Dritte verordnung zur änderung der sars cov 2 arbeitsschutzverordnung

Hinweis: Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist mit Wirkung des 25. Mai 2022 außer Kraft getreten.

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Auch wenn bereits viele coronabedingte Kontaktbeschränkungen im Privatleben und der Öffentlichkeit entfallen sind, wird das Ansteckungsrisiko in allen Lebensbereichen noch für einen relevanten Zeitraum hoch bleiben.

Es gilt daher weiterhin, Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern, um Beschäftigte vor COVID-19 und evtl. Spätfolgen zu schützen, aber auch um die Aufrechterhaltung von Versorgung, Produktion und Dienstleistung sicher zu stellen.

Für einen Übergangszeitraum müssen daher gerade in der Arbeitswelt noch bestimmte Basisschutzmaßnahmen getroffen werden.

Die Ermittlung, Festlegung und Umsetzung dieser weiterhin erforderlichen Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutz steht im Fokus der Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitssdchutzverordnung, die zum 20.März 2022 in Kraft getreten ist.

Maßnahmen

Die Verordnung hat zum Ziel, Infektionsrisiken mit dem Coronavirus bei der Arbeit zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten zu schützen. Hierzu insbesondere Maßnahmen zur Umsetzung der AHA+L-Regeln am Arbeitsplatz, zur Verminderung oder Vermeidung betriebsbedingter Personenkontakte, regelmäßige Testangebote und betriebliche  Beiträge zur Erhöhung der Impfquote zu treffen.

Allgemeine Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb

  • Personenkontakte und die gleichzeitige Nutzung von Betriebs- und Pausenräumen durch mehrere Personen sollen vermieden oder vermindert werden.
    • Auch das Angebot von Homeoffice kann dazu beitragen.
  • Generell sollten Zusammenkünfte mehrerer Personen nach Möglichkeit durch den Einsatz digitaler Informationstechnologie ersetzt werden.
    • Sollte der Einsatz von digitaler Informationstechnologie betriebsseitig nicht möglich sein, so muss der Arbeitgeber entsprechende Schutzmaßnahmen wie geeignete Lüftungskonzepte, Abtrennungen zwischen anwesenden Personen sicherstellen.

Mund-Nasen-Schutz & Atemschutz

Ergibt die betriebliche Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen Atemschutz erforderlich ist, ist ein Mund-Nasen-Schutz oder eine Atemschutzmaske vom Arbeitgeber bereitzustellen.

Bereitstellung von Tests für Beschäftigte

Es ist zu prüfen, ob allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, weiterhin regelmäßige  Corona-Tests (professionell/selbst angewendete Antigen-Schnelltests) angeboten werden . Die Testangebote sollen möglichst vor der Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit wahrgenommen werden. Die Kosten für die Tests haben Arbeitgeber*innen zu tragen, da es sich um Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes handelt.

Betriebliche Hygienekonzepte

Der Arbeitgeber muss alle Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes in einem Hygienekonzept zusammenstellen und für dessen Umsetzung sorgen. Das betriebliche Hygienekonzept muss für alle Beschäftigten zugänglich gemacht werden.

Betriebliche Beiträge zur Erhöhung der Impfbereitschaft

Arbeitgeber haben Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie Beschäftigte bei Bedarf auch zur Wahrnehmung außerbetrieblicher Impfangebote frei zu stellen.

Dokumentation

17.03.2022: Verlängerung und Neufassung der SARS-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung

14.03.2022: Referentenentwurf

22.11.2021: Verlängerung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung und Aufnahme neuer Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz in § 28b Infektionsschutzgesetz

06.09.2021: Erste Änderungsverordnung der Neufassung

01.09.2021: Referentenentwurf - Erste Änderungsverordnung der Neufassung

25.06.2021: Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung – Verordnung

23.06.2021: Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Referentenentwurf

22.04.2021: Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

19.04.2021: Referentenentwurf der Dritten Änderungsverordnung

15.04.2021: Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

13.04.2021: Referentenentwurf der Zweiten Änderungsverordnung

12.03.2021: Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

10.03.2021: Referentenentwurf der Ersten Änderungsverordnung

21.01.2021: Verordnung

20.01.2021: Referentenentwurf