Eine wichtige Rechtsgrundlage für den Arbeitsschutz ist

Ziel des Arbeitsschutzes ist es, das Risiko arbeitsbedingter Verletzung (Arbeitsunfälle) und Erkrankungen (anerkannte Berufserkrankungen oder arbeitsbedingte Erkrankungen) so klein wie möglich zu halten.

Es ist zu unterscheiden in technischen (z. B. Handhabung von Geräten und Maschinen) und sozialpolitischen Arbeitsschutz (z. B. Arbeitszeitregelungen, Jugend- und Mutterschutz). Im Folgenden geht es primär um ersteren.


2. Regelungen

Das Arbeitsschutzrecht ist heute sehr stark europäisch geprägt. Im Mittelpunkt stehen die EU-Arbeitsschutzrahmenrichtlinie. Diese enthält "allgemeine Grundsätze für die Verhütung berufsbedingter Gefahren, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, die Ausschaltung von Risiko- und Unfallfaktoren, die Information, die Anhörung, die ausgewogene Beteiligung nach den nationalen Rechtsvorschriften bzw. Praktiken, die Unterweisung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter sowie allgemeine Regeln für die Durchführung dieser Grundsätze" (Art. 1 Abs. 2). Die Arbeitsschutzrahmenrichtlinie gilt als das europäische Grundgesetz des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird durch zahlreiche EU-Einzelrichtlinien ergänzt, die besondere Gefährungsbereiche regeln.

In Deutschland beruht der Arbeitsschutz auf zwei Säulen. Akteure dieses dualen Systems sind
- der Staat, wobei die Überwachung Ländersache ist (in NRW Landesarbeitsministerium und  Bezirksregierungen)
- die gesetzlichen Unfallversicherungen, also bei Privatunternehmen die Berufsgenossenschaften, bei der öffentlichen Hand die Unfallkassen.


a) Staat: Gesetze, Verordnungen, technische Regeln

Die gesetzliche Basis des betrieblichen Arbeitsschutzes ist zu finden
- im Grundgesetz (Art. 2 Abs. 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“)
- im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 618 führt die "Fürsorgepflicht des Arbeitgebers" an)
- in der Verfassung des Landes NRW (Art. 24 Abs. 1: "Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes.")

Die EU-Arbeitsschutzrahmenrichtlinie ist mit dem  Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in deutsches Recht umgesetzt worden. Dem ArbSchG kommt damit eine zentrale Bedeutung zu. Es regelt die grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers, die Rechte und Pflichten der Beschäftigten und die Überwachung des Arbeitsschutzes durch staatliche Stellen. Wesentliche Bedeutung haben hierbei
- die Gefährdungsbeurteilung (§ 5)
- die Dokumentationspflicht (§ 6)
- die Unterweisung von Arbeitnehmern (§ 12)
- die Übertragung von Pflichten auf Arbeitnehmer (§§ 7 und 13)
- die Meldepflicht von Arbeitnehmern (§ 16)
- die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen zur Überprüfung von deren Wirkung (§ 3)

Als zweites wichtiges Gesetz regelt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- die Bestellung von Betriebsärzten und ihre Aufgaben (§§ 2 und 3)
- die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und ihre Aufgaben (§§ 5 und 6)
- die Bildung des Arbeitsschutzausschusses und seine Aufgaben (§ 11)

Weitere zentrale, auch arbeitsschutzrelevante Gesetze sind das Chemikaliengesetz (ChemG), das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG).

Unterhalb der Gesetzesebene gibt es eine Reihe konkretisierender Verordnungen wie etwa
- die Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung
- die Arbeitsstättenverordnung 
- die Aufzugsverordnung (12. ProdSV)
- die Baustellenverordnung
- die Betriebssicherheitsverordnung 
- die Biostoffverordnung
- die Druckluftverordnung
- die Explosionsschutzverordnung (11. ProdSV)
- die Gefahrstoffverordnung 
- die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- die Lastenhandhabungsverordnung
- die Maschinenverordnung (9. ProdSV)
- die Verordnung über elektrische Betriebsmittel (1. ProdSV)
- die PSA-Benutzungsverordnung
- die Strahlenschutzverordnung
- die Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern (6. ProdSV)
- die Verordnung zu künstlicher optischer Strahlung

Die Verordnungen werden wiederum konkretisiert durch technische Regeln wie zum Beispiel
- die ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten, früher: Arbeitsstättenrichtlinien)
- die TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit)
- die TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe)

Hält sich ein Unternehmen an die genannten Gesetze, Verordnung und Regeln, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Unfallschutz gewährleistet ist.

Gesetze und Verordnungen müssen befolgt werden, technische Regeln sind dagegen prinzipiell nur Empfehlungen. Der Unternehmer kann sie außer Acht lassen, sofern er den Schutz der Arbeitsnehmer auf andere Art und Weise gewährleistet. Er muss dies allerdings gegebenenfalls der Aufsichtsbehörde plausibel nachweisen.


b) Gesetzliche Unfallversicherung: Vorschriften, Regeln, Informationen, Grundsätze

Parallel zum Staat sind im dualen Arbeitsschutzsystem Deutschlands auch die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung, die Berufsgenossenschaften (BGs) und öffentlichen Unfallversicherungsträger mit ihrem gemeinsamen Spitzenverband DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), Normengeber. Ihre Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch VII. Hier heißt es in § 14 Abs. 1: "Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen." Schwerpunkt ist also die Prävention. Das Regelwerk der DGUV ist in vier Kategorien eingeteilt.
- DGUV-Vorschriften
- DGUV-Regeln
- DGUV-Informationen
- DGUV-Grundsätze

Die DGUV-Vorschriften stellen so genanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar und sind für deren Mitglieder verbindlich.

Als wichtigste DGUV-Vorschrift gilt die DGUV-Vorschrift 1, die zentrale Basisvorschrift des berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes für die Prävention und ist vergleichbar mit dem Arbeitsschutzgesetz. Sie verzahnt das berufsgenossenschaftliche Satzungsrecht mit dem staatlichen Arbeitsschutzrecht. Hier sind unter anderem geregelt die
- "Grundpflichten des Unternehmers" (§ 2)
- "Unterweisung der Versicherten" (§ 4)
- "Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten (§ 19)
- "Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten" (§ 20)
- "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer (§ 26)

Die DGUV-Vorschrift 2 hat die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zum Gegenstand.  


3. Akteure

Wesentliche Akteure im betrieblichen Arbeitsschutz sind
- der Ausschuss für Arbeitssicherheit
- der Sicherheitsbeauftragte
- der Betriebsarzt
- die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Nähere Informationen hierzu sind auf diesen Netzseiten unter "Akteure des Arbeitsschutzes" (Seite Nr. 117410) zu finden. An dieser Stelle seien nur kurz die Aufgaben der Führungskräfte und der Mitarbeiter aufgezeigt:

Führungskräfte
- tragen die rechtliche Verantwortung im Arbeitsschutz
- stellen sichere und geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung
- führen die Gefährdungsbeurteilung durch
- unterweisen regelmäßig
- sind für die Mängelbeseitigung verantwortlich

Arbeitnehmer
- dürfen sich und andere nicht gefährden
- haben Gefahren unverzüglich zu melden
- dürfen sich nicht durch Alkohol, Drogen usw. gefährden
- müssen Mängel beseitigen, soweit dies erlaubt und möglich ist
- dürfen Arbeitsmittel und Persönliche Schutzausrüstungen nur bestimmungsgemäß benutzen
- müssen Zutritts- und Aufenthaltsverbote beachten

4. Instrumente

Zentrale Instrumente des Arbeitsschutzes sind 
- Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung

Informationen zu diesen sind auf diesen Netzseiten unter "Instrumente des Arbeitsschutzes" (Seite Nr. 117416) zu finden. 

Welches Gesetz steht an oberster Stelle beim Arbeitsschutz?

ArbSchG - Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.

Was gehört zum arbeitsschutzrecht?

Zum Arbeitsschutz fallen alle Bereiche der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes wie zum Beispiel die Arbeitsplatzgestaltung, der sichere Einsatz von Arbeitsmitteln, Lärmschutz, die Lastenhandhabung, der Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen und die arbeitsmedizinische Vorsorge.

Was ist allgemeiner Arbeitsschutz?

Der allgemeine Arbeitsschutz soll das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer schützen. Außerdem soll die Arbeitskraft erhalten werden und das Arbeitsumfeld und die Arbeit menschengerecht ausgestalten werden. Unter sozialem Arbeitsschutz fallen Regelungen zu beispielsweise Arbeitszeiten und Kündigungsschutz.

Wer ist verantwortlich für den Arbeitsschutz?

Die grundlegende Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb trägt der Unternehmer oder die Unternehmerin. In größeren Betrieben können sie diese Verantwortung an betriebliche Vorgesetzte delegieren (Pflichtenübertragung).