Die enge Verzahnung mit der Charité spiegelt sich in den Verwaltungsstrukturen wider. Als dritte Säule neben Klinikum und Fakultät wird das BIH in viele Prozesse eingebunden.
OrganigrammEin eigenes Direktorium, ein eigenes Aufsichtsgremium („Verwaltungsrat“) und ein wissenschaftlicher Beirat (Scientific Advisory Board, SAB) stellen zugleich die Eigenständigkeit des BIH sicher. Auch in der Verschränkung mit den schon etablierten Leitungs- und Aufsichtsgremien der Charité ergeben sich Veränderungen: Der Bund erhält einen Sitz im Charité-Aufsichtsrat, der Wissenschaftliche Direktor des BIH einen Sitz im Charité-Vorstand. Der Vorstand der Charité umfasst insgesamt sechs Mitglieder. Organigramm und Governancestruktur
DirektoriumDas Berlin Institute of Health at Charité (BIH) wird von einem Direktorium geleitet. Es ist für die strategische Planung und Umsetzung des Forschungsprogramms verantwortlich. Professor Christopher Baum ist Direktoriumsvorsitzender des BIH. Mehr Informationen zu Prof. Baum finden Sie in seinem Curriculum Vitae. Erweitertes DirektoriumZur Einbeziehung des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals des Translationsforschungsbereichs in die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung des Direktoriums wird ein erweitertes Direktorium gebildet. Das erweiterte Direktorium berät die stimmberechtigten Mitglieder des Direktoriums in Bezug auf dessen Aufgaben. Es kann hierzu gegenüber den stimmberechtigten Mitgliedern des Direktoriums Stellungnahmen abgeben und Auskünfte sowie die Behandlung seiner Anträge verlangen. Dem Erweiterten Direktorium gehören an:
Die Mitglieder des erweiterten Direktoriums: VerwaltungsratDer Verwaltungsrat überwacht die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung des Direktoriums. Er berät das Direktorium. Er kann vom Direktorium jederzeit Auskünfte verlangen. Er legt fest, welche Entscheidungen des Direktoriums der vorherigen Zustimmung des Verwaltungsrats bedürfen, und kann dem Direktorium in besonderen forschungspolitischen und finanziellen Angelegenheiten und für die Erfolgskontrolle Weisungen erteilen. Verwaltungsrat des TranslationsforschungsbereichsDer Verwaltungsrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Mitglieder des Verwaltungsrats
Vertreter*innen des Landes Berlin
Externe Expert*innen
Wissenschaftlicher BeiratDem Wissenschaftlichen Beirat des Translationsforschungsbereichs gehören bis zu 14 externe Sachverständige an, die Erfahrung auf dem Gebiet der medizinischen Wissenschaften haben. Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats werden vom Verwaltungsrat auf Vorschlag des Direktoriums für vier Jahre bestellt. Einmalige Wiederbestellung ist zulässig. Die Stiftung Charité hat das Vorschlagsrecht für ein Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats. Die oder der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats und die oder der stellvertretende Vorsitzende werden aus der Mitte des Wissenschaftlichen Beirats gewählt. Der Wissenschaftliche Beirat berät das Direktorium und den Verwaltungsrat in wissenschaftlichen Fragen, insbesondere
VorsitzendeProf. Lina Badimon Stellvertretender VorsitzenderProf. André
Terzic Mitglieder
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