Aktuelles13.10.2017 Show
In der Schweiz heißt das Kindergeld „Kinderzulage“ und wird, anders als in Deutschland, vom Arbeitgeber zusammen mit dem Gehalt ausbezahlt. Pro Kind sind dies 200 Franken im Monat, bei Kindern ab 16 (bis maximal 25 Jahre) heißt es „Ausbildungszulage“ und beläuft sich auf monatlich 250 Franken. Kindergeld oder Kinderzulage wird generell dort gewährt, wo eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.Wenn also ein Familienvater als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet, seine Familie aber in Deutschland wohnen bleibt, erhalten die Kinder die Schweizerische Kinderzulage. Falls beide Elternteile arbeiten, entscheidet der Wohnort des Kindes. Falls die Schweizer Zulage geringer ausfallen sollte als das aktuelle deutsche Kindergeld – es sind derzeit monatlich 192 Euro für das erste und zweite Kind, 198 Euro für das dritte Kind und 223 Euro ab dem vierten Kind – kommt die deutsche Familienkasse für die Differenz auf. Wichtig ist, die Schweizer Kinderzulage beim Arbeitgeber zu beantragen. Dem Antrag muss die Geburtsbescheinigung, außerdem eine Wohnsitzbescheinigung des Kindes beigefügt werden. Für jedes Kind muss dieser Antrag neu gestellt werden. Parallel dazu muss die deutsche Familienkasse informiert werden. Grenzgänger können grundsätzlich auch in Deutschland Elterngeld beantragen, wenn sie in Elternzeit gehen wollen. Da diese Option in der Schweiz nicht existiert, müssen sie sich von ihrer Arbeit in der Schweiz freistellen lassen bzw. ihre Arbeitszeit reduzieren. Das Elterngeld richtet sich nach dem Einkommen der letzten zwölf Jahre vor Geburt des Kindes, die maximale Summe liegt bei 1800 Euro im Monat. Elterngeld muss in Baden-Württemberg bei der L-Bank beantragt werden. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Reissmann & Künstle in Bad Krozingen sind spezialisiert auf die Rechte von Grenzgängern bzw. das Arbeitsrecht in Deutschland und der Schweiz. Zögern Sie nicht, sich bei komplizierten Fragestellungen professionellen Rat zu holen! Sozialleistungen in grenzüberschreitenden Fällen: EU und SchweizInhaltsverzeichnis
Steuerliche AnsässigkeitWie ist das Kindergeld im Ausland geregelt? In Deutschland ist das Kindergeld im Rahmen des Einkommensteuergesetzes geregelt. Um überhaupt einen Anspruch auf Kindergeld zu haben, muss man in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn man in Deutschland eine Wohnung unter solchen Bedingungen hat, die darauf schließen lassen, dass man sie Wohnung behalten und benutzen wird. Das wird zum Problem, wenn die Eltern zum Beispiel aufgrund einer Entsendung zeitlich befristet ins Ausland umziehen und die alte Wohnung beibehalten. Selbst dann, wenn diese Wohnung voll eingerichtet ist und man sie Im Urlaub benutzt und sie auch für die Zeit nach der Rückkehr beibehält, sehen die Finanzgerichte Keine Wohnung im Sinne des § 8 AO und verneinen den Kindergeldanspruch. Andererseits kann man auch ohne Wohnung In Deutschland einen Kindergeldanspruch haben. Wer einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder hier arbeitet für den kommt ein Anspruch grundsätzlich in Frage. Wer nicht im Inland tätig ist, aber einen Antrag stellt, wonach er als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird, hat ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld. dafür kommen Fälle in Frage, bei denen der berechtigte im EWR-Raum bzw. in der Schweiz wohnt, Und hierzulande mindestens 90% seiner gesamten Einkünfte zum Beispiel aus der Beteiligung an einem Unternehmen bezieht. Eigene Kinder und Kinder des EhegattenKindergeld im Ausland: In grenzüberschreitenden Kindergeldfällen ist innerhalb des EWR ( EU, Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz) vorrangig vor den nationalen Vorschriften die Verordnung der EU 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit anzuwenden. Diese Verordnung regelt das Kindergeld nicht einheitlich für alle Staaten. Es geht ausschließlich um die Bestimmung:
Zur ersten Frage hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) mit Urteil vom 2. April 2020 entschieden, dass Kindergeld nicht nur für die eigenen Kinder und für die im Haushalt lebenden Kinder des Ehegatten aus einer früheren Beziehung zu zahlen ist. Wer für den Lebensunterhalt für das Kind seines Ehegatten aus einer früheren Beziehung aufkommt, ist ebenfalls zum Bezug von Kindergeld berechtigt. Entschieden wurde über den Anspruch eines Grenzgängers, der für den Lebensunterhalt eines im europäischen Ausland lebenden Kindes seines Ehegatten aufkam. Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2016 galten solche Kinder nicht mehr als Familienangehörige. Folglich bestand nach deutschem Recht für diese Kinder kein Kindergeldanspruch mehr. Diese gesetzliche Regelung steht dem Grundrecht auf freie Bestimmung des Wohnortes aller EU-Bürger entgegen und ist deshalb nicht anzuwenden, soweit der Fall insgesamt innerhalb der EU und der Schweiz angesiedelt ist. Kindergeld im Ausland: das zuständige LandBeim Thema “Kindergeld im Ausland” kommen Ansprüche auf Kindergeld in der Regel in mehreren Staaten gleichzeitig in Betracht. Um zu verhindern, dass Personen zumindest innerhalb der EU und der Schweiz mehrfach Kindergeld beziehen, wurden Regeln vereinbart, wonach ein Kindergeldanspruch grundsätzlich nur dem Recht eines Landes zuzuordnen. Wen die Eltern als Arbeitnehmer oder Selbständiger tätig sind, wird das Kind dem Land zugeordnet, in dem die Eltern ihr Einkommen erzielen. Wenn dafür mehrere Länder in Frage kommen, weil die Eltern in unterschiedlichen Ländern arbeiten, ist das Land zuständig, in dem das Kind wohnt. Wenn nach dieser Zuordnung weniger Kindergeld zu zahlen ist, als es bei Tätigkeit der Eltern im Wohnsitzstaat des Kindes zu zahlen wäre, dann kommt ein Kindergeldzuschlag in Betracht. Zuständig dafür ist das Land, indem das Kind wohnt. An wen wird das Kindergeld ausgezahlt?Probleme entstehen dann, wenn die Eltern sich nicht einig sind und mehrere Personen Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes erheben. Nach der EU Verordnung wird in diesen Fällen zunächst das zuständige Land bestimmt. Sodann gelten die national unterschiedlichen Bestimmungen darüber, an wen das Kindergeld beziehungsweise der Zuschlag zu leisten ist. Im Normalfall ist das Kindergeld an den Elternteil gezahlt bei dem das Kind lebt. Kommt es zu keiner eindeutigen Antwort oder Einigung, so wird nach deutschem Recht das Kindergeld an den Elternteil gezahlt, der den höheren Barunterhalt leistet. Das könnte Sie auch interessieren: Steuerpflicht in der Schweiz Ist es möglich Kindergeld zu kriegen obwohl man im Ausland lebt?Kindergeld kann auch über Ländergrenzen hinweg gezahlt werden, zum Beispiel an Deutsche im Ausland oder ausländische Staatsangehörige in Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Eltern, die aus der aus der Ukraine geflüchtet sind, Kindergeld erhalten.
Kann ich arbeiten und Kindergeld bekommen?Voraussetzungen für Kindergeld ab 18
Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen. Wie viel es mit dieser Beschäftigung verdient, spielt keine Rolle.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld in der Schweiz?Anspruch auf Familienzulagen haben alle Arbeitnehmenden, alle Selbstän- digerwerbenden sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenen Einkommen und arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, ohne Einkommensgrenze.
Wie bekommt man Kindergeld in der Schweiz?Sind Sie selbstständigerwerbend, müssen Sie selbst bei Ihrer Familienausgleichskasse ein Gesuch auf Familienzulagen stellen. Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, stellen Sie Ihren Antrag bei der kantonalen Familienausgleichskasse, die von den kantonalen AHV-Ausgleichskassen geführt wird.
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