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Karriere Beruflicher Neuanfang

Gekündigt? Diese Fehler sollten Sie bis zum Jobwechsel vermeiden

Veröffentlicht am 06.04.2021 | Lesedauer: 4 Minuten

Wer den Job wechselt, sollte einige Dinge beachten. Denn einfache Lösungen sind
oft nicht der klügste Weg Wer den Job wechselt, sollte einige Dinge beachten. Denn einfache Lösungen sind oft nicht der klügste Weg

Wer den Job wechselt, sollte einige Dinge beachten. Denn einfache Lösungen sind oft nicht der klügste Weg

Quelle: Getty Images/Westend61

Der Vertrag ist unterschrieben, die Freude auf den neuen Job groß: Wäre da nicht diese komische Übergangszeit. Darf man den Namen des neuen Arbeitgebers verraten? Und soll man den Chef um Feedback bitten? Wie Ihnen ein eleganter Abgang gelingt.

Auf zu neuen beruflichen Zielen: Wer den Job wechselt, macht das in der Regel nicht von heute auf morgen. Meist gilt es, die oft dreimonatige Kündigungsfrist bis zum Abgang aus dem derzeitigen Unternehmen zu überstehen.

Gerade wenn das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber angespannt ist oder die Kündigung gar nicht gutgeheißen wird, kann das schwierig werden.

Einfache Lösung: Sich krankmelden? „Bloß nicht“, sagt Karriere-Beraterin Jutta Boenig. Besser ist es, weiter wie bisher zur Arbeit zu kommen und den Lebensabschnitt mit Stil und Würde zu beenden.

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Jobwechsler sollten nach einer Kündigung kurz in sich gehen und sich fragen, welches Bild von sich selbst sie im Unternehmen nach ihrem Abgang hinterlassen möchten, rät die Karriere-Beraterin Ute Bölke.

Selbst wenn es in den zurückliegenden Wochen und Monaten möglicherweise viel Streit und Unmut gab, ist es wichtig, auch in der letzten Phase weiter korrekt zu arbeiten, pünktlich zu erscheinen sowie sich wertschätzend und respektvoll zu verhalten. „Man muss sich immer vor Augen führen, dass der letzte Eindruck im Gedächtnis anderer haften bleibt“, sagt Bölke.

Kündigung: Nicht zu viel über den neuen Job preisgeben

Es ist außerdem nicht ausgeschlossen, dass man Kollegen oder Führungskräften im Laufe seiner Karriere wiederbegegnet. „Oft sieht man sich im Leben zweimal“, sagt Jutta Boenig, die Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Karriereberatung (DGfK) ist. So kann es sein, dass beispielsweise die Führungskraft einige Zeit später in gleicher Funktion in die Firma wechselt, zu der man selbst geht. Vielleicht möchte man sogar selbst in einigen Jahren zum ehemaligen Arbeitgeber zurückkehren.

Ansonsten gilt: „Den Ball in der Zeit nach der Kündigung möglichst flach halten“, sagt Karriere-Expertin Bölke. Jetzt nicht nachtreten im Streit mit der Führungskraft oder gegenüber Mitarbeitern triumphierend auftreten nach dem Motto: Hach, bei meinem künftigen Arbeitgeber bekomme ich viel mehr Geld und habe bessere Arbeitsbedingungen.

„Jobwechsler sollten auch nicht unbedingt den Namen ihres neuen Arbeitgebers nennen, weder gegenüber Kollegen noch gegenüber Vorgesetzten“, rät Bölke. Auch Boenig empfiehlt, in der Zeit nach der Kündigung keine Details über den neuen Job zu verraten. „Allenfalls kann der Hinweis erfolgen, dass man beim neuen Arbeitgeber mehr Entwicklungsmöglichkeiten hat.“

So frustrierend die Zeit nach der Kündigung sein mag: Geschäftsdaten mitgehen lassen oder irgendetwas zum Schaden der Firma zu manipulieren sei absolut daneben, sagt Bölke. Das kann sogar Schadenersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

Jobwechsel: Exit-Strategie mit Vorgesetztem abstimmen

Trägt die Unternehmensleitung dem Jobwechsler auf, einen Nachfolger einzuarbeiten, dann sollte dieser das sorgfältig und gewissenhaft tun. „Ein Unterlassen kann als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden“, warnt Boenig.

Wer bereits gekündigt hat, kann sich vielleicht nicht dazu aufraffen, noch mit gleichem Elan bei der Sache zu sein wie zuvor. Damit einem das aber nicht zum Vorwurf gemacht werden kann, sollte man mit dem Vorgesetzten eine Exit-Strategie abstimmen. Zu klären ist dabei beispielsweise die Frage, ob es noch angebracht ist, dass der Jobwechsler an firmeninternen Meetings, bei denen es etwa um wichtige Entscheidungen geht, teilnimmt – oder ihnen fernbleibt.

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Dieses Gespräch kann eine gute Gelegenheit sein, um ein Arbeitszeugnis zu bitten. „Am besten setzt man dafür dem Vorgesetzten eine Frist“, sagt Bölke. Ebenfalls offen absprechen lässt sich während des Gesprächs, was mit verbleibenden Urlaubstagen geschehen soll.

Jobwechsler können bei ihrem Vorgesetzten auch offen um ein Feedback zur geleisteten Arbeit und zur eigenen Person bitten. „Das kann unter Umständen dem Beschäftigten eine andere Perspektive aufzeigen und ihn weiterbringen“, sagt Bölke.

Vielleicht nehmen Beschäftigte noch Tipps mit, was sie am neuen Arbeitsplatz besser machen können. Ganz wichtig: Nicht gleich von der Kündigung abrücken, wenn der Vorgesetzte einem mehr Geld bietet, damit der Beschäftigte bleibt.

Alles zum beruflichen Neustart

Wenn nun in der Zeit nach der Kündigung der letzte Arbeitstag näher rückt, stehen viele Jobwechsler vor der Frage: Eine, derzeit zumindest digitale, Abschiedsfeier oder nicht? „Eine Party ist kein Muss, aber nett ist es in jedem Fall“, sagt Boenig. Vor allem, wenn der Jobwechsler viele Jahre seines Berufslebens in dem Unternehmen verbracht hat, ist eine Feier oft angebracht.

Wer die Möglichkeit hat, verabschiedet sich persönlich. Auch bei der Gelegenheit sollte man nicht sagen, wer der neue Arbeitgeber ist. „Wir bleiben in Kontakt – so könnte die Antwort lauten“, sagt Bölke.

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Kann der neue Arbeitgeber den alten Arbeitgeber herausfinden?

Der nächste Arbeitgeber kann in dem Sinne keine Daten über vorherige Arbeitsverhältnisse abrufen. Er bekommt nur eine Meldung, wenn sich Zeiträume überschneiden.

Welche Informationen bekommt der neue Arbeitgeber?

Dazu gehören: Persönliche Angaben: Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift. Steueridentifikationsnummer: Diese 11-stellige Nummer finden Ihre Mitarbeiter beispielsweise auf der letzten Lohnsteuerbescheinigung. Weitere Steuerrelevante Daten: Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Konfession.

Kann mein neuer Arbeitgeber meinem alten Arbeitgeber anrufen?

Ergebnis. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass Anrufe beim ehemaligen Arbeitgeber grundsätzlich unzulässig sind. Sowohl der neue Arbeitgeber als auch der ehemalige Arbeitgeber werden bei solchen Anrufen grundsätzlich gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen.

Kann neuer Arbeitgeber Kündigung sehen?

In den meisten Fällen erfährt der neue Arbeitgeber dann nichts von den ursprünglichen Gründen der Kündigung – von den oben genannten sensiblen Arbeitsbereichen abgesehen, in denen die Arbeitgeber regelmäßig genauer hinschauen (müssen).