Nur noch 2022 und 2022 zusatzplus erwartet

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Seit Anfang des Jahres müssen Arbeitgeber bei der Betriebsrente nicht mehr die Summe der gezahlten Beiträge garantieren.

© Quelle: Karolin Krämer/dpa-tmn/dpa

Für viele Beschäftigte wird die finanzielle Absicherung im Alter neben der gesetzlichen Rente immer wichtiger. Eine Möglichkeit ist die Betriebsrente. Arbeitnehmer haben genaue Vorstellungen, was sie von dem Zusatzplus erwarten.

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Frankfurt/Main. Die Mehrheit der Arbeitnehmer in Deutschland legt bei einer Betriebsrente großen Wert auf Sicherheit. Einer Umfrage zufolge finden 78 Prozent eine risikofreie Anlage ihrer Sparbeiträge wichtiger ist als eine hohe Rendite.

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Vor zwei Jahren waren es noch 65 Prozent, wie aus einer Untersuchung des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson hervorgeht. Das Sicherheitsbedürfnis der Arbeitnehmer stehe im Gegensatz zu den Bestrebungen des Gesetzgebers, heißt es in der Studie, die alle zwei Jahre durchgeführt wird.

Anfang des Jahres war das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Beschäftigten, die auf diese Weise vorsorgen, darf kein fester Betrag mehr zugesichert werden, er soll nur noch als Ziel genannt werden. Die Auszahlungen im Alter können höher ausfallen als bei der klassischen Variante mit Garantie, können aber schwanken.

Der Arbeitgeber ist bei negativer Kapitalentwicklung nicht dazu verpflichtet, die Summe der gezahlten Beiträge zu garantieren. Die konkreten Vereinbarungen sollen Arbeitgeber und Gewerkschaften erarbeiten und in Tarifverträgen festlegen. Das neue Modell soll es für kleinere und mittlere Unternehmen attraktiver machen, Mitarbeitern ein Zusatzplus im Alter anzubieten.

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"Unsere Studie legt nahe, dass viele Arbeitnehmer der reinen Beitragszusage skeptisch gegenüberstehen", erklärte Willis-Towers-Watson Experte Wilhelm-Friedrich Puschinski laut Mitteilung.

Für fast drei Viertel (72 Prozent) der gut 2000 befragten Arbeitnehmer ist die Alterssicherung in den letzten Jahren wichtiger geworden (2015: 53 Prozent). Viele Mitarbeiter fühlen sich von der Vielzahl der Möglichkeiten allerdings überfordert. Für 74 Prozent der Beschäftigten ist es daher wichtig, dass ihr Arbeitgeber eine aktive Rolle beim Angebot einer betrieblichen Altersversorgung übernimmt. Wichtig ist den meisten (69 Prozent) auch, dass sie bei einem Wechsel des Arbeitgebers ihre Betriebsrente fortführen können.

dpa

Rückgang ab 2018 : Steuerschätzer: Nur 2016 und 2017 noch Zusatzplus erwartet

 Ein Mitglied des Arbeitskreises Steuerschätzung bei der Arbeit.

Ein Mitglied des Arbeitskreises Steuerschätzung bei der Arbeit. Foto: Marcus Brandt/Illustration

Die November-Steuerschätzung fällt ernüchternd aus. Bis auf Mehreinnahmen in diesem und nächsten Jahr werden erstmals seit langem bisherige Vorhersagen wieder nach unten korrigiert. Was den Puffer für üppige Wahlgeschenke einengt - trotz anhaltender Rekordeinnahmen.

Bund, Länder und Kommunen können in den nächsten Jahren keine zusätzlichen finanziellen Spielräume einplanen. Für das laufende und nächste Jahr zeichnen sich nach der aktuellen Steuerschätzung zwar nochmals Mehreinnahmen von zusammen 5,0 Milliarden Euro im Vergleich zur Mai-Prognose ab.

Für die Folgejahre bis 2020 aber muss der Fiskus mit weniger Einnahmen rechnen als geplant. Erstmals seit langem wurden die bisherigen Vorhersagen wieder nach unten korrigiert - um insgesamt 3,3 Milliarden Euro gegenüber der Mai-Prognose. Das geht aus der am Freitag in Berlin vorgelegten November-Steuerschätzung hervor.

Diese Schätzerzahlen sind allerdings ohnehin schon bald überholt . Denn etliche Gesetze und Vorhaben wie Steuerentlastungen oder die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen mit Folgen für die Umverteilung von Milliarden sind noch nicht berücksichtigt. So werden sich Einnahmen künftig zugunsten der Länder verschieben und beim Bund zu Mindereinnahmen führen. Dies schlägt erst zu Buche, wenn die Bund-Länder-Finanzen gesetzlich vereinbart sind.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, es gebe keine nennenswerten zusätzlichen Steuereinnahmen im Vergleich zum Mai. Dies habe auch mit dem etwas schwächeren Wirtschaftswachstum und der geringeren Dynamik beim Aufbau des Jobpotenzials zu tun. Bund, Länder und Gemeinden seien aber solide finanziert und für kommende Herausforderungen gewappnet. Sie könnten weiter mit ordentlichen Einnahmen rechnen.

Schäuble kündigte an, die Mittel zur Bewältigung der Flüchtlingskrise nochmals aufzustocken - in diesem und im nächsten Jahr aber weiter ohne neue Schulden auskommen zu wollen. Dem Haushaltsausschuss des Bundestages werde vorgeschlagen, für innere Sicherheit sowie das Auswärtige Amt und Entwicklungshilfe 2017 zusätzliche Gelder bereitzustellen. Der Ausschuss berät am kommenden Donnerstag abschließend über den Etat für 2017. Zugleich müssten die zurückgehenden Flüchtlingszahlen berücksichtigt werden - ebenso wie mehr Steuereinnahmen als geplant.

Es spreche viel dafür, dass die Milliarden-Rücklage für die Integrationsleistungen in diesem Jahr größtenteils nicht genutzt werden müsse, sagte Schäuble. Dieses Finanzpolster könne dann auch für die kommenden Jahre genutzt werden. "Ich glaube, wir werden auch in diesem Jahr ohne eine Neuverschuldung auskommen und im Haushalt 2017 wohl auch ohne Neuverschuldung." Damit sei erreicht worden, dass der Bund in der vierjährigen Wahlperiode ohne neue Kredite ausgekommen sei: "Das ist keine Kunst. Aber wir sind mit dem Glück besser umgegangen als Hans im Glück."

Klar ist, dass das Steueraufkommen auch in den kommenden Jahren von Rekord zu Rekord klettert - um jährlich etwa vier Prozent. Von gut 695 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 835,5 Milliarden Euro im Jahr 2021. Das alljährliche Plus fällt nun aber geringer aus als zuletzt erhofft. In den vergangenen Jahren hatten die Steuerschätzer ihre jährlich zwei Prognosen fast immer wieder nach oben korrigiert. Diesmal erfolgte dies aber nur für die Jahre 2016 um 4,3 Milliarden Euro und für 2017 um 0,7 Milliarden.

Dagegen wurde die Schätzung für 2018 um 1,2 Milliarden nach unten korrigiert. Für 2019 muss der Fiskus nach der aktuellen Schätzung 0,7 Milliarden weniger einplanen, für 2020 rund 1,4 Milliarden Euro. Für 2021 wurde erstmals eine Schätzung vorgenommen.

Basis der Steuerschätzung ist stets das geltende Recht. Dies ist von Bedeutung, da aktuell geplante Steuersenkungen sowie mögliche weitere Entlastungen nach der Bundestagswahl 2017 in der jetzigen Schätzung nicht berücksichtigt werden. Das betrifft auch Effekte aus der Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern nach 2019 sowie weitere Zahlungen des Bundes bei den Flüchtlingskosten über die Umsatzsteuer.