Was ist der Unterschied zwischen Nebenjob und Minijob?

Viele Menschen sind auf der Suche nach einem Nebeneinkommen, um die eigene finanzielle Situation zu verbessern. In diesem Zusammenhang sind vor allem Aushilfstätigkeiten und Nebenjobs interessant, welche vergleichsweise wenig Zeit in Anspruch nehmen. Es gibt einige Unterschiede zwischen einem Aushilfs- und einem Nebenjob. Ein Nebenjob erfolgt in der Regel nach einem festen Dienstplan und regelmäßig; ein Aushilfsjob hingegen wird auf unregelmäßiger Basis oder auf Abruf ausgeübt. Informieren Sie sich hier über die grundlegenden Unterschiede zwischen Aushilfstätigkeit und Nebenjob.

Was ist der Unterschied zwischen Nebenjob und Minijob?

Von Christian Steinfort

Was ist der Unterschied zwischen Nebenjob und Minijob?
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Inhalt

  1. Generelle Infos in Sachen Nebenverdienst
  2. Versicherungstechnische Unterschiede
  3. Die Einkommensgrenze für Aushilfen
  4. Dauer des Arbeitsverhältnisses
  5. Arbeitszeiten und Regelungen

Inhalte dieser Seite

  1. Generelle Infos in Sachen Nebenverdienst
  2. Versicherungstechnische Unterschiede
  3. Die Einkommensgrenze für Aushilfen
  4. Dauer des Arbeitsverhältnisses
  5. Arbeitszeiten und Regelungen

Generelle Infos in Sachen Nebenverdienst

Bei einem Nebenjob handelt es sich um eine berufliche Tätigkeit, die neben der Haupttätigkeit ausgeübt wird. Das Entgelt wird als Nebenverdienst bezeichnet.

Übersteigt dieses Arbeitsentgelt eine gewisse Grenze nicht oder dauert es nur kurzzeitig an, ist auch die Rede von einer geringfügigen Beschäftigung oder auch Minijob; hierzulande kennt man diese Tätigkeit auch unter der Bezeichnung 450-Euro-Job.

Wer einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, ist in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig.

  • Bei einer geringfügigen Beschäftigung verdient der Minijobber nicht mehr als 450 Euro; die Arbeit erfolgt regelmäßig
  • Bei einer kurzfristigen Beschäftigung arbeitet der Minijobber in einem Kalenderjahr nicht mehr als drei Monate oder im Gesamten 70 Arbeitstage; die Verdiensthöhe spielt keine Rolle; die Arbeit erfolgt nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich
Was ist der Unterschied zwischen Nebenjob und Minijob?
Bei der geringfügigen Beschäftigung darf das Gehalt eine gewisse Grenze nicht überschreiten

Im Folgenden gehen wir auf die Unterschiede zwischen Nebenjob und Aushilfsjob ein...

Versicherungstechnische Unterschiede

Zunächst lässt sich zwischen den beiden Begriffen Nebenjob und Aushilfsjob eine Grenze hinsichtlich der rechtlichen Versicherungsregeln des Beschäftigungsverhältnisses ziehen.

  • Nebenjobs sind sozialversicherungspflichtig, wohingegen sich Aushilfstätigkeiten nicht durch eine solche Versicherungspflicht auszeichnen.

Die Einkommensgrenze für Aushilfen

Dieser Aspekt geht auch mit der Einkommensgrenze einher, welche bei diesen Beschäftigungsformen eingehalten werden muss. So darf man bei einer Aushilfstätigkeit aus rechtlicher Sicht nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Aus diesem Grund werden Aushilfstätigkeiten häufig auch als 450 Euro Jobs bezeichnet.

Bei Nebentätigkeiten gibt es hingegen keine Obergrenze, welche einzuhalten wäre. Diese Einkommensobergrenze für Aushilfen ist in der Praxis aber auch oftmals problematisch, da Unternehmen die Aushilfen dazu drängen, das System zu umgehen. Dies geschieht in Form einer monatlichen Weiterauszahlung von 450 Euro, obwohl bereits nicht mehr gearbeitet wird.

So sammeln die Aushilfskräfte quasi ihre Stunden, um diese noch Monate später ausgezahlt zu bekommen, da sie offiziell noch für das Unternehmen jeden Monat arbeiten. Eine solche Form der Einkommensregulation ist natürlich illegal und sollte grundsätzlich abgelehnt werden, da sonst mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist.

Geht man neben der Hautbeschäftigung einem Nebenjob nach, so darf der Arbeitnehmer bis zu 450 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Generell darf der Arbeitgeber diese Nebenbeschäftigung nicht untersagen; wichtig ist, dass die Hauptätigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Was ist der Unterschied zwischen Nebenjob und Minijob?
Wenn die Haupttätigkeit durch den Nebenjob beeinträchtigt wird, darf der Arbeitgeber sie untersagen

Dauer des Arbeitsverhältnisses

  • Des Weiteren ist eine Teilzeitkraft oftmals fest und unbefristet eingestellt.
  • Eine Aushilfe ist hingegen zumeist nur wenige Wochen für ein Unternehmen aktiv, wobei auch keine längerfristige Beschäftigung durch den Arbeitsvertrag geregelt oder gewährleistet ist.

Arbeitszeiten und Regelungen

Letztlich können sich Neben- und Teilzeitjobs aber auch durch die Arbeitszeiten und die hierfür konzipierten Regelungen unterscheiden.

  • Teilzeitkräfte verfügen in der Regel über einen festen Dienstplan und Zeiten, welche sich auch nicht ändern. Es ist deshalb ein wöchentlicher Arbeitsrhythmus zu verzeichnen, der Planungen ähnlich eines normalen Arbeitsverhältnisses zulässt.
  • Aushilfen arbeiten hingegen auf Abruf oder unregelmäßiger Basis. So kann es beispielsweise sein, dass man als Aushilfe nur wenige Stunden vor Arbeitsbeginn überhaupt von diesem erfährt oder wenige Tage sehr viel arbeitet, wenn gerade eine reguläre Arbeitskraft ersetzt oder Mehrarbeit bewältigt werden muss.

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Was ist der Unterschied zwischen Nebenjob und Minijob?

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Aktualisiert am 14. September 2020

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Ist Nebenjob und Minijob dasselbe?

Minijobs sind eine besondere Form der Nebenjobs. Hier ist die Verdienstgrenze von 450,- Euro pro Monat gesetzlich festgelegt und darf nicht überschritten werden. Sie sind komplett steuerfrei und erfordern keine Sozialabgaben.

Was ist der Unterschied zwischen einem Minijob und einem 450

Minijob: (Geringfügige Beschäftigung = 450 Euro Basis / kurzfristige Beschäftigung = auf 70 Tage befristet) – beides sind Minijobs! – geringfügige Beschäftigung=450Minijob: bis 450 € steuerfrei, falls der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer entrichtet, jedoch seit dem 1.1.2013 nicht mehr sozialversicherungsfrei!

Was zählt alles als Nebenjob?

Typische Nebenjobs sind zum Beispiel Kellnern, Verkaufstätigkeiten oder Prospekte und Zeitungen verteilen. Die Art der Nebenbeschäftigung kann frei gewählt werden.

Wie viele Stunden muss man beim Nebenjob arbeiten?

Arbeitszeitgesetz beachten Denn nach dem Arbeitszeitgesetz darfst Du in der Woche insgesamt nicht mehr als 48 Stunden arbeiten. Beispiel: Berta arbeitet in Teilzeit 30 Stunden bei ihrem ersten Arbeitgeber. Dann darf sie bis zu 18 Stunden in der Woche in einem Nebenjob arbeiten.