Zusammenfassung Show
Die Strafen für einen Rotlichtverstoß sind eine Geldstrafe in Form von Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot sind abhängig davon, wie lange die Ampel schon rot war und ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder Sachen beschädigt wurden. Ist der Bußgeldbescheid fehlerhaft oder wird nicht innerhalb von 3 Monaten zugestellt, können Beschuldigte Einspruch einlegen. Das Wichtigste in Kürze:
1. Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor & wann nicht?Wenn versehentlich oder absichtlich eine rote Ampel überfahren wird, liegt laut § 37 Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Rotlichtverstoß vor. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Haltelinie überquert wird, sondern ob man in den geschützten Bereich einer Ampel fährt. Dabei wird unterschieden zwischen
Wer nur die Haltelinie bei Rot überquert, aber vor dem geschützten Bereich stoppt, begeht keinen Rotlicht- sondern einen Haltelinienverstoß. Sofern niemand gefährdet wurde, wird ein Haltelinienverstoß weniger hart bestraft als das Überfahren einer roten Ampel: Es droht ein Bußgeld von 10 Euro. Wann darf man eine rote Ampel überqueren?Nicht immer ist das Überfahren einer roten Ampel laut Verkehrsrecht ein Verkehrsdelikt – es gibt Ausnahmen. In diesen Fällen ist die Missachtung der Rotphase:
Wann wird bei Rot geblitzt?An Kreuzungen mit einem Blitzer zur Rotlichtüberwachung befinden sich verschiedene Induktionsschleifen im Straßenbelag. Fährt ein Fahrzeug bei Rot über Ampeln, übt es Druck auf diese Induktionsschleifen aus und der dadurch ausgelöste Induktionstrom wird vom Rotblitzer registriert. Werden mehrere Schleifen überfahren und dabei ein bestimmter Wert überschritten, löst der Rotblitzer aus. Durch die Induktionsschleifen im Boden lässt sich nachweisen, ob ein Haltelinienverstoß begangen wurde oder eine rote Ampel überfahren wurde. Wie oft blitzt es bei einer roten Ampel?Jeder Ampelblitzer blitzt zweimal – beim Überfahren der Haltelinie und beim Einfahren in den Schutzbereich von Ampeln. Wer nach dem Überfahren der Haltelinie stehen bleibt, hat die rote Ampel nicht überfahren. Fahren Sie weiter, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Anhand der beiden Blitzerfotos lässt sich dann zudem nachweisen, wie schnell das Fahrzeug war und ob die Ampel absichtlich oder unabsichtlich (z. B. wegen eines Staus) bei Rot überfahren wurde. 2. Rote Ampel überfahren: Welche Strafen & Sanktionen drohen?Welche Strafe beim Überfahren einer roten Ampel droht, ist davon abhängig, ob
Verkehrsteilnehmern, die eine rote Ampel überfahren, drohen empfindliche Bußgelder und ein Eintrag ins Fahreignungsregister bzw. Punkte in Flensburg. Stellt die Polizei zudem ein besonders rücksichtsloses Verhalten des Autofahrers und die konkrete Gefährdung von Menschen fest, kann ein Rotlichtverstoß sogar eine Straftat sein. Das kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bedeuten. Bußgeldtabellen können Aufschluss darüber geben, was passiert, wenn man bei Rot über die Ampel fährt. Bei Rot über die Ampel als Autofahrer | Bußgeldkatalog
Bei Rot über die Ampel als Fahrradfahrer | BußgeldkatalogAuch Radfahrern drohen ein Bußgeld und ein Fahrverbot, wenn sie eine rote Ampel überfahren und geblitzt werden. Die Höhe des Strafmaßes hängt ebenfalls davon ab, ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt. Zwar können auch Fahrradfahrer von einem Rotlichtblitzer geblitzt werden, die Strafverfolgung gestaltet sich allerdings schwierig, da Kennzeichen fehlen, durch die sie sich eindeutig identifizieren lassen. Einen Bußgeldbescheid erhalten Radfahrer nur dann, wenn ein Polizeibeamter den Verstoß selbst beobachtet hat.
Als Fußgänger bei Rot über die Ampel gegangen | BußgeldkatalogAuch Fußgänger können Rotlichtverstöße begehen, obwohl sie nicht geblitzt werden können. Gehen Fußgänger bei Rot über die Ampel, wird bei einem solchen Verstoß nicht zwischen einfach und qualifiziert unterschieden. Wie bei Radfahrern gestaltet sich die Strafverfolgung ebenfalls sehr schwierig. Eine Strafe droht nur, wenn man direkt von einem Polizisten erwischt wird.
3. Wie lassen sich Bußgeld & Fahrverbot verhindern?Wird eine rote Ampel überfahren, liegt die Beweispflicht bei den Strafverfolgungsbehörden – das bedeutet, dass der Rotlichtverstoß eindeutig nachzuweisen ist. Bei Autofahrern geschieht dies durch das Foto des Ampelblitzers, bei Radfahrern und Fußgängern durch die Aussagen der beobachtenden Polizisten. Es ist durchaus möglich, dass der Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes fehlerhaft ist, die vorgelegten Beweise nicht eindeutig sind oder der Bescheid zu spät zugestellt wurde – und damit bereits verjährt ist. Um dies auszuschließen, kann folgendes Vorgehen sinnvoll sein.
Beweise für den Rotlichtverstoß prüfenZum Beweis des Rotlichtverstoßes dienen die Zeitmessung mittels Rotblitzer oder die Zeugenaussage eines Polizisten oder Mitarbeiters des Ordnungsamtes. Zeitmessung und Zeugenaussagen können ungenau sein – und der Rotlichtverstoß damit anfechtbar. Mancherorts gibt es Ampeln, bei denen der Blitzer bei Rot nur einmal blitzt. Das beweist nur, dass jemand bei Rot die Haltelinie überfahren hat – nicht aber, dass er auch den geschützten Kreuzungsbereich überquert hat. Ein Rotlichtverstoß ist dann nur schwer nachzuweisen. Entfernungsangaben, die auf subjektiven Beobachtungen beruhen, können ebenfalls fehlerhaft sein. Zudem sind geschätzte Entfernungen laut des Oberlandesgerichts Köln keine eindeutigen Beweise für einen Rotlichtverstoß. Es sprach deswegen einen Fahrer vom Vorwurf des qualifizierten Rotlichtverstoßes frei. Der Fahrer musste nur das Bußgeld für einen einfachen Rotlichtverstoß zahlen (OLG Köln, Az. III-1 RBs 65/12). Ob der Nachweis des Rotlichtverstoßes korrekt und ordnungsgemäß erfolgt ist, lässt sich durch eine Einsicht in die Verfahrensakte der Bußgeldbehörde feststellen. Hier kann ein Anwalt Akteneinsicht beantragen und z. B. nachweisen, dass die Behörde ihrer Beweispflicht nicht nachgekommen ist oder Messfehler gemacht hat. Über die Ermittlungsakte kann ich herausfinden, ob die Messgeräte von geschultem Personal bedient worden sind und das Gerät ordnungsgemäß gewartet wurde. Ist dies nicht der Fall, bestehen sehr gute Chancen für einen erfolgreichen Einspruch gegen das Bußgeldverfahren. Rote Ampel überfahren: Wann verjährt der Verstoß?Erhalten Sie keinen Bußgeldbescheid, verjährt ein Rotlichtverstoß nach 3 Monaten. Haben Sie z. B. am 14. August eine rote Ampel überfahren und wurden geblitzt, verjährt die Ordnungswidrigkeit, wenn sich die Bußgeldbehörde nicht bis zum 13. November bei Ihnen meldet. Wann der Bußgeldbescheid wegen des Überfahrens einer roten Ampel kommt, hängt von der verantwortlichen Behörde, dem Zusteller sowie der Art der Rotlichtmessung ab. Bis der Bescheid im Briefkasten landet, können mehr als 3 Monate vergehen – erst danach ist der Rotlichtverstoß verjährt und ein Bußgeld oder Fahrverbot wären nicht rechtmäßig. Einspruch gegen Bußgeld oder Fahrverbot erhebenWenn Sie angeblich eine rote Ampel überfahren haben und an den vorgelegten Beweisen für den Rotlichtverstoß zweifeln, können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben – und dadurch ggf. Bußgeld und Fahrverbot verhindern. Der Einspruch ist mit einem formlosen Schreiben oder zu Protokoll bei der Behörde möglich. 4. Wann kann sich ein Einspruch gegen den Rotlichtverstoß lohnen?Wird Ihnen vorgeworfen, eine rote Ampel überfahren zu haben, kann es sinnvoll sein, den Bußgeldbescheid genau zu prüfen: Der Bußgeldbescheid kann fehlerhaft und damit anfechtbar sein. Bei der Messung eines Rotlichtverstoßes gibt es mehrere Fehlerquellen. Diese können ein Ansatzpunkt sein, um den Vorwurf abzuwehren: Fehlerhafte MessgeräteNicht nur die korrekte Benutzung, sondern auch eine regelmäßige Eichung ist der Messgeräte ist für die Feststellung eines Rotlichtverstoßes ausschlaggebend. Lässt sich nachweisen, dass das Messgerät nicht korrekt geeicht wurde, ist die Messung fehlerhaft und die Bußgeldbehörde muss das Verfahren einstellen. Fehlende Schulungsnachweise der PolizeibeamtenWurde der Rotlichtverstoß nicht mittels eines fest installierten Rotlichtblitzers, sondern durch die Beobachtung eines Polizeibeamten festgestellt, kann es sich lohnen, die Schulungsnachweise der Beamten zu prüfen. Diese müssen nämlich nachweislich geschult sein, um den Rotlichtverstoß korrekt feststellen zu können. Fehlerhaftes BlitzerfotoDie Bußgeldbehörde muss Ihnen zweifelsfrei nachweisen, dass Sie der Fahrer des Wagens zum Tatzeitpunkt waren. Lässt sich nicht zweifelsfrei erkennen, dass Sie der Fahrer waren, muss die Strafverfolgungsbehörde das Verfahren wegen nicht hinreichenden Tatverdacht einstellen. Das Beweisfoto ist fehlerhaft, wenn
Fehlerhafte ZeitmessungAuch bei der Zeitmessung können beim Überfahren einer roten Ampel Fehler auftreten – insbesondere wenn der Verstoß nicht durch einen Rotlichtblitzer, sondern durch die Beobachtung eines Polizeibeamten festgestellt wurde. Die bloße gefühlsmäßige Zeitschätzung ist unter Umständen nicht ausreichend. Versucht die Behörde, Ihnen einen qualifizierten Rotlichtverstoß nachzuweisen, muss sie zweifelsfrei belegen, dass die Ampel bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand. Liegt nachweislich ein einfacher Rotlichtverstoß vor, können Sie ggf. zumindest ein drohendes Fahrverbot umgehen. Zu kurze GelbphaseInnerorts muss eine Gelbphase je nach erlaubter Geschwindigkeit mindestens zwischen 3 und 5 Sekunden andauern, bevor die Ampel auf Rot umschaltet. Lässt sich nachweisen, dass die Gelbphase kürzer war, kann Sie das entlasten: Sie können belegen, dass Sie nicht mehr rechtzeitig bremsen konnten und daher unvermeidlich die rote Ampel überfahren mussten. Unzumutbares FahrverbotHaben Sie eine rote Ampel überfahren und sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen, können in den folgenden Fällen gute Chancen bestehen, dagegen erfolgreich Einspruch einzulegen:
5. Wie kann ein Anwalt bei einem Rotlichtverstoß helfen?Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen Fahrens bei Rot erhalten, kann sich ein Einspruch gegen den Rotlichtverstoß lohnen. Gerade bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß, der Gefährdung anderer Personen oder Sachbeschädigung kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren. So kann ein Anwalt Ihnen helfen:
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Wann darf ich bei Rot rechts abbiegen?Wenn so ein Schild an einer roten Ampel hängt, dürfen Sie dennoch rechts abbiegen. Dafür müssen Sie aber zuerst an der Haltelinie stoppen und sichergehen, dass Sie beim Abbiegen keine anderen Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer gefährden.
Wann kann man an einer Ampel weiter fahren?Nur, wer bereits unmittelbar vor der Ampel ist und eine gefährliche Bremsung riskiert, darf weiterfahren. „Vor der Kreuzung ist anzuhalten, wenn keine Gefahrbremsung nötig ist, andernfalls ist weiterzufahren“, bestätigt Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei Dekra.
Bin ich über Rot gefahren?Wenn Sie aus Versehen über Rot gefahren sind und die Ampel schon länger als eine Sekunde auf Rot stand, müssen Sie zudem mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Weiterhin kann Ihnen unter Umständen auch der Führerschein entzogen werden. Welche Strafe Ihnen genau bevorsteht, können Sie unserer Bußgeldtabelle oben entnehmen.
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