Frage vom 9. Juni 2021 | 16:42 Show Von Status: Frischling (38 Beiträge, 0x hilfreich) Trotz AU schlägt der MDK wiedereingliederung vor Hallo, -ich hatte keinen persönlichen Kontakt zu mdk! An eine sehr baldige Wiedereingliederung ist no nicht zu denken. Ich soll bis zum 24.06 die aok über das Ergebnis des Gespräches mit AG informieren (ein zweites
Blatt zum Ausfüllen ist dabei) #1 Antwort vom 9. Juni 2021 | 17:38 Von Status: Unbeschreiblich (35045 Beiträge, 13275x hilfreich) Merkwürdig, dass schon jetzt der MDK eingeschaltet wurde. Alles irgendwie nicht ganz logisch. Lass Dir von Deinem Arzt eine Bestätigung geben, dass in absehbarer Zeit wegen laufender Behandlung eine Wiedereingliederung nicht angesagt ist, weil mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit eben noch nicht zu rechnen ist. wirdwerden #2 Antwort vom 9. Juni 2021 | 18:04 Von Status: Unsterblich (24260 Beiträge, 4710x hilfreich) Dazu könntest du ein sehr kurzes Schreiben an den AG schicken, dass deine KV die Kontaktaufnahme zwecks BEM verlangt. Du bittest um einen Gesprächstermin. mE genügt das vollkommen. Mehr ist derzeit nicht verlangt. Das ist nur
Papier oder E-Mail- Kommunikation. Mit deiner Krankenversicherung musst du jetzt gar nicht kommunizieren und mit der PDL auch nicht. ist nur meine Meinung. #3 Antwort vom 9. Juni 2021 | 18:32 Von Status: Schüler (309 Beiträge, 148x hilfreich) Dass die Krankenkassen durchaus drängeln, um nicht länger Krankengeld zahlen zu müssen, Eine Wiedereingliederung, dazu noch an einem anderen als bisherigen Arbeitsplatz, kann mit großzügigem Wunschdenken als Empfehlung betrachten. Entweder handelt man, wie wirdwerden empfohlen hat oder man teilt der Krankenkasse selber mit: An eine sehr baldige Wiedereingliederung ist no nicht zu denken. Hier steht die akute Behandlung im Vordergrund. Eine jetzige Wiedereingliederung wäre bei der Diagnose kontraproduktiv in meinen Augen. Ich bin sonst sparsam mit Ratschlägen. Der Arbeitgeber sollte jetzt besser nicht kontaktiert werden. Geht nach hinten los. #4 Antwort vom 9. Juni 2021 | 18:44 Von Status: Master (4788 Beiträge, 1226x hilfreich)
Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt". #5 Antwort vom 9. Juni 2021 | 19:32 Von Status: Unbeschreiblich (35045 Beiträge, 13275x hilfreich) @ eh, aber absolut unüblich. wirdwerden #6 Antwort vom 9. Juni 2021 | 19:44 Von Status: Frischling (38 Beiträge, 0x hilfreich)
#7 Antwort vom 9. Juni 2021 | 19:46 Von Status: Frischling (38 Beiträge, 0x hilfreich)
#8 Antwort vom 10. Juni 2021 | 08:04 Von Status: Frischling (38 Beiträge, 0x hilfreich) Das würde ich erfahren #9 Antwort vom 10. Juni 2021 | 08:11 Von Status: Frischling (38 Beiträge, 0x hilfreich) Meinst du? #10 Antwort vom 10. Juni 2021 | 08:40 Von Status: Unsterblich (24260 Beiträge, 4710x hilfreich) Meine Empfehlung: Kümmere dich vor allem um deine Gesundwerdung, vermute nicht hinten allem
nur Böses. Gute Besserung! ist nur meine Meinung. #11 Antwort vom 10. Juni 2021 | 08:57 Von Status: Frischling (38 Beiträge, 0x hilfreich)
#12 Antwort vom 10. Juni 2021 | 09:00 Von Status: Frischling (38 Beiträge, 0x hilfreich) Gute Besserung! #13 Antwort vom 10. Juni 2021 | 10:56 Von Status: Unsterblich (24260 Beiträge, 4710x hilfreich) Du hattest doch auch diese falsche Auskunft wegen des Urlaubs in Deutschland von der KV bekommen... ist nur meine Meinung. #14 Antwort vom 10. Juni 2021 | 13:28 Von Status: Frischling (38 Beiträge, 0x hilfreich)
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Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage. Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft? Kann eine Wiedereingliederung abgelehnt werden?Wiedereingliederung geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Arbeitnehmer können die Wiedereingliederung erzwingen. Bei ungerechtfertigter Verweigerung kann es Schadensersatz und Entschädigung wegen Diskriminierung geben.
Wer entscheidet über die Wiedereingliederung?Die Wiedereingliederung nach Krankheit (auch „Hamburger Modell“) erleichtert Arbeitnehmern den stufenweisen Wiedereinstieg in den Job nach 74 Sozialgesetzbuch V. Sie kann bis zu sechs Monate dauern, wobei das der Arzt im Einzelfall entscheidet.
Kann ich nach langer Krankheit ohne Wiedereingliederung arbeiten?Arbeitnehmer haben Anspruch auf betriebliche Wiedereingliederung, wenn sie länger erkrankt waren. Konkret gilt das für Arbeitnehmer, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind.
Was passiert wenn man keine Wiedereingliederung macht?Demnach drohen bei Verletzung der Schweigepflicht Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen. Die strafrechtliche Konsequenz gilt für Betriebsräte und für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen ebenso. Während der Wiedereingliederung besteht für den Arbeitnehmer vor allem die Mitwirkungspflicht.
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