Billigkeit (© Anette Linnea Rasmussen / Fotolia.com) Show
Billigkeit - AllgemeinesEs handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Anwendung allgemeiner Grundprinzipien des Rechts ausgelegt wird. Oftmals ist die Milderung von Härten durch eine strikte Anwendung der Gesetze die Folge und auch das Ziel von Billigkeitserwägungen. Die Billigkeit spielt in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle, insbesondere im deutschen Zivilrecht, aber auch beispielsweise im deutschen Verwaltungsrecht oder Steuerrecht. Aus der Eigenschaft des unbestimmten Rechtsbegriffs ergibt sich, dass er der Konkretisierung durch die Rechtsprechung bedarf. Im Rahmen der Billigkeitsüberprüfung geht es im Zivilrecht vornehmlich darum, die Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung im konkreten Einzelfall zu erzielen. Liegen besondere konkrete Umstände vor, so sollen Verträge (insbesondere Dauerschuldverträge) unter Berücksichtigung dieser Umstände gerichtlich überprüfbar sein, da das positive (das heißt das geschriebene) Recht nur Vorschriften für den Regelfall enthält. Auf diese Weise soll Gerechtigkeit im Einzelfall erzielt werden, wenn das positive Recht bei strenger Anwendung zu Härten führen würde. BeispielDas Bürgerliche Gesetzbuch [BGB] enthält an verschiedenen Stellen Vorschriften, die ausdrücklich oder aufgrund der Rechtsprechung Billigkeitserwägungen vorsehen, darunter etwa:
Billigkeit im VerwaltungsrechtIm Verwaltungsrecht haben Behörden und Gerichte aufgrund bestimmter Vorschriften ein „billiges Ermessen“, insbesondere wenn es um Entscheidungen über Kosten geht. So kann ein Verwaltungsgericht gemäß § 161 Absatz 1 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO] in der Regel „nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens durch Beschluss“ entscheiden. Ferner kann etwa aus Gründen der Billigkeit von Geldforderungen abgesehen werden. So traf das Bundesverwaltungsgericht [BVerwG] etwa eine Billigkeitsentscheidung für den Fall, dass eine Person eine Überzahlung von der Behörde erhalten hat und der Grund dafür überwiegend in behördlicher Verantwortung liegt. Dann ist nach dem BVerwG ein Absehen von der Rückforderung in der Größenordnung von 30% im Regelfall angemessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April – Az.: 2 C 4/11). Billigkeit im SteuerrechtIm deutschen Steuerrecht kann nach § 163 Abgabenordnung [AO] eine abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen erfolgen. So können Steuern niedriger festgesetzt werden und einzelne Besteuerungsgrundlagen, die die Steuern erhöhen, können bei der Festsetzung der Steuer unberücksichtigt bleiben, wenn die Erhebung der Steuer nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre (vgl. § 163 Absatz 1 Satz 1 AO). Ein weiteres Beispiel aus dem Steuerrecht ist der Billigkeitserlass gemäß § 227 AO. Nach dieser Vorschrift können die Finanzbehörden Steuern ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre (Halbsatz 1). Anwalts-Tipp: Zudem können bereits entrichtete Steuerbeträge unter den gleichen Voraussetzungen von den Finanzbehörden erstattet oder angerechnet werden. Was dem einen die Eule ist dem anderen die Nachtigall?„Wat den een sien Uhl is den annern sien Nachtigall. “ Direkt übersetzt bedeutet das: Was für den einen die Eule ist, ist für den anderen eine Nachtigall. Die Eule galt früher als Unglücksbringer, die Nachtigall wird als Singvogel traditionell mit Glück in Verbindung gebracht.
Was dem einen recht?Wenn die einen es akzeptieren, werden die anderen damit auch einverstanden sein. Sprichwort.
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