Ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu zahlen?

Mitglieder der privaten Kranken­versicherungen erhalten einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Der Höchstzuschuss für das Jahr 2021 liegt bei monatlich 384,58 Euro.

Angebot erhaltenkostenlos & unverbindlich

Ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu zahlen?

Ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu zahlen?

Basierend auf 2,014 Bewertungen

Bereits über 500.000 CLARK Kund:innen

Das Wichtigste in Kürze

Arbeitgeber müssen auch privat krankenversicherten Angestellten einen steuerfreien Zuschuss zur Kranken­versicherung zahlen. Der maximale Arbeitgeberzuschuss im Jahr 2022 beträgt 384,58 Euro pro Monat. Privat versicherte Familienangehörige können ebenfalls von deinem Arbeitgeberzuschuss profitieren, sofern sie in der gesetzlichen Kranken­versicherung familienversichert sind und dein Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

  1. Privat versicherte Angestellte erhalten 2022 einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss von monatlich maximal 384,58 Euro.
  2. Bei einer Teilzeitanstellung zahlt der Arbeitgeber weiterhin den Zuschuss zur privaten Kranken­versicherung (PKV).
  3. Arbeitnehmer, die in Mutterschutz oder Elternzeit gehen, verlieren den Anspruch auf Zuschuss.

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur privaten Kranken­versicherung? 

Unternehmen müssen auch ihren sozial­versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, die eine private Kranken­versicherung wählen, einen Arbeitgeberanteil zuzahlen – allerdings nur in der Höhe, in der sie für die gesetzlichen Kranken­versicherungen der Kollegen maximal zuzahlen würden. Dieser Maximalbetrag wird durch die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) festgelegt. 

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze? 

Bei jedem gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer werden monatlich Sozial­versicherungsbeiträge automatisch vom Gehalt abgezogen. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken­versicherungen gibt an, bis zu welchem Betrag das Einkommen für die Berechnung der Beiträge herangezogen wird.

Verdienst du im Jahr 2022 mehr als 4.837,50 Euro brutto monatlich, zahlst du als Mitglied der gesetzlichen Kranken­versicherung den Höchstbeitrag. Was du darüber hinaus verdienst, wird nicht mehr zur Berechnung deiner Sozial­versicherungsbeiträge herangezogen. 

Berechnung des maximalen PKV-Arbeitgeberzuschusses 2021

Der maximale Arbeitgeberanteil für privat krankenversicherte Arbeitnehmer wird aus der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der GKV sowie der Hälfte des gesetzlich festgelegten Beitragssatzes (14,6 Prozent, Hälfte 7,3 Prozent) plus der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (für 2022: 1,3 Prozent, Hälfte 0,65 Prozent) berechnet.  

Die Beitragsbemessungsgrenze 2022 liegt bei 4.837,50 Euro brutto im Monat, die Hälfte des gesetzlich festgelegten Beitragssatzes für 2022 beträgt 7,3 Prozent und die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags für 2022 beträgt 0,65 Prozent. Damit liegt der maximale PKV-Arbeitgeberzuschuss für das Jahr 2022 bei 384,58 Euro/Monat (= 7,95 Prozent von 4.837,50 Euro). 

Wichtig: Dein Arbeitgeber übernimmt nie mehr als die Hälfte der tatsächlich gezahlten Versicherungsbeiträge. Sollte die Hälfte deiner Kosten zur privaten Kranken­versicherung über dem errechneten maximalen Arbeitgeberanteil liegen, musst du für die Differenz selbst aufkommen.   

Fallbeispiel

Du verdienst im Monat 6.000 Euro brutto und dein monatlicher PKV-Beitrag liegt bei 900 Euro. Damit würde eigentlich der Arbeitgeberanteil (50 Prozent) bei 450 Euro liegen. Da der Höchstbetrag für das Jahr 2022 aber bei 384,58 Euro liegt, musst du die Differenz von 65,42 Euro selbst tragen. Dein finaler PKV-Beitrag liegt dann bei 515,42 Euro (450 Euro Arbeitnehmer-Anteil + 65,42 Euro Differenz zum Höchstbetrag). 

Spartipp: Wer in der PKV versichert ist, genießt eine Menge Vorteile. Zum Beispiel bekommst du einen Teil deiner Beiträge von deiner privaten Kranken­versicherung zurück, wenn du in einem bestimmten Zeitraum keine Leistungen beansprucht hast. Das rückerstattete Geld kannst du komplett behalten und auch der Arbeitgeberzuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.  

Arbeitgeberanteil zur privaten Pflege­versicherung 

Seit 1995 ist jeder Bürger verpflichtet, eine Pflege­versicherung abzuschließen. Dabei unterscheiden sich die Leistungen der privaten Pflege­versicherung nicht von denen der gesetzlichen Pflege­versicherung. Auch hier beteiligt sich der Arbeitgeber. Im Jahr 2022 trägt er bis zu 73,77 Euro/Monat von den Kosten. 

Die meisten privat Versicherten schließen die private Pflege­versicherung bei ihrer aktuellen Kranken­versicherung ab. Du hast in den ersten sechs Monaten nach Abschluss deiner PKV aber auch die Möglichkeit, einen anderen privaten Anbieter für die Pflege­versicherung zu wählen. 

Zusammenfassung

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren privat versicherten Arbeitnehmern einen Zuschuss von 50 Prozent zum PKV-Beitrag zu zahlen. Der Maximalbetrag wird durch die Beitragsbemessungsgrenze der GKV festgelegt.
  • Im Jahr 2022 liegt der maximale Arbeitgeberzuschuss bei 384,58 Euro/Monat.
  • Von der PKV rückerstattete Beiträge dürfen die Versicherten komplett behalten. Auch der in den Beiträgen enthaltende Arbeitgeberzuschuss muss nicht an den Arbeitgeber zurückgezahlt werden.
  • Auch privat Versicherte sind verpflichtet, eine Pflege­versicherung abzuschließen. Diese wird vom Arbeitgeber 2022 mit bis zu 73,77 Euro/Monat bezuschusst.

Zuschüsse für Teilzeitkräfte, Eltern und Familienangehörige  

Teilzeitregelung 

Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken­versicherung (PKV) orientiert sich immer am Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Solltest du deine Arbeitszeit reduzieren oder eine Teilzeitanstellung antreten, ändert sich nichts an der Berechnungsgrundlage. Im Jahr 2022 zahlt der Arbeitgeber dir weiterhin 7,95 Prozent deines Bruttogehalts als PKV-Zuschuss. Je weniger du verdienst, desto niedriger fällt demnach auch der Zuschuss für deine private Kranken­versicherung aus.  

Mutterschutz und Elternzeit 

Wer in Mutterschutz geht oder Elternzeit nimmt, verliert den Anspruch auf den PKV-Arbeitgeberzuschuss. Dieser Verlust lässt sich teilweise wieder ausgleichen, falls dein Partner ebenfalls PKV-Mitglied ist. Dann ist der Arbeitgeber deines Ehepartners (oder eingetragenen Lebenspartners) verpflichtet, die maximale Beihilfe von 384,58 Euro (Stand 2022) zur PKV zu zahlen. Wenn hingegen Partner und Kinder in der GKV versichert sind, gibt es keine finanzielle Unterstützung. 

Manche Versicherungsgesellschaften bieten an, Mütter oder Väter während der Elternzeit von der Beitragszahlung zu befreien. Solltest du überlegen, dich privat versichern zu lassen, und mitten in der Familienplanung stecken, lohnt sich ein Blick auf die unterschiedlichen Tarife und Vertragsbedingungen. Die CLARK-Experten helfen dir, eine passende Kranken­versicherung für deine individuellen Bedürfnisse zu finden.

Bezuschussung anderer Familienmitglieder 

Privat versicherte Familienangehörige können ebenfalls von deinem Arbeitgeberzuschuss profitieren, sofern sie in der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos familienversichert wären. Allerdings profitieren deine Kinder und dein Ehe- bzw. Lebenspartner nur, wenn du den Höchstbetrag für deinen eigenen Beitrag noch nicht ausgeschöpft hast. Das heißt: Deine gesamte Familie erhält von deinem Arbeitgeber maximal den PKV-Höchstzuschuss von circa 385 Euro.

Zusammenfassung

  • Bei einer Teilzeitanstellung zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Hälfte der 15,9 Prozent (Stand 2022) deines Bruttogehalts als PKV-Zuschuss.
  • Arbeitnehmer, die in Mutterschutz oder Elternzeit gehen, verlieren den Anspruch auf den PKV-Zuschuss.
  • Falls der Partner ebenfalls privat versichert ist, hat er Anspruch auf den maximalen Arbeitgeberanteil von 384,58 Euro (Stand 2022).
  • Privat versicherte Familienangehörige werden ebenfalls bezuschusst, falls sie in der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos familienversichert wären und dein Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Rente: Zuschüsse und Besonderheiten 

Wenn du in Ruhestand gehst, beziehst du kein Gehalt mehr und bekommst somit auch keinen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken­versicherung. Erhältst du allerdings eine gesetzliche Rente, wird der Zuschuss von der Renten­versicherung weiter bezahlt.

Voraussetzung dafür ist, dass deine private Kranken­versicherung der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegt. Für einen nahtlosen Übergang musst du rechtzeitig einen Antrag auf Zuschuss zum Kranken­versicherungsbeitrag bei der Renten­versicherung stellen. 

Achtung: Wer seinen Ruhestand im nicht europäischen Ausland genießen will, bekommt zu seiner gesetzlichen Rente keinen PKV-Zuschuss. Lässt du dir deine Rente hingegen ins europäische Ausland überweisen, kann der Zuschuss trotzdem beantragt werden. Hintergrund ist die Auflage, dass die privaten Krankenkassen der Aufsicht eines EU-Mitgliedstaats unterstehen müssen.  

Zusammenfassung

  • Bei Renteneintritt wird der Arbeitgeberzuschuss durch Zahlungen der Deutschen Renten­versicherung ersetzt.
  • Für Rentner, die ihren Ruhestand im nicht europäischen Ausland verbringen, erlischt der Anspruch auf den PKV-Zuschuss.
  • Wer sich seine Rente ins europäische Ausland überweisen lässt, behält seinen Anspruch auf Zuschuss.

Zuschuss-Regelung für Geschäftsführer und Vorstände 

Geschäftsführer von GmbHs

In manchen GmbHs werden auch die Geschäftsführer durch den Arbeitgeberanteil bezuschusst. Dies ist rechtlich strittig und die Beantragung sollte nicht ohne den Rat eines Fachanwalts geschehen. Grundsätzlich haben nur sozial­versicherungspflichtige Arbeitnehmer Anspruch auf einen steuerfreien Zuschuss.

Ist der Geschäftsführer aber beispielsweise sozial­versicherungsfrei, interpretiert das Finanzamt dies in aller Regel als verdeckte Gewinnausschüttung. Allerdings gibt es auch Urteile, die dem Geschäftsführer in solchen Fällen recht gaben. 

Vorstände von Aktiengesellschaften 

Mit der Frage, ob Vorstände einer Aktiengesellschaft sozial­versicherungspflichtige Arbeitnehmer sind, beschäftigen sich Juristen seit vielen Jahren. Solltest du in den Vorstand berufen werden und privat versichert sein, ist dringend eine juristische Beratung angeraten.

Zusammenfassung

  • Wer sich als Geschäftsführer einer GmbH zur PKV bezuschussen lassen möchte, sollte anwaltlichen Rat suchen.
  • Ist der Geschäftsführer sozial­versicherungsfrei und erhält einen Zuschuss, interpretiert das Finanzamt dies in der Regel als verdeckte Gewinnausschüttung.
  • Juristische Beratung ist ebenfalls erforderlich, falls du in den Vorstand einer Aktiengesellschaft berufen wirst und den Arbeitgeberzuschuss für die PKV beanspruchen möchtest.

Eine private Kranken­versicherung abschließen

Mit einer privaten Kranken­versicherung sicherst du dir Leistungen, die weit über die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Die bestmögliche medizinische Versorgung ist dabei auf deine persönlichen Umstände zugeschnitten, da du die Leistungen auswählen kannst, die du auch wirklich brauchst. 

Da du nur das zahlst, was du durch Leistungen abgesichert haben willst, sind die Beiträge gerechter und in vielen Fällen sogar günstiger als die Kosten für die GKV. Zur Berechnung der Kosten ziehen die Versicherer zusätzlich dein Alter und deinen Gesundheitszustand hinzu, wodurch gilt: Je früher du dich um den Abschluss eines PKV-Tarifs kümmerst, desto geringer fallen deine Beiträge aus.

Lass dich vor deinem Wechsel in die PKV jedoch unbedingt von einem Experten beraten. Da du möglichst dein ganzes Leben beim selben Anbieter bleiben solltest, muss deine Wahl gut überlegt sein. Die CLARK-Experten können dir bei dieser Entscheidung helfen und werden mit dir die vielfältigen Optionen im Versicherungsdschungel durchgehen. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu zahlen?

Erhalte jetzt dein Angebot!

Hey! Ich bin Nicolai. Du bist neugierig auf deinen Tarif? Wir beraten dich gerne und vollkommen unverbindlich!

Verschlüsselte Verbindung

CLARK Nutzer berichten

Bereits über 300.000 zufriedene Kunden managen ihre Versicherungen mit CLARK. Erfahre, was die Community über CLARK denkt.

Wie viel muss der Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung zahlen?

Wie viel zahlt der Arbeitgeber zur PKV? 2022 zahlt der Arbeitgeber maximal 7,95 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze als Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung. Dies entspricht 2022 einem maximalen Zuschuss von 384,58 Euro pro Monat.

Wie hoch ist der AG Zuschuss zur privaten Krankenversicherung 2022?

Da sich hier keine Veränderungen zu 2021 ergeben haben, ist der Beitragszuschuss des Arbeitgebers im Jahr 2022 gleich dem von 2021. Der Höchstzuschuss für 2022 beträgt: 384,58 € monatlich (alle Bundesländer). Das sind 7,95% von 4.837,50 €. 4.837,50 € ist die für 2022 gültige Beitragsbemessungsgrenze.

Wer hat Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss?

Bei privat krankenversicherten Personen besteht der Anspruch auf den Beitragszuschuss auch, wenn diese als über 55-Jährige krankenversicherungsfrei sind. Auch freiwillig krankenversicherte Bezieher von Vorruhestandsgeld haben Anspruch auf den Beitragszuschuss ihres Arbeitgebers.

Welche Tarife sind Arbeitgeberzuschussfähig?

Sein Bruttoarbeitsentgelt wird durch die Beitragsbemessungsgrenze 2022 begrenzt und liegt monatlich bei 4.837,50 Euro. Die Hälfte des zuschussfähigen fiktiven GKV-(Pflicht-)Beitrags: 50 % von (14,6 % und 1,3 %, insgesamt 15,9 % aus 4.837,50 Euro) sind 384,58 Euro als höchstmöglicher Arbeitgeberzuschuss.