Warum stellen unbemannte luftfahrzeuge ein risiko für die privatsphäre unbeteiligter personen dar?

Ausgangslage

Der Einsatz von Drohnen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen und ein Ende dieser Entwicklung ist nicht in Sicht – im Gegenteil, die Technik wird immer ausgeklügelter. Die EU rechnet sogar damit, dass in den nächsten zehn Jahren zehn Prozent des Luftverkehrsmarkts auf Drohnen entfallen (mehr Details hier).

Dass die vermehrt aufkommenden Fluggeräte nicht unproblematisch sind, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass immer mehr Zwischenfälle bekannt werden, die zu einer massiven Gefährdung des Luftverkehrs durch Drohnen führen. So geschah es beispielsweise, dass ein Verkehrsflugzeug beim Landeanflug beinahe mit einer Drohne zusammen stieß, dass Drohnen Löschhubschrauber derart behinderten, dass ihr Einsatz unterbrochen werden musste oder dass ein Rettungshubschrauber auf dem Weg in eine Klinik in 450m Höhe einer Drohne ausweichen musste, um einen Zusammenstoß zu verhindern.

Aufgrund ihrer geringen Größe sind Drohnen kaum sichtbar und mit ihren Elektromotoren beinahe geräuschlos unterwegs. Dadurch nimmt man sie kaum wahr, wenn sie in der Luft sind. Aufgrund der fortschreitenden Technik können Drohnen mit Kameras und Tonaufnahmegeräten ausgerüstet werden und dadurch Einblicke gewähren, die ohne diese technischen Hilfsmittel nicht möglich wären. Da Drohnen problemlos Hindernisse und Sichtbarrieren überwinden, können sie auch ohne direkte Sichtlinie des „Piloten“ zum Flugobjekt Daten sammeln. So sind nicht einsehbare Gebäude, Gärten und Terrassen plötzlich nicht mehr – wie eigentlich vorgesehen – geschützt. Dadurch wird die Privatsphäre der Betroffenen in besonders schwerwiegender Weise gefährdet.

Der eigentliche Zweck der Drohnen liegt jedoch nicht darin, fremde Grundstücke einzusehen und ausgewählte Personen zu beobachten. Vielmehr werden sie zur Aufnahme von Landschaftspanoramen, zur Überprüfung von Straßen- und Eisenbahnbrücken auf Schäden, zu Beobachtungszwecken bei Katastrophen, für Vermessungen, Transporte oder wissenschaftliche Untersuchungen eingesetzt.

Rechtliche Einordnung

Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) unterscheidet zwischen Flugmodellen und sog. unbemannten Luftfahrtsystemen. Unter welchen der beiden Begriffe Drohnen konkret fallen, bestimmt sich nach ihrem Verwendungszweck. Während Flugmodelle ausschließlich zur Freizeitgestaltung oder zum Sport eingesetzt werden, verwendet man für sonstige (insbesondere gewerbliche) Zwecke die unbemannten Luftfahrtsysteme, welche gemäß Gesetzesbegründung über eine hochentwickelte Elektronik an Bord verfügen und selbständige Flugmanöver ausführen können. Der Einsatz von Flugmodellen für die Freizeitgestaltung und den privaten Gebrauch erfordert nach § 16 Abs. 1 Ziff. 1 lit. a LuftVO erst ab einem Gewicht von 5 kg eine Erlaubnis, während unbemannte Flugsysteme nach § 16 Abs. 1 Ziff. 7 LuftVO für ihren Aufstieg immer einer Bewilligung bedürfen.

Stellungnahme der Artikel-29-Datenschutzgruppe

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe gab am 16. Juni 2015 eine Stellungnahme zu den Risiken für die Privatsphäre und den Datenschutz ab, basierend auf dem Einsatz von Drohnen. Die größten Bedenken äußerte sie bezüglich der Sammlung und Verarbeitung von Bild- und Tonaufnahmen sowie Ortungsdaten, wenn darauf bestimmte oder bestimmbare Personen zu erkennen sind. Die Problematik ist vielschichtig und reicht von der Ahnungslosigkeit der Überwachung insgesamt, über das Unwissen der technischen Ausstattung der Drohnen bis hin zur Unkenntnis des Zwecks und des Inhabers der Datensammlung.

Die Datenschutzgruppe spricht sich dafür aus, als Schutz vor einer missbräuchlichen Nutzung einen innovationsfreundlichen Regulierungsrahmen zu entwickeln, ohne dabei die Vorteile eines Drohneneinsatzes einzuschränken. Dazu fordert sie die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für den Einsatz von Drohnen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre. Weiter sehen die Empfehlungen vor, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Videoüberwachung in öffentlich-zugänglichen Räumen analog für Videoaufnahmen mit Drohnen Anwendung finden sollen.

Da die Betreiber der Drohnen nur sehr schwierig auszumachen sind, werden elektronische Kontrollschilder oder eine öffentliche Webseite mit einer Auflistung der Drohnenbetreiber als zweckdienlich erachtet. Zudem soll bei öffentlichen Großveranstaltungen, bei denen Drohnen eingesetzt werden, bereits im Vorfeld wie auch bei der Veranstaltung selbst auf den Einsatz hingewiesen werden.

Fortsetzung folgt…

Aufgrund der genannten Gefahren und Risiken, welche von Drohnen ausgehen können, wurden in Deutschland im Juni die geltenden Regelungen verschärft. Welche Vorschriften nun konkret gelten, legen wir in Kürze in einem rechtsvergleichenden Beitrag zwischen dem deutschen und dem schweizerischen Recht dar.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welche Luftfahrtbehörden gibt es?
  2. Was macht eine Luftfahrtbehörde?
  3. Wie bekomme ich eine eID Luftfahrt-Bundesamt?
  4. Wo ist das LBA?
  5. Wer ist im Bundesland Saarland für die Flugverkehrskontrolle zuständig?
  6. Welche Behörde ist in Deutschland für die Organisation der Luftfahrt zuständig?
  7. Was ist die EASA?
  8. Wann bekomme ich meine eID?
  9. Wie lange dauert Drohnen Registrierung?
  10. Was macht das LBA?
  11. Wem gehört die DFS?
  12. Wann wurde die EASA gegründet?
  13. Warum stellen unbemannte Luftfahrzeuge ein Risiko für die Privatsphäre unbeteiligter Personen dar?
  14. Wann muss ich meine Drohne registrieren?

Kontaktdaten der einzelnen Länderbehörden

  • Landesluftfahrtbehörde Baden-Württemberg.
  • Landesluftfahrtbehörde Bayern.
  • Landesluftfahrtbehörde Berlin.
  • Landesluftfahrtbehörde Brandenburg.
  • Landesluftfahrtbehörde Bremen.
  • Landesluftfahrtbehörde Hamburg.
  • Landesluftfahrtbehörde Hessen.
  • Landesluftfahrtbehörde Mecklenburg-Vorpommern.

Was macht eine Luftfahrtbehörde?

Luftfahrtbehörden teilen beispielsweise Zulassungen für Fluggesellschaften und Luftfahrzeugkennzeichen zu, genehmigen Flugplätze, sorgen für die Überwachung des Luftraums, bilden Luftfahrtpersonal, wie Piloten und Fluglotsen, aus und erstellen Sicherheits- und Wirtschaftsvorschriften.

Wie bekomme ich eine eID Luftfahrt-Bundesamt?

Registrieren muss sich jeder Betreiber, der ein UAS mit einer Höchstabflugmasse von 250 g oder mehr betreibt. Registrieren müssen sich auch Betreiber von UAS mit weniger als 250 g Höchstabflugmasse, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist.

Wo ist das LBA?

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig ist die Bundesoberbehörde für die Aufgaben der zivilen Luftfahrt in Deutschland. Es untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Wer ist im Bundesland Saarland für die Flugverkehrskontrolle zuständig?

Die Luftfahrtbehörde ist somit am Flughafen Saarbrücken und auf Landeplätzen mit starkem Verkehrsaufkommen (so in Saarlouis-Düren und Marpingen) durch die jeweilige Luftaufsichtsstelle vertreten. Auf Flugplätzen ohne Luftaufsichtsstelle hat die Luftfahrtbehörde Aufgaben an die Flugleitung übertragen.

Welche Behörde ist in Deutschland für die Organisation der Luftfahrt zuständig?

Die BFU unterliegt der Rechtsaufsicht des BMVI. 2.3.1.4 Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Das BAF ist die nationale Aufsichtsbehörde für die in Deutschland tätigen zivilen Flugsicherungsorganisationen.

Was ist die EASA?

Die E. [engl.: European Aviation Safety Agency] wurde 2002 durch eine Verordnung des Rates der EU und des EP gegründet. In eigener Verantwortung leistet die Agentur einen Beitrag für die Erhöhung der zivilen Flugsicherheit bei der Zulassung von Flugzeugen oder Triebwerken. ...

Wann bekomme ich meine eID?

Zum 1. Januar 2021 wurde die eID -Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt.

Wie lange dauert Drohnen Registrierung?

In unserem Falle hat die Freischaltung der ID somit 36 Tage (über 5 Wochen) gedauert. Als Grund hierfür nennt das Luftfahrtbundesamt den großen Ansturm auf die Registrierung und die Tatsache, daß bei jeder Anmeldung die persönlichen Daten aus dem hochgeladenen Ausweisdokument manuell überprüft werden müssen.

Was macht das LBA?

Das Luftfahrt-Bundesamt ( LBA ) sorgt als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ( BMVI ) für die Sicherheit eines Fluges lange bevor dieser beginnt.

Wem gehört die DFS?

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mit Sitz im hessischen Langen ist für die Flugverkehrskontrolle in Deutschland zuständig. Sie ist ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, das zu 100 Prozent dem Bund gehört. Das Unternehmen wurde im Oktober 1992 formal gegründet und löste am 1.

Wann wurde die EASA gegründet?

12. Juli 2002 Europäische Agentur für Flugsicherheit/Gründung

Warum stellen unbemannte Luftfahrzeuge ein Risiko für die Privatsphäre unbeteiligter Personen dar?

Die Registrierung von unbemannten Luftfahrzeugen dient nicht primär der Flugsicherheit, sondern ist vielmehr ein Hilfsmittel zur Nachverfolgung und zur Information unbeteiligter Personen. Es ist relativ leicht, mit der Hilfe von unbemannten Luftfahrzeugen in die Privatsphäre anderer Menschen einzudringen.

Wann muss ich meine Drohne registrieren?

Laut neuer EU-Drohnenverordnung ist für den Flug mit nahezu allen gängigen Drohnen ab 2021 eine Registrierung des Drohnen-Piloten innerhalb der EU im jeweiligen Land erforderlich. In Deutschland erfolgt diese Registrierung online über die Webseite des Luftfahrtbundesamt (LBA).

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Zwischen welchen zwei Risiken unterscheidet man im UAS Betrieb?

Um die mit dem Betrieb einer Drohne verbundenen Risiken zu erkennen und einschätzen zu können wird im UAS-Betrieb zwischen Bodenrisiko und Luftrisiko unterschieden.

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie?

Unter die spezielle Kategorie fällt ein UAS, wenn es eines der folgenden Kriterien erfüllt: das Gewicht überschreitet 25 kg, der Betrieb erfolgt oberhalb von 120 m AGL oder in speziellen Lufträumen oder. der Betrieb erfolgt außerhalb der direkten Sichtverbindung – auf Englisch Beyond Visual Line of Sight (BVLOS).

Wer ist dafür verantwortlich aktuelle und für den Flug relevante Informationen über geografische Zonen einzuhalten?

Jedes Land ist gesetzlich verpflichtet, für die Luftfahrt und den Durchflug des Luftraums bestimmte Informationen bereitzustellen. Diese Informationen werden in einer Luftfahrtkarte von jedem Staat veröffentlicht und können käuflich erworben werden.

Was müssen Sie kontrollieren bevor Sie einen Flug starten Drohne?

die Propeller, die Kamera usw. Prüfen Sie am Boden die Reichweite Ihrer Steuerung, um sicherzustellen, dass sie über die benötigte Reichweite verfügt und keine Funkstörung am Standort auftritt. Stellen Sie sicher, dass Sie gemäß den Angaben ausreichend Kraftstoff bzw. Batteriekapazität für den Flug haben.