Bestellung noch nicht erhalten wie e-mail schreiben

Geht bei Kaufverträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher die bestellte Ware auf dem Versandweg verloren, können Sie nicht verlangen, dass Ihnen die Ware noch einmal geliefert wird. Allerdings müssen Sie nichts bezahlen, wenn Sie die Ware nicht erhalten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie Ware bestellt haben und diese nach dem Versand nicht bei Ihnen ankommt, haben Sie rechtlich keinen Anspruch darauf, dass der Händler das Produkt noch einmal verschickt.
  • Allerdings müssen Sie nichts bezahlen, wenn Sie die Ware nicht erhalten.
  • Sie können dem Absender und Lieferdienst eine Frist zur Zustellung setzen. Wird die nicht eingehalten, können Sie bei der Bundesnetzagentur ein Schlichtungsverfahren einleiten.

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Geht bei Kaufverträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher die bestellte Ware auf dem Versandweg verloren, können Sie nicht verlangen, dass Ihnen die Ware noch einmal geliefert wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Unternehmer einen zuverlässigen Spediteur oder Paketdienst ausgesucht hat. Denn mit der Übergabe an ein solches Unternehmen habe der Anbieter seine Vertragspflichten erfüllt, meint der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 302/02).

Allerdings müssen Sie nichts bezahlen, wenn Sie die Ware nicht erhalten. Der Händler darf den Kaufpreis also erst dann fordern, wenn Sie die Ware nachweislich erhalten haben. Dafür ist in der Regel eine persönliche Übergabe durch den Paketdienst erforderlich.

Die Sendung kann aber auch einem Familienangehörigen ausgehändigt werden. Verschwindet sie danach im Nirwana, müssen Sie den Kaufpreis grundsätzlich trotzdem bezahlen. Auch wenn Sie sich weigern, die Ware anzunehmen oder irrtümlich eine falsche Lieferadresse angegeben haben und das Paket deshalb nicht zustellt werden kann, ist der Versandhändler seiner Lieferpflicht nachgekommen.

Fehler des Zustelldienstes

Nicht auf Ihre Kappe nehmen müssen Sie dagegen Fehler des Zustellers. Stellt der Paketdienst die Sendung einfach vor Ihrer Haustür ab und wird sie gestohlen oder händigt er sie einem Hausbewohner aus, den Sie nicht zum Empfang bevollmächtigt haben, geht der Verlust der Ware auf das Konto des Verkäufers. Sie müssen den Kaufpreis dann nicht bezahlen.

Erwarten Sie eine Lieferung, die nach dem Versand nicht mehr auffindbar ist, können Sie sowohl dem Absender als auch dem Lieferdienst eine Frist setzen. Bis zum gesetzten Datum soll Ihre Ware dann also zugestellt werden. Passiert das nicht, können Sie ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einleiten. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie die Ware möglicherweise bereits bezahlt haben und der Händler eine Rückerstattung verweigert.

Wenn Sie von Ihrem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch machen, senden Sie die Ware auf Gefahr des Unternehmers zurück. Wird die gekaufte Sache bei der Rücksendung beschädigt oder geht sie verloren, müssen Sie keinen Ersatz leisten und erhalten den Kaufpreis trotzdem zurück. Wichtig ist hierbei, dass Sie den Einlieferungsbeleg der Rücksendung aufbewahren, bis Sie Ihr Geld erhalten haben.

Täglich werden ca. 269 Milliarden E-Mails um die Welt geschickt – ein Großteil davon im Berufsalltag. Viele Nutzer machen aber immer wieder die gleichen Fehler beim Verfassen von professionellen Mails und sorgen dadurch für Unmut bei ihren Adressaten. Zum einen werden unaufmerksam verfasste Briefe als unhöflich wahrgenommen, zum anderen sind sie richtige Produktivitätskiller: Der amerikanische Wissenschaftler Eric Horvitz hat in einer Studie festgestellt, dass Menschen, nachdem Sie auf eine E-Mail reagiert haben, im Durchschnitt bis zu 15 Minuten brauchen, um sich wieder voll auf ihre eigentliche Tätigkeit zu konzentrieren.

Wie schreibe ich eine geschäftliche E-Mail?

Kurzantwort: Sorgfältig und mit Bedacht! Das Verfassen einer perfekten E-Mail zeugt von Professionalität und Respekt dem Empfänger gegenüber. Das kostet zwar etwas mehr Zeit, lohnt sich aber vor allem im Berufsleben. Schreiben Sie E-Mails immer zielgerecht. Außerdem ist es unerlässlich, dass Ihr Text informativ und gut strukturiert ist. Machen Sie deutlich, worum es geht, und helfen Sie dem Empfänger dabei, Ihr Anliegen zu verstehen.

Wichtig ist darüber hinaus, dass Sie sich kurzfassen – und zwar so kurz wie möglich, ohne dabei Höflichkeit und Form zu ignorieren. Durch die Kürze reduzieren Sie den Inhalt auf das Wesentliche. So machen Sie es dem Leser einfacher, die wichtigen Informationen herauszuziehen. Darüber hinaus haben beide Seiten weniger Zeitaufwand: Sie beim Schreiben und die Empfänger beim Lesen.

Noch mehr Zeit können Sie der anderen Seite ersparen, indem Sie auf E-Mails verzichten, die nicht notwendig sind. Überflüssige E-Mails kommen in drei Situationen vor:

  • Verteilerlisten: E-Mails lassen sich mit wenigen Klicks an zahlreiche Empfänger schicken. Das kann sehr sinnvoll sein, doch gerade beim Zurückschreiben entsteht durch „Allen antworten“ Datenmüll. Der ursprüngliche Absender stellt eine Frage in die Runde, doch die Antwort darauf ist eigentlich nur für ihn interessant. Überlegen Sie also jedes Mal, für wen Ihre Mail relevant ist.
  • Rückfragen: Briefe sind kein Ersatz für Gespräche und E-Mails sind keine Chats. Sie können sich und Ihrem Kommunikationspartner sehr viel Zeit und Nerven sparen, wenn Sie auf ein ewiges Hin- und Hergeschreibe verzichten und lieber zum Telefonhörer greifen. Es empfiehlt sich dann aber tatsächlich, nach dem Gespräch das Gesagte noch einmal in einer Mail zusammenzufassen. So sind alle auf dem gleichen Stand.
  • Nebensächlichkeiten: Im Büroalltag wird es schnell mal langweilig. Daher hat es sich in manchen Betrieben eingebürgert, sich gegenseitig mit lustigen Mails zu unterhalten. Aber ob diese wirklich von den Empfängern gewünscht werden, fragen sich die Absender eher selten. Erzählen Sie doch lieber einen Witz am Kaffeeautomaten und unterbrechen Sie nicht die anderen bei Ihrer Arbeit.

So wichtig es ist, sich in E-Mails kurz zu halten, auf Höflichkeit und Etikette sollten Sie besonders im geschäftlichen Rahmen niemals verzichten. Eine vernünftige Anrede, Bitte und Danke, freundliche Grüße zum Abschluss – scheinbare Kleinigkeiten, die aber auch im 21. Jahrhundert noch einen hohen Stellenwert besitzen und trotzdem regelmäßig ignoriert werden. Wenn Sie aber eine E-Mail an jemanden richten, haben Sie in den meisten Fällen ein Anliegen: Sie wünschen sich Auskunft, fragen nach einem Termin oder wollen zumindest, dass der Empfänger Ihre Informationen auch wahrnimmt – selbst wenn Sie der Antwortende sind. Deshalb ist es ratsam, sich an die E-Mail-Etikette zu halten. Sie erhöhen die Chance, dass Ihre E-Mail vom Empfänger ernst genommen und beantwortet wird.

E-Mail richtig schreiben: Schritt für Schritt Anleitung zur perfekten E-Mail

Wie bei Briefen auf Papier, folgen E-Mails einem bestimmten Muster. Da alle Leser diese Norm kennen und erwarten, sollten auch Sie Ihre digitalen Briefe entsprechend strukturieren. Damit erleichtern Sie es Ihren Lesern, den Überblick in Ihrem Text zu behalten.

Schritt 2: Begrüßung

Sie beginnen den eigentlichen Text Ihrer E-Mail mit einer Kombination aus Begrüßungsformel, Wertschätzung und Anrede. So kurz dieses Textelement auch ist, viele Menschen verzweifeln daran.

Wie formell muss ich sein?

Seien Sie lieber zu formell und höflich als zu wenig. Auf der sicheren Seite sind Sie grundsätzlich mit der klassischen Formulierung: „Sehr geehrte …“. Besonders wenn Sie sich an hierarchisch Höherstehende oder an Fremde wenden, ist diese Formel die richtige Wahl. Noch formeller brauchen Sie nur bei Staatsoberhäuptern oder religiösen Würdenträgern werden. Sollten Sie Ihr gegenüber bereits besser kennen, können Sie auch „Liebe …“ oder ein freundliches „Guten Tag“ an den Anfang Ihres elektronischen Briefs setzen. Nur unter guten Kollegen ist ein „Hallo“ oder „Hi“ akzeptabel.

Welche Titel gehören in die Anrede?

In Ihren beruflichen Korrespondenzen kommen Sie immer wieder in Kontakt mit Ansprechpartnern, die wissenschaftliche Grade innehaben, manchmal sogar mehrere. Interessant für die Begrüßung ist allerdings nur der Doktortitel. Magister, Diplom und andere Abschlüsse werden an dieser Stelle in der Regel nicht aufgeführt. Der Professor findet aber in der Anrede immer seinen Platz und ersetzt dann den Doktortitel.

  • Sehr geehrte Frau Professorin Schmidt
  • Sehr geehrter Herr Professor Schmidt
  • Sehr geehrte Frau Dr. Müller
  • Sehr geehrter Herr Dr. Müller

Wen soll ich zuerst nennen?

Bei mehreren Adressaten müssen selbstverständlich auch alle angeredet werden. Nur bei Anschreiben, die keinen konkreten Ansprechpartner haben, sondern an eine Firma oder Abteilung gerichtet sind, ist das „Sehr geehrte Damen und Herren“ akzeptabel. Deshalb muss man sich fragen, in welcher Reihenfolge die Angeschriebenen in der Begrüßung auftauchen. Generell gilt, dass hierarchisch Höhergestellte immer zuerst genannt werden. Stehen die Personen auf gleicher Ebene, sortieren Sie am besten alphabetisch: Diese Ordnung kann jeder nachvollziehen, und niemand fühlt sich vernachlässigt. Ob Sie die klassische Regel beachten, dass Frauen vor den gleichrangigen Männern genannt werden, hängt von Ihrem persönlichen Geschmack oder den Gepflogenheiten des Unternehmens ab.

Was ist, wenn ich mir nicht sicher bin, ob der Ansprechpartner männlich oder weiblich ist?

Manchmal kennt man nur den Nachnamen der Kontaktperson oder der Vorname ist nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen. Dann sollten Sie etwas Detektivarbeit einsetzen, denn eine falsche Anrede kann Ihre Mail ins Abseits stellen. Unternehmenswebsite, Social Media oder das Telefonbuch können in dieser unangenehmen Situation helfen. Eventuell ist, besonders bei größeren Unternehmen, ein Anruf in der Personalabteilung sinnvoll. Wenn es gar nicht anders geht, muss schließlich auf das unpersönliche „Sehr geehrte Damen und Herren“ ausgewichen werden.

Welches Satzzeichen kommt nach der Anrede?

Die beste Lösung hierfür ist das Komma. Sie beenden damit die Zeile, fügen eine Leerzeile ein und schreiben dann klein weiter. Als Alternative gibt es im Deutschen nur das Ausrufezeichen: Nach diesem beginnen Sie den ersten Satz Ihres Briefes allerdings großgeschrieben. Nicht zulässig ist laut Duden ein Punkt.

  • Sehr geehrter Herr Becker,

    vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.

  • Sehr geehrte Frau Schneider!

    Vielen Dank für das nette Gespräch am vergangenen Donnerstag.

Habe meine Bestellung nicht erhalten?

Das Wichtigste in Kürze: Kann ein Händler einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, können Sie warten, bis er liefern kann. Um die Sache zu beschleunigen, sollten Sie eine Lieferfrist setzen. Verstreicht sie, können Sie die Bestellung stornieren und vom Kauf zurücktreten.

Was tun wenn man Ware nicht bekommt?

Ist ihm die Nachlieferung nicht möglich, ist der Rücktritt Kaufvertrag rechtens. Entsteht Ihnen durch die Nichtlieferung ein Schaden, muss der Verkäufer diesen erstatten. Dies gilt auch, wenn sich der zugesagte Liefertermin immer wieder verzögert. Hier hat der Verkäufer ebenfalls das Recht auf Erfüllung.

Wie lange muss ich auf meine Bestellung warten?

Wenn bei der Bestellung keine konkrete Lieferfrist genannt wird und auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dazu nichts festgehalten ist, muss Ihnen das Unternehmen Ihre bestellte Ware spätestens innerhalb von 30 Tagen liefern (§ 7a Konsumentenschutzgesetz).

Wann gilt eine Bestellung als zugestellt?

Macht der Zusteller es trotzdem und das Paket kommt abhanden, haftet der Händler. Ausnahme: Sie haben mit dem Zustelldienst vereinbart, dass das Paket vor der Haustür oder auf der Terrasse abgestellt werden darf. Dann gilt das Paket als zugestellt, sobald es dort abgestellt wurde.