Hat der Vermieter wegen Mietrückständen, Mietschulden eine fristlose Kündigung für die Wohnung ausgesprochen, dann können betroffene Mieter die fristlose Kündigung durch Zahlung des Mietrückstands unwirksam machen. Wurde gleichzeitig eine fristgemäße Kündigung ausgesprochen, dann macht die Zahlung die fristgemäße Kündigung aber nicht unwirksam. Show
Fristlose Kündigung der Wohnung wegen Mietschulden abwenden, unwirksam machenMietschulden,
der Vermieter hat fristlos gekündigt: Für die Zahlung von Mietschulden zur Abwendung der fristlosen Kündigung gelten wichtige Voraussetzungen:
Zahlung der Mietschulden in der Abwendungsfrist - nur die fristlose Kündigung wird unwirksam
Zahlung der Mietschulden innerhalb der Abwendungsfrist - fristlose Kündigung wird unwirksamAb
Zustellung der Räumungsklage muss spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten der gesamte Mietrückstand bezahlt sein.
Hinweis Bestehen Ansprüche, Forderungen gegen den Vermieter, dann müssen Mieter mit der Abwendungszahlung nicht auf berechtigte Ansprüche gegen den Vermieter verzichten.
Zahlung Mietschulden in der Abwendungsfrist - es dürfen keine neuen Mietschulden entstehenEs dürfen bis zur abschließenden Entscheidung der Gerichte über die Räumungsklage keine neuen Mietrückstände entstehen. Hinweis ACHTUNG Öffentliche Stelle kann Mietschulden, Mietrückstände übernehmen, bezahlenEs reicht auch aus, wenn sich eine öffentliche Stelle verpflichtet, die Mietrückstände zu bezahlen.
Habe eine Freundin, deren Vermieter die fristlose Kündigung wegen Mietrückstandes eingereicht hat. Wir überlegen nun, ob man nicht durch rasche Nachzahlung diesen Kündigungsgrund „aushebeln“ kann? 9 Antworten
Da die Kündigung zu Recht ausgesprochen und zugestellt ist, ist sie wirksam. Der Vermieter kann seine Kündigung zurückziehen wenn man zahlt, muss er aber nicht.
Man kann es versuchen. Morgen zur Wohngesellschaft gehen und den Einzahlbeleg vorlegen, damit die auch sehen, dass der Betrag überwiesen wurde. Die Chance das sie die Kündigung zurücknehmen ist wahrscheinlich..wenn das nicht ein Dauerzustand ist, wo sie öfter mal die Miete nach hinten verschob.
Ausheben? Zu feige, dazu zu stehen? Setzt euch mit dem Vermieter in Verbindung, entschuldigt euch und bittet ihn darum, die Nachzahlung bei gleichzeitiger Rücknahme der Kündigung zu akzeptieren. Sagt der "nein", habt ihr Pech, denn ihr habt es soweit kommen lassen. Also gaaanz höflich und freundlich sein, und sehr unterwürfig zu ihm gehen.
Sofort mit dem Vermieter reden und ihn bieten die Kündigung zurück zu nehmen und bares zeigen. Vielleicht hilfts.
Ja, das ist möglich. Allerdings muss sie nun innerhalb von 2 Monaten die noch ausstehende Miete nachzahlen. Wenn sie dies unternimmt, so macht sie die Kündigung quasi „eigenhändig“ ungeschehen, da dann der Kündigungsgrund für den Vermieter fehlt. Fraglich ist dann allerdings, wie das weitere Verhältnis zum Vermieter auf nicht juristischer Ebene ausschaut.
Was möchtest Du wissen?Kann man eine fristlose Kündigung rückgängig machen?Ein Widerspruch im eigentlichen Sinne ist nur bei einer ordentlichen Kündigung möglich – dazu zählt die fristlose Kündigung leider nicht. Hat Ihr Vermieter neben der fristlosen Kündigung der Wohnung auch schon eine Räumungsklage eingereicht, können Sie als Mieter Kontakt zum Gericht aufnehmen.
Was tun wenn die Wohnung fristlos gekündigt wurde?Wichtig: Erfolgt die fristlose Kündigung von einem Mietvertrag aufgrund von Zahlungsverzug, ist das, was Sie tun sollten in erster Linie ein unverzüglicher Ausgleich dieses Mietrückstands. Ist es Ihnen nicht möglich, das Geld so schnell zu zahlen, können Sie sich auch zum Beispiel an das Sozialamt wenden.
Wie viel Zeit habe ich bei einer fristlosen Kündigung?Räumungsfrist: Wie viel Zeit bleibt zum Ausziehen? Wenn Sie eine wirksame fristlose Kündigung erhalten haben, müssen Sie nicht am selben Tag ausziehen. In der Regel muss Ihnen der Vermieter eine sogenannte Räumungsfrist von 1-2 Wochen nach dem Erhalt der Kündigung zugestehen.
Ist Mietrückstand ein Kündigungsgrund?Gemäß § 543 Absatz 2 Nr. 3 BGB kann der Vermieter eine „außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“ aussprechen. Dazu gehört auch der Mietrückstand, sofern der Mieter... oder über einen längeren Zeitraum einen Betrag schuldet, der zwei Monatsmieten entspricht.
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