Mdk empfiehlt wiedereingliederung kann behandelnder arzt sich dagegen stellen

Frage vom 9. Juni 2021 | 16:42

 Von 

Status: Frischling (38 Beiträge, 0x hilfreich)

Trotz AU schlägt der MDK wiedereingliederung vor

Hallo,
Habe gestern ein Schreiben von der aok bekommen : "der MDK hat uns mitgeteilt, dass die Wiederaufnahme Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit AM KONKRETEN ARBEITSPLATZ (fett geschrieben) derzeit nicht möglich ist"
Weiter steht drin, ich soll hinsichtlich der betrieblichen Wiedereingliederung Kontakt mit meinem AG aufnehmen.
Meine Frage :
Wie soll ich darauf reagieren?
(bin seit April wegen einer Depression und Angsstörung krank geschrieben. Mein Fehler war, dass ich der netten und sehr interessierten aok Mitarbeiterin den Auslöser der Depression gesagt habe. Ich werde seit zwei Jahren von meiner neuen PDL gemobbt (Bossing) und das nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. Seit dem ist s diese Mitarbeiterin nicht mehr so freundlich und empfiehlt mir zu kündigen.!

-ich hatte keinen persönlichen Kontakt zu mdk!
- ich werde medikamentös behandelt was bis jetzt noch nicht viel geholfen hat. Fange nächste Woche mit Psychotherapie an.

An eine sehr baldige Wiedereingliederung ist no nicht zu denken. Ich soll bis zum 24.06 die aok über das Ergebnis des Gespräches mit AG informieren (ein zweites Blatt zum Ausfüllen ist dabei)
Die Kommunikation mit der aok ist für mich sehr schwierig, verstärkt die Beschwerden, aber dagegen kann ich mich leider nicht wehren, denk ich?
Danke im Voraus für eure Antworten und hoffe das es für euch irgendwie verständlich ist was ich geschrieben habe




#1

Antwort vom 9. Juni 2021 | 17:38

 Von 

Status: Unbeschreiblich (35045 Beiträge, 13275x hilfreich)

Merkwürdig, dass schon jetzt der MDK eingeschaltet wurde. Alles irgendwie nicht ganz logisch. Lass Dir von Deinem Arzt eine Bestätigung geben, dass in absehbarer Zeit wegen laufender Behandlung eine Wiedereingliederung nicht angesagt ist, weil mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit eben noch nicht zu rechnen ist.

wirdwerden


#2

Antwort vom 9. Juni 2021 | 18:04

 Von 

Status: Unsterblich (24260 Beiträge, 4710x hilfreich)

Wie soll ich darauf reagieren?
Der 1. Satz ist nur eine Info für dich, d.h. an --deinem-- Arbeitsplatz geht keine Wiedereingliederung.
Der 2. Satz sagt nur, dass du mit deinem AG Kontakt aufnehmen sollst, was das BEM betrifft.

Dazu könntest du ein sehr kurzes Schreiben an den AG schicken, dass deine KV die Kontaktaufnahme zwecks BEM verlangt. Du bittest um einen Gesprächstermin. mE genügt das vollkommen.
Dann ist der AG am Zuge. Kommt das Gespräch in den nächsten 2 Wochen nicht zustande, teilst du das

dann kurz und knapp der KV mit.

Mehr ist derzeit nicht verlangt. Das ist nur Papier oder E-Mail- Kommunikation.
Deine AU-Bescheinigungen sendest du sowieso zeitnah zum AG.

Mit deiner Krankenversicherung musst du jetzt gar nicht kommunizieren und mit der PDL auch nicht.

ich hatte keinen persönlichen Kontakt zu mdk!
Nicht nötig. Der MDK hat beim AG nachgeschaut/nachgefragt.
aber dagegen kann ich mich leider nicht wehren, denk ich?
Nö. Die Ursache war nicht die AOK!! Es war nicht dein Fehler.
Signatur:

ist nur meine Meinung.


#3

Antwort vom 9. Juni 2021 | 18:32

 Von 

Status: Schüler (309 Beiträge, 148x hilfreich)

Dass die Krankenkassen durchaus drängeln, um nicht länger Krankengeld zahlen zu müssen,
ist bekannt. Aber nicht alles ist erlaubt. Die Schnelligkeit erstaunt mich aber auch.

Eine Wiedereingliederung, dazu noch an einem anderen als bisherigen Arbeitsplatz, kann mit großzügigem Wunschdenken als Empfehlung betrachten.
Aber man muss in einem solchen Fall dennoch handeln.

Entweder handelt man, wie wirdwerden empfohlen hat oder man teilt der Krankenkasse selber mit:

ich werde medikamentös behandelt was bis jetzt noch nicht viel geholfen hat. Fange nächste Woche mit Psychotherapie an.

An eine sehr baldige Wiedereingliederung ist no nicht zu denken.

Hier steht die akute Behandlung im Vordergrund. Eine jetzige Wiedereingliederung wäre bei der Diagnose kontraproduktiv in meinen Augen.

Ich bin sonst sparsam mit Ratschlägen. Der Arbeitgeber sollte jetzt besser nicht kontaktiert werden. Geht nach hinten los.


#4

Antwort vom 9. Juni 2021 | 18:44

 Von 

Status: Master (4788 Beiträge, 1226x hilfreich)

Merkwürdig, dass schon jetzt der MDK eingeschaltet wurde.

Nicht "merkwürdig" - je früher, desto besser.
Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".


#5

Antwort vom 9. Juni 2021 | 19:32

 Von 

Status: Unbeschreiblich (35045 Beiträge, 13275x hilfreich)

@ eh, aber absolut unüblich.

wirdwerden


#6

Antwort vom 9. Juni 2021 | 19:44

 Von 

Status: Frischling (38 Beiträge, 0x hilfreich)

aber absolut unüblich.

Und vor allem, es trägt nicht zu meiner Genesung bei. Das Gegenteil ist der Fall


#7

Antwort vom 9. Juni 2021 | 19:46

 Von 

Status: Frischling (38 Beiträge, 0x hilfreich)

Merkwürdig, dass schon jetzt der MDK eingeschaltet wurde.

Es kann auch daran liegen, dass ich der Krankenkasse zu teuer bin. Letztes Jahr mussten sie mir auch 14 Tage Krankengeld zahlen, hatte eine Knie OP


#8

Antwort vom 10. Juni 2021 | 08:04

 Von 

Status: Frischling (38 Beiträge, 0x hilfreich)

Der MDK hat beim AG nachgeschaut/nachgefragt

Das würde ich erfahren
Ich vermute, dass der Satz :"die Aufnahme ihrer Tätigkeit an ihrem bisherigen Arbeitsplatz derzeit nicht möglich ist" basiert nur ausschließlich auf der "Meldung" der aok Mitarbeiterin. Sie hat mich sehr geschickt ausgefragt und gleich behauptet, dass ich doch "dort nicht mehr arbeiten kann, wenn die Situation so schlimm ist"


#9

Antwort vom 10. Juni 2021 | 08:11

 Von 

Status: Frischling (38 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit deiner Krankenversicherung musst du jetzt gar nicht kommunizieren

Meinst du?
Ich bekomme seit Mitte Mai Krankengeld.
Die aok Mitarbeiterin ruft mich regelmäßig an


#10

Antwort vom 10. Juni 2021 | 08:40

 Von 

Status: Unsterblich (24260 Beiträge, 4710x hilfreich)

Es kann auch daran liegen, dass ich der Krankenkasse zu teuer bin. Letztes Jahr mussten sie mir auch 14 Tage Krankengeld zahlen, hatte eine Knie OP
Das dürfte nicht der Grund sein. Zur Not zahlt man dir auch jetzt noch Krankengeld bis zur max. Zeit.Und die Behandlungen aller Art undundund.
und gleich behauptet, dass ich doch "dort nicht mehr arbeiten kann, wenn die Situation so schlimm ist"
Wenn es also doch nicht so schlimm ist und die AOK nur irgendwas behauptet, und du an diesem konkreten Platz wieder arbeiten würdest, sobald du arbeitsfähig bist--- dann wird das wohl Gegenstand des Gesprächs mit dem AG sein.
Die aok Mitarbeiterin ruft mich regelmäßig an
Und wozu verpflichtet sie dich? Musst du rangehen? Und was ist regelmäßig? Hast du keinen E-Mail-Zugang zu deiner KK?

Meine Empfehlung: Kümmere dich vor allem um deine Gesundwerdung, vermute nicht hinten allem nur Böses.

Gute Besserung!

Signatur:

ist nur meine Meinung.


#11

Antwort vom 10. Juni 2021 | 08:57

 Von 

Status: Frischling (38 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wozu verpflichtet sie dich? Musst du rangehen? Und was ist regelmäßig?

Regelmäßig heißt so ca alle 2 Wochen.
Wenn ich nicht daheim bin, spricht sie auf den Anrufbeantworter drauf und bittet um Rückruf. Behauptet dann sie hätte paar Mal bei mir angerufen, was gar nicht stimmt, ich sehe nämlich wer und wann angerufen hat.
Ich würde am liebsten nur schriftlich mit ihr kommunizieren


#12

Antwort vom 10. Juni 2021 | 09:00

 Von 

Status: Frischling (38 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Empfehlung: Kümmere dich vor allem um deine Gesundwerdung, vermute nicht hinten allem nur Böses.

Gute Besserung!


Vielen lieben Dank.
Da hast Du wohl recht, bin normalerweise nicht so


#13

Antwort vom 10. Juni 2021 | 10:56

 Von 

Status: Unsterblich (24260 Beiträge, 4710x hilfreich)

Du hattest doch auch diese falsche Auskunft wegen des Urlaubs in Deutschland von der KV bekommen...
Lass dich nicht belabern.

Signatur:

ist nur meine Meinung.


#14

Antwort vom 10. Juni 2021 | 13:28

 Von 

Status: Frischling (38 Beiträge, 0x hilfreich)

Du hattest doch auch diese falsche Auskunft wegen des Urlaubs in Deutschland von der KV bekommen...
Lass dich nicht belabern.

Stimmt. Meine Ärztin war sauer, wegen der falschen Beratung der aok, ab sofort soll ich solche Sachen mit der "Beratungsstelle" ihrer Ambulanz klären.
Ich glaube, dass meine Nachfrage wegen dem Urlaub auch evtl oder unter anderem, der Auslöser für die jetzige Verfolgung der aok/mdk war.
So nach dem Motto," wenn die schon verreisen will, dann ist sie womöglich gar nicht soo krank"


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Kann eine Wiedereingliederung abgelehnt werden?

Wiedereingliederung geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Arbeitnehmer können die Wiedereingliederung erzwingen. Bei ungerechtfertigter Verweigerung kann es Schadensersatz und Entschädigung wegen Diskriminierung geben.

Wer entscheidet über die Wiedereingliederung?

Die Wiedereingliederung nach Krankheit (auch „Hamburger Modell“) erleichtert Arbeitnehmern den stufenweisen Wiedereinstieg in den Job nach 74 Sozialgesetzbuch V. Sie kann bis zu sechs Monate dauern, wobei das der Arzt im Einzelfall entscheidet.

Kann ich nach langer Krankheit ohne Wiedereingliederung arbeiten?

Arbeitnehmer haben Anspruch auf betriebliche Wiedereingliederung, wenn sie länger erkrankt waren. Konkret gilt das für Arbeitnehmer, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind.

Was passiert wenn man keine Wiedereingliederung macht?

Demnach drohen bei Verletzung der Schweigepflicht Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen. Die strafrechtliche Konsequenz gilt für Betriebsräte und für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen ebenso. Während der Wiedereingliederung besteht für den Arbeitnehmer vor allem die Mitwirkungspflicht.