Schmerzensgeld wenn täter kein geld hat

Schmerzensgeld wenn täter kein geld hat
Ist eine Pfändung von Schmerzensgeld möglich, wenn der Schuldner nicht zahlen kann?

Kommt ein Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nach, so kann der Gläubiger nach gesetzlichen Vorgaben staatliche Gewalt anwenden lassen, um seine zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Dieses Verfahren der Zwangsvollstreckung ist in §§ 704–915 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt sowie im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG).

Doch was gilt, wenn der Schuldner einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen einen Dritten hat, z. B. wegen einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr. Ist dieses Schmerzensgeld pfändbar, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist?

  • Ist Schmerzensgeld pfändbar? Was ist überhaupt eine Pfändung?
    • Wie kann Schmerzensgeld gepfändet werden?
    • Drohende Pfändung: Was tun?
  • Schmerzensgeld pfändbar im Insolvenzverfahren?
    • Keine Pfändbarkeit von Schmerzensgeldrenten
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Ist Schmerzensgeld pfändbar? Was ist überhaupt eine Pfändung?

Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung können Gegenstände oder Forderungen beschlagnahmt werden, um diese zugunsten des Gläubigers zu verwerten. Diese Beschlagnahme wird Pfändung genannt. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen:

  • der Pfändung von Sachen und
  • der Pfändung von Forderungen und anderen Vermögensrechten.

Während eine Sache gepfändet wird, indem sie der Gerichtsvollzieher in seinen Besitz nimmt oder sie mit einem Pfändungssiegel versieht (§§ 808 ff. ZPO), werden Forderungen durch die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner gepfändet.

Die Pfändung einer solchen Forderung hat zur Folge, dass der Betroffene diese Forderung verliert.

Wie kann Schmerzensgeld gepfändet werden?

Schmerzensgeld wenn täter kein geld hat
Schmerzensgeld ist pfändbar. Sie unterliegt der Pfändung nach § 829 ZPO.

Für Schuldner, die z. B. als Unfallopfer oder Opfer einer Gewalttat einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Schädiger haben, stellt sich die Frage, ob auch das Schmerzensgeld pfändbar ist.

Schmerzensgeld ist nicht pfändungsfrei, sondern eine gewöhnliche Forderung im Sinne von § 829 ZPO. Dieser Anspruch kann damit gepfändet werden. Das geschieht dadurch, dass das Gericht dem Drittschuldner, in diesem Fall demjenigen, der Schmerzensgeld zahlen muss, verbietet, dieses Geld an den Geschädigten zu zahlen, § 829 Absatz 1 Satz 1 ZPO.

Drohende Pfändung: Was tun?

Wenn Ihnen eine Pfändung droht, sollten Sie schnellstens handeln und sich darauf vorbereiten:

  • Prüfen Sie, ob der Gläubiger bereits über die rechtlichen Mittel verfügt, um bei Ihnen zu pfänden. In der Regel braucht er hierfür einen Vollstreckungsbescheid.
  • Sorgen Sie für einen ausreichenden Schutz Ihres Kontos.
  • Achten Sie auf einen korrekten Pfändungsfreibetrag.
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Gläubiger und deren Forderungen.
  • Öffnen Sie alle Briefe. Anderenfalls gehen Ihnen wichtige Informationen verloren.
  • Setzen Sie sich so schnell wie möglich mit einer Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt in Verbindung, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Oft besteht eine Chance, Widerspruch einzulegen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Schmerzensgeld pfändbar im Insolvenzverfahren?

Doch auch in einem weiteren Fall ist der Schmerzensgeldanspruch eines Schuldners in Gefahr. Wenn ein Verbraucher Privatinsolvenz angemeldet hat bzw. gerade ein solches Insolvenzverfahren durchläuft, kann er sein Schmerzensgeld unter Umständen verlieren.

Auch während einer Verbraucherinsolvenz ist der Schmerzensgeldanspruch pfändbar. Für Zahlungen, die einen immateriellen Schaden ausgleichen sollen, existiert nach derzeitiger Gesetzeslage kein Pfändungsschutz. Daher fallen solche Zahlungen in die Insolvenzmasse.

Während des Insolvenzverfahrens treffen den Schuldner bestimmte Auskunfts- und Mitwirkungspflichten. Diese sind in § 97 InsO geregelt. Hieraus ergibt sich, dass ein Verbraucher, der sich in Insolvenz befindet, den Insolvenzverwalter vom Schmerzensgeldanspruch informieren muss.

Anderenfalls riskiert er eine Obliegenheitsverletzung gemäß § 290 Absatz 1 Nr. 5 InsO. Aufgrund dieses Verstoßes muss das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Gläubigers versagen, § 296 Absatz 1 Satz 1 InsO.

Sie können jedoch beim Verwalter anfragen, ob er das Schmerzensgeld für die Insolvenzmasse geltend machen wird. Das Gericht kann den Betrag auch dem Schuldner belassen, „wenn dies mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit des Betrags … und die Kosten einer Nachtragsverteilung angemessen erscheint“, § 203 Absatz 3 Satz 1 InsO.

Keine Pfändbarkeit von Schmerzensgeldrenten

Schmerzensgeld wenn täter kein geld hat
Kann Schmerzensgeld immer gepfändet werden? Nicht, wenn es sich um eine Schmerzensgeldrente nach § 850b ZPO handelt.

Zwar ist Schmerzensgeld grundsätzlich pfändbar. Etwas anderes gilt nach § 850b Absatz 1 Nr. 1 ZPO jedoch für „Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten sind“. Diese sind unpfändbar, wenn es sich um laufende Rentenzahlungen handelt.

Kapitalabfindungen für Verletzungen am Körper, die anstelle einer Rente gezahlt werden, sind wiederum voll pfändbar und unterliegen nicht dem Pfändungsschutz.

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Wann bekommt man kein Schmerzensgeld?

In diesen Fällen haben Geschädigte nach einem Autounfall keinen Anspruch auf Schmerzensgeld: Bei leichten bzw. oberflächlichen Verletzungen wie Prellungen, Schürf- und Schnittwunden, Kopfschmerzen, Schleimhautreizungen. Wenn ein Kind unter 10 Jahren der Unfallverursacher ist.

Wer entscheidet über die Zahlung von Schmerzensgeld?

In der Regel entscheidet ein Gericht in einem Zivilprozess darüber, welche Summe an den Geschädigten für die Verletzungen und Schmerzen zu zahlen ist. Um das Schmerzensgeld berechnen zu können, müssen die Richter zwei Aspekte des Schmerzensgeldes berücksichtigen. Das ist die Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion.

Wie viel Schmerzensgeld ist angemessen?

Schmerzensgeldtabellen für Verkehrsunfälle.

Wie lange hat man Zeit Schmerzensgeld zu zahlen?

Ein möglicher Anspruch auf Schmerzensgeld verjährt in der Regel nach drei Jahren. Bereits rechtskräftige Entscheidungen verjähren zumeist erst nach 30 Jahren (titulierte Schmerzensgeldansprüche).