Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Kfz

Sowohl der Versicherungsbeginn als auch das Versicherungsende werden in den meisten Versicherungsverträgen direkt im Antrag auf Versicherung festgelegt. In der KFZ-Versicherung ist der Versicherungsbeginn variabel. Der Versicherungsnehmer kann zunächst seinen Versicherungsvertrag abschließen und den Versicherungsbeginn auf das aktuelle Datum legen. Er erhält dann zur Zulassung des Wagens eine Doppelkarte als Versicherungsbestätigung. Er kann sich aber auch zunächst die Versicherungsbestätigung geben lassen und den Wagen zulassen und dann umgehend einen Antrag auf Versicherung stellen. Der Versicherungsbeginn fällt dann auf das Datum der Zulassung. Grundsätzlich werden Versicherungsverträge im Bereich KFZ-Haftpflicht immer für ein Jahr abgeschlossen. Das Versicherungsende ist genau definiert.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung verlängert sich automatisch

Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten pünktlich zum im Vertrag festgelegten Versicherungsende kündigen. Tut er dies nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch auf ein weiteres Jahr. Das Versicherungsende kann jedoch auch auf einem früheren Zeitpunkt liegen: Wenn der Wagen abgemeldet wird, endet die Versicherung. Wenn der Wagen verkauft wird, ist der neue Besitzer verpflichtet, den Wagen umgehend umzumelden. Das Versicherungsende liegt dann auf dem Tag, an dem die Ummeldung stattfand. In der Kaskoversicherung hingegen ist der Versicherungsbeginn genau definiert ebenso wie das Versicherungsende, und es findet keine automatische Verlängerung statt. Der Versicherungsbeginn kann hier, da es sich bei der Kaskoversicherung nicht um eine Pflichtversicherung handelt, auch auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden. Das Versicherungsende ist meist für zwei, drei oder fünf Jahre später mit einem exakten Datum definiert.

Unter der erweiterten Einlösungsklausel versteht man das Zusammenfallen von materiellem und technischem Beginn eines Versicherungsvertrages. Dazu muss jedoch der Versicherungsbeginn vertraglich festgelegt werden. Es besteht hier zunächst ein vorläufiger Versicherungsschutz. Ob eine erweiterte Einlösungsklausel vorliegt, kann man den Bedingungen entnehmen. Heutzutage ist es bei den meisten Unternehmensversicherungen üblich, dass diese Klausel angewandt wird. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich bei dieser Regelung, den Versicherungsbeitrag direkt nach Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Die Frist beträgt hier zwei Wochen.

Dementgegen steht die einfache oder strenge Einlösungsklausel, bei der der Versicherungsbeginn mit der ersten Zahlung der Prämie einhergeht. Um zu überprüfen, welche Regelung bei Ihnen gilt, ab wann Sie also Versicherungsschutz genießen, werfen Sie einen Blick in die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Wenn dort nichts Bestimmtes festgelegt wurde, kommt bei Ihnen die einfache Einlösungsklausel zum Tragen.

Neben dem Fahrer und dem Eigentümer sind auch noch der Halter des Fahrzeugs, die Insassen und der Versicherungsnehmer mit versichert.

  • Wogegen wird mein Fahrzeug mit einer Teilkaskoversicherung geschützt?

    Mit einer Teilkaskoversicherung ist man gegen folgende Gefahren versichert:

    • gegen Diebstahl
    • gegen Schäden die ein Marder anrichtet
    • gegen Kurzschlussschäden der Verkabelung
    • gegen Brände und Explosionen des Fahrzeuges
    • gegen Glasschäden
    • gegen Sturm und Hagelschäden und
    • gegen Wildunfälle

  • Welche Vorteile bietet die Vollkaskoversicherung im Vergleich zur Teilkaskoversicherung?

    Mit einer Vollkaskoversicherung sind neben den gleichen Gefahren, wie bei der Teilkaskoversicherung, auch Selbst verschuldete Schäden und mutwillige Zerstörungen dritter mit versichert.
    Schäden die aufgrund von Verschleißerscheinungen entstanden sind gelten als nicht versichert.

  • Wie berechnet sich der Beitrag in der Teilkaskoversicherung und wie in der Vollkaskoversicherung?

    Sowohl in der Teilkaskoversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung ist die Fahrzeug- Typklasse von maßgeblicher Bedeutung.
    Die einzelnen Modelle werden dann je nach Schadenverlauf in 31 Typklassen eingeordnet.
    Als weitere Berechnungsgrundlage gilt in welche Regionalklasse Ihr Wohnort fällt.
    Hierbei wird unterteilt in welcher Region die höchsten und die meisten Schäden entstanden sind.

    Bei der Vollkaskoversicherung zählt, wie bei der Haftpflichtversicherung, die Dauer in der man Schadenfrei geblieben ist.
    Schäden die bereits von der Teilkaskoversicherungabgedeckt werden, zählen hier jedoch nicht mit hinein.

    Auch die Selbstbeteiligung hat Einfluss auf die Beitragshöhe.
    Das heißt je höher Ihre Selbstbeteiligung ist, umso niedriger ist Ihr Versicherungsbeitrag.
    Sollten sich Ihre Regionalklasse oder Ihre Typklasse ändern, so können Beitragsanpassungsklauseln beansprucht werden.
    Sollte der Beitrag höher ausfallen, so haben Sie das Recht den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen.

  • Wie viel sollte die Deckungssumme in der Kfz- Versicherung betragen?

    Einige Versicherungen bieten über die gesetzlich festgelegte Deckungssumme, einen besseren Versicherungsschutz mit bis zu 100,- Mio. € an.
    Dabei ist zu beachten, dass dieser Wert zwar pauschal für Vermögen-, Personen- und Sachschäden gilt jedoch bei Personenschäden nur 8,- Mio. € pro geschädigte Person gezahlt wird.

  • Welche Leistungen werden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung erbracht?

    Sollte eine, durch Ihr Kraftfahrzeug, geschädigte Person gerichtliche Ansprüche gegen Sie erheben, so werden eventuelle berechtigte Schadensersatzforderung, egal welcher Art,durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung beglichen.
    Unberechtigte Forderungen jedoch werden abgelehnt.
    Sollten Kosten durch das Strafverfahren und eine möglichen Nebenklage anfallen, so trägt die Versicherung diese nicht.

  • Welche Aufgaben hat man bei einem Unfall?

    Sollte ein Unfall passiert sein müssen Sie die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen.
    Sobald diese eingetroffen ist, können Sie entstandene Schäden zu Protokoll geben und wenn möglich auch fotografieren um für die Versicherung einen Nachweis zu haben.
    Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass Sie kein Schuldanerkenntnis unterschreiben, weil Sie sonst bei einer Teilkaskoversicherung auf den Schulden sitzen bleiben könnten.

  • Welche Kosten über nimmt die Versicherung im Schadensfall?

    Eine Versicherung unterscheidet bei einem Schaden immer zwischen einem Reparaturschaden oder einem Totalschaden.
    Man spricht von einem Totalschaden, wenn das Fahrzeug komplett ersetzt werden muss, da es gestohlen oder so stark zerstört wurde, das es nicht mehr fahrtüchtig ist.
    In diesem Fall wird das Fahrzeug dann durch einen für den Schadenstag gleichwertigen Kaufpreis ersetzt.

    Sollte jedoch, für den Fall, dass das Fahrzeug gestohlen wird, ein prozentualer Anteil vereinbart worden sein, so wird dieser Wert ausgezahlt.
    Wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart worden ist, so ist diese mit zu verrechnen.

    Liegt nur ein Reparaturschaden vor, so werden die Kosten des Fahrzeuges durch die Versicherung ersetzt.
    Liegen die Kosten hier jedoch über dem von der Versicherung zu zahlendem Restwert des Fahrzeuges, so gilt das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden und wird dem entsprechend auch von der Versicherung als solcher behandelt.

  • Woraus ergibt sich die Beitragshöhe der Kfz- Versicherung?

    Die Beitragshöhe ergibt sich aus viele verschieden Risikomerkmalen.
    Diese Merkmale können sein:
    Der Wohnort des Versicherungsnehmers,
    Der Zeitraum wie lange er schon Schadenfrei fährt,
    die Art und die Verwendung des Fahrzeuges,
    die Fahrzeugklasse und noch sonstige Fahrzeugmerkmale wie das Alter des Fahrzeuges.

  • Ab wann beginnt der Versicherungsschutz und ab wann endet der Versicherungsschutz?

    In der Regel beginnt der Versicherungsschutz nach der Bezahlung des ersten Beitrages,
    an dem im Vertrag vereinbarten Tag.
    Wollen Sie jedoch schon vor der ersten Beitragszahlung einen Unfallschutz haben,
    so brauchen Sie eine schriftliche Vereinbarung im Versicherungsvertrag.
    Sollten Sie es versäumen innerhalb der nächsten 28 Tage den ersten Beitrag zu zahlen,
    so wird der vorläufige Versicherungsschutz,
    rückwirkend annulliert und alle angefallenen Unfallkosten müssen von Ihnen getragen werden.
    Der Versicherungsvertrag kann zum einen durch eine ordentliche Kündigung erfolgen,
    indem er während der Kündigungsfrist gekündigt wird.
    Der Versicherungsvertrag kann aber auch durch eine außerordentliche Kündigung erfolgen, wo er z.B. durch den Verkauf des Fahrzeuges erlischt.
    Er kann jedoch auch durch ein Wagniswegfall beendet werden, welcher ein Totalschaden des Fahrzeuges sein kann.

  • Wie reguliert sich der Schadensfreiheitsrabatt?

    Je mehr Schäden Sie über Ihre Versicherung begleichen lassen,
    umso mehr verschlechtert sich Ihre Rabattklasse.
    Um dies zu vermeiden können Sie Schäden in einem Wert bis zu 500,- € selbst begleichen, wodurch Ihre Rabattklasse unangetastet bleibt.
    Fällt der Schaden im nach hinein doch noch höher aus als am Anfang vermutet und ein Rabattverzicht würde günstiger ausfallen,
    so kann dieser nachträglich durch die Versicherung beglichen werden.
    Andersherum kann man auch alle Schäden von der Versicherung begleichen lassen und diese nachträglich, um den Schadensfreiheitsrabatt zu erhalten, der Versicherung zu erstatten.
    Ihr Schadensfreiheitsrabatt bleibt jedoch unangetastet, wenn Ihre Versicherung durch ein Teilungsabkommen mit anderen Versicherungen eine Entschädigungsleistung zahlen muss.

  • Was sollte bei einem Saisonkennzeichen beachtet werden?

    Viele Fahrer nutzen ,um Beiträge zu sparen, Saisonkennzeichen, wodurch sie nur für die Zeit Beiträge zahlen in denen diese Kennzeichen gültig sind.
    Der Nachteil hierbei besteht für den Versicherungsnehmer darin, dass das Fahrzeug auch nur in dieser Zeit einen Versicherungsschutz erhält.
    Sollte in eben dem Zeitraum ein Unfall passieren wo kein Versicherungsschutz besteht, so bleibt der Fahrer selbst auf den Kosten sitzen.
    Was viele dabei nicht bedenken oder nicht wissen ist, dass in dieser Zeit auch keine Haftpflichtversicherung gilt und wenn nun die Garage einstürzt und das Fahrzeug beschädigt wird, auch dafür keine Versicherung zahlt.

  • Welche Aufgaben muss man im Schadensfall tun?

    Damit Sie im Schadensfall Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung auch nutzen können müssen Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung melden.
    Diebstahl-, Wild- und Brandschäden müssen,
    sobald sie über 150,- €, bei der Polizei gemeldet werden.

  • Welche Kosten werden nicht von der Fahrzeugversicherung übernommen?

    Sollte der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder durch fahrlässiges handeln, selbst herbeigeführt haben, so ist die Versicherung nicht verpflichtet diesen Schaden zu begleichen.
    Solche Schäden können passieren, wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren ist oder wenn das Fahrzeug schon vor dem Unfall in keinem verkehrssicherem Zustand war.

  • Was muss man tun um seinen Versicherungsschutz nicht zu verlieren?

    Damit Sie mit Ihrem Fahrzeug auch rund um die Uhr geschützt sind sollten Sie folgendes beachten und einhalten:

    1. Bezahlen Sie regelmäßig Ihre Versicherungsbeiträge
    2. Sorgen Sie dafür dass sich Ihr Fahrzeug immer in einem fahrtüchtigem Zustand befindet
    3. Fahren Sie niemals ohne einen gültigen Führerschein und lassen Sie Ihr Fahrzeug von niemanden fahren wer keine Fahrerlaubnis hat
    4. Fahren Sie niemals unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen und überlassen Sie Ihr Fahrzeug niemandem wer solche Mittel eingenommen hat
    5. Begehen Sie nach einem Unfall keine Fahrerflucht
    6. Sollten Sie in einem Unfall verwickelt sein so melden sie diesen, auch dann wenn Sie selbst keine Schuld an dem Unfall haben
    7. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass Sie ohne die Zustimmung Ihrer Versicherung keinen Anspruch eines Geschädigten anerkennen
    8. Wenden Sie sich unverzüglich an Ihre Versicherung, wenn jemand einen Anspruch gerichtlich gegen Sie geltend machen will-
      Wird ein Mahnbescheid gegen Sie eingeleitet, sollten sie Widerspruch einlegen.
      Ihre Versicherung wird dann entscheiden, ob es bei dem Rechtsstreit eine Aussicht auf Erfolg gibt.
      Sollte es diesen geben, so wird Ihre Versicherung die gerichtlichen Kosten übernehmen, selbst die für einen Zivilprozesses.

  • Wann beginnt der Versicherungsschutz bei einem Neuabschluss?

    Der Versicherungsschutz beginnt mit Annahme des Antrages durch die Versicherung – dies geschieht meist durch Zusendung der Polizze – mit dem vereinbarten Tag. Voraussetzung ist, dass die Erstprämie innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Polizze bezahlt wird.

    Ist man mit der eVB Nummer schon versichert?

    Durch die eVB-Nummer besteht nur eine vorläufige Deckung für die Kfz-Haftpflichtversicherung, aber noch keine vollwertiger Versicherungsschutz. Der zugehörige Versicherungsschein wird nicht automatisch übermittelt, sondern erst dann erstellt, wenn Sie den Versicherungsvertrag unterzeichnet haben.

    Wie lange darf man mit vorläufiger Versicherung fahren?

    Die vorläufige Deckungszusage beginnt zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, in der Regel unmittelbar nach Vertragsabschluss. Sie endet, sobald der Versicherungsnehmer die Versicherungsunterlagen erhalten und den ersten Beitrag gezahlt hat. Für die Zahlung hat man in der Regel 14 Tage Zeit.

    Wann beginnt und endet eine Versicherung?

    Ist die Dauer der Versicherung nach Tagen, Wochen, Monaten oder einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum bestimmt, beginnt die Versicherung mit Beginn des Tages, an dem der Vertrag geschlossen wird; er endet mit Ablauf des letzten Tages der Vertragszeit.