Sowohl der Versicherungsbeginn als auch das Versicherungsende werden in den meisten Versicherungsverträgen direkt im Antrag auf Versicherung festgelegt. In der KFZ-Versicherung ist der Versicherungsbeginn variabel. Der Versicherungsnehmer kann zunächst seinen Versicherungsvertrag abschließen und den Versicherungsbeginn auf das aktuelle Datum legen. Er erhält dann zur Zulassung des Wagens eine Doppelkarte als Versicherungsbestätigung. Er kann sich aber auch zunächst die Versicherungsbestätigung geben lassen und den Wagen zulassen und dann umgehend einen Antrag auf Versicherung stellen. Der Versicherungsbeginn fällt dann auf das Datum der Zulassung. Grundsätzlich werden Versicherungsverträge im Bereich KFZ-Haftpflicht immer für ein Jahr abgeschlossen. Das Versicherungsende ist genau definiert. Show Die KFZ-Haftpflichtversicherung verlängert sich automatischDer Versicherungsnehmer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten pünktlich zum im Vertrag festgelegten Versicherungsende kündigen. Tut er dies nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch auf ein weiteres Jahr. Das Versicherungsende kann jedoch auch auf einem früheren Zeitpunkt liegen: Wenn der Wagen abgemeldet wird, endet die Versicherung. Wenn der Wagen verkauft wird, ist der neue Besitzer verpflichtet, den Wagen umgehend umzumelden. Das Versicherungsende liegt dann auf dem Tag, an dem die Ummeldung stattfand. In der Kaskoversicherung hingegen ist der Versicherungsbeginn genau definiert ebenso wie das Versicherungsende, und es findet keine automatische Verlängerung statt. Der Versicherungsbeginn kann hier, da es sich bei der Kaskoversicherung nicht um eine Pflichtversicherung handelt, auch auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden. Das Versicherungsende ist meist für zwei, drei oder fünf Jahre später mit einem exakten Datum definiert. Unter der erweiterten Einlösungsklausel versteht man das Zusammenfallen von materiellem und technischem Beginn eines Versicherungsvertrages. Dazu muss jedoch der Versicherungsbeginn vertraglich festgelegt werden. Es besteht hier zunächst ein vorläufiger Versicherungsschutz. Ob eine erweiterte Einlösungsklausel vorliegt, kann man den Bedingungen entnehmen. Heutzutage ist es bei den meisten Unternehmensversicherungen üblich, dass diese Klausel angewandt wird. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich bei dieser Regelung, den Versicherungsbeitrag direkt nach Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Die Frist beträgt hier zwei Wochen. Dementgegen steht die einfache oder strenge Einlösungsklausel, bei der der Versicherungsbeginn mit der ersten Zahlung der Prämie einhergeht. Um zu überprüfen, welche Regelung bei Ihnen gilt, ab wann Sie also Versicherungsschutz genießen, werfen Sie einen Blick in die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Wenn dort nichts Bestimmtes festgelegt wurde, kommt bei Ihnen die einfache Einlösungsklausel zum Tragen. Neben dem Fahrer und dem Eigentümer sind auch noch der Halter des Fahrzeugs, die Insassen und der Versicherungsnehmer mit versichert. Mit einer Teilkaskoversicherung ist man gegen folgende Gefahren versichert:
Mit einer Vollkaskoversicherung sind neben den gleichen Gefahren, wie bei der Teilkaskoversicherung, auch Selbst verschuldete Schäden und mutwillige Zerstörungen dritter mit versichert. Sowohl in der Teilkaskoversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung ist die Fahrzeug- Typklasse von maßgeblicher Bedeutung. Bei der Vollkaskoversicherung zählt, wie bei der Haftpflichtversicherung, die Dauer in der man Schadenfrei geblieben ist. Auch die Selbstbeteiligung hat Einfluss auf die Beitragshöhe. Einige Versicherungen bieten über die gesetzlich festgelegte Deckungssumme, einen besseren Versicherungsschutz mit bis zu 100,- Mio. € an. Sollte eine, durch Ihr Kraftfahrzeug, geschädigte Person gerichtliche Ansprüche gegen Sie erheben, so werden eventuelle berechtigte Schadensersatzforderung, egal welcher Art,durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung beglichen. Sollte ein Unfall passiert sein müssen Sie die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen. Eine Versicherung unterscheidet bei einem Schaden immer zwischen einem Reparaturschaden oder einem Totalschaden. Sollte jedoch, für den Fall, dass das Fahrzeug gestohlen wird, ein prozentualer Anteil vereinbart worden sein, so wird dieser Wert ausgezahlt. Liegt nur ein Reparaturschaden vor, so werden die Kosten des Fahrzeuges durch die Versicherung ersetzt. Die Beitragshöhe ergibt sich aus viele verschieden Risikomerkmalen. In der Regel beginnt der Versicherungsschutz nach der Bezahlung des ersten Beitrages, Je mehr Schäden Sie über Ihre Versicherung begleichen lassen, Viele Fahrer nutzen ,um Beiträge zu sparen, Saisonkennzeichen, wodurch sie nur für die Zeit Beiträge zahlen in denen diese Kennzeichen gültig sind. Damit Sie im Schadensfall Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung auch nutzen können müssen Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung melden. Sollte der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder durch fahrlässiges handeln, selbst herbeigeführt haben, so ist die Versicherung nicht verpflichtet diesen Schaden zu begleichen. Damit Sie mit Ihrem Fahrzeug auch rund um die Uhr geschützt sind sollten Sie folgendes beachten und einhalten:
Wann beginnt der Versicherungsschutz bei einem Neuabschluss?Der Versicherungsschutz beginnt mit Annahme des Antrages durch die Versicherung – dies geschieht meist durch Zusendung der Polizze – mit dem vereinbarten Tag. Voraussetzung ist, dass die Erstprämie innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Polizze bezahlt wird.
Ist man mit der eVB Nummer schon versichert?Durch die eVB-Nummer besteht nur eine vorläufige Deckung für die Kfz-Haftpflichtversicherung, aber noch keine vollwertiger Versicherungsschutz. Der zugehörige Versicherungsschein wird nicht automatisch übermittelt, sondern erst dann erstellt, wenn Sie den Versicherungsvertrag unterzeichnet haben.
Wie lange darf man mit vorläufiger Versicherung fahren?Die vorläufige Deckungszusage beginnt zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, in der Regel unmittelbar nach Vertragsabschluss. Sie endet, sobald der Versicherungsnehmer die Versicherungsunterlagen erhalten und den ersten Beitrag gezahlt hat. Für die Zahlung hat man in der Regel 14 Tage Zeit.
Wann beginnt und endet eine Versicherung?Ist die Dauer der Versicherung nach Tagen, Wochen, Monaten oder einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum bestimmt, beginnt die Versicherung mit Beginn des Tages, an dem der Vertrag geschlossen wird; er endet mit Ablauf des letzten Tages der Vertragszeit.
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