Kaufvertrag für ein gebrauchtes kraftfahrzeug privatverkauf

Ein Kaufvertrag regelt den Verkauf eines Gebrauchtwagens unter Privatleuten. Das sollten Verkäufer und Käufer dabei beachten.

  • Wichtig ist eine neutrale Gebrauchtwagenuntersuchung

  • Auch eine Probefahrt sollte stattfinden

  • Verkäuferin und Käuferin sollten das Fahrzeug sofort ummelden

Der deutsche Gebrauchtwagenmarkt floriert: Rund 103 Milliarden Euro wurden hier 2020 umgesetzt – ein neuer Rekord. Beim Verkauf eines Fahrzeugs von Privat an Privat kommt es manchmal zu Problemen. Viele lassen sich mit einem standardisierten Kfz-Kaufvertrag vermeiden, einer Art Checkliste, mit der beide Parteien nichts Wichtiges vergessen oder übersehen können.

ADAC Kaufvertrag zum Downloaden

Der ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges steht hier zum Download bereit:

Kaufvertrag für den Privatkauf von Gebrauchtwagen

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Untersuchung des Gebrauchtwagens

Kaufvertrag für ein gebrauchtes kraftfahrzeug privatverkauf

In einem ADAC Prüfzentrum wird das Auto auf Herz und Nieren untersucht © ADAC/Gerd George

Für beide Vertragspartner ist es hilfreich, das Auto durch den ADAC prüfen zu lassen. Dies ist möglich bei den Prüfzentren des Clubs und bei Vertragssachverständigen. Ein Untersuchungsprotokoll macht das Auto besser verkäuflich. Denn für Laien ist es nicht einfach, den Zustand des Fahrzeugs beurteilen zu können.

Wichtig bei Probefahrten

Nicht erst beim Vertragsabschluss, sondern schon bei einer Probefahrt muss die Verkäuferin oder der Verkäufer darauf achten, dass die Käuferin bzw. der Käufer volljährig ist und den entsprechenden Führerschein besitzt. Im besten Fall ist das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Probefahrt vollkaskoversichert. Sollte der Probefahrer – also der potenzielle Käufer – einen Schaden am Fahrzeug verursachen, so muss er in diesem Fall nur die Selbstbeteiligung und einen Höherstufungsschaden ersetzen.

Der Interessent sollte die Probefahrt nur zusammen mit dem Verkäufer unternehmen. Wichtig vor dem Start ist eine Vereinbarung über die Probefahrt mit einem gebrauchten Fahrzeug:

Vereinbarung über die Probefahrt mit Gebrauchtwagen

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Ummeldung des verkauften Autos

Kaufvertrag für ein gebrauchtes kraftfahrzeug privatverkauf

Erste Anlaufstelle nach dem Verkauf: Die Zulassungsstelle © imago images/Schöning

Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht ummelden, besteht die Gefahr, dass der Verkäufer weiterhin für die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie haftet. Daher rät der ADAC, dass beide Parteien des Kaufvertrags sofort gemeinsam zur Zulassungsstelle fahren und das Auto ummelden. Die Alternative ist, das Fahrzeug vor der Übergabe an den neuen Eigentümer außer Betrieb zu setzen. Ratsam ist das besonders bei einem Käufer mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands. Im abgemeldeten Zustand darf das Auto nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Der Käufer braucht dann ein Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen oder einen Anhänger. 

Haftung bei Mängeln und Unfallschäden

Kaufvertrag für ein gebrauchtes kraftfahrzeug privatverkauf

Der Verkäufer ist verpflichtet, auf Schäden am Fahrzeug hinzuweisen © iStock.com/Albina Gavrilovic

Der Verkäufer muss dem Käufer alle ihm bekannten Mängel und Unfallschäden ungefragt nennen. Wer sich als Verkäufer nicht sicher ist, ob sein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde oder Mängel hat, kreuzt im Vertrag "keine Angaben" an. Kreuzt der Verkäufer im Vertrag "soweit ihm bekannt" an, handelt er nach bestem Wissen und Gewissen. Dann haftet er nur, wenn er dem Käufer bewusst etwas verschweigt.

Alle Informationen zu den Rechten bei Mängeln am Gebrauchtwagen

Das müssen Verkäufer beachten

Kaufvertrag für ein gebrauchtes kraftfahrzeug privatverkauf

Erst nach der Bezahlung wird die Zulassungsbescheinigung II übergeben © imago images/photothek

Der Verkäufer trägt den vollständigen Namen und die Anschrift des Käufers in beide Ausfertigungen des Vertrags sowie in die Verkaufsmeldungen an die Versicherung und an die Zulassungsstelle ein. Er vergleicht dabei die angegebenen Daten mit dem Pass oder Personalausweis des Käufers und überträgt die Nummer des Dokuments und die ausstellende Behörde in die Vertragsformulare. Um Probleme mit Stundungen und Ratenzahlungen zu vermeiden, sollte bei der Fahrzeugübergabe der volle Kaufpreis in bar übergeben werden.

Gegebenenfalls lassen beide Vertragspartner auf einer Bank die Echtheit des Geldes prüfen. Erst dann erhält der Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil II, besser bekannt als Fahrzeugbrief.

Nach dem Verkauf kopiert der Verkäufer die Verkaufsmeldungen und schickt die Originale an die Zulassungsstelle und an die Versicherungsgesellschaft.

Das ist wichtig für Käufer

Der Käufer prüft die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren und fragt bei Einfuhrfahrzeugen aus einem EU-Staat nach der CoC-Bescheinigung. Falls mit dem Käufer nicht der Eigentümer verhandelt, sondern ein Bevollmächtigter, soll sich dieser durch eine schriftliche Verkaufsvollmacht sowie Ausweis oder Pass legitimieren. Der Käufer notiert sich seine Anschrift. Zusatzausstattung und Zubehör zum Auto werden im Kfz-Kaufvertrag vollständig aufgeführt. Reicht der Platz darin nicht aus, kommt ein Ergänzungsblatt dazu, unterschrieben von beiden Parteien.

Mit dem Autokauf gehen Haftpflicht- und Kaskoversicherung auf den Käufer über. Er sollte prüfen, ob die Kfz-Versicherung günstig ist und kann bei Bedarf einen neuen Vertrag abschließen.

Verkauf gebrauchter E-Autos und anderer Fahrzeuge

Kaufvertrag für ein gebrauchtes kraftfahrzeug privatverkauf

Auch bei E-Autos wie dem Nissan Leaf wächst der Gebrauchtwagenmarkt © Nissan

Durch die steigende Bedeutung der E-Mobilität kommt es immer öfter zum privaten Verkauf gebrauchter E-Autos. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten, etwa der Zustand der Antriebsbatterien – mit einem Batterietestprotokoll lässt sich der Gebrauchte meist besser verkaufen. Daher gibt es ein eigenes ADAC Formular für den Kaufvertrag:

Kaufvertrag für gebrauchte Elektrofahrzeuge

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Hier finden Sie Musterverträge und Vollmachten, auch für eine Reihe weiterer Fahrzeuge wie Wohnmobile, E-Bikes und Oldtimer.

Probleme beim Gebrauchtwagenkauf und -verkauf?

Falls es zu Problemen beim Kauf kommt, obwohl alle Punkte beachtet wurden, erhalten ADAC Mitglieder eine kostenfreie individuelle Rechtsberatung durch einen ADAC Juristen oder einen ADAC Vertragsanwalt in ihrer Nähe.

Wie schreibe ich einen Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto?

Die Checkliste in Kürze:.
Kaufvertrag digital ausfüllen oder ausdrucken..
Zur Besichtigung verabreden..
Probefahrt machen..
Kaufvertrag gemeinsam (ausfüllen und) überprüfen..
Identität von Käufer und Verkäufer mittels Ausweis feststellen..
Zahlung regeln (Anzahlung, Modalitäten).
Übergabe von Fahrzeug, Papieren und HU-Bescheinigung..

Was muss in einem privaten Kfz Kaufvertrag stehen?

Das muss unbedingt in den Kaufvertrag für ein Auto.
Name, Anschrift, Geburtsdatum und Personalausweisnummer des Käufers und des Verkäufers..
Automarke und exakte Modellbezeichnung mit Hersteller- und Typnummer..
Bisheriges amtliches Kennzeichen..
Identifikationsnummer des Fahrzeugs..

Wie schreibt man einen privaten Kaufvertrag?

Grundsätzlich gilt: Der Kaufvertrag kann formfrei geschlossen werden. Das heißt, Sie können frei entscheiden, ob Sie Ihren Vertrag lediglich mündlich schließen oder ihn schriftlich aufsetzen möchten. Diese Kaufverträge müssen schriftlich vorliegen und zudem von einem Notar beurkundet werden, damit sie wirksam sind.

Wie gesehen so gekauft ohne Garantie und Gewährleistung?

Wird ein Auto “gekauft wie gesehen”, so wird lediglich die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet also nicht für Mängel, die ein durchschnittlicher Käufer bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung des Fahrzeuges ohne Sachverständigen erkennen konnte.