Einverständniserklärung für ein mit nur einem Elternteil reisendes Kind pdf

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Wenn Kinder nicht mit einem gesetzlichen Vormund verreisen, empfiehlt der Club für einige Länder, eine Vollmacht mitzuführen.

Einverständniserklärung für ein mit nur einem Elternteil reisendes Kind pdf

Vollmacht für alleinereisende Kinder © oeamtc

Probleme bei der Einreise vermeiden

Nicht immer verreisen Kinder und Jugendliche mit beiden Eltern gemeinsam. Wenn Minderjährige zum Beispiel mit nur einem Elternteil, den Großeltern, Tante & Onkel, Freunden oder alleine verreisen, dann ist es mitunter empfehlenswert, eine Einverständniserklärung des/der Obsorgeberechtigten mitzuführen.

Denn in einigen Ländern kommt es immer wieder zu Problemen bei der Einreise. Mitglieder berichten dem ÖAMTC von Kontrollen bei der Einreise nach  Bosnien & Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien und Serbien, sowie Schwierigkeiten in außereuropäischen Ländern mit strengeren Einreisebestimmungen (wie etwa in Südafrika).

Daher ist es empfehlenswert, eine entsprechende Einverständniserklärung des/der Obsorgeberechtigten in englischer Sprache oder der entsprechenden Landessprache des Reiselandes (sowie der durchreisten Länder) mitzuführen. 

Genauere Informationen zu den einzelnen Ländern gibt es dazu in der ÖAMTC Länder-Info unter der Kategorie "Personaldokumente".

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Amtliche Beglaubigung

In einigen Ländern ist außerdem eine amtliche Beglaubigung der Vollmacht vorgeschrieben - so zum Beispiel in Bosnien & Herzegowina und Griechenland. Beglaubigungen können beim Notar oder bei Bezirksgerichten eingeholt werden. Erfahrungsgemäß kosten diese zwischen 35 und 50 Euro. 

Griechenland-Reisende, die mit dem Auto über Serbien und Nordmazedonien fahren, finden unter den Downloads eine dreisprachige Vollmacht in Serbisch, Mazedonisch und Griechisch. So muss lediglich ein Dokument notariell beglaubigt werden.

Da sich die Bestimmungen betreffend einer Beglaubigung jederzeit ändern können, wird empfohlen, sich vor der Abreise beim Außenministerium über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren.

Vollmacht-Vorlagen als Download

Wer mit einer Vollmacht vorbeugt, kann Probleme bei der Einreise schon im Vorfeld vermeiden. Folgende Vorlagen (keine amtlichen Dokumente, sondern nur Empfehlungen) stellt der Club als Download zur Verfügung:

Tipp

In manchen Ländern wird, wenn nur ein Elternteil allein mit dem Kind verreist, eine Vollmacht mit Unterschrift des anderen Elternteils verlangt. Ist die Unterschrift nicht vorhanden, empfiehlt der ÖAMTC, den gerichtlichen Obsorgebescheid mitzunehmen. Zusätzlich zur Vollmacht kann es noch hilfreich sein, eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie des Reisepasses des/der nicht mitreisenden Obsorgeberechtigten beizulegen!

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Thema Reiseplanung

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Einverständniserklärung für Minderjährige

Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.

Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.

Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:

  • Personalien zum Minderjährigen
  • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
  • Reiseroute
  • Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen

Die Frage, ob die Unterschriften einer Einverständniserklärung beglaubigt werden sollten und ob eine Beglaubigung in Deutschland (durch Notar, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab.
Ggf. kann eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro), ggf. auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mit Übersetzung empfehlenswert sein.

Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie in unseren Reise- und Sicherheitshinweisen unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:

Reise- und Sicherheitshinweise

Für verbindliche Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen im Zielland wenden Sie sich bitte an die zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland.

Vertretungen anderer Staaten

Informationen zum Reisen mit Kindern über deutsche Grenzen erteilt die Bundespolizei:

Bundespolizei-Reisen mit Kindern

Informationen zum Thema wie auch unverbindliche Muster zum Download für eine Reisevollmacht für Kinder bietet u.a. der ADAC e.V.:

ADAC-Reisevollmacht für Kinder

Welche Vollmachten braucht ein Reisender Elternteil?

Welche Vollmachten braucht ein reisender Elternteil? Alleinerziehende, die das alleinige Sorgerecht haben, brauchen natürlich nicht das Einverständnis des anderen Elternteils. Dennoch können sie an der Grenze aufgefordert werden, nachzuweisen, dass sie allein mit dem Kind reisen dürfen.

Wie schreibe ich eine Reisevollmacht für mein Kind?

In der Reisevollmacht sollten daher folgende Daten in jedem Fall zu finden sein:.
Name und Anschrift des Kindes..
Namen und Anschrift der Sorgeberechtigten..
Bevollmächtigter mit Namen und Adresse..
Ort und Dauer der Reise..
Grund der Reise (gegebenenfalls).
Unterschrift beider Sorgeberechtigten..

Wann braucht man Reisevollmacht?

Sind Kinder nicht in Begleitung beider Sorgeberechtigten beziehungsweise mit dem alleinigen Sorgeberechtigten unterwegs, benötigen sie eine Reisevollmacht. Dabei handelt es sich um eine Einverständniserklärung, die bescheinigt, dass die minderjährige Person verreisen darf.

Wer darf eine Reisevollmacht beglaubigen?

mit Apostille bzw. Legalisation versehen) werden sollten und ob eine Beglaubigung in Deutschland (durch Notar, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab.