In der sozialen Pflegeversicherung wird nicht nur für die Pflegebedürftigen gesorgt. Ehrenamtlich Pflegende investieren neben Energie und Zuwendung auch Zeit in die Pflege. Zeit, in der sie selbst nicht oder nur eingeschränkt berufstätig sein können. Pflegepersonen erhalten daher für die Zeit der Pflegetätigkeit eine soziale Absicherung und sind in die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung einbezogen. Show
Leistungen der UnfallversicherungErleidet die Pflegeperson während ihrer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit einen sogenannten Arbeitsunfall, tritt – wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – die gesetzliche Unfallversicherung mit Leistungen ein. Dies kann zum Beispiel eine medizinische Heilbehandlung sein oder auch die Zahlung einer Verletztenrente. Sollte sich tatsächlich einmal während der Pflegetätigkeit oder auf dem Weg dorthin ein Unfall ereignen, wenden Sie sich gerne an Ihre Barmer Geschäftsstelle vor Ort. Wir stellen einen Kontakt zum zuständigen Unfallversicherungsträger her, der dann abschließend prüft, ob die Voraussetzungen zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls vorliegen. Der Unfallversicherungsschutz besteht, wenn die Pflegetätigkeit mindestens 10 Stunden an regelmäßig 2 Tagen in der Woche ausgeübt wird. Bei der pflegebedürftigen Person muss außerdem mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge für PflegepersonenBeiträge werden dann für die Pflegeperson gezahlt, wenn die oder der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen der Barmer Pflegekasse hat und in der häuslichen Umgebung gepflegt wird. Die Barmer Pflegekasse übernimmt die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung für die Pflegeperson, wenn:
Seit 2017 zahlt die Pflegekasse für die Dauer der Pflege auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn die Pflegeperson ihre Beschäftigung unmittelbar (= nicht mehr als ein Monat) vor Beginn der Pflegetätigkeit unterbrochen oder auch ganz aufgegeben hat. Die Pflegeperson darf in der Arbeitslosenversicherung nicht bereits nach anderen Voraussetzungen versicherungspflichtig sein. Die Pflegeperson wird nicht rentenversichert, wenn sie mehr als 30 Stunden in der Woche anderweitig erwerbstätig ist (Berufs- oder selbstständige Tätigkeit). Sind die Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Barmer Pflegekasse die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Übrigens auch dann, wenn die Pflegeperson nicht bei der Barmer versichert ist. Die Pflegeperson muss keine eigenen Beiträge zahlen. Wie werden die Beiträge berechnet?Die Grundlage zur Berechnung des Renten- und Arbeitslosenbeitrags für Pflegepersonen sind fiktive beitragspflichtige Einnahmen. Diese werden prozentual aufgrund eines gesetzlich festgelegten Betrags berechnet, welcher jährlich angepasst wird. Die Höhe der Beiträge richtet sich in der Rentenversicherung nach
Der Beitragsberechnung in der Arbeitslosenversicherung wird ein einheitlicher Betrag zu Grunde gelegt. Monatliche Beiträge zur Arbeitslosenversicherung 2017-2021
Monatliche Beiträge zur Rentenversicherung 2022
Monatliche Beiträge zur Rentenversicherung 2021
Monatliche Beiträge zur Rentenversicherung 2020
Monatliche Beiträge zur Rentenversicherung 2019
Monatliche Beiträge zur Rentenversicherung 2018
Monatliche Beiträge zur Rentenversicherung 2017
Hatten sie unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit Arbeitslosenversicherungspflichtig?In der Arbeitslosenversicherung tritt Versicherungspflicht nur dann ein, wenn die Pflegeperson unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit, arbeitslosenversicherungspflichtig war oder. Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III hatte.
Waren Sie Arbeitslosenversicherungspflichtig?Für Beschäftigte bzw. Arbeitnehmer gibt es aber eine wichtige Einschränkung der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung: Geringfügig Beschäftigte („Minijobber“) sind in der Regel versicherungsfrei, d.h. für sie müssen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.
Was bedeutet Arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt?Rechtsgrundlage der Arbeitslosenversicherung ist das SGB III "Arbeitsförderung". Pflichtversichert sind vor allem Personen, die gegen Arbeitsentgelt mehr als geringfügig (Minijobs Geringfügige Beschäftigung) beschäftigt oder in Berufsausbildung sind (§ 25 SGB III).
Wann Arbeitslosenversicherungspflichtig?Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Jahr 2021 steigt auf 7.100 € monatlich (West) und 6.700 € monatlich (Ost). Ab dem 01.01.2020 beträgt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 2,4 Prozent (Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt am 05.12.2019).
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