Wann ist rehaantrag gleich rentenantrag

28. Februar 2019

Vorsicht bei Krankengeld und Rehaantrag

VdK-Mitglied Marina T. (Name von der Redaktion geändert) ist schwerbehindert. Sie bezog bereits seit Längerem Krankengeld, als sie einen Antrag auf eine medizinische Rehabilitation bei der Rentenversicherung stellte. Die Krankenkasse versuchte, sie in die Erwerbsminderungsrente zu drängen. Das konnte Alexandra Damm, Sozialrechtsberaterin des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen, verhindern.

Wann ist rehaantrag gleich rentenantrag

Wer Krankengeld bezieht und eine Reha machen soll, sollte vorher alle Unterlagen genau prüfen. | © imago/photothek

Am 7. Juli 2016 hatte Marina T. einen Termin bei der AOK. Dort wurde ihr ein fast fertiger Rehaantrag vorgelegt. Nur ihre Unterschrift fehlte. Es hieß, dass es kein Problem sei, wenn sie vorher noch weitere Untersuchungen oder Operationen hätte. Sie könnte dann den Beginn der Rehamaßnahme verschieben.

Das VdK-Mitglied gab die Unterlagen zu Hause ihrer Tochter, die diese Dinge für sie regelt. Beiden war nicht aufgefallen, dass sich in den Unterlagen noch ein weiteres Schreiben befand, in dem das sogenannte Dispositionsrecht eingeschränkt wird. Das ist die Freiheit des Versicherten, selbst zu bestimmen, wann er einen Rentenantrag stellt.

Das Schreiben der Kasse war auf den 6. Juli datiert. Mit diesem schränkte sie die Dispositionsbefugnis der Versicherten ein. Das bedeutet, dass Marina T. den Rehaantrag nicht mehr ohne Zustimmung der Krankenkasse zurücknehmen konnte. Laut Gutachten der Kasse sei ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet, schrieb die AOK, und forderte sie auf, einen Rehaantrag zu stellen. Da sie aber bereits am 7. Juli einen solchen gestellt habe, erübrige sich ein erneuter Antrag. Ihr Antrag würde daher so behandelt, als hätte sie ihn fristgerecht innerhalb der vorgeschriebenen zehn Wochen gestellt.

Kasse wollte Patientin in die Erwerbsminderungsrente drängen

Und jetzt kommt der Haken: Ein solcher Rehaantrag gilt als Rentenantrag, wenn wegen einer bereits verminderten Erwerbsfähigkeit, wie sie bei Marina T. vorlag, keine erfolgreiche Reha zu erwarten ist, die zurück an einen Arbeitsplatz führt. Das heißt: Bei der Krankenkasse fällt der Versicherte aus dem Krankengeldbezug und landet direkt bei der Rentenversicherung. Es sah also alles danach aus, als ob die Krankenkasse Marina T. vorzeitig in die ungünstige Erwerbsminderungsrente drängen wollte, um das Krankengeld zu sparen.

VdK legt Widerspruch ein - mit Erfolg

VdK-Sozialrechtsberaterin Alexandra Damm legte Widerspruch ein. Sie wies nach, dass die Krankenkasse rechtswidrig vorgegangen war. Die AOK habe dem Mitglied den Rehaantrag vorgelegt und ohne jeglichen Hinweis das Schreiben mitgegeben. Dieses muss aber bereits zuvor erstellt worden sein. Denn: Am 6. Juli hätte die Kasse noch gar nicht wissen können, dass Marina T. tags darauf einen Rehaantrag stellen würde.

Das deute darauf hin, dass die Kasse versucht habe, die Unterschrift zu bekommen, um im Nachhinein von der Einwilligung zu profitieren. Eine solche Vorgehensweise sei rechtswidrig, so Alexandra Damm. Die VdK-Sozialrechtsberaterin konnte verhindern, dass Marina T. zwangsläufig eine Erwerbsminderungsrente bekam. Stattdessen erhält sie jetzt die deutlich bessere vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

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sko

Im Folgenden finden Sie Formularpakete für die Beantragung einer Reha-Maßnahme - von der klassischen medizinischen Reha bis zu beruflichen Reha-Leistungen.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zu den PDF-Formularen.

Zur Veranschaulichung finden Sie vorab eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Beantragen einer Rehabilitation.

Schritt für Schritt zur Rehabilitation

  1. Füllen Sie den Antrag auf Rehabilitation aus. Antragsformulare und Informationen gibt es bei uns bzw. Ihrem Rentenversicherungsträger, bei unseren Auskunfts- und Beratungsstellen, bei Versichertenberatern und Versichertenältesten, bei Ihrer Krankenkasse und bei Versicherungsämtern. Oder stellen Sie den Antrag auf Reha online.
  2. Fügen Sie den Befundbericht oder das Gutachten Ihres Hausarztes bei. Damit beschleunigen Sie das Verfahren. Ob Ihr Rentenversicherungsträger einen Befundbericht oder ein ärztliches Gutachten benötigt, sollten Sie vorab bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.
  3. Warten Sie die Beurteilung ab. Der sozialmedizinische Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers entscheidet, ob Ihre Rehabilitation medizinisch notwendig ist oder veranlasst eine weitere ärztliche Untersuchung. Bei Erwerbstätigen ohne Berufskrankheit oder Versorgungsleiden ist die Rentenversicherung zuständig.
  4. Treffen Sie Ihre Auswahl. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen wird entsprechend der Diagnose eine geeignete Rehabilitationseinrichtung ausgesucht und die Dauer der Rehabilitation festgelegt. Dabei werden Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigt.
  5. Informieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber und Ihren Arzt, wenn Ihre Rehabilitation bewilligt wurde.

Antrag online stellen

Beantragen Sie Ihre Reha ganz einfach online.

Antrag stellen

Wichtiger Hinweis: Auf den Träger kommt es an!
Gemeinsam mit ihrem behandelnden Arzt oder Betriebsarzt können Versicherte besprechen, ob eine medizinische Rehabilitation notwendig und sinnvoll ist. Ist dies der Fall, gibt es bei den einzelnen Rentenversicherungsträgern unterschiedliche Verfahren:
Bei Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Westfalen wird ein medizinisches Gutachten erstellt. Dieses wird von der Stelle, bei der der Antrag eingeht, oder vom Rentenversicherungsträger in Auftrag gegeben. Hier gelangen Sie direkt zur Rehabilitations-Gutachter-Suche.
Bei allen anderen Rentenversicherungsträgern lassen die Versicherten von ihrem behandelnden Arzt oder Betriebsarzt einen Befundbericht erstellen, den sie mit dem Antrag einreichen.

Wird Reha

Wann wird ein Reha-Antrag in einen Rentenantrag "umgewandelt" Anders sieht es aus, wenn ein Erfolg medizinischer Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe nicht zu erwarten ist. Dann wird der ursprüngliche Reha-Antrag automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt.

Welches Datum gilt als Rentenantrag?

Stellen Sie Ihren Rentenantrag spätestens drei Monate, nach Ablauf des Monats, in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dann kann Ihre Rente noch pünktlich beginnen. Geht Ihr Antrag später ein, bekommen Sie Ihre Rente frühestens vom Antragsmonat an.

Wann Rente nach Reha?

Eine Rente wird erst gezahlt, wenn Sie auch nach einer Rehabilitation nicht wieder voll arbeiten können. Das heißt: Sie können keine sechs Stunden pro Tag arbeiten, egal in welchem Beruf. Es ist möglich, dass Sie zunächst nur eine befristete Rente bekommen.

Wann wird Reha

Die Erwerbsminderungsrente muss durch den Versicherten beantragt werden; es kann aber auch ein Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden, wenn das Leistungsvermögen durch eine Reha nicht zu bessern ist oder tatsächlich nicht gebessert wurde.