Hallo, ich habe vom Arbeits Amt ein brief über eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bekommnen. für mich ist das völliger schwachsinn. Da ich jahrelang berufserfahrung sammeln konnte und auch nicht zu dumm bin um ne Bewerbung zu schreiben. Daher hab ich zwei fragen. ggf. habe ich noch weitere fragen die ich hier vielleicht noch auflisten werde. Topnutzer im Thema Arbeitsamt Kann ich diese maßnahme irgendwie ablehnen/absagen ? Klar! wenn du sagst, dass kein Antrag gestellt wurde - von dir oder in deinem Namen von einem Vertreter deiner BG (Eltern, Ehefrau, Kind .....) -, dann ist die Sache sofort vom Tisch. In dem Fall ist weder eine Sanktion (im Alg2), noch eine Sperrzeit (im Alg 1) möglich. Den Vermittlungs-Regelungen des SGB II unterliegt nur der, der Leistungen beantragt hat; und zwar ab Datum der Antragstellung und nicht ab Datum der Leistungszahlung.
Bedeutet also, dass du nicht arbeiten möchtest oder dass die Arbeitgeber zu dumm sind, deine Qulifikationen/Qualitäten zu erkennen.
Wenn du Leistungen beziehst, dann musst du den Vorgaben des Arbeitsamtes Folge leisten. Es gibt genug sinnlose Eingliederungsmassnahmen, das weiss man bei den Arbeitsämtern auch. Tausende haben inzwischen schon einen Staplerführerschein gemacht, obwohl sie den wahrscheinlich nie brauchen. Das Arbeitsamt interesssiert auch nicht, ob du in der Lage bist, selber Bewerbungsschreiben abzufassen. Du musst eben an dieser "Eingliederungsmassnahme"
teilnehmen, wenn du Leistungen beziehst. Verweigerst du die Teilnahme, dann drohen dir eben Sanktionen in Form von reduzierter Unterstützung. Wenn du sowieso kein Geld von der ARGE bekommst, dann bist du kein Leistungsempfänger und musst auch nicht an diesen Massnahmen teilnehmen. Warum schreibt dich das Arbeitsamt überhaupt an, wenn du keine Leistungen beziehst ? Oder bist du als Arbeitssuchender gemeldet ? Diese Arbeitsbeschaffungsmassnahmen (ABM) dienen in erster Linie dazu, die Statistik
positiv zu beeinlussen. Jeder der an einer ABM teilnimmt, wird nicht in der Statistik als Arbeitsloser geführt, obwohl er arbeitslos ist. Wieviele es zahlenmässig sind, die so aus der Statistk fallen entzieht sich meiner Kenntnis. Ich vermute, dass sich die Zahl gut auf eine Million, vielleicht sogar mehr, beziffern liese. Das verkauft sich politisch doch gut, oder ?
Klar darfst du auch ablehnen, mit einer Sperrzeit von drei Monaten und 30% weniger an Regelbedarf, kein Problem!
wenn Du ablehnst bekommst du eine Sanktion. Ob ne Maßnahme sinnvoll is oder ned interessiert niemand. Wenn Du keine Leistungen beziehst ziehen sie Dir einen Prozentsatz von nix ab.
Wenn du keine Leistungen willst, kannst du tun und lassen was du willst. Niemand wird dich in eine solche Maßnahme zwingen Dann bist du aber auch nicht mehr krankenversichert, und musst die Beiträge selbst
bezahlen.
Was möchtest Du wissen? Wenn es Dich beruhigt, rechne Dir Deinen "Stundenlohn" aus: Teile Dein Arbeitslosengeld durch die Stunden, die Du in der Maßnahme verbringen sollst. - Notfalls betrachte das als eine Art Schmerzensgeld ‹(•‿•)› Bezüglich Eingliederungsvereinbarung hast Du Dich hoffentlich informiert. Einfach nur verweigern ist nicht klug. Die EGV ist ein Vertrag mit Dir - Dir als
geschäftsfähiger Person. Das heißt: Du kannst verhandeln. Hör Dir auf YouTube (google so) die hervorragende Information zu Eingliederungsvereinbarungen von einer Fachfrau an. Gib auf YouTube in die Suchleiste ein: alg ii eingliederungsvereinbarung 1 und klick das Video mit dem einzelnen grünen Blatt an. Diese Info besteht aus sieben kleinen Teilen. Die Fortsetzungen findest Du rechts neben dem Video. Unterschreibe die EGV dann nicht im Amt, sondern nimm
sie mit nach Hause, überprüfe sie und unterschreibe sie erst dann. . Wenn Du zum Amt gehst, geh nicht allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt. Ergänzend zur Antwort von isomatte (sie ist in Sachen Grundsicherung sehr erfahren): Vorsorglich diese Hinweise von mir: Umgang mit Sozialbehörden Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“). Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen. Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird). Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet. Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10): (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit Ämterlotsen Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.) Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene. Was gibt es für Maßnahmen vom Arbeitsamt?Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Vermittlungshemmnisse festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen. in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln. an eine selbstständige Tätigkeit heranzuführen. bei Aufnahme einer Beschäftigung stabilisierend zu unterstützen.
Wie kann ich eine Maßnahme ablehnen?Grundsätzlich ist es möglich, Widerspruch gegen eine Maßnahme vom Jobcenter einzulegen, wenn diese nicht in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten ist. Sie können auch einen Widerspruch gegen eine Maßnahme einlegen, wenn diese für Sie weder realistisch, noch geeignet, noch sinnvoll ist.
Was passiert wenn man nicht in die Maßnahme geht?Sie können eine Maßnahme vom Jobcenter ablehnen, wenn Sie triftige Gründe daran hindern, dieser nachzukommen. Was droht, wenn ich eine Maßnahme unbegründet ablehne? Lehnen ALG-1-Empfänger eine Maßnahme ab, drohen Sperrzeiten. Bei Hartz-4-Empfängern kommt es durch Sanktionen zu Kürzungen der Leistungen.
Wie lange dauert die Maßnahme?Wie lange dauert eine Maßnahme? Die Dauer einer Maßnahme darf maximal sechs bis zwölf Wochen betragen und muss vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit genehmigt werden.
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