OÖMAMABeiträge: 40Registriert: 01.06.2012, 21:53 Wer muss die Kinder abholen und wieder bringen?Mein LG
und ich sind seit längerer als einem Jahr getrennt und ich habe das alleinige Sorgerecht. Bis dato wurde es immer so gehandhabt, das ich die Kinder am Freitag (mit Auto) hin gebracht habe und er am Sonntag Abend (mit Auto ) wieder retour. Show
Nun zu meiner Frage bin ich grundsätzlich überhaupt verpflichtet ihm die Kinder zu bringen oder müßte er eingentlich sie holen und bringen? Oder is sowas einfach Ausmachungssache? Danke dgtSite AdminBeiträge: 7358Registriert: 27.01.2007, 10:55Wohnort: Linz Re: Wer muss die Kinder abholen und wieder bringen?Beitragvon dgt » 04.06.2012, 16:03
Wenn es keinen gerichtlichen Beschluss oder eine gerichtliche genehmigte Vereinbarung gibt, welche auch Sie zum Hinbringen verpflichtet, sind Sie es nicht. Grundsätzlich muss nur der Besuchsberechtigte hin- und zurückfahren. OÖMAMABeiträge: 40Registriert: 01.06.2012, 21:53
Re: Wer muss die Kinder abholen und wieder bringen?Beitragvon OÖMAMA » 04.06.2012, 16:36
Wir waren nie verheiratet und nach der Trennung habe ich nur die Alimente übers Magistrat festsetzen lassen. Besuchsrecht haben wir uns privat ausgemacht alle 14 Tage Freitag Abend bis Sonntag Abend. Und soweit ich informiert war müßte ich sie ihm ja gar nicht bringen. Quasi er wäre für hin und retour zuständig was auch rechtlich so ist? wernerBeiträge: 5383Registriert: 29.01.2007, 07:51Wohnort: nicht Wien Re: Wer muss die Kinder abholen und wieder bringen?Beitragvon werner » 04.06.2012, 16:39 Prinzipiell muss der Besuchsberechtigte die Kinder abholen und wieder zurückbringen. Aber ich vermute einmal dass ihr gar kein gerichtlich geregeltes Besuchsrecht habt? Idee: Der Vater holt immer die Kinder ab und dafür erklären Sie sich bereit die Kinder wieder heim zu bringen. Wäre aber ein freiwilliges Entgegenkommen von Ihnen um den Kindern den Kontakt zu Ihrem Vater weiterhin konfliktarm zu ermöglichen. Immer daran denken: OÖMAMABeiträge: 40Registriert: 01.06.2012, 21:53 Re: Wer muss die Kinder abholen und wieder bringen?Beitragvon OÖMAMA » 04.06.2012, 16:57
Um es nicht mit dem anderen Thema zu verwierend erscheinen zu lassen, die ersten beiden Kinder entstammen einer Ehe wo durch die Scheidung alles übers Gericht gelaufen ist (gemeinsame Obsorge -Besuchsrecht privat vereinbart) Diese beiden Kids sind aus einer Lebensgemeinschaft und durch die Trennung habe ich das alleinige Sorgerecht wo ich eben nur die Alimente übers Magistrat festsetzen lies und mehr nicht. Besuchsrecht haben wir uns quasi privat ausgemacht. Freitag Abend bis Sonntag Abend je
nachdem zusätzlich wenn Feiertag oder er mal Urlaub hat auch mehr. NachfolgefrauSite AdminBeiträge: 6362Registriert: 27.01.2007, 23:54Wohnort: Wien/Linz Kontaktdaten: Re: Wer muss die Kinder abholen und wieder bringen?Beitragvon Nachfolgefrau » 04.06.2012, 17:05
Ja so ist es und wenn sie SEHR gemein wären, dann würden die Kinder ihren Vater überhaupt nicht mehr sehen, da dieser kein gerichtlich festgelegtes (= also kein) Besuchsrecht hat. Dass dies die für die gemeinsame Elternschaft aber noch mehr für die gemeinsamen Kinder allerschlechteste Lösung ist, brauche ich nicht extra zu erwähnen. OÖMAMABeiträge: 40Registriert: 01.06.2012, 21:53 Re: Wer muss die Kinder abholen und wieder bringen?Beitragvon OÖMAMA » 04.06.2012, 17:36
Da bin ich wahrscheinlich einer noch der wenigen Mums die das trennen können die Kinder nicht als Pingbongball einzusetzten. Aber ich kann auch anders wenn der Ex Freund momentan ständig versucht mich blöd anzumachen und sich nicht im Griff hat wo ich eigentlich jedes Recht hätte nachdem was er sic halle geleistet hat (aber das wäre ein Thema für sich allein ). Zurück zu „Kontaktrecht“ Was passiert wenn das Kind nicht zum Vater will?Das Jugendamt versucht dann zwischen den Eltern und dem Kind zu vermitteln und eine Lösung herbeizuführen. Wenn das Verhalten des Ex-Partners ausschlaggebend dafür ist, dass das Kind seinen Vater oder seine Mutter nicht mehr sehen will, dann kann eine Mediation helfen, eine Lösung herbeizuführen.
Was sind die Pflichten einer Mutter?Welche Pflichten der Eltern ergeben sich aus der Personensorge? Nach § 1631 BGB umfasst die Personensorge die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Dabei haben die Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Wer muss das Kind bringen und abholen?Grundsätzliche Aufgabe des Umgangsberechtigten ist es, das Kind beim anderen Elternteil abzuholen und wieder dorthin zu bringen. Dies impliziert, dass der Umgangsberechtigte auch die Kosten des Umgangs zu tragen hat.
Ist die Mutter verpflichtet das Kind zum Vater zu bringen?Gemäß § 1684 Abs. 1 BGB ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Außerdem besteht eine Loyalitätspflicht für die Eltern nach § 1684 Abs. 2 BGB: Sie haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
|