Gelte ich ohne booster bald als ungeimpft

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Erstellt: 25.11.2021, 09:53 Uhr

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Gelte ich ohne booster bald als ungeimpft

Die Nachfrage nach Impfterminen ist vielerorts riesig. © dpa

Kommt bald bundesweit die 2G-Regel? Wer vollständig geimpft ist, muss sich darüber keine Gedanken machen. Bisher. Doch was ist mit der Booster-Impfung?

Berlin - In Deutschland wird in diesen Tagen und Wochen reichlich über die Corona-Maßnahme 2G diskutiert. Konkret bedeutet sie, dass, wo die 2G-Regel angewendet wird, nur noch vollständig Geimpfte bzw. Genesene Zutritt erhalten. Als vollständig geimpft gilt man in Deutschland bisher dann, wenn man die vollständige Impfserie mit den derzeit vier zugelassenen Impfstoffen bekommen hat. Diese sind: AstraZeneca, Johnson & Johnson, Biontech und Moderna.

Beim Impfstoff von Johnson & Johnson gilt man nach einer, bei den anderen drei nach zwei Impfungen als durchgeimpft. Nun wird seit September die sogenannte Booster-Impfung, eine Auffrischung, angeboten. Da stellt sich die Frage: Muss sich bald jeder boostern lassen, damit der Stempel im Impfpass nicht verfällt?

Brauche ich die Booster-Impfung, um als vollständig geimpft zu gelten?

Thomas Mertens, Chef der Ständigen Impfkommission (Stiko), kündigte jüngst bei „Lanz“ im ZDF an, allen Bürgern ab 18 eine Auffrischung der Impfung zu empfehlen. Als Grund nannte er Studien, die auf einen Rückgang des Impfschutzes vor schweren Krankheitsverläufen von Covid-19 nach einigen Monaten hinweisen.

Daher prüft die Ampel, bestehend aus SPD, Grüne und FDP, derzeit, ob und wie man die Geltungsdauer der Impfzertifikate (ein Jahr) verkürzen kann. So betonte Grünen-Rechtsexpertin Manuela Rottmann jüngst, dass aufgrund des nachlassenden Impfschutzes bald neu geregelt werden müsse, wer als geimpft gelte. Braucht es also eine Booster-Impfung, möchte man den Status als vollständig geimpfte Person nicht verlieren?

Booster-Impfung: Das sagt das Bundesministerium für Gesundheit

Bisher gilt: Die Booster-Impfung ist eine reine Vorsichtsmaßnahme. Man braucht sie also - Stand jetzt - nicht, um als vollständig geimpft zu gelten. Vielmehr dient die Auffrischung derzeit vor allem dazu, vulnerablen Personengruppen einen bestmöglichen Schutz vor einem schweren Covid-19-Verlauf zu ermöglichen. Dazu schreibt das Bundesgesundheitsministerium:

Ein bisher erreichter Status eines vollständigen Impfschutzes nach nationalen Regelungen gilt derzeit weiterhin fort. Die Gültigkeitsdauer von europäischen (EU)-Impfzertifikaten bleibt von dem Angebot einer Auffrischungsimpfung unberührt.“

Heißt übersetzt: Wer das Angebot einer Booster-Impfung nicht annimmt, gilt trotzdem nach wie vor als vollständig geimpft. Allerdings weist auch das Bundesgesundheitsministerium darauf hin, dass aktuell geprüft wird, welche Impfabstände eingehalten werden müssen. (nc)

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Ab 1. Oktober müssen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ganz genau auf Ihren aktuellen Impfstatus achten. Dann soll eine wichtige Änderung gelten. Wer keinen Booster-Schutz erhalten hat, gilt dann unter Umständen als ungeimpft. FOCUS Online sagt, was Sie jetzt beachten müssen.

Die Bundesregierung hat das Infektionsschutzgesetz geändert.

Ab Oktober 2022 sollen damit neue Regeln beim Immunstatus greifen.

Wer nicht dreifach geimpft ist, gilt dann als ungeimpft. Bisher gelten Personen als „vollständig geimpft“, wenn sie zweifach geimpft sind. Die dritte Impfung führt zum sogenannten Booster-Schutz. Die Zweitimpfung war bisher 270 Tage gültig.

Der Genesenen-Status soll ebenfalls mit der Impfung gleichgestellt werden. Wer Genesen ist, braucht dann lediglich zwei Impfungen, um als „vollständig immunisiert“ zu gelten.

Als Nachweis für eine Genesung soll auch ein Antikörper-Test ausreichen. Allerdings muss dieser vor der ersten Impfung erfolgt sein.

Wer nach der Impfung an Corona erkrankt ist, braucht ein positives PCR-Testergebnis, aus dem die Infektion hervorgeht. Auch die Quarantäne-Aufforderung oder der Quarantänenachweis werden akzeptiert.

  • Lesen Sie auch: Kostenloses Tool - Hier können Genesene und Geimpfte sehen, wann Ihr Immun-Status abläuft

Welche Fristen gelten heute?

Wer genesen ist, verliert seinen Immun-Status in Deutschland sechs Monate oder 180 Tage nach dem positiven Testergebnis.

Wer grundimmunisiert ist, also lediglich zwei Impfungen erhalten hat, verliert seinen Status nach neun Monaten (270 Tage).

Geboosterte Personen (also mit Drittimpfung) gelten unbefristet als „geboostert“.

Wann Ihr Status abläuft, sehen Sie über unsere Rechner, die Sie hier finden:

Wenn Sie geimpft sind

Wenn Sie genesen sind

Welche Fristen sollen dann gelten?

Wer genesen ist, soll seinen Immun-Status ab Oktober sechs Monate oder 180 Tage nach dem positiven Testergebnis verlieren. Das Bundesgesundheitsministerium soll den Zeitraum festlegen. Bisher war das Robert-Koch-Institut dafür zuständig.

Wer bisher grundimmunisiert ist, also lediglich zwei Impfungen erhalten hat, verliert seinen Status ab 1. Oktober automatisch.

Geboosterte Personen (also mit Drittimpfung) gelten unbefristet (Stand: 16. März 2022) als „vollständig immunisiert“.

Wann wird der neue Immunstatus wichtig?

Überall dort, wo möglicherweise 3G- oder 2G-Zugangsbeschränkungen ab Herbst greifen könnten, müssen Betroffene ab Oktober auf ihren aktuellen Impfstatus achten. Wer eine Drittimpfung erhalten hat, bekommt in Betrieben mit 2G-Regelungen Zutritt. Hat die Person nur zwei Impfungen erhalten, darf sie den Betrieb nicht betreten. Bei 3G gilt, dass die Person mit zwei Impfungen einen tagesaktuellen Schnelltest benötigt.

Eine Zugangsbeschränkung gilt derzeit in Deutschland nicht. Der Immunstatus spielt im öffentlichen Leben keine Rolle.

Auch auf Auslandsreisen soll die neue Regel dann greifen. Bei Einreise nach Deutschland brauchen Reisende dann eine Drittimpfung oder eine Kombination aus zwei Impfungen und einer Genesung, um als „vollständig immunisiert“ zu gelten. Andernfalls wird eine aktuelle Genesung oder ein negatives Testergebnis benötigt.

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2G-Plus wird für Geimpfte ab Oktober abgeschafft

Die 2G-Plus-Regel wird mit der Neuerung für Geimpfte indirekt abgeschafft. Das könnte im öffentlichen Leben bei der Nachweiskontrolle vieles vereinfachen.

Bisher haben zweifach geimpfte Personen einen zusätzlichen Test benötigt, sofern sie keinen Booster-Schutz erhalten haben. Sie gelten ab Oktober mit zwei Impfungen als ungeimpft. Genesene brauchen dann möglicherweise bei 2G-Plus einen zusätzlichen Test.