(Rechtslage ab Veranlagungszeitraum 2011)Die Vorschrift des § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) ist zuletzt durch das Jahressteuergesetz 2010 vom 08. Dezember 2010 (JStG 2010) und dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG 2011) vom 15. November 2011 geändert worden. Einzelfragen zu der Vorschrift werden durch das BMF-Schreiben vom 9. November 2016 (BStBl I 2016, 1213) geklärt. Show Die nachstehenden Ausführungen sollen einen Überblick über die begünstigten Aufwendungen und die weiteren Voraussetzungen des § 35a EStG geben:
Was ist nach 35a EStG absetzbar?§ 35a Abs. 3 EStG begünstigt alle einfachen sowie qualifizierten handwerklichen Tätigkeiten, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt (BMF vom 9.11.2016, BStBl I 2016, 1213, Rz.
Was sind steuerlich absetzbare Handwerkerleistungen?Bei Handwerkerleistungen, die nicht der energetischen Gebäudesanierung dienen, sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar. Das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Maximal gibt es also 1.200 Euro bei der Steuererklärung zurück(Quelle: § 35 a EStG).
Welche Kosten nach 35a EStG?Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können im bestimmten Umfang direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 35a Abs. 1 u. 2 EStG). Zusätzlich können Aufwendungen für Handwerkerleistungen in der selbst genutzten Wohnung mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr, geltend gemacht werden (§ 35a Abs.
Was ist Bescheinigung 35a?Mit einer Bescheinigung des Vermieters / Verwalters (bzw. eines Ausweises der Kosten nach § 35 a EStG in der Betriebskostenabrechnung) können Sie die anteiligen Kosten für das Steuerjahr geltend machen. Die Werte werden einfach in die Steuererklärung eingetragen, Einzelbelege sind nicht erforderlich.
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