Bin ich als Mutter verpflichtet das Kind zum Vater zu bringen?

OÖMAMABeiträge: 40Registriert: 01.06.2012, 21:53

Wer muss die Kinder abholen und wieder bringen?

Mein LG und ich sind seit längerer als einem Jahr getrennt und ich habe das alleinige Sorgerecht. Bis dato wurde es immer so gehandhabt, das ich die Kinder am Freitag (mit Auto) hin gebracht habe und er am Sonntag Abend (mit Auto ) wieder retour.
Allerdings hat er nun seit ca einem dreiviertel Jahr keinen fahrbaren Untersatz mehr bzw nur noch das von seiner neuen Freundin mit dem er öfters unterwegs ist.
Seitem bin ich ständig hin und her gefahren FR hin und retour sowie SO wieder hin und retour und des öfteren auch wenn er sie selten aber doch ausser planmäßig wollte. Im Winter wenns sehr kalt war oder stark regnete sah ichs ja ein. Wir wohnen ja nicht allzuweit auseinander (ca 10km Autobahn eine Strecke).
Jetzt hab ich ihn vor ca 2 Monaten angesprochen das ich mir schon vorstell das er sie auch wieder bringt wie früher weils jetzt auch nimma so kalt und schirch ist. Dazu meinte er so wars eh nie was natürlich net stimmt und sagte das geht ihm nix an ihm is das egal. Und weil er der Meinung ist das es so schneller geht weil mit dem Öffis braucht er länger obwohl genau vor seiner Haustür ohne langer Wartezeiten. Ab und zu aber sehr selten bringt er sie dann wieder mal wenn er Lust hat mit dem Auto seiner Freundin.

Nun zu meiner Frage bin ich grundsätzlich überhaupt verpflichtet ihm die Kinder zu bringen oder müßte er eingentlich sie holen und bringen? Oder is sowas einfach Ausmachungssache?

Danke


Bin ich als Mutter verpflichtet das Kind zum Vater zu bringen?

dgtSite AdminBeiträge: 7358Registriert: 27.01.2007, 10:55Wohnort: Linz

Re: Wer muss die Kinder abholen und wieder bringen?

Beitragvon dgt » 04.06.2012, 16:03

OÖMAMA hat geschrieben:Nun zu meiner Frage bin ich grundsätzlich überhaupt verpflichtet ihm die Kinder zu bringen oder müßte er eingentlich sie holen und bringen? Oder is sowas einfach Ausmachungssache?

Wenn es keinen gerichtlichen Beschluss oder eine gerichtliche genehmigte Vereinbarung gibt, welche auch Sie zum Hinbringen verpflichtet, sind Sie es nicht. Grundsätzlich muss nur der Besuchsberechtigte hin- und zurückfahren.


OÖMAMABeiträge: 40Registriert: 01.06.2012, 21:53

Re: Wer muss die Kinder abholen und wieder bringen?

Beitragvon OÖMAMA » 04.06.2012, 16:36

dgt hat geschrieben:

OÖMAMA hat geschrieben:Nun zu meiner Frage bin ich grundsätzlich überhaupt verpflichtet ihm die Kinder zu bringen oder müßte er eingentlich sie holen und bringen? Oder is sowas einfach Ausmachungssache?

Wenn es keinen gerichtlichen Beschluss oder eine gerichtliche genehmigte Vereinbarung gibt, welche auch Sie zum Hinbringen verpflichtet, sind Sie es nicht. Grundsätzlich muss nur der Besuchsberechtigte hin- und zurückfahren.

Wir waren nie verheiratet und nach der Trennung habe ich nur die Alimente übers Magistrat festsetzen lassen. Besuchsrecht haben wir uns privat ausgemacht alle 14 Tage Freitag Abend bis Sonntag Abend. Und soweit ich informiert war müßte ich sie ihm ja gar nicht bringen. Quasi er wäre für hin und retour zuständig was auch rechtlich so ist?


wernerBeiträge: 5383Registriert: 29.01.2007, 07:51Wohnort: nicht Wien

Re: Wer muss die Kinder abholen und wieder bringen?

Beitragvon werner » 04.06.2012, 16:39

Prinzipiell muss der Besuchsberechtigte die Kinder abholen und wieder zurückbringen. Aber ich vermute einmal dass ihr gar kein gerichtlich geregeltes Besuchsrecht habt?

Idee: Der Vater holt immer die Kinder ab und dafür erklären Sie sich bereit die Kinder wieder heim zu bringen. Wäre aber ein freiwilliges Entgegenkommen von Ihnen um den Kindern den Kontakt zu Ihrem Vater weiterhin konfliktarm zu ermöglichen.

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OÖMAMABeiträge: 40Registriert: 01.06.2012, 21:53

Re: Wer muss die Kinder abholen und wieder bringen?

Beitragvon OÖMAMA » 04.06.2012, 16:57

werner hat geschrieben:Prinzipiell muss der Besuchsberechtigte die Kinder abholen und wieder zurückbringen. Aber ich vermute einmal dass ihr gar kein gerichtlich geregeltes Besuchsrecht habt?

Idee: Der Vater holt immer die Kinder ab und dafür erklären Sie sich bereit die Kinder wieder heim zu bringen. Wäre aber ein freiwilliges Entgegenkommen von Ihnen um den Kindern den Kontakt zu Ihrem Vater weiterhin konfliktarm zu ermöglichen.

Um es nicht mit dem anderen Thema zu verwierend erscheinen zu lassen, die ersten beiden Kinder entstammen einer Ehe wo durch die Scheidung alles übers Gericht gelaufen ist (gemeinsame Obsorge -Besuchsrecht privat vereinbart)

Diese beiden Kids sind aus einer Lebensgemeinschaft und durch die Trennung habe ich das alleinige Sorgerecht wo ich eben nur die Alimente übers Magistrat festsetzen lies und mehr nicht. Besuchsrecht haben wir uns quasi privat ausgemacht. Freitag Abend bis Sonntag Abend je nachdem zusätzlich wenn Feiertag oder er mal Urlaub hat auch mehr.
Gerichtlich diesbezüglich haben wir gar nichts vereinbart . Bis dato wars immer so das ich immer seit wir uns getrennt haben die Kinder aus Kulanz am Freitag gebracht habe, und er Sonntag wieder retour weil ich keinen Mann ausnehmen will und er sein Leben leben soll, und ich um seinen finanziellen Angelegenheiten wußte (aber das is ein anderes Thema). Aber eben seit er kein Auto mehr besitzt nur noch ich fahre und das langsam nicht mehr einsehe. Wenn ich gemein wäre könnt ich auch sagen er muss alles selbst fahren.


NachfolgefrauSite AdminBeiträge: 6362Registriert: 27.01.2007, 23:54Wohnort: Wien/Linz Kontaktdaten:

Re: Wer muss die Kinder abholen und wieder bringen?

Beitragvon Nachfolgefrau » 04.06.2012, 17:05

OÖMAMA hat geschrieben:Wenn ich gemein wäre könnt ich auch sagen er muss alles selbst fahren.

Ja so ist es und wenn sie SEHR gemein wären, dann würden die Kinder ihren Vater überhaupt nicht mehr sehen, da dieser kein gerichtlich festgelegtes (= also kein) Besuchsrecht hat.

Dass dies die für die gemeinsame Elternschaft aber noch mehr für die gemeinsamen Kinder allerschlechteste Lösung ist, brauche ich nicht extra zu erwähnen.


OÖMAMABeiträge: 40Registriert: 01.06.2012, 21:53

Re: Wer muss die Kinder abholen und wieder bringen?

Beitragvon OÖMAMA » 04.06.2012, 17:36

Nachfolgefrau hat geschrieben:

OÖMAMA hat geschrieben:Wenn ich gemein wäre könnt ich auch sagen er muss alles selbst fahren.

Ja so ist es und wenn sie SEHR gemein wären, dann würden die Kinder ihren Vater überhaupt nicht mehr sehen, da dieser kein gerichtlich festgelegtes (= also kein) Besuchsrecht hat.

Dass dies die für die gemeinsame Elternschaft aber noch mehr für die gemeinsamen Kinder allerschlechteste Lösung ist, brauche ich nicht extra zu erwähnen.

Da bin ich wahrscheinlich einer noch der wenigen Mums die das trennen können die Kinder nicht als Pingbongball einzusetzten. Aber ich kann auch anders wenn der Ex Freund momentan ständig versucht mich blöd anzumachen und sich nicht im Griff hat wo ich eigentlich jedes Recht hätte nachdem was er sic halle geleistet hat (aber das wäre ein Thema für sich allein ).



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Ist die Mutter verpflichtet das Kind zum Vater zu bringen?

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