In welchen Fällen müssen Sie bei Dämmerung oder Dunkelheit nur die begrenzungsleuchte einschalten?

Fahren bei Dunkelheit ist eine Herausforderung: Die Sicht ist schlecht, der Gegenverkehr blendet – das Unfallrisiko steigt. ADAC Experten geben Tipps zum Fahren bei Nacht und zur richtigen Kfz-Beleuchtung.

  • Mehr als die Hälfte der Autofahrer ist mit defekter oder fehlerhafter Beleuchtung unterwegs

  • Die Wahrscheinlichkeit zu verunglücken ist nachts wesentlich höher als tagsüber

Jeder Autofahrer kann sein Auto ohne große Fachkenntnisse auf eventuelle Schäden überprüfen, einen Kontrollblick auf die Reifen werfen und auch die Beleuchtung auf ihre Funktion kontrollieren. Wenn Sie das Abblendlicht und die Warnblinkanlage einschalten, erkennen Sie bei Ihrem Rundgang bereits problemlos Lampendefekte.

So checken Sie die Beleuchtung

  • Bremslichter prüfen

    Fahren Sie rückwärts nahe vor eine helle Wand. Treten Sie dann auf die Bremse. Auf jeder Seite des Wagens und in der Mitte (meist etwas höher) sollte ein roter Lichtschein auf der Wand zu sehen sein – das können Sie leicht über die Fahrzeugrückspiegel erkennen.

  • Rückfahrlicht, Schlussleuchten, Nebelschlussleuchte prüfen

    Legen Sie den Rückwärtsgang ein, dann müssen – je nach Ausstattung – zwei weiße Lichtpunkte an der Wand erscheinen. Überprüfen Sie die Schlussleuchten bei angeschaltetem Standlicht. Bei angeschalteter Nebelschlussleuchte sollten Sie zusätzlich ein oder zwei helle rote Flecken (je nach Ausstattung) sehen.

  • Stand-, Abblend- und Fernlicht prüfen

    Drehen Sie das Fahrzeug um und stellen es mit wenigen Metern Abstand mit der Nase zur Wand. So können Sie problemlos auch die Funktion von Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht (erscheint auf der Wand höher) prüfen.

  • Tagfahrleuchten und Nebelscheinwerfer prüfen

    Wenn das Auto sehr nah vor der Wand steht und die Sonne nicht zu sehr scheint, kann man bei neueren Autos auch die Tagfahrleuchten erkennen, die mit der Zündung automatisch eingeschaltet werden. Die Nebelscheinwerfer lassen sich nur aktivieren, wenn wenigstens Standlicht oder Abblendlicht an sind – je nach Schaltung des Autos. Ihre Leuchtpunkte erscheinen meist unterhalb der Hauptscheinwerfer.

Sollten ein oder mehrere Leuchtmittel ausgefallen sein, müssen diese umgehend ersetzt werden. Bei älteren Autos kann das schwierig sein und einen Werkstattbesuch erfordern. Bei Modellen, die seit 2011 auf den Markt gekommen sind, sollte der Fahrer Halogen-Lampen selbstständig mit Bordwerkzeug und Bordbuch austauschen können. Das schreibt eine EU-Verordnung vor.

Werden Abblend-, Fern- und Nebellicht mit neuen Lampen ausgestattet, müssen die Scheinwerfer anschließend von einer Fachkraft eingestellt werden. Denn wenn ein Leuchtwendel nur um einen Zehntel-Millimeter verschoben wird, kann der Scheinwerfer blenden oder deutlich an Reichweite verlieren.

Ein Muss: die richtige Einstellung der Beleuchtung

Scheinwerfer-Einstellung ist Sache der Fachwerkstätten. Nur diese verfügen in der Regel über einen zertifizierten Lichteinstellplatz. Hier wird die Leuchtweite von Abblendlicht und Nebelscheinwerfern eingestellt. Die Hell-Dunkel-Grenze des Abblendlichts sollte etwa 50 bis 100 Meter (ein bis zwei Leitpfosten auf der Autobahn) weit vor dem Fahrzeug auf den Boden treffen. Rechts darf es Schilder und Büsche anleuchten. Werden Sie immer wieder von entgegenkommenden Autofahrern mit der Lichthupe angeblinkt, sollten Sie die eigene Scheinwerfereinstellung in einer Werkstatt überprüfen lassen.

In welchen Fällen müssen Sie bei Dämmerung oder Dunkelheit nur die begrenzungsleuchte einschalten?

Scheinwerfer müssen richtig eingestellt sein, damit sie den Gegenverkehr nicht blenden. © BMW

Bei neueren Fahrzeugmodellen muss in den Fachwerkstätten das Diagnosegerät angeschlossen werden, um die Nullstellung der Leuchtweiten-Regulierung eingeben zu können. Denn gerade bei modernen Lichtsystemen wie Xenon, LED oder Laser ist der Aufwand für die Lichteinstellung durch die neue Technik hoch – und damit teurer als bisher bei Halogen-Scheinwerfern. Nach Reparatur oder Tausch eines defekten Scheinwerfers erfolgt die korrekte Einstellung ebenfalls fast ausschließlich über computergestützte Messtechnik.

Tipps für gute Sicht bei Nacht

  • Grundsätzlich sollten Sie Ihre Fahrweise der Sichtweite anpassen, damit Sie jederzeit auch vor einem unbeleuchteten Hindernis zum Stehen kommen.  

  • Halten Sie die Fahrzeugscheiben sauber – innen wie außen. Wenn Sie Brillenträger sind, reinigen Sie vor einer Fahrt in der Dunkelheit Ihre Brille. So werden Blendeffekte deutlich reduziert.

  • Schauen Sie nicht direkt in das Licht entgegenkommender Fahrzeuge, sondern auf die Fahrbahn vor sich oder an den rechten Fahrbahnrand.

  • Lassen Sie regelmäßig die Einstellung der Scheinwerfer überprüfen. Im Herbst gibt es häufig Aktionen, bei denen die Kontrolle kostenlos durchgeführt wird.

  • Gerade bei Landstraßenfahrten kommen die Vorzüge des dynamischen Kurvenlichts zur Geltung, das die Straße deutlich besser ausleuchtet. Innerorts ist das statische Abbiegelicht hilfreich, etwa um Personen auf Gehwegen früher zu erkennen.

  • Um andere nicht zu blenden, müssen Sie die Leuchtweitenregulierung bei Beladung des Fahrzeugs anpassen (Infos im Bordbuch). Bei Xenon-, LED- und Laser-Scheinwerfern über 2000 Lumen erfolgt das gemäß Vorschrift automatisch. Außerdem ist dann eine Scheinwerferreinigungsanlage Pflicht.

  • Techniken wie ein blendfreier Fernlichtassistent, der bei entgegenkommenden oder vorausfahrenden Autos automatisch abblendet, geben mehr Weitsicht auf der eigenen Spur und schonen andere Verkehrsteilnehmer.

Beschlagene Schweinwerfer und Leuchten – was tun?

Tagfahrlicht

Das Tagfahrlicht dient dazu, entgegenkommende Autos tagsüber besser sichtbar zu machen – z.B. in schattigen Waldabschnitten. Tagfahrleuchten dürfen als einzige Frontleuchten neben dem Fernlicht über die Blendgrenze strahlen – aber so gering, dass sie nur die Aufmerksamkeit erhöhen und niemanden blenden. Da eine Beleuchtung des Fahrzeughecks nicht nötig ist, leuchten die Schlusslichter beim Tagfahrlicht nicht mit. Somit vermeiden Tagfahrleuchten meist einen Kraftstoff-Mehrverbrauch. Allerdings müssen sie bei einsetzender Dämmerung wie auch bei schlechten Sichtverhältnissen am Tage vom Abblendlicht abgelöst werden.

Rechtlich ist es zwar zulässig, die Schlussbeleuchtung zusammen mit dem Tagfahrlicht zu betreiben. Die ADAC Experten sehen darin jedoch keinen Sinn, denn bei schlechter Sicht ist grundsätzlich mit Abblendlicht zu fahren. Dabei sollte man sich nicht gedankenlos auf die Licht-Einschaltautomatik verlassen, denn die reagiert bei diesigem Wetter oder Nebel meistens nicht. In solchen Fällen müssen Sie Abblendlicht und/oder Nebelscheinwerfer manuell einschalten bzw. die Tätigkeit der Licht-Automatik überwachen.

Bei dieser Scheinwerfereinstellung muss dringend gehandelt werden. © Shutterstock/Photomann7

LED-Scheinwerfer

Einige Autofahrer fühlen sich durch Xenon- und LED-Scheinwerfer geblendet, obwohl für diese Leuchtmittel bezüglich Blendung dieselben Grenzwerte wie für herkömmliche Halogenscheinwerfer gelten. Jedoch irritiert die kalte, dem Tageslicht nachempfundene Lichtfarbe gerade nachts und wird vielfach als unangenehm bewertet. Eine ADAC-Studie hat verschiedene LED-Scheinwerfersysteme überprüft.

Bei einigen Xenon- und LED-Scheinwerfern ist die Lichtkante (Hell-Dunkel-Grenze) sehr scharf, was etwa bei Bodenwellen zu blitzartigen Lichteffekten für den Gegenverkehr führen kann. Moderne Fahrzeuge hingegen haben oft eine weichere Blendgrenze, was sowohl Fahrer als auch entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer als angenehmer empfinden.

LED-Bremslichter

Viele Autofahrer klagen über die Blendung durch LED-Bremslichter des vorausfahrenden Fahrzeugs. Analog zu Blinkern gelten auch bei den Bremsleuchten die Regularien der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE), die eine große Bandbreite zulassen. LED-Bremslichter halten also die gesetzlichen Vorgaben ein. 

Blinker

Wie groß ein Blinker bzw. Richtungsanzeiger sein muss und wie hell er wohin abstrahlen soll, ist gleichfalls in den Regularien der UNECE klar definiert. Daran halten sich die Leuchteinrichtungen von typgenehmigten Fahrzeugen.

Der ADAC Unfallforschung liegen keine belastbaren Zahlen vor, die eine Unfallhäufung durch weniger gut erkennbare Blinker aufzeigen.

Sehen und gesehen werden: Hier sind Sie gefragt!

  • Als Fahrer können Sie bestimmen, wie gut Ihr Auto für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar ist: Wer frühzeitig den Blinker setzt, warnt nachfolgende Fahrzeuge vor - zum Beispiel vor dem Abbiegen. Dann kommt auch ein plötzliches Blinklicht nicht mehr völlig überraschend.

  • Wenn Sie rechtzeitig das Abblendlicht anschalten (oder überprüfen, ob die Lichtautomatik ihre Arbeit getan hat), sind Sie für die anderen Verkehrsteilnehmer umso besser sichtbar.

  • Eine blaue Kontrollleuchte weist darauf hin, dass das Fernlicht eingeschaltet ist. Schalten Sie das Fernlicht bei entgegenkommendem oder vorausfahrendem Verkehr bitte aus, in Ortschaften ist Fernlicht untersagt.

  • Schalten Sie Nebelscheinwerfer nur bei schlechter Sicht ein, Nebelschlussleuchten nur bei Sichtweiten unter 50 Meter (Abstand zwischen zwei Pfosten auf der Landstraße). Wer mit eingeschalteter Nebelschlussleuchten unterwegs ist, darf übrigens – gemäß der Sichtweite – nicht schneller als 50 km/h fahren. Verbessert sich die Sicht über 50 Meter, müssen Sie die Nebelschlussleuchten wieder ausgeschalten.

Text: ADAC Ressort Test und Technik

In welchen Fällen Begrenzungsleuchten einschalten?

In welchen Fällen müssen Sie bei Dämmerung oder Dunkelheit nur die Begrenzungsleuchten (Standlicht) einschalten?.
Wenn das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Seitenstreifen geparkt wird..
Beim Fahren auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung..

Welche Fahrzeuge müssen bei Dämmerung oder Dunkelheit immer mit eigener Lichtquelle oder durch Parkwarntafeln kenntlich gemacht werden?

Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.

Wann müssen Sie Standlicht einschalten?

Das Standlicht muss eingeschaltet werden, wenn das Auto steht und keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist, welche das Fahrzeug sichtbar macht. Gemäß § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist ein haltendes Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften immer mit eigener Lichtquelle zu beleuchten.

Welche Beleuchtungseinrichtung müssen Sie bei einer Fahrt in Dunkelheit 2.2 17 012?

Du nutzt bei Dunkelheit das Abblendlicht, um gesehen zu werden.