Arbeiten am tag der deutschen einheit

Im baden-württembergischen Feiertagsgesetz sind folgende Feiertage festgelegt, an denen bestimmte Schutzbestimmungen gelten:

Gesetzliche Feiertage

  • Neujahr (1. Januar)
  • Erscheinungsfest (6. Januar)
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • 1. Mai
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam
  • Tag der deutschen Einheit (3. Oktober)*
  • Allerheiligen (1. November)
  • Erster und Zweiter Weihnachtsfeiertag (25./26. Dezember)

* Der 3. Oktober ist nicht im Feiertagsgesetz des Landes festgelegt, sondern wurde durch Artikel 2 Absatz 2 des Einigungsvertrages vom 23.09.1990 (Bundesgesetzblatt II S. 889) als Tag der deutschen Einheit kraft Bundesgesetz zum gesetzlichen Feiertag erklärt.

Kirchliche Feiertage

  • Gründonnerstag (schulfrei)
  • Reformationsfest (31. Oktober; schulfrei)
  • Allgemeiner Buß- und Bettag (Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres)

Einzelheiten zu den Schutzbestimmungen an diesen und weiteren Tagen - wie etwa auch zum Totengedenktag (Sonntag vor dem 1. Advent) - sowie den Rechten von bekenntniszugehörigen Beschäftigten und Auszubildenden an kirchlichen Feiertagen finden Sie im Gesetz über die Sonntage und Feiertage vom 8. Mai 1995.

Berlin - Das sieht ihr Maßnahmenpaket zur Einhaltung der Euro-Stabilitätskriterien vor, auf das sich Bundeskanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Hans Eichel gestern in Berlin einigten. Außerdem will der Bund langfristige, milliardenschwere Ansprüche an Post und Telekom nächstes Jahr in bare Münze verwandeln. "Im Kern läuft es auf diese beiden Maßnahmen hinaus", hieß es aus der Regierung. Nach Worten ihres Sprechers Bela Anda hat Eichel die Rückendeckung Schröders. Während er keine Stellungnahme zu Details abgeben wollte, bestätigten die Grünen "die Überlegungen".

Der unionsbeherrschte Bundesrat kann Eichels Konzept nicht verhindern. Weder beim Verkauf der Forderungen an Post und Telekom, der 2005 fünf bis sechs Milliarden Euro bringen soll, noch bei der Verlegung des Tags der Deutschen Einheit besitzen die Länder nach rot-grünen Angaben ein Vetorecht. Von der Opposition kam scharfe Kritik. Union und FDP nannten es ein Armutszeugnis, dass die Regierung die Deutschen länger arbeiten lasse, um Haushaltslücken zu schließen. Die CSU vermisste Respekt vor Deutschland und seinen Symbolen.

Relativ geringe Mindereinnahmen erwartet

Die Bundesrepublik läuft Gefahr, 2005 das vierte Jahr in Folge die EU-Verschuldungsgrenze zu verfehlen. Um sie einzuhalten, muss Eichel ein Haushaltsloch von wenigstens acht Milliarden Euro schließen. Nach Angaben aus Regierungskreisen gelingt ihm dies mit dem Paket, "auch wenn die Steuerschätzung für den Bund besonders schlecht ausfällt". Das Ergebnis wird heute präsentiert. Aus dem Gremium verlautete, es "sieht gar nicht mal so schlecht aus". Möglicherweise beliefen sich die Mindereinnahmen 2004 und 2005 zusammen auf lediglich drei Milliarden Euro.

Nach Bekanntgabe des Schätzergebnisses will Eichel sein Paket der Öffentlichkeit vorstellen. Der Plan enthalte keine konjunkturschädigenden Ideen, hieß es. Sämtliche wachstumshemmenden Vorschläge wie die Erhöhung des Solidaritätszuschlages seien verworfen worden. Den Kreisen zufolge wird der Tag der Deutschen Einheit nicht als regulärer Nationalfeiertag abgeschafft, sondern lediglich auf den ersten Sonntag nach dem 3. Oktober verlegt. Die Regierung will Protesten standhalten.

Nach Expertenangaben bringt der zusätzliche Arbeitstag pro Jahr 0,1 Prozentpunkte Wachstum und damit einige Millionen zusätzliche Steuereinnahmen, aber auch eine Entlastung des Staatshaushalts durch Mehreinnahmen der Sozialkassen. Der Bund hat Forderungen an Telekom und Post, die bis 2090 rund 18 Milliarden Euro in die Pensionskasse für ihre ehemaligen Mitarbeiter und deren Hinterbliebene zahlen müssen. Diese Ansprüche will Eichel verkaufen. Er plant nach AP-Informationen die Erhöhung der globalen Minderausgabe im Haushalt 2005 von einer auf zwei Milliarden Euro. Durch eine günstige Entwicklung der Zinsen spart er etwa 700 Millionen Euro. Die Verlegung des Tags der Deutschen Einheit sei richtig, weil sie der Konjunktur diene, sagte Grünen-Finanzsprecherin Christine Scheel.

Warum nicht einen "verpassten" Feiertag als freien Tag nachholen? Darüber wurde schon einige Male in der Politik diskutiert. Der Ruf ertönte erneut in diesem Jahr, in dem wieder Feiertage auf Sonntage fallen – so auch der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober. Dafür könnte man zum Beispiel den Mitarbeitern am Montag frei geben.

Andere Länder holen den freien Tag nach

Solch ein Nachholen haben mit unterschiedlichen Regelungen unter anderem Spanien, Großbritannien, Irland oder Belgien schon eingeführt. In den USA wurde dafür extra ein Gesetz erlassen. So wird der Geburtstag von George Washington immer am dritten Montag im Februar gefeiert – auch wenn der 22. Februar auf einen freien Sonntag fällt.

Deutschland hat im Schnitt mehr Feiertage

Hierzulande wurde über den Vorschlag zum Nachholen von Feiertagen nicht weiter diskutiert. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) verweist darauf, dass Sinn und Zweck eines Feiertages ja nicht das Erholen sei. Außerdem – so rechnet der Hauptgeschäftsführer vor – habe Deutschland im Schnitt mehr Feiertage als die anderen Industrieländer.

"Weitere freie Tage führen zu einem weiteren Anstieg der Arbeitskosten und das, obwohl Deutschland bereits jetzt weltweit die höchsten Arbeitskosten aufweist. Hier darf nicht draufgesattelt werden." Bertram Brossardt, Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft

Gewerkschaft nicht abgeneigt

Beim Deutschen Gewerkschaftsbund in Bayern wird der Vorschlag, einen auf den Sonntag fallenden freien Feiertag an einem Werktag nachzuholen, nicht verworfen. Die kommissarische DGB-Landeschefin Verena di Pasquale begrüßt die Vorbilder aus anderen Ländern:

"Grundsätzlich steht der DGB Bayern allen Maßnahmen offen gegenüber, die für Beschäftigte arbeitsfreie Zeit und somit mehr Zeit für Hobbys und Familie zur Folge haben." Verena di Pasquale, DGB Bayern

Die DGB-Chefin kritisiert dagegen die Diskussion, in Bayern künftig mehr verkaufsoffene Sonntage ohne Anlass zu genehmigen.

Zuschläge für Beschäftigte fällt teilweise weg

Für viele Beschäftigte gibt es aber noch einen anderen Grund, warum der Feiertag an einem Sonntag nicht gerade beliebt ist: Ihnen entgehen die Zuschläge. Zwar sehen die entsprechenden Gesetze weder für den Sonntag, noch für den Feiertag solch einen Ausgleich für die, die trotzdem arbeiten müssen, vor. Aber in Arbeits-und Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen sind Zuschläge zum Teil festgeschrieben.

Wird ein Aufschlag gezahlt, dann ist der bis zu einer gewissen Grenze auch steuerfrei. Den Feiertag an einen Werktag nachzuholen, würde sich für die Betroffenen auch finanziell auszahlen. Es gäbe den Zuschlag am Sonntag und an dem verschobenen freien Tag. Es hängt jedoch davon ab, was in den Verträgen oder Vereinbarungen konkret geregelt ist.

Kein doppelter Zuschlag am Ostersonntag

Eines hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall klargemacht, in dem es um Ostern ging: Für den Feiertag am Sonntag gibt es nur den Sonntagszuschlag. Doppelt zahlen muss der Arbeitgeber nicht. Allerdings ist der Ostersonntag anders als der Ostermontag oder Karfreitag kein in Bayern geschützter gesetzlicher Feiertag - der 3. Oktober schon.

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Wer darf am Tag der Deutschen Einheit arbeiten?

Da Der Tag der Deutschen Einheit ein bundesweiter Feiertag ist, haben die meisten Arbeitnehmer frei.

Wird am Tag der Deutschen Einheit gearbeitet?

Der Tag der Deutschen Einheit ist ein bundeseinheitlicher Feiertag und führt entsprechend dazu, dass sowohl die Geschäfte geschlossen bleiben als auch nicht gearbeitet wird sowie die Schulen geschlossen bleiben.

Ist der 3.10 ein bezahlter Feiertag?

Der Tag der deutschen Einheit – der gesetzlich geschützte Feiertag ist für viele Beschäftigte ein freier Tag. Nur, dass der 3. Oktober diesmal auf einen Sonntag fällt. In anderen Ländern gibt es in so einem Fall eine Kompensation.

Wird am 3. Oktober gearbeitet?

In einem Unternehmen wird üblicherweise an Sonn- und Feiertagen nicht gearbeitet. Ausnahmsweise wird in diesem Jahr am 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit) gearbeitet.