass dem Hartz-4-Empfänger die Miete zusätzlich zum ihm zustehenden Regelsatz überwiesen wird. Dieser ist dann dafür zuständig, dass der Vermieter das Geld bekommt. Auf Antrag der leistungsberechtigten Person kann die Miete jedoch auch direkt an den Vermieter oder einen anderen Empfangsberechtigten gezahlt werden. Dies ist laut § 22 Absatz 7 des SGB II dann der Fall, wenn die zweckentsprechende Verwendung des Geldes nicht sichergestellt ist. Dies ist vor allem in folgenden Situationen nötig:
Bevor Sie einen neuen Mietvertrag abschließen, sind Sie als Bezieher des ALG II dazu verpflichtet, die Zusicherung der zuständigen Behörde – also in der Regel des Jobcenters – einzuholen. Dieses überprüft dann, ob die Unterkunft und die Höhe der Miete angemessen sind. Außerdem entscheidet das Jobcenter darüber, ob der Umzug erforderlich ist. Dies ist vor allem in folgenden Situationen der Fall:
Was passiert, wenn die Wohnungsmiete die Hartz-4-Maßstäbe übersteigt?Was geschieht nun aber, wenn bei Hartz-4-Empfängern die Miete zu hoch ist und vom Jobcenter als nicht angemessen bewertet wird? In einem solchen Fall wird vom Leistungsempfänger verlangt, die Kosten auf geeignete Weise zu senken. Maßnahmen können ein Umzug oder auch eine Untervermietung sein. Des Weiteren kann auch eine Zuzahlung aus nicht anrechenbarem Einkommen oder Vermögen in Frage kommen. Allerdings muss ein Umzug, sofern er nötig ist, nicht sofort erfolgen. In der Regel übernimmt das Jobcenter die zu hohen Kosten der Hartz-4-Empfänger für die Miete für bis zu sechs Monate. In diesem Zeitraum müssen sich die Betroffenen jedoch intensiv um eine angemessene Wohnung bemühen. Dies ist der Behörde auch nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann dieser Zeitraum von sechs Monaten jedoch auch verlängert werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn trotz einer ausgiebigen Suche kein angemessener Wohnraum angemietet werden konnte oder allgemein kein Wohnraum, der den Anforderungen entspricht, zur Verfügung steht. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen ein Verzicht auf kostensenkende Maßnahmen möglich ist. Wenn bei Hartz-4-Empfängern die Miete den vorgegebenen Richtwert nicht erheblich überschreitet, kann in folgenden Fällen von einem Umzug abgesehen werden:
Hartz 4 und Miete – Wird auch der Umzug bezahlt?Wenn bei Hartz-4-Empfängern die Miete zu hoch ist, kann also ein Umzug nötig werden. Wer trägt jedoch die dafür anfallenden Kosten? Wurde der Umzug vom Jobcenter gefordert, so übernimmt dies in der Regel die Umzugskosten, wenn er in Eigenregie durchgeführt wird. Nehmen Sie die Dienste eines Umzugsunternehmens in Anspruch, wird meist ein Teil der Kosten getragen. Dies sollten Sie sich im Vorhinein schriftlich bestätigen lassen. Sonderfall bei der Wohnungsmiete: Hartz-4-Empfänger unter 25 JahrenDie bisher genannten Aussagen zum Thema „Hartz 4 und Miete“ treffen auf leistungsberechtigte Personen im Alter von über 25 Jahren zu. Für jüngere Hilfebedürftige gelten jedoch andere Regeln. Diese müssen in der Regel bei den Eltern wohnen bleiben. Nur in besonderen Ausnahmefällen wird ein Auszug aus der elterlichen Wohnung für unverheiratete Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren erlaubt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Umzug für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder wenn schwerwiegende soziale Gründe gegen das weitere gemeinsame Wohnen mit den Eltern sprechen. Möchten Unter 25-Jährige aus der elterlichen Wohnung ausziehen, ist es zwingend erforderlich, dass sie vor dem Umzug eine entsprechende Kostenzusage beim Jobcenter einholen. Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Berlin
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Was bedeutet Zusicherung vom Jobcenter?Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
Wie viel zahlt Jobcenter für wohnung in Potsdam?Beschreibung. Wie schreibe ich einen Antrag auf Umzug bei der Arge?Antrag auf Umzug – Jobcenter Formular. Informieren Sie Ihren Sachbearbeiter rechtzeitig über Ihren geplanten Umzug.. Füllen Sie den Antrag (Formular) aus und reichen Sie ihn beim Jobcenter ein.. Warten Sie die schriftliche Bewilligung ab.. Teilen Sie dem Jobcenter Ihre neue Anschrift VOR Ihrem Umzug mit.. |