Seit wann gibt es die eu

Bereits seit 170 Jahren gibt es die Konzepte und seit 1993 gibt es die EU. Was Sie über die Europäische Union wissen sollten.

Die Europäische Union ist der Zusammenschluss von - mit Stand 2021 - 27 europäischen Staaten. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand das Bedürfnis der Länder Westeuropas, sich dauerhaft zusammenzuschließen - auch um Frieden auf dem von zwei Kriegen gebeutelten Kontinent zu sichern. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs traten auch die Staaten Osteuropas bei.

Bereits in den 1950er-Jahren taten sich erstmals europäische Länder zusammen. Ihre Organisation entwickelte sich von einem rein wirtschaftlichen Zusammenschluss zu einer politischen Organisation mit gemeinsamen Ziele, Werte und Rechten. immer mehr auf neue Funktionen und mehr Staaten. Bis 1993 hieß die Organisation „Europäische Gemeinschaft“. 1993 erhielt sie seinen heutigen Namen, Europäische Union.

Die Europäische Union ist das größte Handelsnetzwerk der Welt. Für über 100 andere Länder ist die EU der größte und wichtigste Exportmarkt. Der freie Handel unter den einzelnen Mitgliedstaaten war bereits bei der Gründung der EU ein wichtiges Ziel. Dieses wurde 1993 durch die Gründung des Binnenmarkts erreicht.

Die EU leistet außerdem humanitäre Hilfe in Naturkatastrophen und durch menschliches Verschulden entstandene Katastrophen. Durchschnittlich bietet sie im Jahr 120 Millionen Menschen Unterstützung in Krisensituationen. Die EU und die einzelnen Mitgliedstaaten stellen weltweit den größten Anteil an finanziellen Mitteln für humanitäre Hilfe zur Verfügung. 

Darüber hinaus setzt sich die EU für Diplomatie, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundfreiheiten ein und verfolgt international die Ziele der Stabilität, Sicherheit und des Wohlstands in den einzelnen Ländern.

Europäische Union: Zahl der Mitgliedsstaaten

Die EU ist seit ihren Anfängen enorm gewachsen. Seit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1958 durch sechs westeuropäische Staaten (darunter die Bundesrepublik Deutschland) sind 22 weitere Länder der Organisation beigetreten, die sich heute EU nennt. Aus der wirtschaftlichen ist eine politische Vereinigung geworden, die gemeinsame Ziele für den Klimawandel, den Umweltschutz und die Gesundheit sowie Außenbeziehungen und Sicherheit, Justiz und Migration festsetzt und verfolgt. In 19 EU-Ländern ist heute die Gemeinschaftswährung Euro das Zahlungsmittel.

Zur EU gehörten bis Ende 2020 sogar 28 Länder. Doch seit dem Austritt Großbritanniens (Brexit) zum Jahreswechsel 2020/21 ist die Zahl der Mitgliedstaaten wieder auf 27 gesunken. Stand 2021 sind neben den Gründungsmitgliedern folgende Länder Mitglied in der Europäischen Union: Dänemark und Irland (seit 1973), Griechenland (seit 1981), Portugal und Spanien (seit 1986), Finnland, Österreich und Schweden (seit 1995), Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern (seit 2004), Bulgarien und Rumänien (seit 2007) und Kroatien (seit 2013).

Europäische Union: Geschichte – von der Gründung bis heute

Gegründet wurden die ersten Vorläufer der heutigen Europäischen Union bereits nach dem Ersten Weltkrieg. Sie waren aber wenig erfolgreich und verhinderten nicht den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs. Erst nach dem zweiten Weltkrieg gab es wieder ernsthafte Bestrebungen, durch eine europäische Integration die einzelnen Staaten in Europa zu einem Bündnis zu vereinen.

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In einem ersten Schritt wurden damals die für das Militär relevanten Wirtschaftssektoren miteinander vernetzt. Dies sollte einem weiteren Krieg zwischen den früheren europäischen Gegnern entgegenwirken, sowie ein Schritt in Richtung dauerhafter Versöhnung und politischer Annäherung sein. Da die Politik außerdem bereits in den Anfängen des Kalten Krieges zwischen den Westmächten und den Ländern des Ostblocks steckte, sollte der Zusammenschluss zu einem europäischen Bündnis auch der Sicherheit der einzelnen Mitgliedstaaten in Westeuropa dienen.

1948 schlossen sich Frankreich, Großbritannien und die Benelux-Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg mit dem Brüsseler Pakt zur Westunion zusammen. 1951/52 wurde in Paris die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl - auch Montanunion genannt - gegründet. Durch diesen westeuropäischen Wirtschaftsverband konnten die Mitgliedsstaaten zollfrei Kohle und Stahl voneinander importieren.

1954/55 folgten die Pariser Verträge. 1954 wurde damit durch eine Neufassung des Brüsseler Vertrags von 1948 aus den Vorläuferorganisationen die Westeuropäische Union (WEU) geformt. Zu den Pariser Verträgen gehörte auch der Deutschlandvertrag zwischen den Besatzungsmächten Frankreich, Großbritannien und USA und der Bundesrepublik Deutschland, in dem die BRD eine Teilsouveränität zurückerhielt. Er beinhaltete auch den Beitritt der BRD zur Westeuropäischen Union (WEU)

Die darauffolgenden Römischen Verträge wurden 1957 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet und traten 1958 in Kraft. Dabei ging es um die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Europäischen Atomwaffengemeinschaft und gemeinsame Institutionen innerhalb dieser europäischen Verbindung. Dabei handelten die beteiligten Länder auch ein Abkommen über das Europäische Parlament, den Europäischen Gerichtshof und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss aus. Die Wirtschafts- und die Atomgemeinschaft bildeten damals mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl die Europäischen Gemeinschaften (EG). Mit dem Fusionsvertrag von 1965, der in Brüssel unterzeichnet wurde und 1967 in Kraft trat, wurde ein Rat für diese drei Gemeinschaften geschaffen, ebenso wie die Europäische Kommission.

1986/87 wurde die Einheitliche Europäische Akte unterzeichnet, die eine langjährige Reformdebatte um die Befugnisse der einzelnen Institutionen und die Zuständigkeitsbereiche der Gemeinschaft beendete, sowie die Schaffung eines Binnenmarktes auf den Weg brachte. Der Reformvertrag war die Grundlage für die späteren Verträge von Maastricht, Amsterdam, Nizza und Lissabon. Er schuf aber noch immer keine Union. Die mittlerweile zwölf Mitgliedstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien und Vereinigtes Königreich vefolgten aber weiterhin das Ziel einer wirklichen Europäischen Union.

Der Vertrag von Maastricht gilt als Geburtsstunde der Europäischen Union (EU). Er wurde am 7. Februar 1992 in den Niederlanden vom Europäischen Rat unterzeichnet und löste die Römischen Verträge ab. Er begründete auch die gemeinsame Währung, den Euro. 1993 wurde der Vertrag von Maastricht in Kraft gesetzt: Seitdem bildet die Europäische Union den übergeordneten Verbund für die zuvor gegründeten Europäischen Gemeinschaften, die gemeinsamen außen- und sicherheitspolitischen Ziele sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Innenpolitik und Justiz.

Doch die Reformen gingen auch danach weiter. Dies wurde unter anderem durch die umfassende schrittweise Erweiterung der EU auf die Länder Osteuropas notwendig. So sorgte der Vertrag von Amsterdam von 1997/99 dafür, dass die EU auch nach dem Beitritt der Länder des Ostblocks in die EU weiter funktionieren konnte. 2003 trat der Vertrag von Nizza in Kraft, der den Vertrag über die Europäische Union erneut reformierte - und zum Beispiel qualifizierte Mehrheiten bei manchen Abstimmungen ermöglichte. Die zuvor geltende Einstimmigkeit war aufgrund der stetig steigenden Mitgliederzahl zunehmend impraktikabel geworden.

Der Vertrag von Lissabon trat 2009 in Kraft und ist ein völkerrechtlicher Vertrag der mittlerweile 27 Mitgliedstaaten der EU. Die wichtigsten Änderungen waren unter anderem die rechtliche Zusammenlegung der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft, der Vorsatz für stärkere Beteiligung der nationalen Parlamente, die Einführung der Europäischen Bürgerinitiative, die Schaffung des Amtes des Präsidenten des Europäischen Rates, die Gründung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes sowie die erstmalige Regelung eines EU-Austritts.

Europäische Union: Ziele und Werte

Die Hauptaufgabe der Europäischen Union sind schon seit der Gründung die Förderung des Friedens, der europäischen Werte und des Wohlergehens der Bürger in Europa, besonders aber in den Mitgliedstaaten der EU. Als Ziele verfolgt die EU wie auf der offiziellen Webseite angegeben die Freiheit, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit der einzelnen Mitgliedstaaten.

Zu den Eckpfeilern der EU gehört der freie Personenverkehr und die Aufenthaltsfreiheit in der EU. Diese Konzepte gehören zu der durch den Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 eingeführten Unionsbürgerschaft. Die Binnengrenzen wurden allmählich abgebaut, und zwar durch die beiden Schengener Abkommen: Das eigentliche Abkommen wurde 1985 unterzeichnet, und das Schengener Durchführungsübereinkommens 1990. Es trat am 26. März 1995 in Kraft. Schrittweise traten dem Abkommen immer mehr Länder bei, darunter auch neu aufgenommene Staaten. Derzeit gibt es 26 Schengen-Vollmitglieder: 22 Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein (als assoziierte Länder).

Darüber hinaus verfolgt die EU das Ziel von länderübergreifendem Wirtschaftswachstum und Preisstabilität. Die Marktwirtschaft will sie in den Mitgliedsstaaten durch nachhaltige und umweltfreundliche Entwicklung sowie sozialen Fortschritt ankurbeln. In diesem Zuge soll auch der wissenschaftliche und technologische Fortschritt gefördert werden. Außerdem sollen durch die Verbindung der 27 EU-Länder soziale Ungerechtigkeit und Diskriminierung eingedämmt und die soziale Solidarität und der Zusammenhalt über die Ländergrenzen hinaus gestärkt werden, wobei jede Sprache und Kultur in den verschiedenen Staaten aber weiterhin geachtet und gewahrt werden soll. Für den Zusammenhalt und die Vereinfachung des Handels führte die EU außerdem die gemeinsame Wirtschafts- und Währungsunion ein und seit dem Jahr 2002 bezahlen EU-Bürger in der gemeinsamen Währung Euro.

Alle EU-Staaten müssen demokratisch sein und über eine unabhängige Justiz verfügen. Zu den Zielen der Europäischen Union gehört die Achtung der europäischen Werte, die in jedem Mitgliedsstaat geachtet werden müssen. Dazu gehören Inklusion, Toleranz, Solidarität, Nichtdiskriminierung und Rechtsstaatlichkeit. In den einzelnen EU-Staaten können die Bürger ihre Regierungen demokratisch wählen und sich sowohl in ihrem Herkunftsland als auch in dem Land, in dem sie leben, für politische Ämter zur Wahl stellen lassen. In allen Mitgliedsstaaten muss außerdem die Gleichstellung aller Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz gewährleistet sein - sowie die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in allen Bereichen. Auch der Grundsatz des für Männer und Frauen gleichen Lohns wurde eigentlich schon 1957 in der EU vertraglich festgelegt. In der Realität gibt es aber in den meisten EU-Staaten auch heute noch eine Gehaltslücke.

Zentrales Element ist die EU-Charta der Grundrechte. Diese schützt alle elementaren Menschenrechte jedes EU-Bürgers. Demnach ist - wie auch im deutschen Grundgesetz - die Würde jedes Menschen unantastbar. Alle EU-Bürger haben demnach das Recht auf Nichtdiskriminierung und dürfen nicht auf Grund ihres Geschlechts, ihrer Rasse, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion, Behinderungen, Alter, ihrer sexuellen Ausrichtung oder ihrer Weltanschauung benachteiligt werden. Außerdem haben sie ein Recht auf Zugang zur Justiz und auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Alle EU-Bürger verfügen zudem über die Freiheit , in jedem Land der EU zu arbeiten und zu leben. Außerdem genießen sie Religionsfreiheit, Gedankenfreiheit, Versammlungsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Informationsfreiheit und die Achtung des Privatlebens.

2012 wurde die EU für den Einsatz für Frieden, Versöhnung, Demokratie und Menschenrechte in Europa mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Europäische Union: Diese Institutionen agieren in der EU

Seit den Anfängen der EU im Jahr 1952 sind die meisten einzelnen Organe die gleichen geblieben. Die EU ist ein föderales System, in der verschiedene Organe als Exekutive, Legislative und Judikative (ausführende, gesetzgebende und rechtsprechende Gewalt) fungieren.

Der Europäische Rat gibt die politische Richtung der EU vor. Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten sowie der Präsidentin (aktuell Ursula von der Leyen aus Deutschland) der Europäischen Kommission und dem Präsidenten des Europäischen Rates zusammensetzt. Letzterer leitet die sogenannten „Gipfeltreffen“. Der Europäische Rat unterbreitet Vorschläge und setzt Ziele und Prioritäten fest.

Die Europäische Kommission nimmt die exekutive Aufgabe der Regierung der EU ein, die die EU-Politik umsetzt. Die Legislative besteht aus dem Europäischen Parlament als Bürgerkammer, wird also von den EU-Bürgern direkt gewählt, und dem Rat der Europäischen Union, der sich aus den Fachministern der 27 Mitgliedstaaten zusammensetzt. Die Judikative ist der Gerichtshof der Europäischen Union, der die Einhaltung und die Auslegung der europäischen Gesetze sichert. Der EUGH kann auch bei Uneinigkeiten zwischen einzelnen EU-Staaten oder Organen, Unternehmen oder Privatpersonen Entscheidungen treffen.

Der Europäische Rechnungshof kontrolliert die Einnahmen und Ausgaben sowie die ordnungsgemäße Anwendung der Finanzen der EU, während die Europäische Zentralbank als Währungshüterin für die Stabilität des Finanzsystems sorgt. Sie bildet mit den nationalen Zentralbanken der Mitgliedsländer das Europäische System der Zentralbanken und legt die Währungspolitik fest. Außerdem steuert sie die Geldmenge des Euro und stellt somit die Preisstabilität in der Eurozone sicher.

Wann hat sich die EU gegründet?

Mit der auf dem sogenannten Schuman-Plan aufbauenden Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) durch die Gründerstaaten Frankreich, Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien wurde 1952 der Grundstein der heutigen EU gelegt.

Wer war der erste in der EU?

Diese sechs Länder sind Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl wird 1952 gegründet.

Welche 12 Länder haben die EU gegründet?

Länderbeitritt zur EU.

Wer ist in der EU und seit wann?

01.01.1986: Beitritte von Portugal und Spanien. 01.01.1995: Beitritte von Österreich, Schweden und Finnland. 01.05.2004: Beitritte von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. 01.01.2007: Beitritte von Bulgarien und Rumänien.