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Bei der Beschäftigung von Rentnern kommt es darauf an, welche Art von Rente der Arbeitnehmer bezieht. Je nachdem ergeben sich sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten.
Beschäftigung von Rentnern: Kranken- und PflegeversicherungDer Bezug einer Rente eines gesetzlichen Rentenversicherungsträgers führt in den meisten Fällen zu einem Versicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse (Krankenversicherung der Rentner - KVdR). Nehmen Rentenbezieher aber ein Beschäftigungsverhältnis auf, werden sie sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer betrachtet. Liegt eine mehr als geringfügige Beschäftigung vor, begründet die Beschäftigung Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Das bedeutet, der Versicherungsstatus als Rentner wird verdrängt. Altersrentner und Rentner wegen voller Erwerbsminderung zahlen aus ihrer Beschäftigung einen ermäßigten Beitragssatz zur Krankenversicherung, denn sie erhalten bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Frist für die Entgeltfortzahlung kein Krankengeld.
Beschäftigung von Rentnern: Rentenversicherung
Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersgrenze Die Regelaltersgrenze verschiebt sich jahrgangsweise nach hinten. Beschäftigte des Jahrgangs
die Regelaltersgrenze.
Beschäftigung von Rentnern und ArbeitslosenversicherungDer Rentenbezug einer Altersvollrente hat keine Auswirkungen in der Arbeitslosenversicherung. Hier besteht Versicherungs- und damit Beitragsfreiheit wegen Vollendung des für den Anspruch auf Regelaltersrente notwendigen Lebensjahres. Der Arbeitgeber hat – wie in der Rentenversicherung – in diesen Fällen seinen Beitragsanteil zu zahlen. Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente sind ebenfalls arbeitslosenversicherungsfrei. Auch der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall keine Beiträge. Alle anderen Rentenbezieher sind versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung.
Teilrente und SozialversicherungBeziehen Alters- oder Erwerbsminderungsrentner nur eine Teilrente, hat dies keine sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Hier besteht grundsätzlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. In der Arbeitslosenversicherung kann Versicherungsfreiheit aufgrund des Lebensalters eintreten. Gleiches gilt auch für Bezieher von Hinterbliebenen- und Waisenrenten.
Stand Zuletzt aktualisiert: 01.01.2022 Sozialversicherungspflicht und ‑freiheit Arbeitnehmer und Auszubildende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber haben die Versicherungspflicht ihrer Beschäftigten zu beurteilen.. Mehr erfahren MinijobsMehr als sieben Millionen Menschen arbeiten in Minijobs: in geringfügig entlohnten oder kurzfristigen Beschäftigungen. Erfahren Sie mehr über ihre sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. Mehr erfahren Pflegeversicherung und PflegezeitBeschäftigte, die gesetzlich krankenversichert sind, sind damit automatisch über die Pflegekasse ihrer Krankenkasse in der Pflegeversicherung versichert. Mehr erfahren Welche Abzüge habe ich als Rentner wenn ich arbeiten gehe?Weil bei der Beschäftigung Rentner Überstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld anfallen könnten, dürfen Sie zweimal im Jahr 900 Euro monatlich abschlagsfrei addieren. Macht summa summarum 6.300 Euro. Alles, was Sie darüber hinaus als Rentner dazuverdienen, wird zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet.
Kann man während der Rente Vollzeit arbeiten?Wenn Sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie grundsätzlich unbegrenzt hin zuverdienen. Sie müssen Ihre Beschäftigung bei Ihrem Rentenversicherungsträger dann auch nicht melden. Eigene Beiträge zur Rentenversicherung müssen Sie nun nicht mehr zahlen.
Warum muss ich als Rentner Arbeitslosenversicherung bezahlen?Für beschäftigte Rentner, die ihre Rente erhalten, weil sie berufs- oder erwerbsunfähig oder erwerbsgemindert sind, entfallen zum Teil die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung - auch die des Arbeitgebers.
Wie viel darf man als Rentner im Jahr steuerfrei verdienen?Beispiel: Eine Rentnerin bezieht monatlich 950 Euro Rente, zusätzlich verdient sie 1.510 Euro. Von den jährlich 18.120 Euro kann sie 6.300 Euro ohne Kürzung verdienen, es bleiben 11.820 Euro pro Jahr, 985 Euro im Monat.
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