Wie ist die Situation für Schwangere, die in den nächsten Tagen und Wochen ihr Baby zur Welt bringen? Werdende Eltern stellen sich jetzt viele Fragen... Show Das Besuchsverbot in den Kliniken gilt in der Regel nicht für Geburten, denn die Anwesenheit des Partners bei der Geburt ist wichtig für die Unterstützung der Gebärenden. In der Schweiz erlauben fast alle Kliniken eine Begleitperson bei der Geburt und danach teilweise eingeschränkte Besuche des Partners, der Partnerin auf der Wochenbettstation. Erkunden Sie sich danach. Voraussetzung ist: Der Partner darf keine COVID-19-Symptome haben und er muss während der Geburt Schutzmassnahmen beachten. Ist der werdende Vater (oder eine andere Geburtsbegleitung) positiv getestet worden oder besteht bei ihm der Verdacht auf COVID-19, ist die Anwesenheit während und nach der Geburt nicht möglich. In der Schweiz gibt es keine Bettenknappheit in den geburtshilflichen Abteilungen. Sie brauchen also keine Angst zu haben, dass man Sie abweist. Die Betreuung rund um die Geburt wird immer gewährleistet sein. Eventuell werden Sie aber etwas früher mit Ihrem Baby in das häusliche Wochenbett entlassen, was auch zum Schutz vor einer allfälligen Infektion im Spital geschieht. Vorausgesetzt natürlich, dass es Ihnen und dem Neugeborenen gut geht und es während und nach der Geburt keine Komplikationen gegeben hat. Kann mein geplanter Kaiserschnitt trotz Corona-Pandemie stattfinden?Ja, inzwischen ist das auf jeden Fall gewährleistet. Eine Geburt ist keine sterile Angelegenheit, auch wenn vom Personal alles versucht wird, um Sie und Ihr Baby zu schützen. Theoretisch kann auch im geburtshilflichen Team jemand in der symptomlosen, aber schon ansteckenden Inkubationszeit sein. Aber das gesamte Personal im Spital muss eine Gesichtsmaske tragen und weitere Schutzvorschriften einhalten, sodass eine Ansteckung extrem unwahrscheinlich ist. Ja, es gibt auch in Corona-Zeiten und auch wenn die Mutter infiziert ist (s.u.) keinen Grund, Mutter und Kind nach der Geburt zu trennen - vorausgesetzt das Neugeborene ist gesund und benötigt keine medizinische Intensivbehandlung. An COVID-19 erkrankte Schwangere oder Verdachtsfälle sollen in der Schwangerschaft dort weiterbetreut werden, wo die Betreuung bisher stattgefunden hat oder geplant war. Ebenso soll die Geburt in der vorhergesehenen Klinik stattfinden. Eine Sars-CoV-2 Infektion alleine ist noch kein Grund, an einer Zentrumsklinik (Universitäts- und grosse Kantonsspitäler) zu entbinden, ausser wenn geburtshilflich-medizinische Gründe oder ein schwerer Verlauf der Lungenentzündung dies notwendig machen. Von Hausgeburten oder Geburten im Geburtshaus wird jedoch abgeraten. Zumindest sollte das Vorgehen mit der betreuenden Fachperson (Hebamme) frühzeitig abgesprochen werden.Der Arzt/die Ärztin und das Spital sollten telefonisch über die Erkrankung informiert werden, damit das Vorgehen besprochen und entsprechende Massnahmen vorbereitet werden können. Grundsätzlich wird Schwangeren mit Verdacht auf oder bestätigter Coronavirus-Infektion empfohlen, im Spital zu entbinden. Dort ist eine kontinuierliche elektronische Herzton-Überwachung des Kindes und seiner Sauerstoffversorgung unter der Geburt gewährleistet. Zudem wird bei der Geburt eine PDA (Rückenmarksanästhesie) empfohlen. Weil COVID-19 zu einem erhöhten Thromboembolierisiko führt, sollten infizierte Schwangere und Mütter während des gesamten Spitalaufenthalts – mit Ausnahme der Peripartalphase (ca. 12 Stunden vor bis 6 Stunden nach der Geburt) – und bis zu 10 Tagen nach dem Austritt eine Blutverdünnung mit niedermolekularem Heparin erhalten. Ist der werdende Vater (oder eine andere Geburtsbegleitung) positiv getestet worden oder hat er/sie Symptome von COVID-19, ist die Anwesenheit während und nach der Geburt nicht möglich. Weltweit sind noch nicht viele infizierte Schwangere und ihre neugeborenen Kinder beschrieben worden. Eine Virus-Übertragung direkt vor, während oder nach der Entbindung ist aber nach derzeitiger Datenlage sehr wahrscheinlich. Die bisherigen Erfahrungen zeigen nach der Geburt eine normalerweise unauffällige Entwicklung der Kinder. Das Neugeborene einer in den 14 Tagen vor der Geburt positiv getesteten Frau wird nicht unbedingt nach der Geburt auf das Coronavirus getestet, ausser es muss in eine Neonatologie-Abteilung aufgenommen werden, wo es von den anderen Patientinnen und Patienten isoliert werden muss. Die Geburt bei Schwangeren mit COVID-19 soll der geburtshilflichen Situation und dem Allgemeinzustand angepasst werden, es müssen aber strikte Schutzmassnahmen (Schutzanzug, Handschuhe, Gesichtsmaske, Augenschutz) eingehalten werden, um das Neugeborene und das Personal bei der Geburt vor einer Virusübertragung zu schützen. Lange Geburtsverläufe sollen - wenn möglich - vermieden werden. Eine kontinuierliche Ableitung der fetalen Herztöne (CTG) ab der aktiven Eröffnungsperiode wird empfohlen. Die Anwesenheit des Partners bei der Geburt ist wichtig zur Unterstützung während der Geburt, vorausgesetzt, er hat keine COVID-19-Symptome. Dabei ist das Tragen zumindest einer Gesichtsmaske durch den Partner Pflicht. Besondere Bestimmungen in den Kliniken müssen in jedem Falle befolgt werden. Viele Kliniken machen vom derzeitigen Besuchsverbot für Gebärende und ihre Partner eine Ausnahme (z.B. die Frauenklinik des Inselspitals Bern). Manche Spitäler (wie die Universitätsspitäler Basel, Waadt und Zürich und das Triemlispital Zürich) erlauben eine Begleitperson bei der Geburt, aber danach nicht mehr auf der Wochenbettstation. In deutschen Kliniken ist z.T. gar keine Geburtsbegleitung mehr erlaubt. Informieren Sie sich diesbezüglich. Es gibt derzeit keine Hinweise dafür, dass für COVID-19-Patientinnen ein Kaiserschnitt sicherer ist als eine vaginale Geburt - ausser es gibt medizinische Gründe, wie z.B. Atemprobleme. Eine prospektive Untersuchung aus Israel weise eine hohe Erfolgsrate vaginaler Entbindungen mit günstigem perinatalem Outcome auf (Arch Gynecol Obstet 2021; 303(6):1401-1405). Und ein Kaiserschnitt kann sich sogar ungünstig auswirken: Eine Auswertung der multinationalen INTERCOVID Kohortenstudie (706 Schwangere mit COVID-19 im Vergleich mit 1424 Schwangeren ohne COVID-19) ergab eine höhere Rate SARS-CoV-2-positiv getesteter Neugeborener bei einer Entbindung per Kaiserschnitt (JAMA Pediatr 2021; 175(8):817-626). Allerdings warnen die Autoren: „Kontakt zu Stuhl, in dem nachweislich Virus enthalten sein kann, sollte vermieden werden. Daher ist von einer Wassergeburt eher abzuraten.“ Zur Schmerzlinderung während der Wehen wird eine Epiduralanästhesie (PDA) empfohlen, um in einer Notfallsituation eine Narkose vermeiden zu können. Lachgas wird nicht empfohlen, weil es die Ausbreitung des Virus über die Atemluft fördern kann. Nach der Geburt muss das Kind soweit möglich vor einer Ansteckung durch die Mutter geschützt werden, was im Einzelfall festgelegt wird. Eine generelle räumliche Trennung von Mutter und Neugeborenem nach der Geburt wird zurzeit von der WHO und der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie nicht empfohlen. Im Falle eines Rooming-in empfiehlt die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) einen Abstand zwischen Mutter und Kind von zwei Metern, ausser während des Stillens, sowie eine strenge Händehygiene und das Tragen einer Gesichtsmaske. Der Klinikaufenthalt nach der Geburt soll nur so lange wie nötig respektive so kurz wie möglich gehalten werden, und ist unter anderem abhängig von der Schwere der Erkrankung. Bei Entlassung aus der Klinik muss die Gesundheit von Mutter und Kind gewährleistet und eine Nachbetreuung durch eine Hebamme zuhause organisiert sein. Auch dort ist das Einhalten der allgemeinen Schutz- und Hygienemassnahmen wichtig. Quelle: Empfehlungen SGGG gynécologie suisse: Coronavirusinfektion COVID-19, Schwangerschaft und Geburt (Stand: 5.8.2020); Empfehlungen der deutschen geburtshilflichen und pädiatrischen Fachgesellschaften zu SARS-CoV-2/COVID-19 in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, Update November 2021. Das Stillen kann die Immunabwehr des Neugeborenen stärken, deshalb halten Experten es für nicht vertretbar, vom Stillen abzuraten. Das Virus konnte von einer Ulmer Forschergruppe in der Muttermilch nachgewiesen werden (siehe Newsticker unten), eine Übertragung des Virus durch die Muttermilch ist aber noch fraglich. Beim Stillen müssen infizierte Mütter jedoch besondere Schutzmassnahmen zur Vermeidung der Übertragung des Virus auf das Neugeborene beachten (Gesichtsmaske, sorgfältige Händedesinfektion, gute Desinfektion von Milchpumpen). Corona-Schutz für Neugeborene Frauen, die während der Schwangerschaft mit mRNA-Vakzinen (BioNTech/Pfizer und Moderna) gegen COVID-19 geimpft werden, … Rooming-In mit Corona Medizinisch spricht nichts dagegen, frisch entbundenen SARS-CoV-2 infizierten Müttern zu erlauben, die Neugeborenen im …
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Wann kann man nach einem Kaiserschnitt nach Hause gehen?Wie lange du nach einem Kaiserschnitt in der Klinik bleiben musst, hängt vom Verlauf der Operation und von deinem Befinden ab. Nach vier bis sieben Tagen sind die meisten Mütter wieder so fit, dass sie das Krankenhaus mit ihrem Neugeborenen verlassen können.
Wie viele Nächte nach Kaiserschnitt im Krankenhaus?Im Falle eines unkomplizierten Kaiserschnittes werden rund 2900 Euro vergütet. Dabei wird von einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer in der Klinik von 5,4 Tagen ausgegangen.
Wann darf man nach der Geburt wieder nach Hause?Die ambulante Geburt: Infos & Tipps
Diese Art der Geburt ist ideal, wenn dir die Anwesenheit eines Arztes wichtig ist, du jedoch nicht mehrere Tage im Krankenhaus bleiben möchtest. Denn ihr dürft nach ca. drei bis sechs Stunden wieder nach Hause – wenn es dir und deinem Baby gut geht.
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